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Wohnwagen stark beschädigt durch fehlende Verkehrssicherung oder Loch im WW-Dach, was kann ich tun?

Themenstarteram 6. Oktober 2011 um 20:09

Hallo,

ich möchte mich an Euch mit einer Frage wenden, die leider einen für mich nicht erfreulichen Hintergrund hat und hoffe, dass ich hier im Forum vielleicht den einen oder anderen Tipp bekommen kann. Es geht hier um einen Schadenersatzanspruch, den mein Bruder und ich durchsetzen wollen.

Folgender Sachverhalt hat sich heute zugetragen: Mein Bruder (Miteigentümer des von uns in diesem Jahr gekauften Wohnwagens) ist mit dem Wohnwagen in eine Kfz – Werkstatt gefahren. Diese Werkstatt befindet sich auf einem größeren Grundstück, welches seit längeren über sehr tiefe Schlaflöcher verfügt. Weiterhin befinden sich auf dem Grundstück sehr eng aneinander gebaute Car- Ports, welche links und rechts von der Zufahrstraße zur Werkstatt stehen. Auf dem Grundstück befinden sich Straßenlampen, die aber seit längerem nicht mehr in Betrieb sind.

Das hatte zur Folge, dass mein Bruder bei der Zufahrt mit dem Wohnwagen zur Werkstatt mit dem Wohnwagen an den Car – Ports hängen blieb. Der Wohnwagen wurde soeben befreit. Dabei ist die Dachhaut sowie die Keterleiste sehr stark in Mitleidenschaft geraten. Die Dachhaut ist nun auf A 4 – Blatt – Größe aufgerissen. Hier stellt sich nun die Frage, ob, wie und vor allem unter welchen finanziellen Mitteln man das reparieren kann?

Vielmehr stellt sich nun für mich weiterhin die Frage, ob der Grundstückseigentümer dieser Durchfahrt haftbar gemacht werden kann. Immerhin gibt es in Deutschland eine Verkehrssicherungspflicht, welcher hier schon seit LÄNGEREN (!!!!) einfach nicht nachgekommen wird.

Ich werde mir den Wohnwagen morgen anschauen. Mir geht es jetzt schon total schlecht!!!!! Mein Wochenende und die noch letzten Wochen der Camping – Saison sind hin!!!! Nebenbei erwähnt möchte ich sagen, dass unserseits eine Menge Geld in dem Wohnwagen steckt!

Daher nun konkret meine Frage, inwieweit ich den Grundstückseigentümer belangen kann? Mein Bruder hat die ADAC – Mitgliedschaft mit Rechtsberatung, jedoch keine Rechtsschutzversicherung. Ich habe keine ADAC – Mitgliedschaft, dafür aber die Rechtsschutzversicherung. Der Wohnwagen ist auf meinen Bruder angemeldet, jedoch gehört er zu 50 % auch mir (was aber vertraglich nirgendwo steht). Wer und wie hat man nun die Möglichkeit juristisch vorgehen zu können? Wie sollte man am besten vorgehen? Was wird finanziell für die Reparatur auf uns zukommen? Hat die Sache juristisch Erfolg, den Eigentümer auf Schadenersatz zu verklagen?

Ich danke Euch für die Tipps!

Im Moment ist mir zum heulen zumute!!!!!!!!! :( :( :(

Beste Antwort im Thema

Verstehe ich das richtig: Die Schlaglöcher waren bekannt und sichtbar? Es war dunkel und nicht gut ausgeleuchtet und auch das war erkennbar? Es war ein Privatgrundstück?? Und das es eng ist war auch erkennbar???Wenn man das alles sehen konnte, warum fährt man dann da rein????

Und den Grundstückseigentümer als Idiot zu beschimpfen weil er nicht richtig ausleuchtet ist schon dreist. m.E. gibts hier nur einen Idioten.... und das ist nicht der Grundstückseigentümer!!!

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sehe es ähnlich wie Italo001. Sobald es im regelmäßigen Geschäftsverkehr notwendig ist, dass Betriebsgelände zu befahren, kann in bestimmten Situationen eine Haftung des Betriebes in Frage kommen. (analog "Bananenfall" (Kundin rutscht darauf aus / Schadenersatz) im Kaufhaus -> vorvertragliches Schuldverhältnis / Culpa in contrahendo (c.i.c.)) - Würde jetzt auch nicht darauf hinweisen, dass Dir sämtliche Mängel schon lange bekannt waren (denn dann ist der Mangel zwar vorhanden, aber für dich nicht überraschend)

Aber ohne RS würde ich es mir überlegen. Auf der anderen Seite kostet allein der Austausch der Dachhaut (Rep. nach Herstellervorgabe) sicher um die 3-5 T€. Der Betrieb sollte eine Haftpflichtversicherung haben. GGFl. würde ich im ersten Zug einen Anwalt betrauen, der einen entsprechenden Brief schreibt (kostet im verhältnis zum Schaden nicht die Welt) und dann mal abwarten, was die gegnerische versicherung meint. GGfl. kommt ja ein Vergleich raus.

...die Einfahrt ist zu eng, ich fahr trotzdem rein und bleib hängen...also ist der Besitzer der Einfahrt haftbar...ich lach mich kringelig.

Ich fahr doch auch nicht mit einem LKW in ein Parkhaus und verklag dann den Besitzer darauf das ich nicht reinpasse.

PS: in wievielen Foren willst du das noch Posten ?

@ ...bambi: Google mal ein wenig nach der Rechtssprechung. C.i.C. ist natürlich nur ein Thema für vertragliche (gewerbliche) Handlungsfelder. Oder warum meinst Du, dass wenn z.B. auf einem Anlieferhof (z.B. beim Dachdecker) lange Nägel rumliegen und die sich Kunden in den Wagen reinfahren, ein Schadenersatz möglich sein kann?? Und im Parkhaus sind i.d.R. Durchfahrtshöhen / Breiten etc. genau aus diesem Grund gut sichtbar aufgehängt.

Verkehrssicherungspflicht greift im obigen Fall m.E. nicht so gut. Das ist vorallem bei Poolbesitzern interessant, die keine Absperrung haben, wenn der frei zugänglich ist. Die bekommen auch Probs, wenn da ein Kind reinfällt.

Aber wir schweifen ab... TE wollte Meinungen, nun hat er ein paar...

(Habe doch nur hier gepostet, was haste fürn Problem? )

@bommel

ich will hier gar keine Grundsatzdiskussion anfangen, aaaber das ist so die Mentalität von heute...ich selbst mache einen Fehler und versuche hinterher den Schaden auf jemand anderen abzuwälzen.

Das Parkhäuser selbsverständlich die Durchfahrhöhe angeben ist mir durchaus bekannt; es sollte ja auch nur ein Beispiel zum Verdeutlichen des Problems sein. - Ich kann mit einem WW nunmal nich überall durchfahren...da muss man halt vorher mal schauen. Zumal die Einfahrt ja wohl bekannt ist (defekte Lampen...)

Gruß Bambi

Na dann sind wir uns ja im Wesentlichen einig. Ich hatte nur den Eindruck, dass hier einige etwas zu pauschal unterwegs sind (nach dem Motto: egal was ich auf meinem zugänglichen Grundstück tue - das geht mich im Schadenfall nichts an). Das ist je nach Konstellation eben nicht der Fall.

In meinem Familienkreis haben wir z.B. auch Schadenersatz erhalten, nachdem jemand in einer nassen Tiefgarage eines Einkaufszentrums stürzte / ausrutschte. Da hatte der Betreiber unterlassen, die Wege "abzuziehen". C.i.C. hat hier ohne große Diskussion gegriffen und die Versicherung des Handelsunternehmens hat anstandslos bezahlt.

Zitat:

Original geschrieben von 2010Bambi

@bommel

ich will hier gar keine Grundsatzdiskussion anfangen, aaaber das ist so die Mentalität von heute...ich selbst mache einen Fehler und versuche hinterher den Schaden auf jemand anderen abzuwälzen.

Das Parkhäuser selbsverständlich die Durchfahrhöhe angeben ist mir durchaus bekannt; es sollte ja auch nur ein Beispiel zum Verdeutlichen des Problems sein. - Ich kann mit einem WW nunmal nich überall durchfahren...da muss man halt vorher mal schauen. Zumal die Einfahrt ja wohl bekannt ist (defekte Lampen...)

 

Gruß Bambi

So pauschal kann man das auch nicht sagen...wenn z.B. Jemand damit wirbt Wohnwagen zu reparieren kann ein potentieller Kunde nicht davon ausgehen das die Zufahrt so eng ist das man mit einem Wohnwagen nicht durchkommt bzw durch ein Schlagloch der Wagen sich soweit aus der Flucht neigt dadurch mit was anderem in Berührung kommt ist ein Verschulden der Betreibers vorhanden.

 

Gänzlich kann man nicht ausschließen das ein gewerblicher Händler eine Mitschuld haben kann.

 

Dieses kann aber nur durch rechtliche Fachkräfte geklärt werden.

 

italo

Zitat:

Original geschrieben von margrue

.... Dabei ist die Dachhaut sowie die Keterleiste sehr stark in Mitleidenschaft geraten. Die Dachhaut ist nun auf A 4 – Blatt – Größe aufgerissen. Hier stellt sich nun die Frage, ob, wie und vor allem unter welchen finanziellen Mitteln man das reparieren kann?

....

Hallo,

ganz abgesehen davon, dass ich nicht glaube, dass dem Werkstattbesitzer irgendeine Schuld zugewiesen werden kann, sollte man sich mal auf den Schaden konzentrieren.

Mir ist letztes Jahr etwas Ähnliches passiert. Beim Einschwenken auf den Campingplatz ist plötzlich das Zelt von meinem Nachbarn in meinen Wohnwagen gesprungen und hat mir einen tiefen Riss in die Außenhaut gemacht, sowie die Kederschiene verbogen.

Bin mit dem Schaden zum Händler, nach 1 Woche konnte ich ihn wieder abholen. Kosten 550,-. Auf den Riss kam ein Blech (ca. 40x20cm) , welches man kaum gesehen hat, da es die selbe Struktur und Farbe wie die Außenhaut hatte. Die Kederleiste wurde in dem Bereich erneuert.

Bei dem Schaden auf dem Dach wird eine Reparatur genauso laufen können, dort sieht man das Blech dann nicht einmal. Die Kosten werden nur unwesentlich höher sein. Auf dem Dach würde ich sowas sogar selber reparieren.

Gruß Axel

 

Jeep, das ist die reparaturmethose, wenn man`s selbst verbockt hat und auf dem Schaden sitzen bleibt (würde ich auch in Erwägung ziehen). Günstig und wahrscheinlich haltbar.

Bei Gutachten spielt aber schon eine Rolle, dass die Vorgaben der Hersteller eingehalten werden. Und da heißt es "Blech tauschen" -> maximal noch dieses spezielle Smart repair mit Formen. Beim Dach ist auch zubedenken, dass dieses sich durch die Temperaturunterschiede doch deutlich dehnt und zusammenzieht. Das sind schon andere Anforderungen an den Montagekleber

Themenstarteram 7. Oktober 2011 um 19:14

Hallo erstmal an Alle und danke für die Meinungen, auch wenn manches hart klingt bzw. ziemlich heftig rüberkommt.

Also, um hier den Sachverhalt vielleicht noch mal richtig rüber zu bringen, was das Grundstück betrifft:

Allen voran, die sich Sorgen um das Vordach des Eigentümers machen, dem Carport - Vordach ist nichts passiert, da es sich um massive Stahlträger mit eingelassenem Drahtglasscheiben handelt. Hier ist nur von der Glasscheibe ein Teil von ca. 10 x 3 cm herausgebrochen. Die anderen Scheiben der Carports sehen aber auch nicht besser aus (Risse oder ganz herausgebrochen) somit ist nichts passiert. Die Vordächer ragen in den Verkehrsraum hinein und sind weder mit Markierungen kenntlich gemacht noch mit einem Hinweis zur lichten Höhe (Verkehrsschild, was man von Brückenunterführungen kennt). Der Wowa ist meines Wissens 2,60 Meter hoch, so dass man sich bei entsprechender Beschilderung hierauf hätte einstellen können.

Auch wenn ich gestern die Frage der Haftbarkeit gestellt habe, bitte ich Euch nun mir Hinweise und Tipps bzgl. einer schnellen und effizienten Reparatur zu geben, damit der Wohnwagen wieder zum campen gebraucht werden kann und wir den 100 % Wasserdicht bekommen (mit der Sache zur Grundstückshaftungsfrage werden wir das nächste Woche juristisch prüfen lassen).

@ stero111:

Ja, war schon alles bekannt – jedenfalls bei mir, ob es so bei dem Fahrer war, entzieht sich meiner Kenntnis. Warum er da rein gefahren ist weiß ich nicht und werde das dieses WE klären. Den Grundstückseigentümer als Idiot zu bezeichnen werde ich aber sicher können. O. g. Punkte veranlassen mich zu der Behauptung (Dächer die in den Verkehrsraum hineinragen OHNE darauf aufmerksam zu machen und die Leute auf ein unbeleuchtetes Grundstück fahren zu lassen hat wirklich was mit Idiot sein zu tun)! Ob die von Dir angesprochene Person ein Idiot ist wird sich dieses WE bei der Sachverhaltsklärung herausstellen. Letztendlich wird das aber nicht zur Schadensbeseitigung beitragen!

@ highwayman66 / Italo001:

Nee, einen Schuldigen möchte ich hier nun nicht suchen bzw. das Problem auf andere abwälzen. Das werden Juristen prüfen, wer da nun der Schuldige ist. Mir liegt es fern Urteile zu bilden – wobei ich anmerken möchte, dass es auch nicht die „feine englische Art“ ist, ein Grundstück Firmen (überwiegend Kfz – Branche mit LKWs usw.) zur Verfügung zu stellen (wofür man eine Menge Kohle für die Miete bekommt) und dann noch nicht mal seiner Grundstücksicherungspflicht nachkommt! Wege zu teeren und ein Schild mit zulässiger Gesamthöhe aufzustellen ist kein Akt und auch bezahlbar (glaubt mir ich weiß wovon ich rede, ich habe selbst mal Schilder verkauft). Zu Deiner Information, ein Gespann – Kurs wurde bereits besucht!

Vielmehr möchte ich mich dann auch auf das Kommentar von „Italo001“ stützen. Vielen Dank erstmal für den Tipp! Es handelt sich hier tatsächlich eindeutig um ein Betriebsgelände und meine Hoffnungen liegen darin, dass unter juristischer Sicht der Sachverhalt ggf. auch so liegt, dass man den Grundstückseigentümer anders belangen kann. Hier ist es eindeutig, dass die Zufahrt zum Betriebsgelände auch eindeutig dazugehört zum Betriebsgelände!

@ bebahunter:

Klar, „mit dem Kopf durch die Wand“ werden wir nicht gehen, jedoch prüfen der juristischen Angelegenheit werden wir die Sache auf jeden Fall. Wer nun am Schluß Recht hat entscheiden andere Instanzen. Natürlich haben wir nichts dagegen, wenn sich der Grundstückseigentümer dann auch auf einen Kompromiss mit uns einigt!

So, und um nun auf den Sachverhalt bzw. die Reparatur zurückzukommen. Ich war heute bei mehreren Wohnwagen – Händlern bzw. Karosserie – Werkstätten. Diese haben sich alle recht bedeckt gehalten was den Vorkostenanschlag betrifft. Vielfach wurde erwähnt eine Metallplatte auf die betroffene Stelle wasserdicht anzubringen. Eine weitere Vorgehensweise ist von der persönlichen Vorstellung des Wowa abhängig. Mir stellt sich dabei nun weiterhin die Frage, wo bekomm ich eine richtige Keterleiste für den Wowa her? Das Modell ist schon 12 Jahre alt und hier scheint es Probleme zu geben. Die Händler, die TEC vertreiben versuchen ihr bestes. Ich hoffe die werden fündig. Es handelt sich zwar nur um ein kleines Stück der Keterleiste, aber sicher muß man dann den gesamten Keterleistenabschnitt besorgen, statt die entsprechende Stelle mit neuen Komponenten zu verschweissen, oder?

Ich sende Euch einfach mal ein paar Bilder im Anhang, wo jeder vielleicht einen Vorschlag machen kann, wie hier schnell und effizient eine Reparatur erfolgen kann. Vielleicht kennt jemand eine Werkstatt um Mönchengladbach, die sich auf so was spezialisiert hat (bei den großen Werkstätten bzw. Händlern war ich heute schon). Hat jemand eine Ahnung, was da finanziell auf den Schadensverursacher zukommt?

Ein kleiner Wermutstropfen bleibt mir ja. Ich habe im Rahmen meiner heutigen zahlreichen Werkstattbesuche auch in der Halle gefragt, wo der Wowa seinen Stellplatz hat. Da gibt es Jungs, die sich eine Reparatur zutrauen, zumal die sowas schon erfolgreich an einem Hobby - Wowa praktiziert haben. Nur ist die Frage, ob eine Werkstatt nicht eine Garantie auf die Leistungen geben muß (Dichtheit usw.) und man hier ggf. besser aufgehoben wäre?

Ich danke Euch auf jeden Fall schon mal für die Vorschläge und Tipps!

Dsci7277
Dsci7278
Dsci7290
+3
am 7. Oktober 2011 um 19:54

Das da ist aber mehr als nur eine kleine Beschädigung. Sieht recht übel aus und wird wohl nciht billig.

GFK Dächer sind bischen heikel zu reparieren, der Ramen ist ja auch beschädigt, da wirds wohl nur grossflächig gehen.

Mal ehrlich, die Gegend die du beschreibst erinnert eher an eine Hinterhofbastelbude als an eine seriöse Werkstatt.

Sowas würde ich meinem Camper nie zumuten.

am 7. Oktober 2011 um 22:14

Wenn ich sowas lese....sorry, kein Verständnis. Du weißt nicht warum der Fahrer mit "Deinem" WW zu dieser Werkstatt wollte....das Carport ist nicht beschädigt, nur eine Scheibe ist gerissen,aber die anderen Scheiben sehen genauso aus....der "Idiot" hat die Einfahrt nicht beleuchtet bzw. die hinein ragenden Bauteile nicht farblich markiert....Betriebsgelände ja oder vielleicht doch nein, denn vielleicht besteht nur ein Wegerecht für die Hinterhofwerkstatt......

Mag provokativ klingen. Ist auch so gemeint. Alles sehr dubios was uns da berichtet wird.....

Grüße

sline27

P.S. Du willst Dichtigkeit, und diese noch mit Garantie??? Fahr zu einem seriösen Händler und lass eine Reparatur vom Fachmann durchführen. Diese wird nach den Bildern zu urteilen eine neue Dachhaut erfordern. Mein Tip in Mönchengladbach wäre Joeressen.

Jetzt muß ich nochmal nachhacken:

Zum Thema Branche mit LKW: Die kommen durch, ohne ans Carport zu knallen? (breiter und höher)

Welche Art von Werkstatt ist es wo ihr hin wolltet? Ne KFZ-Werkstatt, oder eine Wowa-Werkstatt?

Vielleicht ist ja der Mieter laut Mietvertrag für den Zustand der Wege und Beleuchtung verantwortlich?!?

Der Schaden sieht für mich nicht so aus als wäre er entstanden weil das Schlagloch so tief war und sich der Wowa dadurch so stark geneigt hat...

Eher nach dem missglücktem Versuch da drunter durchzufahren. Mir ist das mit dem Grundstück noch ein Rätsel! Gibts Fotos vom "Tatort"?

Gruß Chris

Hallo,

der Schaden ist nicht durch das Kippen entstanden, weil der Wohnwagen in ein Schlagloch ist, sondern der Fahrer hat einfach nicht richtig geschaut und ist unter einem Hinderniss durchgefahren, welches zu niedrig ist. Der Schaden dürfte sonst nur an der Außenkante sein.

Zur Reparatur: ich habe es oben schon mal geschrieben: Einfach ein Alublech drauf, fertig. Das Dach ist aus Alublech nicht aus GFK, wie oben "martinde001" geschrieben hat. Alublech ist kostengünstig und hält. Jede Sat-Schüssel wird auf's Dach geklebt und hält, warum nicht auch so ein Blech? Sikaflex in weiß, ein weiß lackiertes Blech und der Schaden ist fast nicht zu sehen. Die Kederleiste ist nichts besonderes und gibt es als Meterware. Wenn die vorhandene nicht mehr aufzutreiben ist, dann kommt einfach eine kpl. neue ran. Aber so wie es aussieht ist es diese Leiste: Im Frakana-Katalog, 210/044 für 9,95 der Meter.

Der Wohnwagen ist wohl auch schon etwas älter, sodass eh keine Garantie mehr vorhanden ist. Somit kann man das wirklich selber machen. Und bei Einsatz von genug Sikaflex ist die Sache auch 100%ig dicht.

Gruß Axel

Alternativ, je nach Innenaufteilung eine zusätzlich Dachhaube an der Stelle einbauen. Iss zwar am Rand etwas unüblich, aber so kann die schadhafte Stelle komplett entfernt werden (ggfl. mit zus. Latten versteifen)

Zitat:

Original geschrieben von Bommel

Alternativ, je nach Innenaufteilung eine zusätzlich Dachhaube an der Stelle einbauen. Iss zwar am Rand etwas unüblich, aber so kann die schadhafte Stelle komplett entfernt werden (ggfl. mit zus. Latten versteifen)

Das is ja ne geile Idee! Wenn das von der Innenaufteilung passen würde, wäre das ne echt gute Möglichkeit zur Schadensbehebung!!

Wobei da am Rand wahrscheinlich Hängeschränke dran sein werden... :-(

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