Wohnwagen wiegen, wie steht es im Gesetz?

Hallo,

ich verzweifle im Internet schwätzt jeder was anderes. Ich finde aber kein Gesetz dazu.

Mein Wohnwagen hat zGG 900kg und Achslast 900kg.

Ich war heute beim Wiegen bei einem Reiffeisenmarkt mit reisefertigem Wohnwagen. Ich hab nur das Nötigste rein. Klamotten kommen eh in das Auto. Fahrräder sind noch im Wowa...
Angehängt am Fahrzeug ( Quasi wird die Achslast gewogen) hatte ich 865kg.
Abgehängt mit Stützrad auf der Waage hatte ich 925kg.

Welchen Wert ermittelt die Polizei?

Wir wollen nach Kroatien, was gilt im Ausland? (Österreich, Slowenien, Kroatien)

DANKööööööööööö!

93 Antworten

Jetzt wird's richtig lustig. Jetzt haben wir auch noch eine *zugelassene* Gesamtmasse.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 29. August 2017 um 14:38:25 Uhr:



Zitat:

@Oetteken schrieb am 28. August 2017 um 22:38:56 Uhr:



ZU Navec.

Die zugelassene Gesamtmasse des Anhängers ändert sich nicht, diese ist in den Papieren festgeschrieben. Das einzige ist, das ich mit nur 50, statt 75Kg Stützlast, diese eben nicht komplett ausnutzen kann.

Warum?
wenn 975kg "zugelassene" Gesamtmasse in den Papieren des Anhängers steht und mein Auto z.B. 1200kg Anhängelast hat, muss ich doch diesen 975kg-Anhänger an das Auto anhängen dürfen.
Die Masse ist doch "zugelassen", weil sie in den Papieren "festgeschrieben" ist...

Wenn ich sie trotzdem aufgrund einer geringeren, "zugelassenen" Stützlast nicht ausnutzen kann, muss ich als Fahrer ja wissen, welche Masse der Anhänger an meinem Auto maximal haben darf.
Wie würdest du diese maximal mögliche Masse nennen?

Dir fällt sicher noch etwas ein, dass auch mit "zugelassene" anfängt..., aber nicht in den Papieren "festgeschrieben" ist.

................ ach ja da fällt mir noch ein, wenn weder TÜV, noch Polizei, noch der hersteller eine klare Antwort geben kann, fragt doch einfach einen Fahrlehrer der müsste es wissen er bildet ja auch für den Hängerschein aus.

Sich über solch einen Schreibfehler dermaßen auszulassen, naja.

Ja es heißt zulässige Gesamtmasse oder auch zulässiges Gesamtgewicht. Ändert aber nichts an der Tatsache das diese unberührt bleibt. Der Anhänger hat eine zulässige Gesamtmasse von 975Kg. Da diese ganz allein für das etwaige Fahrzeug gilt und nicht für irgendwelchen Kombinationen!

Wenn du jetzt ein Auto hast welches nur 50Kg Stützlast verträgt darfst du den ausgeladenen Anhänger eben nicht ziehen, in diesem Fall darf der Anhänger eben nur 950Kg wiegen, dass wäre dann aber die Tatsächliche Gesamtmasse, die zulässige bleibt bei 975Kg.

Ähnliche Themen

Einmal Tante Google gefragt, brachte mir diese Seite als erstes Ergebnis.
Zugegeben, viel zu lesen. Aber ich finde, alles ohne Wenn und Aber erklärt. Vielleicht hilft das ja.

Deine Antwort
Ähnliche Themen