Wohnwagen ohne Brief zulassen, Problem!
Hallo @ allemale,
Vorweg: Habe natürlich alle Beiträge hier durchgeblättert. Das Thema wurde schon einige male erörtert, aber scheinbar auch nie wirklich gelöst..
Wie schon beschrieben, habe ich einen sehrgut erhaltenen Wohnwagen gekauft, ohne KFZ Brief. Laut Vorbesitzer war der Caravan nie zugelassen und stand immer auf dem CP..
Nun, nachdem ich mich erkundigt hatte, kaufte ich ihn, machte einige kleinere Sachen neu, und habe mir vom Hersteller das Datenblatt zuschicken lassen.
Mit diesen Unterlagen bin ich zum Straßenverkehrsamt, besorgte ein Kurzzeitkennzeichen..
Heute gings zum TÜV Nord zur Einzelabnahme.
Nun gibts ein großes Problem:
Das Straßenverkehrsamt weigert sich nach meiner Bitte um Bestätigung, eine Erstzulassung auf das Baujahr (1987) zu bestätigen. Das heißt, dass der Tüv eine Einzelabnahme Stand 5/2016 durchführen müsste. Dadurch wäre der Caravan ( Tabbert C 630) praktisch Schrott. Der Bestandschutz fällt nämlich weg.
Was kann ich tun, um die Kuh vom Eis zu kriegen? Der Tüvbeamte, sagte mir, dass das nur Ausnahmsweise ginge. Ich wäre auf die Gute Laune des Sachbearbeiters angewiesen. Offensichtlich hatte der Bearbeiter schlechte Laune. Was tun?
Bitte um eure Hilfe. Der Wowa steht nun beim Tüv. Der nette Tüvver wollte nochmal versuchen, mit dem Strva zu sprechen. Aber ich befürchte schlimmes.
Beste Antwort im Thema
Hallo Taxler222,
Heute bin ich wieder zum Tüv. Mein Wohnwagen stand ja noch da. Und schau einer an, der Wohnwagen ist geprüft worden! Der Tüvver konnte STRVA überzeugen. Prüfung ohne Mängel.
Es erfolgt noch eine Gasprüfung und morgen darf der Wohnwagen nachhause. Die Anmeldung erfolgt nach Pfingsten.
Kosten:
200€ Einzelabnahme
35€ Gasprüfung
STRVA kommt noch dazu. Neuer Brief, Schild etc.
Hoffentlich haben die bis nach Pfingsten nicht alles wieder vergessen :-/
21 Antworten
Wie sollen sie was bestätigen, was es nicht gab?😕
Da stehst du vor dem gleichen Problem, wie alle Interessenten die alte "Neuwagen" kaufen wollen, die seit Jahren in irgendwelchen Ecken von Lagerhallen verwahrt wurden, weile eine Zulassung im Brief ja den Wert geschmälert hätte. Alle diese nie zugelassenen Wagen bekommen heute keine Zulassung mehr, da im Zeitpunkt der EZ (also heute) die geltenden Regelungen (z. B. Abgasvorschriften) eingehalten werden müssen.
Was muss denn am WW geändert werden, damit er nach aktuellem Recht zugelassen werden könnte?
Hallo, "manhattanklaus" , ich habe auch schon von derartigen "Unwilligen" im Straßenverkehrsamt oder auch beim TÜV gehört und auch selbst erlebt ! Zuerst einmal kann es nicht sein, dass der Wowa "praktisch Schrott" ist , da alle Fahrzeuge , die der TÜV (nach eingehender Prüfung/Untersuchung) als verkehrsfähig begutachtet hat , auch dem Straßenverkehr zugeführt werden können ! Da kann es nicht sein , dass das Straßenverkehrsamt eine Ausstellung der entsprechenden Zulassung verweigert !!! Die einzige Hürde kann sein , dass Du keinen Eigentumsnachweis erbringen kannst oder das Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist ! Wenn Du die entsprechenden Unterlagen des Vorbesitzers (möglicherweise eine eidesstattliche Versicherung, amtlich beglaubigt) und des Herstellers erbringst , dass es sich um ein Serienfahrzeug handelt , (das ist ja sogar bei Prototypen möglich !!!) können Dir die Beamten vom Straßenverkehrsamt nicht die Ausstellung der entsprechenden Papiere verweigern ! Ich hatte mir vor mehreren Jahren einen alten DKW mit Holzkarosserie (Cabriolet) und Zweitakt-Motor, Bj. 1936 (der in einer Scheune vergessen wurde) gekauft und die gleichen Probleme gehabt , nach aufwendigen Restaurationsarbeiten bin ich zum TÜV damit und habe ihn abnehmen/prüfen lassen , völlig ohne Papiere , da es keine mehr gab und bin dann zum Straßenverkehrsamt und habe neue Papiere beantragt , die wollten mir auch die Ausstellung neuer Papiere verweigern und ich bin dann zum Anwalt und der hat es innerhalb von zwei Wochen erreicht , dass ich komplett neue Papiere bekommen habe ! Also , nicht aufgeben !!! Sonst hätten alle Oldtimer-Liebhaber , die sich sich so ein älteres Schätzchen zulegen , doch keine Chance (egal ob Wowa oder Kfz.) solche Fahrzeuge zuzulassen ! Das kann -in meinen Augen- doch nur Faulheit oder Böswilligkeit irgendeines Beamten..........s sein !!! Viel Erfolg , joeleo .
Zitat:
Was muss denn am WW geändert werden, damit er nach aktuellem Recht zugelassen werden könnte?
Die Beleuchtung muss umgerüstet werden (Nebelschlussleuchte, Seitenmarkierungsleuchten).
Gruß
Artur
Hallo manhattanklaus,
ich gehe mal davon aus, dass der Wohnwagen auf dem Campingplatz alle zwei Jahre eine Gasprüfung erhalten hat und somit eine Gasprüfbescheinigung (gelbes Prüfbuch) vorhanden ist.
Wenn um es "nur" um die Zulassung für das Strassenverkehrsamt geht, ist bei einer "Neuzulassung" eine Vollabnahme erforderlich. Bei einem Vollgutachten nach §21 bezahlst Du ungefähr 90 Euro.
Der Prüfdienst (DEKRA, TÜV, KÜS, GTÜ) interessiert sich doch nur für die Verkehrssicherheit des Wohnwagens (Bremsen, Beleuchtung, Fahrwerk).
Da die Gesamtlänge des Wohnwagens größer 6m ist, sind gegebenenfalls 3 beleuchtete gelbe Seitenbegrenzungsleuchten je Seite (E-Kennzeichen beachten!) nachzurüsten. Schau Dir mal das Dokument von NoGolf ab Kapitel 3 an. Des weiteren muss eine Nebelschlussleuchte installiert sein oder nachgerüstet werden.
Freundliche Grüße,
/Lausi.99
Ähnliche Themen
Hallo erstmal alle hier, und vielen Dank für euere Infos!!!
Musste erstmal alles hier durchlesen. Hàtte nicht gedacht, das gleich soviele Antworten kommen.
Ja, man stelle sich vor: Porsche Carrera 12 Jahre in Garage als Nachlass.. keine Zulassung, wegen fehlendem Kfz Brief.. Strva löscht alles nach 10 Jahren, wenn ich das richtig verstanden habe..
Also gibts noch Hoffnung. Ich überlege schon zu einer anderen Zulassungsstelle in einem anderen Kreis zu fahren, um den Caravan zuzulassen. Nur steht er ja nun beim Tüv.. Jetzt hoffe ich auf einen positiven Anruf vom Tüvver. Vielleicht hat er doch noch ein ok vom Amt.
Vor genau 3 Wochen hat mir jemand beim selben Amt genau das erklärt, dass nämlich bei der Zulassung das Baujahr und die Mitte des Jahres eingetragen wird, damit der Bestandschutz greift.
Da ich das als normal empfand, hab ich mir den Namen nicht gemerkt und nichts schriftliches vereinbart. Das war ein Fehler. ..mist..
Hallo lausi.99!
Die Gasbücher sind vorhanden und liegen dem Tüv vor. Die Gasannahme wird gleich mit gemacht. Tüvver sagt wohl, dass bei einer ezl in 2016 Bremsen und Auflaufverrichtung erneuert werden müssten, abgesehen vom Rückfahrlichtlein. Also neue Achsen, Bremsen usw. Also Totalschaden..
4000€ verblasen.. Demnach gehts nur mit dem Bestandschutz oder garnicht.
Bin gespannt auf den Anruf vom Tüvver.
@joeleo,
Eidesstattlich Versicherung samt Kaufvertrag vorhanden.
@PIPD black,
Das ist ein schlicht verwaltungstechnisches good will. Wie man sieht, gehts auch in komliziert. (Daseinsberechtigung des Beamten)
Beispiel: Viele viele türkische Mitbürger mit deutschem Pass sind am 1sten Januar 19irgendwas geboren, weil in Südanatolien nimand dokumentierte, wann sie geboren wurden. Vollmond und Wetter gelten in DE nicht.
Um ihnen die Staatsbürgerschaft trotzdem zukommen zu lassen, wurde immer der 1ste Januar angenommen.. Ansonsten hätten sie ein Problem gehabt..
Hi,
Zitat:
@manhattanklaus schrieb am 12. Mai 2016 um 11:55:49 Uhr:
... Tüvver sagt wohl, dass bei einer ezl in 2016 Bremsen und Auflaufverrichtung erneuert werden müssten, abgesehen vom Rückfahrlichtlein. Also neue Achsen, Bremsen usw. Also Totalschaden..
4000€ verblasen.. Demnach gehts nur mit dem Bestandschutz oder garnicht.Bin gespannt auf den Anruf vom Tüvver.
...
nur interessehalber:
warum muss denn die Bremse und die Auflaufeinrichtung getauscht werden?
Gruß und weiterhin viel Erfolg
Marko
Zitat:
@joeleo schrieb am 12. Mai 2016 um 11:19:13 Uhr:
Hallo, "manhattanklaus" , ich habe auch schon von derartigen "Unwilligen" im Straßenverkehrsamt oder auch beim TÜV gehört und auch selbst erlebt ! Zuerst einmal kann es nicht sein, dass der Wowa "praktisch Schrott" ist , da alle Fahrzeuge , die der TÜV (nach eingehender Prüfung/Untersuchung) als verkehrsfähig begutachtet hat , auch dem Straßenverkehr zugeführt werden können ! Da kann es nicht sein , dass das Straßenverkehrsamt eine Ausstellung der entsprechenden Zulassung verweigert !!! Die einzige Hürde kann sein , dass Du keinen Eigentumsnachweis erbringen kannst oder das Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist ! Wenn Du die entsprechenden Unterlagen des Vorbesitzers (möglicherweise eine eidesstattliche Versicherung, amtlich beglaubigt) und des Herstellers erbringst , dass es sich um ein Serienfahrzeug handelt , (das ist ja sogar bei Prototypen möglich !!!) können Dir die Beamten vom Straßenverkehrsamt nicht die Ausstellung der entsprechenden Papiere verweigern ! Ich hatte mir vor mehreren Jahren einen alten DKW mit Holzkarosserie (Cabriolet) und Zweitakt-Motor, Bj. 1936 (der in einer Scheune vergessen wurde) gekauft und die gleichen Probleme gehabt , nach aufwendigen Restaurationsarbeiten bin ich zum TÜV damit und habe ihn abnehmen/prüfen lassen , völlig ohne Papiere , da es keine mehr gab und bin dann zum Straßenverkehrsamt und habe neue Papiere beantragt , die wollten mir auch die Ausstellung neuer Papiere verweigern und ich bin dann zum Anwalt und der hat es innerhalb von zwei Wochen erreicht , dass ich komplett neue Papiere bekommen habe ! Also , nicht aufgeben !!! Sonst hätten alle Oldtimer-Liebhaber , die sich sich so ein älteres Schätzchen zulegen , doch keine Chance (egal ob Wowa oder Kfz.) solche Fahrzeuge zuzulassen ! Das kann -in meinen Augen- doch nur Faulheit oder Böswilligkeit irgendeines Beamten..........s sein !!! Viel Erfolg , joeleo .
Kannst du mir via PN die Adresse des Anwalts geben?
Tatsächlich gibt es bei Behörden immer wieder Dinge wie „Willkür”, Lustlosigkeit, auch Unwissen und Unkenntnis der Gesetzeslage. Man ist sehr oft der Lust, dem Unvermögen eines einzelnen Beamten, oder Sachbearbeiters ausgeliefert.
Bei manchem größeren, oder kleineren Ärgernis mit dem TÜV z.B. konnte ich mir schon helfen indem ich ganz einfach einen TÜV, oder DEKRA in einem Nachbarort angefahren habe, spielt ja keine Rolle und schon ging Manches was vor Ort augenscheinlich gar nicht ging, oder schwierig war. ;-)
Wir haben auch in Deutschland zu Viele Zuständige die ihre eigenen Regeln haben und selbstherrlich nach Lust und Laune bestimmen was richtig, oder falsch ist.
Bevor ich mich da auf endlose Streitereien, oder gar Rechtsstreitereien einlasse mach ich das lieber irgendwo in der „Pampa” und tu ganz ahnungslos, meistens klappt`s ;-)
Wenn der TÜV/DEKRA, oder ähnliches dein Gefährt für tauglich befindet muss dir deine Zulassungsstelle das Fahrzeug auch zulassen, egal ob das ein TÜV in Dingenskirchen, oder vor Ort war.
Hallo Taxler222,
Heute bin ich wieder zum Tüv. Mein Wohnwagen stand ja noch da. Und schau einer an, der Wohnwagen ist geprüft worden! Der Tüvver konnte STRVA überzeugen. Prüfung ohne Mängel.
Es erfolgt noch eine Gasprüfung und morgen darf der Wohnwagen nachhause. Die Anmeldung erfolgt nach Pfingsten.
Kosten:
200€ Einzelabnahme
35€ Gasprüfung
STRVA kommt noch dazu. Neuer Brief, Schild etc.
Hoffentlich haben die bis nach Pfingsten nicht alles wieder vergessen :-/
Auch wenn der Fred schon älter ist...
Ich habe einen 20 Jahre alten Wohnwagen gekauft der ebenfalls nie zugelassen war und seit Anfang an fest auf dem CP steht.
Der Verkäufer hat den Brief nicht mehr, wir haben vertraglich vereinbart das er sich um Ersatz kümmert.
Die EV ist bereits beim Notar abgegeben und beglaubigt. Vom Hersteller liegt das Datenblatt vor, sowie eine Kopie des originalen Brief.
Das Straßenverkehrsamt kann einen Ersatz Brief jedoch nicht ausstellen weil der Wowa noch nie zugelassen war, der Wowa müsste also für einen Tag zugelassen werden was wiederum ohne Brief nicht geht?!
Nach lagen Telefonaten hat eine freundliche Dame mir gesagt, "kommen sie mit den Papieren und wir schauen uns das an. Und bringen Sie die TÜV Bescheinigung mit"
TÜV hat der Wowa jedoch nicht, bzw. Noch nie gehabt was also wiederum eine Vollabnahme bedeutet. Der Wowa steht aber seit 20 Jahren mit festem Vordach, Anschluss für Wasser/Abwasser und Hecke drumrum. Kann also nicht mal eben abgebaut werden. Kein Plan was mit Reifen, Bremsen und Achse ist.
TÜV will ich ja auch gar nicht, nur den Brief. Es ist sowieso unwahrscheinlich das der Wowa jemals auf der Straße bewegt wird um vielleicht 14 Tage an den Gardasee zu fahren.
Was nun was tun???
Wenn der eh nicht zugelassen wird...
Warum dann einen Brief ?
Gruß Andi
Zitat:
@sevenelefen schrieb am 01. Juli 2018 um 14:0:56 Uhr:
TÜV will ich ja auch gar nicht, nur den Brief.
Bei dem Aufwand, wozu den Brief? Als Eigentumsnachweis?
Du hast doch einen Kaufvertrag, wenn ich das richtig verstanden habe. Das reicht doch.
Und wenn Du den Wowa auf die Straße bringen willst, bleibt Dir nur der von der Zulassung beschriebene Weg. Dazu würde ICH in jedem Fall neue Reifen, Stoßdämpfer und Bremsen einbauen.