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Wohnwagenräder blockieren bei Vollbremsung?

Bei einem Fahrsicherheitstraining für Gespanne (was ich jedem nur empfehlen kann) haben wir unter anderem auch eine Vollbremsung aus 50 km durchgeführt. Unser Wohnwagen bremst zwar, aber die Räder blockieren nicht vollständig und man hat das Gefühl er schiebt ihn noch. Dann habe ich versucht mit angezogener Handbremse zu fahren, doch da komme ich kaum von der Stelle. Bei einigen Wohnwagen blockierten die Räder vollständig und bei einigen nicht. Man sagte uns, wir sollten die Bremsen überprüfen lassen. Bei der Nachfrage beim Händler sagte man mir, dass bei einer vollständige Blockierung der Räder der Wohnwagen auch ausbrechen kann. Es wird aber auch am Rost liegen, weil die Bremsbeläge sich erst einschleifen müssen. Wir werden jetzt auf einen Prüfstand gehen und dies mal testen lassen. Jetzt aber die eigentliche Frage: Was meit ihr, sollen die Räder vollständig blockieren bei einer Vollbremsung?

Beste Antwort im Thema

einfach mal 'ne Überlegung: Wenn blockierende Räder besser bremsen würden, wäre die Erfindung des ABS wohl ein Reinfall, oder?

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Zitat:

Original geschrieben von Franjo001


Blockierte Räder kann man nicht lenken, das gilt auch für Anhängerräder.
Wofür wurde nochmal ABS gebaut???????????????? Ich komm jetzt gerade nicht drauf!😕😕

😎

Bremst ein Gespann in eine Kurve hinein, mit ABS

nur

auf das Zugfahrzeug wirkend und versucht es dann durch die Kurve zu bekommen.

Versucht es einfach mal...........

Zitat:

Original geschrieben von W127


Hallo CF,
ist das mit der Vollbremsung deine persönliche Meinung oder hast du professionell damit zu tun? Uns sagte der Fahrtrainer nämlich, es kann nichts passieren. Der Zugwagen ist natürlich etwas nach außen getragen worden, aber im Grunde immer stabil gefahren. Das ABS hat richtig gescheppert. Trotzdem würde ich das nicht grundlos machen und eher mit deutlich weniger in uneinsichtige Kurven fahren.

Hallo W127,

ich spreche immer vom

"Gespannbetrieb"

Selbst am Sonntag ausprobiert - sowohl Gerade- , wie auch Aausweichbremsübungen (Elchtest) - mit Wohnwagen bei 50 KM/h 😁

Ohne Anhänger sollte man sich auf die Regelanlagen ( z.B.: ABS - ESP ) im Fahrzeug verlassen,
denn die sind auf jeden Fall schneller als jeder manuelle Eingriff.

Zitat:

Original geschrieben von JEMAREL


einfach mal 'ne Überlegung: Wenn blockierende Räder besser bremsen würden, wäre die Erfindung des ABS wohl ein Reinfall, oder?

Zitat:

Blockierende Räder bremsen unter gewissen Umständen tatsächlich optimal (z.B. auf trockener Strecke).
Das ABS trotzdem kein Reinfall ist, verdanken wir der Tatsache, daß das Fahrzeug dann (in Maßen) lenkbar bleibt.

Zitat:

Original geschrieben von JürgenS60D5


Blockierte Bremsen auf trockender Strasse sind besser als "noch nicht blockierte". Ahhhh ja.... sprich, wenn die Haftreibung in Gleitreibung übergegangen ist, wird der Bremsweg kürzer. Nun ja, ICH jedenfalls behaupte das glatte Gegenteil.

Ich kenne es jedenfalls so, dass WW-Räder NICHT blockieren dürfen. Aber nun gut.

ALLE habe Teil-Recht, denn alle vergessen etwas, nämlich wie ABS arbeitet!!!

Es wird voll gebremmst bis die Bremsen blockieren, was an den Rädern registiert wird und die Bremse wird gelöst, so dass es wieder rollt und wieder voll gebremmst, usw. (dies geschieht für jedes Rad einzeln.
Dadurch bleibt das Fahrzeug lenkbar. ABS ist also eine elektronisch gesteuerte Stotterbremse, wie man sie zu Vor-ABS-Zeiten mit dem Fuß auf Nassem machte.

Haftreibung (Rad rollt gerade noch) ist effektiver als Gleitreibung (blockierte Räder).
Bei Schnee bildet sich vor dem blockierten Reifen sogar noch ein Bremskeil.
Sprich, man kann es schlecht verallgemeinern.

Fakt jedoch, durch mechanische/hydraulische/elektronische Verzögerungen hat man ohne ABS sogar kürzeren Bremsweg mit blockierenden Rädern, allerdings wiegt die Kontrollierbarkeit des Fahrzeugs höher, was den Erfolg von ABS begründet, zumal die Technik immer ausgereifter wird und so heute mit ABS der Bremsweg praktisch gleich ist.

...doch jetzt brauche ich Euere Hilfe!
Wie teste ich selbst die Auflaufbremse-Bremse auf die einzelnen Räder für den TÜV, bzw. wie macht das der TÜV?

Würde meinen Hänger gerne mit TÜV verkaufen und weiß auch, dass er bremst. Will halt sicher gehen.

http://suchen.mobile.de/.../198970746.html?lang=de

Wen interessierts: TÜV, eigene Gesundheit, Polizei.

Mein Interessenfeld: Gesundheit und Polizei.

Zu meiner Geschichte: Der 2 achsige Anhänger mit Auflaufbremse (ich Angestellter einer Firma) war nun auf Grund meines Drängens, meinem Chef gegenüber, wegen grundlos blockierender Reifen (Rost) das zweite Mal in einer Werkstatt zum einstellen der Bremsen/Reparatur. Nun optimal eingestellte Bremsen (Renault Werkstatt), neue Bremszüge, geschmiert etc., + 4 neue am Pkw Anhänger montierten M+S Autoreifen, + frischer TÜV. -> Jungfernfahrt ( mit Bremstest + Bremsen auf der Autobahn mit Fallschirmeffekt) von Süddeutschland nach Norddeutschland. Stop in Würzburg!
Polizeikontrolle: Viel gesucht, nichts gefunden - verdammt alles ok -> bis - ach jetzt ja: Anhängerbremse funktioniert angeblich nicht ausreichend. Pkw Renault Master schafft es den Anhänger voll beladen (beide) trotz angezogener Handbremse beim Anfahren im ersten Gang + Gas ins Rollen zu bringen. Massiver Kampf Pkw gegen gebremsten Anhänger zu hören und spüren... Reifen blockieren nicht.
PB: Sie haben mit ca 180€ und ca 1 Punkt zu rechnen.
Ich: Ich kann diesen Test so nicht akzeptieren da er nicht aussagekräftig ist und hätte gerne eine aussagekräftigen Test ( mit dem Wissen der Hänger ist ok )
PB: Wo haben sie denn ihr Führerschein gemacht bei ein jedem guten Fahrlehrer würde man genau diesen Test lernen und bescheid wissen. Ich selbst bin nebenher Fahrlehrer und mir muss man nichts erzählen. Dieser Test ist absolut ausreichend. Ihnen muss jawohl klar sein das ich sie mit diesem Anhänger nicht weiter fahren lassen kann...
Ich muss dazu sagen das ich selbst jetzt noch freundlich geblieben bin.
Also Anhänger Fahrverbot bis Pannenservice kommt und Bremsen nachstellt...
Kein ADAC Mitglied = Nur abschleppservice möglich zur nächsten Werkstatt.
Anhänger austaschen lassen durch eigene Firma -> "kosten ohne Ende" -> weiter gings mit Neuem Anhänger.
Und wie es aussieht bleibts an mir "Hängern". Schäden: Ansehen in der Firma verloren + kommende Punkte sowie Geldstrafe...
Hänger wieder bei Renault unter Aufsicht meines Chefs. Bremsen völlig i.O. Reifen blockieren aber immer noch nicht ( in beladenem Zustand )

Und jetzt an Euch. Aus meiner Sicht gibts wohl nichts und niemanden auf der Welt ( mein Wissensstand ) der mir ohne Gericht aus dieser Farse helfen kann. Gericht für mich als einfacher angestellter zu teuer und zu großer Zeitaufwand.

Und da kommt einfach wieder die Große FRAGE ALLER FRAGEN AUF:
Muss ein Hänger bei einer Vollbremsung, egal wie stark beladen, zu 100% blockieren? Bzw ist dieser Test aussagekräftig? Und vor allem, wer ist wissens und mächtig genug diese Antwort (z.B. vor einem Amt/Gericht) zu bestätigen?
Gibt es Möglichkeiten der Formulierung einer Bußgeldbehörde gegenüber damit diese Anzeige fallen gelassen wird?
Wo ( auch außerhalb des Internets ) findet man Hilfe und wie?

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Das ist ja mal blöd gelaufen für dich.

Ich selbst habe von diesem Testverfahren noch nie gehört. Ich denke, nur ein Test auf einem Bremsenprüfstand bringt verläßliche und verwertbare Ergebnisse.

Ob unser WW beim Bremsen blockiert weiß ich nicht. Der alte Qek Junior mit hydraulischer Bremsanlage hat es, der WW Sterckeman meiner Eltern hat bei der Notbremsung auch schwarze Streifen auf den Asphalt gemalt.

Eine Frage stelle ich mir beim lesen: Warum läßt man eine Renault-Werkstatt an dem Hänger schrauben und nicht eine spezialisierte (vertrauenswürdige) Anhängerwerkstatt?

Aus eigener Erfahrung muß ich sagen, das es nur sehr wenige gute Schrauber gibt, die sich mit Anhängern und deren Bremsanlage auskennen.
Die WW-Händler waren bei unserem Problem keine Hilfe, habe sogar mit defekter Bremse frischen TÜV bekommen!!!
Nun habe ich einen kompetenten AL-KO-Partner gefunden als Schrauber des Vertrauens. Er war der erste, der damals die Bremse auseinandergenommen, die Ursache gesucht und gefunden hat.

Um gegen die Art der Feststellung und damit den Bescheid der Bußgeldbehörde vorzugehen, wirst du in diesem Fall nicht um einen Verkehrsanwalt drumrumkommen. Nur er wird herausfinden, ob die Art der Bremsprüfung und der daraus abgeleitete Bescheid rechtmäßig ist. Oder ob der Test als Anhaltspunkt zulässig ist, aber eine anschließende genaue Prüfung unter Aufsicht der Polizei bei einem Prüfstützpunkt versäumt wurde.
Zahlen tut soetwas der Verkehrsrechtsschutz (so man hat).

VG

Peugeotpik

Moin Moin !

Zitat:

Pkw Renault Master schafft es den Anhänger voll beladen (beide) trotz angezogener Handbremse beim Anfahren im ersten Gang + Gas ins Rollen zu bringen. Massiver Kampf Pkw gegen gebremsten Anhänger zu hören und spüren... Reifen blockieren nicht.

PB: Sie haben mit ca 180€ und ca 1 Punkt zu rechnen

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestabbremsung der Feststellbremse von 16% des zGG. Würden bei einem vollgeladenem Anhänger (also zGG genau eingehalten) die Räder blockieren , kann man von einer Abbremsung von ca.50-60 % je nach Reibwert zwischen Strasse und Anhängerreifen ausgehen. Mehr als die Räder blockieren kann im übrigen auch die beste Bremse nicht.

Was also der Polizist von dir zu Unrecht gefordert hat ,ist eine Abbremsung mit der Feststellbremse von mindestens 50 % anstelle der gesetzlichen Vorgabe von mindestens 16 %.

Dioese Mindestbremskraft hätte er nur feststellen können ,indem er den (abgekoppelten) Anhänger auf einem 16%igen Gefälle gestellt hätte ,wenn dann der Anhänger sich trotz angezogener FB noch Bewegung gestzt hätte ,wäre die Bremsleistung nicht i.O. gewesen.
Da dieses offensichtlich nicht stattgefunden hat , hat der Polizist schlichtweg eine völlig ungeeignete und damit in keinster Weise aussagekräftige Messmethode gewählt.
Wenn er sich zudem nicht mit einer Probefahrt mit Vollbremsung davon überzeugt hat ,dass die Auflaufeinrichtung dabei nicht vollständig aufläuft , hat er auch für die Betriebsbremse keine Aussage treffen können . In diesem Fall ist also die gesamte "Prüfung " und Anzeige für die Tonne.
Eine Sicherstellung und Überprüfung des Bremsenzustandes durch einen Sachverständigen einer Überwachungsorganisation scheint es ja auch nicht gegeben haben.

MfG Volker

Da fällt mir nur ein, Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen, da die Messmethode ungeeignet war, an Ort und Stelle auf eine mangelhafte Bremse zu schließen. Jeder Jogi wird bei solchen Indizien zur "Beweissicherung" zum TÜV geleitet. Das wäre erstmal ein Schritt, in dem die Behörde die Geeignetheit der Prüfmethode darlegen muss. Dann kannste immer noch entscheiden, ob ein Anwalt eingeschaltet werden muss... ggfl. knickt die Behörde ja auch gleich ein, weil sie ja auch keine Beweise nach anerkanntem Stand der Technik vorliegen kann. Nicht vergessen, gleich die Kosten aufschlüsseln, die Du erstattet haben möchtest.

Zitat:

Original geschrieben von Bommel


Da fällt mir nur ein, Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen, da die Messmethode ungeeignet war, an Ort und Stelle auf eine mangelhafte Bremse zu schließen. Jeder Jogi wird bei solchen Indizien zur "Beweissicherung" zum TÜV geleitet. Das wäre erstmal ein Schritt, in dem die Behörde die Geeignetheit der Prüfmethode darlegen muss. Dann kannste immer noch entscheiden, ob ein Anwalt eingeschaltet werden muss... ggfl. knickt die Behörde ja auch gleich ein, weil sie ja auch keine Beweise nach anerkanntem Stand der Technik vorliegen kann. Nicht vergessen, gleich die Kosten aufschlüsseln, die Du erstattet haben möchtest.

Hallo,

würde ich auch so sehen und auch hat die Behörde keinen Beweis ( ausser der mündl.Aussage des Polizisten)

das die Bremse nicht entsprechend o.k. war.

Bei Überladung wrid eine Wiegeprotokoll,

bei Geschwindigkeitüberschrietungern Bilder / Video-Beweis vorgelegt !!!

Also, auch eine Verkehrsrechtsschutzversciherung ist wichtig...
...und wenn nur mal nach 10 Jahren was ist

.

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