Wrkstatt verlangt mehr Geld als abgemacht
hallo,
ich habe gestern meinen civic in die werkstatt
gebracht zwecks kupplungsschaden, ich hatte mit den meister
der kleinem werkstatt 388euro mit kupplung , arbeitsstunden,
und getriebeöl ausgemacht.
heute nu bekam ich ein anruf vom meister wo er zu mir meinte mein auto ist fertig aber sie hätten zusätzlich noch das traggelenk und noch ne andere kleinigkeit gewechsel,
der ganze spaß soll mich aufeinmal 438 euro kosten.
davon bin ich aber gar nicht begeistert da ich lehrling bin und nicht in geld schwimme und ausserdem hab ich noch ein
traggelenk vom unfaller zuliegen also was soll ich mit ein neuen.? um 15.30 uhr soll ich ihn abholen. was würdet ihr sagen?????
17 Antworten
Zum Thema mehr Arbeitsstunden... Es gibt einen Richtwert für gewisse Arbeiten... Sobald dieser Richtwert überschritten wird dürfen die das meiner Meinung nach nicht so wirklich in Rechnung stellen... Bzw. machen die meisten auch nicht...
Mein EG3 war vor 2 Monaten wegen TÜV und Umrüstung auf Euro 2 in der Werkstatt... In Punkto TÜV fiel ihnen auf, dass die Achsmanschetten komplett im Eimer sind und diese gemacht werden müssen... Daraufhin haben sie angerufen und gefragt, ob das gemacht werden soll... Hab dann gefragt, wieviel das kostet, daraufhin hat er mir die Preise für die Teile genannt plus die normalerweise benötigten Arbeitsstunden... Das Auto stand statt eines Tages 2 Tage in der Werkstatt, da die Antriebswelle Schwierigkeiten gemacht hat (Achsmanschettenwechsel hat Ewigkeiten gedauert)... Berechnet wurde mir trotz allem nur die mir genannte Arbeitszeit von 2 Stunden für die Achsmanschetten, obwohl insgesamt mehr als 7 Stunden dafür draufgegangen sind... Weil er meinte, dass die eben diesen Richtwert nicht überschreiten dürfen, da der Besitzer ja nix dafür kann, dass das nicht so läuft wie es soll...
also erstmal danke für euren zahlreichen antworten.
also ich hab mit den meister gesprochen und habe ihn erklärt das ich das ziemlich mieß von ihn finde, er hätte mich ruhig informieren oder vorabsprache mit mir halten können.
da meinte er nur zu mir: dieses traggelenk das seine werkstatt ohne mein wissen erneuert hat war verkehrsgefährdent und anders hätte er mich nicht mehr aus der werkstatt gelassen. weil das traggelenk nicht mit ein splint wie üblich gesichert war sondern nur mit einer selbstsichernden mutter. ist ja auch richtig , das sehe ich auch ein das dass nicht ganz inordnung ist aber trotzdem
hätte ich die arbeit nicht von der werkstatt durführen lassen wenn ich von der aktion informiert worden wäre,weil ein kumpel noch ein unfaller zustehen hat wo ich mir das teil kostenlos holen hätten können.
auf jeden fall hab ich den meister nachher zu verstehen gegeben das meine 4 räder seine werkstatt nie wieder sehen werden und ich seine werkstatt auf keinen fall weiter empfehlen werde,ich muss dazu sagen das es nur eine kleine freie werkstatt ist die von sowas weiter lebt.
Zitat:
Original geschrieben von InGlockWeTrust
@IntruderMic:
Allerdings gibt es im öst. ABGB das Zurückbehaltungsrecht nach § 471, vielleicht kann uns Heldinio weiterhelfen, was das dt. BGB dazu meint.
[...]
Das Retentionsrecht steht der Werkstatt nur dann zu, wenn der Kunde nicht bereit ist, seine Gegenleistung zu erbringen. Für eine Forderung von 438 Eur fehlt wie gesagt - mangels Vereinbarung - der Rechtsgrund (Vertrag).
Dass eine Zurückbehaltung seitens der Werkstatt rechtmäßig wäre, bezweifle ich demnach also!
Weil ich zu faul bin jetzt das BGB durchzukauen und es für die meisten auch nicht so interessant wäre, sage ich es mal ganz einfach:
Kein Vertrag -> keine Rechtsgrundlage für ein Rückbehaltungsrecht.
@civi_xx
Ich hätts genauso gemacht.
Ansonsten immer der Werkstatt vorher sagen, dass sie sich melden sollen, wenn zusätzliche Reparaturen anstehen. Das schont die Nerven aller.
Dies soll in keinster Weise eine Rechtsberatung darstellen. Ich übernehme freilich keine Haftung für den Inhalt meiner Aussagen, insbesondere im Hinblick auf Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen. Die Geltendmachung von Ansprüchen jeglicher Art gegen mich ist ausgeschlossen.