Wohnwagen COC fehlerhaft
Ich habe einen brandneuen Wohnwagen von Adria gekauft.
Zulässige Gesamtmasse: 1350kg
Ausgestattet mit Auflaufbremse, Stoßdämpfer, und einer AKS 3004 Antischlingerkupplung.
Inklusive 100km/h Zulassung ab Werk
Nun bin ich auf der Suche nach der erforderlichen Leermasse des Zugfahrzeugs. Laut diverser Quellen im Internet (TÜV Nord und GTÜ sowie alle anderen die ich gefunden habe) gibt es folgende Faktoren:
1. Wohnwagen mit Auflaufbremse und Stoßdämpfern aber ohne Antischlingerkupplung: Faktor 0,8
2. Wohnwagen mit Auflaufbremse, mit Stoßdämpfern und Antischlingerkupplung: Faktor 1,0
3. Wohnwagen mit Auflaufbremse und Stoßdämpfern ohne Anitschlingerkupplung, aber das Zugfahrzeug mit einem "fahrdynamischen Stabilitätssystem" (Anhänger-ESP) ausgestattet ist: Faktor 1,0
Können wir uns darauf einigen, dass hier Fall 2 zutrifft?
Gut, dann jetzt bitte genau lesen.
Hier der Text aus dem COC-Papier, der auch in den Fahrzeugschein übernommen wird:
Gem. 3. Aend. vo. Z. 9. Ausn. vo. Z.STVO, Tempo 100 km/h i. Komb. wenn Anh. m. Stossdaempfer, Reifen n. aelter als 6 Jahre, Zug-fz. m. ABV u. Leermasse v. Zug-fz mind. 1687,5kg oder wenn Zug-Fz zus. m. Spez. fahrdyn. Stabi-Syst. f. Anh Betr. u. Leermasse v. Zugfz mind. 1350kg
Caravan mit Stoßdämpfer und Anti-Schlingerkupplung
Falls es jemand nicht glaubt habe ich ein Foto davon gemacht.
Sehe ich das richtig, dass das COC Papier hier die Fälle 1 und 3 nennt? Also ohne Antischlingerkupplung. Obwohl direkt eine Zeile darunter steht, dass eine Antischlingerkupplung verbaut ist?
Zufälligerweise habe ich Zugriff auf einen anderen Anhänger, Erstzulassung 2012, ausgestattet mit einer AKS 2004. Dort steht im Fahrzeugschein folgender Text:
Geeig. für Tempo 100 km/h auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen gem. 9. Ausnahmevo STVO, Leermasse Zugfz. min. kg
Diesen Satz hätte ich für Fall 2 erwartet.
Und jetzt? Nennt das COC Papier hier tatsächlich die erforderlichen Leermassen bei normaler Kupplung? Soweit mir bekannt ist kann man ein COC Papier nicht einfach so ändern lassen. Ansonsten fällt mir nur noch ein, zu einer Prüforganisation zu fahren und zu sagen "oh da ist ja inzwischen eine AKS dran. Können wir die Leermasse ändern?"
Beste Antwort im Thema
So seh ich das auch. Wenn man dazu nen Doktorhut braucht ... gute Nacht.
82 Antworten
@schreyhalz
was daran ist Quatsch?
@navec
wieso gibt es diese Faustregel nicht, was ist falsch daran?
Der WW hat eine 100 kmh Zulassung ab Werk und er hat eine Antischlingerkupplung ab Werk. Dabei steht auch, dass ein Zugfahrzeug das die 100 kmh nutzen will ein Leergewicht haben muss das dem zul ges Gew des WW entspricht.
Wo liegt jetzt das Problem, auch das mit der Faustregel?
.... aber man kann ja wie das Manche gern machen zu jedem Sch..... eine Doktorarbeit schreiben. 😉
Ich war gerade beim Händler. Der wollte das Problem aber nicht verstehen. Im Gegenteil, der Kaufvertrag ist unterschrieben, also interessiert ihn nicht mehr.
Er hat mir dann noch gesagt (Originalzitat) alle COC Papiere von Adria haben diesen Text.
Danach habe ich noch eine halbe Stunde mit einem TÜV-Prüfer diskutiert. Und auch er ist der Meinung, dass dieser Text falsch ist, und nur für Anhänger ohne AKS gilt.
Inzwischen glaube ich zu wissen, was hier schief gelaufen ist. Die Jungs von Adria wollten sich die Arbeit sparen, jedes COC Papier einzeln anzupassen, jenachdem ob der Anhänger mit oder ohne 100er Zulassung bestellt wird. Also haben sie nach einem Satz gesucht, der sowohl die 0,8 ohne AKS (1687,5kg) als auch die 1,0 mit AKS (1350kg) abdeckt.
Und sie haben einen gefunden. Nur blöderweise beschreibt der nur den Fall ohne AKS, jenachdem ob das Zugfahrzeug Anhänger-ESP hat oder nicht.
Und warum genau soll ich nun strengere Auflagen akzeptieren als in der Verordnung genannt?
Eben bin ich eher zufällig hier "reingeschneit". Seit wann herrscht denn hier ein derartig rauher Ton Leute? Mich hat es immer sehr gefreut, dass wir hier anders ... sagen wir ruhig zivilisierter ... miteinander umgehen, als in manchen anderen Forenbereichen.
Denkt mal bitte alle drüber nach, dass wir (Stammuser) ggf. auch noch in einigen Monaten oder Jahren hier miteinander umgehen wollen. Wenn Ihr die letzte Zeit so rekapituliert, dann waren im Wohnmobile & Wohnwagen Forum zuletzt praktisch keine Mod-Eingriffe nötig - und selbst da handelte es sich meistens nur um Werbespammer. Das liegt an Euch! Die Diskussionen verlaufen weitgehend sachlich und man läßt dem Anderen auch mal seine (u.U. falsche 😉) Meinung. An den wenigen Mod-Eingriffen möchte ich auch in Zukunft nichts ändern müssen ... OK? Also vertragt Euch wieder 😉
Damit meinerseits OT Ende und kommt bitte wieder SACHLICH zurück zum Thema
Gruß
NoGolf
MT-Team | Moderation
@Gorgeous188
noch n´ Augsburger! Willkommen im Camper-Club 😁
Hallo zusammen,
ich weiss jetzt nicht was an der Aussage von Taxler222 falsch sein soll?! In meiner Zulassung steht das explizit drin. Zitat:Temp. 100km/h i. Kombinat. wenn Zug.-Fz.m.ABV und Leermas.mind.1750kg.
(Unser WW hat ein zGgw 1750kg). Da ist jeder Spielraum für Interpretationen ausgeschlossen.
Gruß, fasy
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Die COC (certificate of conformity) beinhaltet allem Anschein nach beide möglichen Varianten (mit ASK/ohne ASK) - mit der zusätzlichen Angabe, dass im vorliegenden Fall eine ASK verbaut ist ("Caravan mit Stoßdämpfer Anti Schlingerkupplung"😉.
Die COC selbst stellt ja letztlich kein Zulassungspapier dar. Sie dient jedoch der Zulassung. Aus Deinen Einlassungen kann ich nicht ersehen, ob Du bereits die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II zu Deinem Wohnwagen erhalten hast. Entscheidend ist letztlich, was in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) unter "Punkt 22. Bemerkungen und Ausnahmen" eingetragen ist. Da sollte es dann allerdings sehr wohl korrekt eingetragen sein
Zitat:
@fasy schrieb am 13. November 2019 um 13:05:34 Uhr:
In meiner Zulassung steht das explizit drin. Zitat:Temp. 100km/h i. Kombinat. wenn Zug.-Fz.m.ABV und Leermas.mind.1750kg.
(Unser WW hat ein zGgw 1750kg). Da ist jeder Spielraum für Interpretationen ausgeschlossen.
Ich erkläre es mal anders herum. Wenn dein Wohnwagen 1750kg hat, würden in deinem Schein stehen: Leermasse Zugfahrzeug mindestens 2.187,5kg. Würdest du das so akzeptieren, wenn es eigentlich 1.700kg sein müssten?
Zugfahrzeug ist übrigens ein 2015er Astra. Leermasse 1470kg. Ohne Anhänger-ESP. Deswegen ist das ja so ärgerlich. Mit den korrekten 1350kg dürfte ich 100 fahren, mit den falsch gedruckten 1687,5kg nicht. Dann hätte ich mir den Aufpreis für die 100kmh Zulassung auch gleich sparen können.
Zitat:
@Nogolf schrieb am 13. November 2019 um 13:21:49 Uhr:
Die COC (certificate of conformity) beinhaltet allem Anschein nach beide möglichen Varianten (mit ASK/ohne ASK) - mit der zusätzlichen Angabe, dass im vorliegenden Fall eine ASK verbaut ist ("Caravan mit Stoßdämpfer Anti Schlingerkupplung"😉.
Nein, sie enthält nicht beide Varianten. Meine Vermutung ist, dass die Jungs bei Adria so eine Formulierung gesucht haben. So etwas gibt es aber nicht.
Sie haben die Formulierung genommen für ohne AKS. Und da gibt es eben die Variante, wenn das Zugfahrzeug ein Anhänger-ESP hat oder eben nicht.
Zitat:
Die COC selbst stellt ja letztlich kein Zulassungspapier dar. Sie dient jedoch der Zulassung. Aus Deinen Einlassungen kann ich nicht ersehen, ob Du bereits die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II zu Deinem Wohnwagen erhalten hast. Entscheidend ist letztlich, was in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) unter "Punkt 22. Bemerkungen und Ausnahmen" eingetragen ist. Da sollte es dann allerdings sehr wohl korrekt eingetragen sein
Ja ist bereits zugelassen. Die Dame auf der Zulassungsstelle scant das COC Papier ein, und was dort steht wird in den Fahrzeugschein gedruckt. Da kann auch stehen "Fahrt nur zulässig mit Wurstsalat im Kühlschrank", die drucken alles ab.
Evtl. postest Du ja mal ein Bild von der Eintragung im Fahrzeugschein.
Wenn dem so ist, dass - auf Basis der COC-Daten - seitens der Zulassungsstelle eine falsche Eintragung in den Zulassungsbescheinigungen erfolgte, dann wäre der richtige Weg wohl
A) nochmals in der Zulassungsstelle zu klären, ob eine Korrektur/Änderung machbar ist
wenn nein (wovon ich durchaus mal ausgehe)
B) nochmals in Ruhe mit dem Verkäufer reden
und wenn das nix bringt
C) eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung unter Angabe der Aussagen der Zulassungsstelle an den Verkäufer. Darauf muß er ja zumindest eine Reaktion zeigen
Wäre jetzt zumindest mein Weg ...
Zitat:
@fasy schrieb am 13. November 2019 um 13:05:34 Uhr:
Hallo zusammen,ich weiss jetzt nicht was an der Aussage von Taxler222 falsch sein soll?! In meiner Zulassung steht das explizit drin. Zitat:Temp. 100km/h i. Kombinat. wenn Zug.-Fz.m.ABV und Leermas.mind.1750kg.
(Unser WW hat ein zGgw 1750kg). Da ist jeder Spielraum für Interpretationen ausgeschlossen.Gruß, fasy
bei dir passt es mit dem 1:1, weil von vornherein berücksichtigt wurde, dass dein WoWa (vermutlich) eine ASK hat.
In der CoC des TE passt es eben nicht, denn dort wird das minimale Leergewicht des Zugwagens, wenn dieser kein Anhänger-ESP hat, sein WoWa aber bekanntlich über eine ASK verfügt, nicht angegeben.
WoWa mit deutscher 100km/h-Freigabe laut 9. AVO der STVO können einen Gewichtsfaktor von 1, aber auch von 0,8 haben und von daher gibt es keine "Faustregel", dass man mit einem ZugFz-Leergewicht, welches dem zul GG des WoWa entspricht laut deutscher 100km/h-Regelung immer 100km/h fahren darf, so wie es @Taxler222 anfänglich behauptet hatte:
Zitat:
Als grundsätzliche Faustregel für D gilt, wenn der Anhänger alle Bedingungen erfüllt um 100 kmh fahren zu dürfen, muss das Zugfahrzeug mindestens das zulässige Gesamtgewicht des Hängers als Leergewicht haben. Thats it
Nachdem er wegen dieses Textes Gegenwind bekam, hat @Taxler222 in seinem folgenden Beitrag dann etwas "nach gebessert" und seine Faustregel auf WoWa mit ASK reduziert....und erst dann stimmt die Faustregel....
Zitat:
@Gorgeous188 schrieb am 13. November 2019 um 13:26:32 Uhr:
Zitat:
@Nogolf schrieb am 13. November 2019 um 13:21:49 Uhr:
Die COC (certificate of conformity) beinhaltet allem Anschein nach beide möglichen Varianten (mit ASK/ohne ASK) - mit der zusätzlichen Angabe, dass im vorliegenden Fall eine ASK verbaut ist ("Caravan mit Stoßdämpfer Anti Schlingerkupplung"😉.
Nein, sie enthält nicht beide Varianten. Meine Vermutung ist, dass die Jungs bei Adria so eine Formulierung gesucht haben. So etwas gibt es aber nicht.
Sie haben die Formulierung genommen für ohne AKS. Und da gibt es eben die Variante, wenn das Zugfahrzeug ein Anhänger-ESP hat oder eben nicht.
Zitat:
@Gorgeous188 schrieb am 13. November 2019 um 13:26:32 Uhr:
Zitat:
Die COC selbst stellt ja letztlich kein Zulassungspapier dar. Sie dient jedoch der Zulassung. Aus Deinen Einlassungen kann ich nicht ersehen, ob Du bereits die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II zu Deinem Wohnwagen erhalten hast. Entscheidend ist letztlich, was in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) unter "Punkt 22. Bemerkungen und Ausnahmen" eingetragen ist. Da sollte es dann allerdings sehr wohl korrekt eingetragen sein
Ja ist bereits zugelassen. Die Dame auf der Zulassungsstelle scant das COC Papier ein, und was dort steht wird in den Fahrzeugschein gedruckt. Da kann auch stehen "Fahrt nur zulässig mit Wurstsalat im Kühlschrank", die drucken alles ab.
Ist natürlich traurig, dass der Händler sich nicht mal bemüht, eine Bescheinigung von Adria zu bekommen, in der ein zum WoWa passender Text ausgewiesen ist.
Allein bei der Zulassungsstelle kann man nichts werden.
Wenn Adria sich nicht bewegt, gibt es m.E. keine andere Möglichkeit, als zum TÜV zu fahren, versuchen die Sache zu klären und den korrekten Eintrag für die Zulassungsstelle zu bekommen.
Natürlich halten dann wieder 2 Stellen die Hand auf, obwohl es in diesem Fall eigentlich um eine Selbstverständlichkeit geht.
Gibt es irgendeine schriftliche Beschreibung zur Ausstattung "Antischlingerkupplung" in Prospekten o.ä. von Adria?
Zitat:
@Nogolf schrieb am 13. November 2019 um 13:21:49 Uhr:
Die COC (certificate of conformity) beinhaltet allem Anschein nach beide möglichen Varianten (mit ASK/ohne ASK) -
Wo genau steht denn in der CoC die Gewichtsangabe mit ASK und ohne Anhänger-ESP?
Solche Informationen werden immer unter Ziffer 52 als Fließtext angegeben. Das was dort steht wird von der Zulassungsstelle unter Ziffer 22 in den Fahrzeugschein eingetragen. Dort steht 1:1 der gleiche Text.
Ich vermute, dass ich dem Händler mal ein COC Papier mit 1350kg Gesamtmasse, mit AKS und dort eingetragenen 1350kg Leermasse unter die Nase halten muss, damit er mein Problem mal versteht.
Ich habe ja schon eine halbe Stunde mit ihm diskutiert. Er redet sich nur darauf hinaus, dass alle seine COC Papiere so aussehen, und dass irgendein Wert 1350 ausweist. Mehr wollte er nicht wissen, und hat mich dann abgewimmelt.
Das Ganze hat aber sowieso den Teufel gesehen. Ich hab nen 485er Knaus mir ASK, Stoßdämpfer, neuem Auflaufdämpfer, neuen C-Reifen und allem Tüdelkram für eine 100er-Zulassung. Zumindest war das mal so.
Als ich meinen GTÜ-ler letzens fragte was ich noch alles für die 100er-Zulassung brauche holte der tief Luft um dann zu sagen: "komm mal mit dem Gespann vorbei, dann schauma weiter". Ich muß aber dazusagen, daß ich seit Jahr und Tag den Knaus mit meinem Forester und ohne Ärger beim Fahren, kreuz und quer durch Europa geschleift habe. Halt eben mit ner 80er-Zulassung die ich schon mal auf +/- 90 umgedeutet habe. Ich denke, daß wir, wie auch in vielen anderen Dingen voll in die EU-Falle tappen.
Dezentral an die EU ausgelagert und national (fast) nimmer zu überblicken. Da kommt noch einiges auf uns zu. Die Labertasche Dobrindt ist der beste Garant für geistigen Dünnschixx.
Ich werd weiter mit 80/90 durch die Lande tuckern und gutiss.
Zitat:
@Oldredneck schrieb am 13. November 2019 um 15:24:32 Uhr:
Das Ganze hat aber sowieso den Teufel gesehen. Ich hab nen 485er Knaus mir ASK, Stoßdämpfer, neuem Auflaufdämpfer, neuen C-Reifen und allem Tüdelkram für eine 100er-Zulassung. Zumindest war das mal so.
Als ich meinen GTÜ-ler letzens fragte was ich noch alles für die 100er-Zulassung brauche holte der tief Luft um dann zu sagen: "komm mal mit dem Gespann vorbei, dann schauma weiter". Ich muß aber dazusagen, daß ich seit Jahr und Tag den Knaus mit meinem Forester und ohne Ärger beim Fahren, kreuz und quer durch Europa geschleift habe. Halt eben mit ner 80er-Zulassung die ich schon mal auf +/- 90 umgedeutet habe. Ich denke, daß wir, wie auch in vielen anderen Dingen voll in die EU-Falle tappen.
Dezentral an die EU ausgelagert und national (fast) nimmer zu überblicken. Da kommt noch einiges auf uns zu. Die Labertasche Dobrindt ist der beste Garant für geistigen Dünnschixx.
Ich werd weiter mit 80/90 durch die Lande tuckern und gutiss.
Was genau willst du jetzt eigentlich, bis auf das EU-Gemeckere, sagen?
Zitat:
@Gorgeous188 schrieb am 13. November 2019 um 15:14:00 Uhr:
Solche Informationen werden immer unter Ziffer 52 als Fließtext angegeben. Das was dort steht wird von der Zulassungsstelle unter Ziffer 22 in den Fahrzeugschein eingetragen. Dort steht 1:1 der gleiche Text.Ich vermute, dass ich dem Händler mal ein COC Papier mit 1350kg Gesamtmasse, mit AKS und dort eingetragenen 1350kg Leermasse unter die Nase halten muss, damit er mein Problem mal versteht.
Ich habe ja schon eine halbe Stunde mit ihm diskutiert. Er redet sich nur darauf hinaus, dass alle seine COC Papiere so aussehen, und dass irgendein Wert 1350 ausweist. Mehr wollte er nicht wissen, und hat mich dann abgewimmelt.
Dass in der ZB1 der gleiche Text steht, hattest du bereits erwähnt....und Vermutungen nützen dir nichts.
Noch mal: Gibt es Aussagen von Adria wegen der Ausstattung "ASK"?
Wenn sich der Händler quer stellt, musst du dich halt im ersten Schritt an Adria wenden und um eine entsprechende Bescheinigung für die Zulassungsstelle bitten.
Im zweiten Schritt wäre der TÜV angesagt.
Im Zweifel verlangt man eine komplett neue Überprüfung des WoWa bezüglich der 9.AVO.
Ob der TÜV mit spielt, hängt leider immer auch von der Kompetenz/Tagesform des einzelnen Prüfers ab, denn es dürfte mit Sicherheit Prüfer geben, die genau so wenig von der Sache verstehen, wie dein Händler und daher möglichst nichts ändern wollen, was der "kompetente" Hersteller bereits eingetragen hat.
Für so einen Fall gibt es sehr wahrscheinlich keine vorgefertigte Dienstanweisung und dann wird es für einige Prüfer schwierig....man müsste den Text der 9. AVO selbst lesen, selbst verstehen und daraus, schließlich ist man häufig Ingenieur, selbstständig eine technisch fundierte Entscheidung treffen.