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Wohnwagen ohne Brief zulassen, Problem!

Hallo @ allemale,

Vorweg: Habe natürlich alle Beiträge hier durchgeblättert. Das Thema wurde schon einige male erörtert, aber scheinbar auch nie wirklich gelöst..

Wie schon beschrieben, habe ich einen sehrgut erhaltenen Wohnwagen gekauft, ohne KFZ Brief. Laut Vorbesitzer war der Caravan nie zugelassen und stand immer auf dem CP..

Nun, nachdem ich mich erkundigt hatte, kaufte ich ihn, machte einige kleinere Sachen neu, und habe mir vom Hersteller das Datenblatt zuschicken lassen.

Mit diesen Unterlagen bin ich zum Straßenverkehrsamt, besorgte ein Kurzzeitkennzeichen..
Heute gings zum TÜV Nord zur Einzelabnahme.

Nun gibts ein großes Problem:
Das Straßenverkehrsamt weigert sich nach meiner Bitte um Bestätigung, eine Erstzulassung auf das Baujahr (1987) zu bestätigen. Das heißt, dass der Tüv eine Einzelabnahme Stand 5/2016 durchführen müsste. Dadurch wäre der Caravan ( Tabbert C 630) praktisch Schrott. Der Bestandschutz fällt nämlich weg.

Was kann ich tun, um die Kuh vom Eis zu kriegen? Der Tüvbeamte, sagte mir, dass das nur Ausnahmsweise ginge. Ich wäre auf die Gute Laune des Sachbearbeiters angewiesen. Offensichtlich hatte der Bearbeiter schlechte Laune. Was tun?

Bitte um eure Hilfe. Der Wowa steht nun beim Tüv. Der nette Tüvver wollte nochmal versuchen, mit dem Strva zu sprechen. Aber ich befürchte schlimmes.

Beste Antwort im Thema

Hallo Taxler222,

Heute bin ich wieder zum Tüv. Mein Wohnwagen stand ja noch da. Und schau einer an, der Wohnwagen ist geprüft worden! Der Tüvver konnte STRVA überzeugen. Prüfung ohne Mängel.

Es erfolgt noch eine Gasprüfung und morgen darf der Wohnwagen nachhause. Die Anmeldung erfolgt nach Pfingsten.

Kosten:
200€ Einzelabnahme
35€ Gasprüfung

STRVA kommt noch dazu. Neuer Brief, Schild etc.

Hoffentlich haben die bis nach Pfingsten nicht alles wieder vergessen :-/

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ist es nicht so
das der erste brief bei der ersten zulassung erstellt wird???

Bei Neufahrzeugen gibt's einen Blanko Brief vom Hersteller. Den hat der Vorbesitzer aber offenbar so gut verräumt, dass er den nicht mehr findet.
Hier hilft nur Vollabnahme und bei Anmeldung neuer Brief.

Für mich kommen weder Zulassung noch sonstiges in Frage, als Eigentumsnachweis habe ich ja die EV vom Verkäufer und den Kaufvertrag.
Aber sollte ich den Wowa mal wieder verkaufen, geht sicher die Diskussion mit potentiellen Käufern los warum es keinen Brief mehr gibt.

Zitat:

@sevenelefen schrieb am 1. Juli 2018 um 17:41:47 Uhr:


Für mich kommen weder Zulassung noch sonstiges in Frage, als Eigentumsnachweis habe ich ja die EV vom Verkäufer und den Kaufvertrag.
Aber sollte ich den Wowa mal wieder verkaufen, geht sicher die Diskussion mit potentiellen Käufern los warum es keinen Brief mehr gibt.

IN DEINEM EINGANGSFRED
liest sich das anders

noch nie zugelassen,tag der erst zulassung jetzt!!!mit den zur zeit gültigen bedingungen
bj ist ja aus deinen herst. papieren ersichtlich

oooder les ich da zwischen den zeilen
das du den günstig gekauft hast+ihn wieder teuer veräußern willst??

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Nein, erstmal will ich ihn behalten für ein paar Jahre und schauen wie oft man sowas dann nutzt.
Mir geht es nur darum beim späteren Wiederverkauf keine Abstriche zu machen.
Vertraglich vereinbart ist das mein Verkäufer sich um den Brief kümmert und diesen nachliefert.

Zitat:

@manhattanklaus schrieb am 12. Mai 2016 um 18:53:15 Uhr:



Zitat:

@joeleo schrieb am 12. Mai 2016 um 11:19:13 Uhr:


Hallo, "manhattanklaus" , ich habe auch schon von derartigen "Unwilligen" im Straßenverkehrsamt oder auch beim TÜV gehört und auch selbst erlebt ! Zuerst einmal kann es nicht sein, dass der Wowa "praktisch Schrott" ist , da alle Fahrzeuge , die der TÜV (nach eingehender Prüfung/Untersuchung) als verkehrsfähig begutachtet hat , auch dem Straßenverkehr zugeführt werden können ! Da kann es nicht sein , dass das Straßenverkehrsamt eine Ausstellung der entsprechenden Zulassung verweigert !!! Die einzige Hürde kann sein , dass Du keinen Eigentumsnachweis erbringen kannst oder das Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist ! Wenn Du die entsprechenden Unterlagen des Vorbesitzers (möglicherweise eine eidesstattliche Versicherung, amtlich beglaubigt) und des Herstellers erbringst , dass es sich um ein Serienfahrzeug handelt , (das ist ja sogar bei Prototypen möglich !!!) können Dir die Beamten vom Straßenverkehrsamt nicht die Ausstellung der entsprechenden Papiere verweigern ! Ich hatte mir vor mehreren Jahren einen alten DKW mit Holzkarosserie (Cabriolet) und Zweitakt-Motor, Bj. 1936 (der in einer Scheune vergessen wurde) gekauft und die gleichen Probleme gehabt , nach aufwendigen Restaurationsarbeiten bin ich zum TÜV damit und habe ihn abnehmen/prüfen lassen , völlig ohne Papiere , da es keine mehr gab und bin dann zum Straßenverkehrsamt und habe neue Papiere beantragt , die wollten mir auch die Ausstellung neuer Papiere verweigern und ich bin dann zum Anwalt und der hat es innerhalb von zwei Wochen erreicht , dass ich komplett neue Papiere bekommen habe ! Also , nicht aufgeben !!! Sonst hätten alle Oldtimer-Liebhaber , die sich sich so ein älteres Schätzchen zulegen , doch keine Chance (egal ob Wowa oder Kfz.) solche Fahrzeuge zuzulassen ! Das kann -in meinen Augen- doch nur Faulheit oder Böswilligkeit irgendeines Beamten..........s sein !!! Viel Erfolg , joeleo .

Kannst du mir via PN die Adresse des Anwalts geben?

Kann ich nicht mehr sagen, war vor über 40 Jahren in Hannover, lebe (nach mehreren Umzügen) jetzt in HH und weiß nicht, ob es den Anwalt überhaupt noch gibt, der war damals schon über 50Jahre alt ! Sorry, joeleo

Es werden doch gar nicht die Papiere verweigert, sondern nur der Bestandschutz und ein noch nie zugelassenes Fahrzeug hat nun mal keinen Bestandsschutz, der ja immer an eine Zulassung geküpft ist.
Ist doch wie mit der Abgasnorm. Da konnten plötzlich vor einigen Jahren hunderte von 2-Takt-Motorrädern nicht mehr, als neu verkauft werden, weil da die neue schärfere Abgasnorm gegriffen hätte. So mussten die Händler bis kurz vorm Stichtag alle ihre neuen 2-Takt-Motoren auf sich zulassen, um einen Bestandsschutz zu haben und dann diese Motorräder mit Verlust, als gebraucht zu verkaufen
Warum sollte hier jetzt eine Ausnahme gemacht werden müssen? Über sowas informiert man sich vorher, vor allem dann, wenn dieses Problem zumindest ansatzweise schon bekannt war.
Aber wieso man eine neue Achse brauchen sollte, erschließt sich mir nicht und NSL und Seitenmarkierungsleuchten nachrüsten, sollte ja kein Problem dasstellen.

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