Würdet ihr eine Klage wagen?
Hallo,
ich würde gerne eure persönlichen Meinung zum untenstehenden Thema wissen:
Ich parkte in eine schmale Parklücke, da weit und breit keine andere Parkmöglichkeit vorhanden war. Ins Parkhaus konnte ich nicht wegen der Höhe meines Wagens.
Da die Lücke etwas schmal war, habe ich mir zur Sicherheit das Kennzeichen von meinem Parknachbarn aufgeschrieben, weil ich nicht sicher war, ob er ohne einen Schaden zu hinterlassen, wieder rausfahren kann. Ich hatte noch eine Person mit dabei gehabt.
Nach einer dreiviertel Stunde sah ich, dass das Nachbarauto weg war und tatsächlich einen Streifen an meinem Auto hinterlassen hatte.
Ich kontaktierte die Polizei, diese sagte, ich solle eine Anzeige machen, es kam keiner zum "Unfallort".
Der Beschuldigte hat die Aussage bei der Polizei verweigert und der Staatsanwalt hat das Verfahren wegen Fahrerflucht eingestellt, da es dem Beschuldigten nicht nachgewiesen werden konnte, dass er den Schaden auch wirklich gehört bzw. bemerkt hatte.
Die Polizei hat die Höhe des Kratzers an meinem Fahrzeug und dem Kratzer am rechten Außenspiegel des Fahrzeug des Beschuldigten verglichen und Bilder gemacht.
Mein Anwalt hat die gegnerische Versicherung erfolglos angeschrieben, es tut sich schlichtweg nichts.
Nun stellt sich die Frage, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Es sind keine Zeugen vorhanden, die das Geschehen beobachtet haben. Mein Zeuge kann beweisen, dass der Kratzer vor dem Einparken nicht vorhandne war. Der Kratzer am Außenspiegel des Beschuldigten stimmt von der Höhe her mit dem Kratzer an meinem Wagen überein. Die Entscheidung wird der Richter aufgrund von Indizien und einem Gutachten treffen müssen.
Der Anwalt meinte, es bestünde eine Chance zu obsiegen aber auch ein Risiko. Wenn durch das Gutachten nicht nachgewiesen werden kann, dass der Schaden an meinem Auto durch genau dieses Auto verursacht worden ist, könnte es schlecht für mich ausgehen.
Der Anwalt schlug vor, ein Klageentwurf fertig zu machen und es letztmalig vor Klageerhebung an die gegnerische Versicherung zu schicken, so dass die Versicherung ggf. noch einlenkt.
Es geht um ca. 700 Euro Schadenssumme. Das Fahrzeug ist ein T5 Baujahr 2009.
Würdet ihr das Risiko aufnehmen und klagen, wenn die Versicherung nach dem Klageentwurf nicht einlenkt? Wie seht ihr die Chancen, hat jemand schon einmal einen ähnlichen Fall gehabt, wo der Richter aufgrund von Indizien geurteilt hat?
Beste Antwort im Thema
Es gibt Menschen wie Dich, die schämen sich für gar nichts. Immer nur auf den eigenen Vorteil aus. Weil man ein Stück hätte laufen müssen nimmt man in Kauf, dass ein anderer einen Schaden produziert und schreibt sich noch die Nummer auf, damit man den armen Kerl, der so eng eingeparkt wurde, dass er ohne Schaden gar nicht rauskommt auch noch Kosten anheften kann.
Du solltest die Kosten für seinen Kratzer, den er möglicherweise hatte, tragen. Eine Anzeige wegen Nötigung (zuparken) wäre auch eine schöne Sache.
Vielleicht lernst Du es dann.