Wohnwagen COC fehlerhaft

Ich habe einen brandneuen Wohnwagen von Adria gekauft.
Zulässige Gesamtmasse: 1350kg
Ausgestattet mit Auflaufbremse, Stoßdämpfer, und einer AKS 3004 Antischlingerkupplung.
Inklusive 100km/h Zulassung ab Werk

Nun bin ich auf der Suche nach der erforderlichen Leermasse des Zugfahrzeugs. Laut diverser Quellen im Internet (TÜV Nord und GTÜ sowie alle anderen die ich gefunden habe) gibt es folgende Faktoren:
1. Wohnwagen mit Auflaufbremse und Stoßdämpfern aber ohne Antischlingerkupplung: Faktor 0,8
2. Wohnwagen mit Auflaufbremse, mit Stoßdämpfern und Antischlingerkupplung: Faktor 1,0
3. Wohnwagen mit Auflaufbremse und Stoßdämpfern ohne Anitschlingerkupplung, aber das Zugfahrzeug mit einem "fahrdynamischen Stabilitätssystem" (Anhänger-ESP) ausgestattet ist: Faktor 1,0

Können wir uns darauf einigen, dass hier Fall 2 zutrifft?

Gut, dann jetzt bitte genau lesen.
Hier der Text aus dem COC-Papier, der auch in den Fahrzeugschein übernommen wird:
Gem. 3. Aend. vo. Z. 9. Ausn. vo. Z.STVO, Tempo 100 km/h i. Komb. wenn Anh. m. Stossdaempfer, Reifen n. aelter als 6 Jahre, Zug-fz. m. ABV u. Leermasse v. Zug-fz mind. 1687,5kg oder wenn Zug-Fz zus. m. Spez. fahrdyn. Stabi-Syst. f. Anh Betr. u. Leermasse v. Zugfz mind. 1350kg
Caravan mit Stoßdämpfer und Anti-Schlingerkupplung

Falls es jemand nicht glaubt habe ich ein Foto davon gemacht.
Sehe ich das richtig, dass das COC Papier hier die Fälle 1 und 3 nennt? Also ohne Antischlingerkupplung. Obwohl direkt eine Zeile darunter steht, dass eine Antischlingerkupplung verbaut ist?

Zufälligerweise habe ich Zugriff auf einen anderen Anhänger, Erstzulassung 2012, ausgestattet mit einer AKS 2004. Dort steht im Fahrzeugschein folgender Text:
Geeig. für Tempo 100 km/h auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen gem. 9. Ausnahmevo STVO, Leermasse Zugfz. min. kg
Diesen Satz hätte ich für Fall 2 erwartet.

Und jetzt? Nennt das COC Papier hier tatsächlich die erforderlichen Leermassen bei normaler Kupplung? Soweit mir bekannt ist kann man ein COC Papier nicht einfach so ändern lassen. Ansonsten fällt mir nur noch ein, zu einer Prüforganisation zu fahren und zu sagen "oh da ist ja inzwischen eine AKS dran. Können wir die Leermasse ändern?"

Img-20191112
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So seh ich das auch. Wenn man dazu nen Doktorhut braucht ... gute Nacht.

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Zitat:

@PIPD black schrieb am 15. November 2019 um 16:17:01 Uhr:


Jetzt mußt du dann nur noch zur Zulassungstelle und die Papiere berichtigen lassen oder ist das nicht sofort nötig?

Ja, technische Änderungen muss sofort eingetragen werden.

Zitat:

@Nogolf schrieb am 15. November 2019 um 14:23:51 Uhr:


Was hast Du jetzt vor? Läßt Du es damit auf sich beruhen oder reibst Du das dem Händler noch unter die Nase?

Sofern im Kaufvertrag eine eindeutige Aussage steht, müsste er ja nach meiner Rechtsauffassung zumindest die Gebühr übernehmen ... wäre zumindest fair von ihm (zumal es ja kein Großbetrag ist)

Das werde ich dem Verkäufer schon noch unter die Nase halten. Rein aus Genugtuung, weil er so selbstsicher behauptet hat, dass ja alles richtig ist. Aber diesen Laden habe ich gefressen, da kaufe ich nie wieder ein.

Zitat:

@PIPD black schrieb am 15. November 2019 um 18:13:37 Uhr:


🙄
Ja, du bist der Größte und der Nabel der Welt. Es kann nix neben dir geben.

Das Problem des TE ist gelöst und ich bin hier weg.

Irgendwie hätte man sich das vollkommen sparen können.
Aber das geht bebend nicht so einfach an dir vorbei.

Gruß Volker

Hallo,
ja ja ja, der navec mal wieder.
Wenn alles schon im 6. Beitrag dieses Threads geschrieben stand, warum so
viel Geschriebsel aber ohne Inhalt. 🙁🙁

Das Problem des TE ist gelöst und ich bin hier weg.

Zitat:

@Lodo44 schrieb am 16. November 2019 um 09:12:18 Uhr:


..der navec mal wieder. Wenn alles schon im 6. Beitrag dieses Threads geschrieben stand, warum so viel Geschreibsel, aber ohne Inhalt..

Da kann doch der

@navec

nix dafür, das trotz Klärung andere User weiter ihre (unnötigen?) Kommentare dazu abgeben.

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Mensch kriegt Euch wieder ein ... das Wichtigste ist doch, dass der TE sein Problem lösen konnte bzw. kann.

Gerade bei solchen "formaljuristischen" Themen werden die Meinungen praktisch immer auseinander liegen. Ich hab schon zu oft gesehen, wie die Mehrheitsmeinung plötzlich von der Realität rechts überholt wurde.

Wenn dann der TE selbst die Tatsachen auf den Tisch legen kann, dann kann ich gut damit leben - egal, ob ich nun recht hatte oder eben nicht. Ich unterstelle hier wirklich jedem der langjährigen Kollegen, dass er seine Meinung zumindest in gutem Glauben äussert.

Mich interessiert an diesem Thread jetzt nur noch, wie es beim TE weitergeht - also die Eintragung in die Zulassungsbescheinigungen (welche wohl auch wieder Geld kostet) und die Reaktion des Händlers

Und damit sollten wir es dann auch auf sich beruhen lassen 😉

Gruß
NoGolf

Jetzt wird es verrückt. Ich hatte mich auch an das KBA gewandt. Hier deren Antwort:

Nach der Bewertung des Sachverhaltes durch die entsprechenden Fachbereiche des KBA wird der
gesamte o. g. Satz als Hinweis für den Besitzer angesehen, dass im Falle eines Umbaus des An-
hängers beispielsweise aufgrund eines Defektes auf eine Kupplungsart ohne Stabilisierungsein-
richtung die Leermasse des Zugfahrzeuges mind. 1625 kg betragen muss.

Schreiben

Moin Moin !

Offensichtlich greift Corona auch das Hirn an , anders ist das Schreiben nicht zu erklären.

MfG Volker

Beim KBA sitzen offensichtlich ähnlich begabte Leute, wie bei Adria...

Wenn erst mal irgendeiner irgendwas in die Papiere geschrieben hat, traut sich da kaum noch jemand ran.

Wenn von Adria nichts kommt, bleibt also nur, den WoWa noch einmal extra gem. der 9.AVO abnehmen zu lassen. Du behauptest dann einfach, dass jetzt nachträglich eine ASK montiert wurde und du darum bittest, die Eintragung in der ZB1 entsprechend zu ändern.

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