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Wohnwagen stark beschädigt durch fehlende Verkehrssicherung oder Loch im WW-Dach, was kann ich tun?

Themenstarteram 6. Oktober 2011 um 20:09

Hallo,

ich möchte mich an Euch mit einer Frage wenden, die leider einen für mich nicht erfreulichen Hintergrund hat und hoffe, dass ich hier im Forum vielleicht den einen oder anderen Tipp bekommen kann. Es geht hier um einen Schadenersatzanspruch, den mein Bruder und ich durchsetzen wollen.

Folgender Sachverhalt hat sich heute zugetragen: Mein Bruder (Miteigentümer des von uns in diesem Jahr gekauften Wohnwagens) ist mit dem Wohnwagen in eine Kfz – Werkstatt gefahren. Diese Werkstatt befindet sich auf einem größeren Grundstück, welches seit längeren über sehr tiefe Schlaflöcher verfügt. Weiterhin befinden sich auf dem Grundstück sehr eng aneinander gebaute Car- Ports, welche links und rechts von der Zufahrstraße zur Werkstatt stehen. Auf dem Grundstück befinden sich Straßenlampen, die aber seit längerem nicht mehr in Betrieb sind.

Das hatte zur Folge, dass mein Bruder bei der Zufahrt mit dem Wohnwagen zur Werkstatt mit dem Wohnwagen an den Car – Ports hängen blieb. Der Wohnwagen wurde soeben befreit. Dabei ist die Dachhaut sowie die Keterleiste sehr stark in Mitleidenschaft geraten. Die Dachhaut ist nun auf A 4 – Blatt – Größe aufgerissen. Hier stellt sich nun die Frage, ob, wie und vor allem unter welchen finanziellen Mitteln man das reparieren kann?

Vielmehr stellt sich nun für mich weiterhin die Frage, ob der Grundstückseigentümer dieser Durchfahrt haftbar gemacht werden kann. Immerhin gibt es in Deutschland eine Verkehrssicherungspflicht, welcher hier schon seit LÄNGEREN (!!!!) einfach nicht nachgekommen wird.

Ich werde mir den Wohnwagen morgen anschauen. Mir geht es jetzt schon total schlecht!!!!! Mein Wochenende und die noch letzten Wochen der Camping – Saison sind hin!!!! Nebenbei erwähnt möchte ich sagen, dass unserseits eine Menge Geld in dem Wohnwagen steckt!

Daher nun konkret meine Frage, inwieweit ich den Grundstückseigentümer belangen kann? Mein Bruder hat die ADAC – Mitgliedschaft mit Rechtsberatung, jedoch keine Rechtsschutzversicherung. Ich habe keine ADAC – Mitgliedschaft, dafür aber die Rechtsschutzversicherung. Der Wohnwagen ist auf meinen Bruder angemeldet, jedoch gehört er zu 50 % auch mir (was aber vertraglich nirgendwo steht). Wer und wie hat man nun die Möglichkeit juristisch vorgehen zu können? Wie sollte man am besten vorgehen? Was wird finanziell für die Reparatur auf uns zukommen? Hat die Sache juristisch Erfolg, den Eigentümer auf Schadenersatz zu verklagen?

Ich danke Euch für die Tipps!

Im Moment ist mir zum heulen zumute!!!!!!!!! :( :( :(

Beste Antwort im Thema

Verstehe ich das richtig: Die Schlaglöcher waren bekannt und sichtbar? Es war dunkel und nicht gut ausgeleuchtet und auch das war erkennbar? Es war ein Privatgrundstück?? Und das es eng ist war auch erkennbar???Wenn man das alles sehen konnte, warum fährt man dann da rein????

Und den Grundstückseigentümer als Idiot zu beschimpfen weil er nicht richtig ausleuchtet ist schon dreist. m.E. gibts hier nur einen Idioten.... und das ist nicht der Grundstückseigentümer!!!

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Ich bin ja kein Jurist o.ä.

Handelte es sich um ein Privat-Grundstück?

Themenstarteram 6. Oktober 2011 um 20:26

Ja, ist quasi eine Zufahrt zur Werkstatt. Da fährt man eine schön unbeleuchtete Einfahrt mit schönen Schlaglöchern rein. Links und rechts davon sind die Carports, dann kommt man nach ca. 30 Metern zu einer Durchfahrt, fährt dann noch ca. 50 Meter vor und ist an der Kfz - Werkstatt.

am 6. Oktober 2011 um 20:30

www.recht.de da werden sie geholfen blubb :)

Frag mal da nach, das sind die Fachleute für die rechtlichen Sachen.

Aber so über den Daumen würde ich sagen: Pech gehabt, Vollkasko zahlt.

Rechtlich:

-Privatgrundstück, dein Problem, musst ja nicht hin

-Durchfahrt zu eng/tief, musste kucken nächstes mal, siehe oben

-Kein Licht, musst ja nicht hin wenns dunkel ist, siehe oben

-Schlaglöcher, siehe oben

So siehts wohl leider aus.

Ruf den Gutachter an und lass den WoWa reparieren, decke ihn aber bis dahin gut ab.

erst mal - mein beileid...

steckt das geld lieber in die reparatur des wohnwagens, ich glaube nicht, das ihr eine chance auf entschädigung habt - wenn ihr, um einem schlagloch auszuweichen, an einem carport hängen bleibt, hat der fahrer des gespanns wohl den überblick verloren - das darf er nicht.

konstruiert nichts, bringt eh nichts - repariert den wagen und gut ist - und sucht euch eine andere werkstatt... (eine, die besser anzufahren ist)

Ich befürchte, daß ich meinem Vorposter Recht geben muß.

Themenstarteram 6. Oktober 2011 um 20:51

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

www.recht.de da werden sie geholfen blubb :)

Frag mal da nach, das sind die Fachleute für die rechtlichen Sachen.

Aber so über den Daumen würde ich sagen: Pech gehabt, Vollkasko zahlt.

Rechtlich:

-Privatgrundstück, dein Problem, musst ja nicht hin

-Durchfahrt zu eng/tief, musste kucken nächstes mal, siehe oben

-Kein Licht, musst ja nicht hin wenns dunkel ist, siehe oben

-Schlaglöcher, siehe oben

So siehts wohl leider aus.

Ruf den Gutachter an und lass den WoWa reparieren, decke ihn aber bis dahin gut ab.

Vollkasko ist leider keine nur Teilkasko :( Ich schau trotzdem mal auf der o. g. Homepage bzw. frag den ADAC - Juristen. Würde ich absolut nicht verstehen! Gerade wg. der Verkehrrsicherheitspflicht, die ja nun in vielen Paragraphen ausgelegt ist. Wir sind ja nicht umsonst in Deutschland, dem Bürokraten - Land! Man wird doch auch belangt, wenn man im Winter den Weg nicht streut und Leute stürzen. Nichts anderes ist es, wenn mein Wowa einen Schaden davon trägt, nur weil ein Vollidiot nicht das Grundstück richtig ausleuchtet und Monate lang Schlaglöcher auf der Zufahrt sind, oder etwa doch????

Klar, reparieren werden wir den Wowa. Die Frage ist nur wie teuer das wird und ob wir am Schluß selbst an der Rechnung hängen bleiben. Da werden doch locker 1.000 Euro fällig, oder?!

Ja, der Wowa ist gut abgedeckt bzw. er ist sofort wieder in seine Halle zurückgebracht worden. Dieses WE campen hat sich dann wohl erledigt.

Mal schauen, als nächstes sollte ich herausfinden was bzw. wie man am fachmännischsten die Reparatur macht. Vielleicht habt ihr Tipps? Hab ja grob schonmal geschaut im Forum. Mir ist es wichtig, dass dann alles 100% (!) dicht ist!

Werd morgen Bilder machen und erstmal den Händler kontaktieren bzw. die Bilder hier ggf. online stellen.

Oh man, das ist total SCH**** ALLES!!!! :(

Jetzt stell dir mal vor du stelltst auf deinem Grundstück eine Bank auf.

Abends läuft einer über dein Grundstück und stolpert über deine Bank.

 

Zahlst du seine Behandlungskostn zzgl. evtl. Schmerzensgeld oder sagst du vllt.: " Was sucht der Typ auf meinem Grundstück"

 

Wenn jemand in meine Einfahrt fährt um zu wenden, dabei an meine Garage knallt, und dann behauptet das meine Einfahrt schlecht beleuchtet ist und mein Pflaster zu holprig verlegt is, lach ich ihn mal kräftig aus und lass nen Gutachter auf seine Kosten kommen um rauszufinden ob nicht meine Garage nen Schaden davongetragen hat!

Also, sorry! So ärgerlich wie das mit deinem Wowa ist - es is nich das Car-Port gegen den Wowa gerannt, sondern der Wowa wurde gegen das Car-Port gefahren!!

Versteh dein Problem grad nicht...

Lass uns mal die Bilder vom Schaden sehen, lass dir hier helfen, alles wird gut. Aber vom Grundstücksbesitzer wirst du keine müde Mark sehen...

Gruß Chris

am 6. Oktober 2011 um 21:43

Teilkasko wird wohl nicht zahlen.

Deshalb haben wir Vollkasko, die 340CHF im Jahr ist uns das wert, der WoWa war deutlich teurer :)

 

Das "Problem" an der Sache:

Klag der TE kann er evtl. mit nur einer Teilschuld oder sogar unschuldig davon kommen, getreu dem Motto: Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand.

Ein Urteil eines Gerichtes hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun, es wurde lediglich "Recht gesprochen".

Kostet halt viel, da der Fahrzeugwert zur Berechnung der Anwaltshonorare beigezogen wird.

Eines steht fest: Der Anwalt gewinnt auf jeden Fall :)

@margrue: Sorry, aber ich kann mich den Vorschreibern nur anschließen. Einen Privatweg muss man so nehmen, wie er ist. Wenn der beleuchtet ist, gut. Aber das muss niemand machen. Schlaglöcher sind auch erkennbar. Und selbst wenn die bei Regen voll Wasser stehen und die Tiefe nicht mehr auf den ersten Blick erkennbar ist, ist es die Entscheidung des Besuchers, ob er da durchfährt.

 

Allein bei nicht erkennbaren Schwachstellen kommt eine Haftung des Besitzers in Betracht. Beispiel: Ein handelsüblicher Gullideckel lässt sich normalerweise überfahren. Wenn der dabei nachgiebt, könnte sich ein Schadenersatzanspruch ergeben.

 

Edit:

@martinde001: Zumindest in Deutschland ist das Zivilrecht. Da gibt es keine (un)schuld.

Verstehe ich das richtig: Die Schlaglöcher waren bekannt und sichtbar? Es war dunkel und nicht gut ausgeleuchtet und auch das war erkennbar? Es war ein Privatgrundstück?? Und das es eng ist war auch erkennbar???Wenn man das alles sehen konnte, warum fährt man dann da rein????

Und den Grundstückseigentümer als Idiot zu beschimpfen weil er nicht richtig ausleuchtet ist schon dreist. m.E. gibts hier nur einen Idioten.... und das ist nicht der Grundstückseigentümer!!!

am 7. Oktober 2011 um 4:17

Sorry, aber ich würde auch sagen, daß der Fahrer des Gespanns einfach hätte besser aufpassen müssen.

Nun der Schaden ist jetzt da, aber sich deswegen einen anderen Schuldigen suchen ist nicht die feine englische art. Dumm gelaufen - oder in diesem Fall schlecht gefahren !! Vielleicht sollte man darüber nachdenken einen ADAC Gespannkurs zu besuchen oder es anderen zu überlassen die es können.

Lass es richten und sucht euch ne andere Werkstatt mit einer übersichtlicheren Einfahrt ohne Carports und Strassenlaternen die ausser Betrieb sind.

Erfahrungen im Leben sind die wahren Schätze !!!

ich würde den TE nich so angreifen, es könnte sein das es sich um die Zufahrt einer Werkstatt handelt, anderen Bedingungen unterliegt. Und der Vergleich passt hier überhaubt nicht mit dem Privatgrundstück wo sich Unbefugte aufhalten.

 

Mein Bekannter hat deswegen sein Grundstück eingezäunt damit er nicht in Regress genommen werden kann.

 

Ein  Betriebsgelände unterliegt anderen Vorschriften als ein Privatgelände. Die Zufahrt zum Betriebsgelände gehört somit auch zum Betriebsgelände.

 

Ich würde mich zumindest dort mal rechtlich Beraten lassen..

 

italo

Ohne Rechtsberatung zu geben: Ich denke auch nicht, das da eine Haftung des Werkstattbetreibers vorliegt. Und Verkehrssicherungspflicht bedeutet, dass Dir keine der nicht funktionstüchtigen Straßenlaternen aufs Auto fallen darf;) -zieht hier wohl nicht.

Ärgerlich ist es natürlich, aber ich hätte da einen Vorschlag:

Vielleicht mal NETT und FREUNDLICH mit dem Werkstattinhaber reden?! Warum schreit man in Deutschland immer gleich rum und "pocht auf sein (vermeintliches!) Recht"? Vernünftig und sachlich miteinander reden soll durchaus manchmal helfen - probiers aus.

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