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Würdet ihr eine Klage wagen?

Themenstarteram 6. Juni 2013 um 13:28

Hallo,

ich würde gerne eure persönlichen Meinung zum untenstehenden Thema wissen:

Ich parkte in eine schmale Parklücke, da weit und breit keine andere Parkmöglichkeit vorhanden war. Ins Parkhaus konnte ich nicht wegen der Höhe meines Wagens.

Da die Lücke etwas schmal war, habe ich mir zur Sicherheit das Kennzeichen von meinem Parknachbarn aufgeschrieben, weil ich nicht sicher war, ob er ohne einen Schaden zu hinterlassen, wieder rausfahren kann. Ich hatte noch eine Person mit dabei gehabt.

Nach einer dreiviertel Stunde sah ich, dass das Nachbarauto weg war und tatsächlich einen Streifen an meinem Auto hinterlassen hatte.

Ich kontaktierte die Polizei, diese sagte, ich solle eine Anzeige machen, es kam keiner zum "Unfallort".

Der Beschuldigte hat die Aussage bei der Polizei verweigert und der Staatsanwalt hat das Verfahren wegen Fahrerflucht eingestellt, da es dem Beschuldigten nicht nachgewiesen werden konnte, dass er den Schaden auch wirklich gehört bzw. bemerkt hatte.

Die Polizei hat die Höhe des Kratzers an meinem Fahrzeug und dem Kratzer am rechten Außenspiegel des Fahrzeug des Beschuldigten verglichen und Bilder gemacht.

Mein Anwalt hat die gegnerische Versicherung erfolglos angeschrieben, es tut sich schlichtweg nichts.

Nun stellt sich die Frage, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Es sind keine Zeugen vorhanden, die das Geschehen beobachtet haben. Mein Zeuge kann beweisen, dass der Kratzer vor dem Einparken nicht vorhandne war. Der Kratzer am Außenspiegel des Beschuldigten stimmt von der Höhe her mit dem Kratzer an meinem Wagen überein. Die Entscheidung wird der Richter aufgrund von Indizien und einem Gutachten treffen müssen.

Der Anwalt meinte, es bestünde eine Chance zu obsiegen aber auch ein Risiko. Wenn durch das Gutachten nicht nachgewiesen werden kann, dass der Schaden an meinem Auto durch genau dieses Auto verursacht worden ist, könnte es schlecht für mich ausgehen.

Der Anwalt schlug vor, ein Klageentwurf fertig zu machen und es letztmalig vor Klageerhebung an die gegnerische Versicherung zu schicken, so dass die Versicherung ggf. noch einlenkt.

Es geht um ca. 700 Euro Schadenssumme. Das Fahrzeug ist ein T5 Baujahr 2009.

Würdet ihr das Risiko aufnehmen und klagen, wenn die Versicherung nach dem Klageentwurf nicht einlenkt? Wie seht ihr die Chancen, hat jemand schon einmal einen ähnlichen Fall gehabt, wo der Richter aufgrund von Indizien geurteilt hat?

Beste Antwort im Thema
am 6. Juni 2013 um 21:57

Es gibt Menschen wie Dich, die schämen sich für gar nichts. Immer nur auf den eigenen Vorteil aus. Weil man ein Stück hätte laufen müssen nimmt man in Kauf, dass ein anderer einen Schaden produziert und schreibt sich noch die Nummer auf, damit man den armen Kerl, der so eng eingeparkt wurde, dass er ohne Schaden gar nicht rauskommt auch noch Kosten anheften kann.

Du solltest die Kosten für seinen Kratzer, den er möglicherweise hatte, tragen. Eine Anzeige wegen Nötigung (zuparken) wäre auch eine schöne Sache.

Vielleicht lernst Du es dann.

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Tach,

mir wäre das Risiko zu hoch, zudem die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat.

Lass den Schaden über Deine Vollkasko reparieren oder zahl ihn komplett selber (ist wahrscheinlich billiger als die Hochstufung im nächsten und den Folgejahren).

Vielleicht findest Du eine freie Werkstatt/Karosseriebauer/Lackierer der es günstiger reparieren kann.

Salve,

remarque

Merkwürdig... eigentlich sollte es ausreichen wenn der Schaden schlüssig ist... also auf Höhe des Schadens wie beim Spiegel des vermeintlichen Täters.

Gab es Lackspuren am Spiegel des beschuldigten? Oder an deinem Wagen die eindeutig dem des Verursachers zugeordnet werden können?

Wenn nein hast du schlechte Karten...denn rein theoretisch könnte ja zwischenzeitlich jemand anderes mit einem Fahrzeug das die Spiegel auf selber höhe hart dort geparkt haben und deinen Wagen beschädigt haben.

In dubio pro reo.

Wenn der Schaden nicht zu schlimm ist würde ich das selbst auspolieren oder wenn es mehr ist per SmartRepair machen lassen.

ganz im ernst....ein kratzer für "700€"? woher stammen diese zahlen? von einem vw autohaus? ich tippe mal ganz stark das ein GUTER fahrzeugkosmetiker das für einen bruchteil des preises wegmacht. den das kann kein grosser schaden sein. hast du ggf bilder?

Wenn du der gegnierischen Versicherung bzw deiner Versicherung mitgeteilt hast, mit aktenzeichen, wird die versicherung nen gutachter lossschicken und beides vermessen lassen. Wenns passt kriegste dne schaden bezahlt, wenn nicht musste den gutachter zahlen. Einfach hartnäckig bleiben ^^

Zitat:

Original geschrieben von megasunshine

Ich parkte in eine schmale Parklücke, da weit und breit keine andere Parkmöglichkeit vorhanden war. Ins Parkhaus konnte ich nicht wegen der Höhe meines Wagens.

Da die Lücke etwas schmal war, habe ich mir zur Sicherheit das Kennzeichen von meinem Parknachbarn aufgeschrieben, weil ich nicht sicher war, ob er ohne einen Schaden zu hinterlassen, wieder rausfahren kann. Ich hatte noch eine Person mit dabei gehabt.

Du hast also die Schadensgefahr vorsätzlich in Kauf genommen und mutwillig in einer zu engen Lücke geparkt.

Sollte das so rauskommen kannst Du locker ne Teilschuld bekommen. Und doof ist es sowieso...

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Wenn du der gegnierischen Versicherung bzw deiner Versicherung mitgeteilt hast, mit aktenzeichen, wird die versicherung nen gutachter lossschicken und beides vermessen lassen. Wenns passt kriegste dne schaden bezahlt, wenn nicht musste den gutachter zahlen. Einfach hartnäckig bleiben ^^

Nur weil die Maße passen heißt das noch lange nicht das er es auch war und die Sache geklärt ist...

Da müssen auch Lackspuren z.B am anderen Fahrzeug kleben...

OP,

d.h. die Parklücke war eigentlich zu klein für dein Auto. Trotzdem hast du da einfach geparkt, ohne dem anderen parkenden Fahrzeug die Möglichkeit zu geben, auszuparken. Hast du beim notieren des Kennzeichens wahrscheinlich scho gewusst, dass derjenige gar nicht ausparken KANN?

Ich nenne das Karma und hoffe du lernst daraus!

So eine Situation hatte ich auch mal in München... wollte Parken... ich hätte reingepasst... allerdings kurbelte ich 5 Stunden bis ich drin war und dann dachte ich mir: Ne du... der hinter dir kommt da beim besten Willen nicht mehr raus...

Hab mir halt dann einen anderen gesucht und musste 2km laufen...

Gibt auch unfälle ohne lackabrieb. ;)

Und eben dann wird es für den TE sehr schwierig werden...

am 6. Juni 2013 um 17:50

Stell mal ein Bild von dem Schaden hier ein.

am 6. Juni 2013 um 19:51

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

...denn rein theoretisch könnte ja zwischenzeitlich jemand anderes mit einem Fahrzeug das die Spiegel auf selber höhe hart dort geparkt haben und deinen Wagen beschädigt haben...

und die schäden am spiegel des angeblichen verursachers können auch woanders herkommen, z.b. beim ein/ausfahren aus ner garage...

am 6. Juni 2013 um 21:57

Es gibt Menschen wie Dich, die schämen sich für gar nichts. Immer nur auf den eigenen Vorteil aus. Weil man ein Stück hätte laufen müssen nimmt man in Kauf, dass ein anderer einen Schaden produziert und schreibt sich noch die Nummer auf, damit man den armen Kerl, der so eng eingeparkt wurde, dass er ohne Schaden gar nicht rauskommt auch noch Kosten anheften kann.

Du solltest die Kosten für seinen Kratzer, den er möglicherweise hatte, tragen. Eine Anzeige wegen Nötigung (zuparken) wäre auch eine schöne Sache.

Vielleicht lernst Du es dann.

Einer sagt, was alle denken. :D

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