Wohnwagen "abspecken" oder hilft die Stützlast beim zulässigen Gesamtgewicht?

Kennt sich jemand mit den aktuellen Regelungen zu Gewichten bei Wohnwagen und Zugfahrzeug aus? Wir haben uns heute wiegen lassen und haben wohl ein bischen Übergewicht:

Hier erstmal ein paar Fakten:
Wohnwagen+Zugfahrzeug: 3320 Kg
Wohnwagen alleine (abgekoppelt) 1420 Kg
Wohnwagen alleine (angekoppelt) 1320Kg

zulässige Ges.Masse d. Kombi: 3980 Kg
Leergwicht Zugfahrzeug: 1625 Kg
techn. z. Gesamtmasse Fahrzeug: 2080 Kg
Stützlast lt. KFZ-Schein: 88 Kg
Zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen (7.1) 1300 Kg

Wenn man den Wohnwagen alleine betrachtet, hätte ich 120 Kg zu viel. Ich meine gehört zu haben... dass in bestimmten Situtationen die Stützlast abgezogen werden kann, in diesem Fall hätte ich "nur" 20 Kg (32 Kg) zu viel.

Weiß es jemand genau? Wieviel Kg muss unser Wohnwagen jetzt abspecken?

120 Antworten

Meine Achse war/ist 1.700 kg. Steht auch so unter zul. Achslast, also geht Dein Eriba mit der jetzigen Achse auch auf 1.600 kg; es sei denn, dass Deine Auflaufeinrichtung/Zuggabel zu schwach sind. 😉

bitte löschen

Zitat:

@navec schrieb am 11. August 2021 um 16:41:11 Uhr:



Zitat:

@Franjo001 schrieb am 11. August 2021 um 14:59:40 Uhr:


Zu 1: Wieder Quatsch mit Soße. Ob technische Änderungen nötig sind, entscheidet der Dipl.-Ing. beim TÜV (nicht DEKRA o.ä.).Sehr oft geht es ohne jede technische Änderung. Dass das eingetragen werden muss hat niemand bestritten. "Für den TE, wo die zul. Anhängelast, vermutlich 1900kg, größer ist, als das zul. GG des WoWa, ist es daher" die einfachste Möglichkeit, 88 kg mehr in den Wowa zu laden.

Zu 2.: Es geht nicht um "irgendwelche merkwürdigen Spezialfälle" , sondern um ganz normale Abläufe, die nur für die Camper interessant sind, die beim Z-Fz hinreichend Reserven haben.

Es ging mir hauptsächlich darum, dass

@Haubenzug

die Aussage von @joeleo, nicht ganz richtig fand

Da diese sich auf die Verhältnisse beim TE bezog, war sie aber durchaus richtig, denn mehr als 1300kg darf sein WoWa monmentan inkl. Stützlast nicht wiegen. Das ist ganz bestimmt kein Quatsch....

-------

Was man dir nachträglich eingetragen hat, halte ich für bedenklich, denn es fehlen zumindest entscheidende Hinweise dazu (oder stehen die unter Bemerkungen?)
Es ist für normale Fahrer nicht eindeutig erkennbar, dass sich das zul GG deines WoWa letztendlich, abhängig von der tatsächlichen Stützlast, verringern kann.

Vom neuen zul GG (1800kg) darfst du demnach nur Gebrauch machen, wenn die Stützlast tatsächlich exakt 100kg beträgt. Sobald die Stützlast geringer als 100kg ist, würde die zul. Achslast bei zul GG überschritten werden.
Gesetzlich vorgeschrieben wären bei 1800kg z.B. nur 72kg bzw. letztendlich nur 25kg.

Selbst der TE dürfte z.B. , wenn auch knapp, obwohl dessen Auto eine zul. Anhängelast von 1900kg hat, deinen WoWa nicht mit einem Gesamtgewicht von 1800kg ziehen.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 11. August 2021 um 16:06:37 Uhr:


Vielleicht hilft folgendes bei der Aufklärung eures Disputs.
Mein Eriba hatte ab Werk normalerweise ein zGG von 1.350 kg.
Eine Auflastung auf 1.500 kg ab Werk war ohne technische Änderungen möglich.
Eine Auflastung auf 1.600 kg ab Werk bedingte eine andere Achse.

hat die zul Achslast nur 1350kg?

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Zitat:

@situ schrieb am 11. August 2021 um 16:25:08 Uhr:


Es ist so einfach: Mein alter 1.200 kg zGM Wohnwagen wurde per Freigabe/TÜV/Eintrag auf 1.275 kg aufgelastet. Das war ohne technische Änderung möglich, weil ASK (Antischlingerkupplung) und die gesamte Bremseinrichtung (Auflaufvorrichtung und die Bremse selbst) bis 1.300 kg zugelassen waren.

Wenn die zul Achslast nur 1200kg betragen sollte, hast du jetzt ähnliche Verhältnisse wie bei @Franjo001.
Was steht aktuell unter zul Achslast in deiner ZB1?

Eine ASK ist in Bezug auf die zugelassenen Gewichte laut Hersteller ziemlich egal.

Was dort teilweise anscheinend so eingetragen wird, dürfte jeden Besitzer meines WoWa-Typs (Eriba Touring GT230) hoch erfreuen:

erst einmal die unakzeptablen Daten der werkseitigen Eintragung:
Stützlast 75kg
Achslast 850kg
zu. GG: 850kg

Die Achse hat wirklich nur 850kg laut Typenschild, aber....:
Die Auflaufeinrichtung ist für 1350kg und 100kg Stützlast laut Typenschild geeignet (und das bis 140km/h...)
Bei den Bremsen handelt es sich um die Standardgröße von 200mm, die, das vermute ich mangels Unterlagen nur, ebenfalls für bis zu 1350kg geeignet wäre.

da müsste man mal zum wohl gesonnenen TÜV, sich 100kg Stützlast und ein zul GG von 950kg eintragen lassen......

Der Wohnwagen ist seit langem verkauft. An Achslast und Traglast der Räder ändert sich nichts. Das wurde ja bereits erläutert. Nur deswegen macht das ja Sinn.

Der Prüfer muss nicht wohlgesonnen sein. Er muss nur sein Geschäft verstehen. Im Zweifelsfall muss man ihm das erklären.

Zitat:

@navec schrieb am 11. August 2021 um 16:49:55 Uhr:


Was man dir nachträglich eingetragen hat, halte ich für bedenklich, denn es fehlen zumindest entscheidende Hinweise dazu (oder stehen die unter Bemerkungen?)
Es ist für normale Fahrer nicht eindeutig erkennbar, dass sich das zul GG deines WoWa letztendlich, abhängig von der tatsächlichen Stützlast, verringern kann.

Vom neuen zul GG (1800kg) darfst du demnach nur Gebrauch machen, wenn die Stützlast tatsächlich exakt 100kg beträgt. Sobald die Stützlast geringer als 100kg ist, würde die zul. Achslast bei zul GG überschritten werden.
Gesetzlich vorgeschrieben wären bei 1800kg z.B. nur 72kg bzw. letztendlich nur 25kg.

Selbst der TE dürfte z.B. , wenn auch knapp, obwohl dessen Auto eine zul. Anhängelast von 1900kg hat, deinen WoWa nicht mit einem Gesamtgewicht von 1800kg ziehen.

Selbst ich darf mein Gesamtgewicht nicht voll ausnutzen (Benz-Stützlast 85 kg 🙁). Aber das ändert nicht die zGM des Wowa. 😉 Im übrigen ist jeder FZ-Führer auch dafür verantwortlich, dass seine zlu. Achslasten eingehalten werden, spezielle/explizite Hinweise darauf habe ich weder in der BA noch im Schein gesehen.

Bei mir steht nur, dass im Hängerbetrieb zGM und zul. HA-Last um 100 kg erhöht sind. 🙂

P.S.: Die Bremsen müssen auf die zul. Achslast des Wowa abgestimmt sein (höher geht immer 😁), weil die Stützlast des Wowa vom PKW nicht nur gezogen und getragen, sondern denknotwendigerweise auch gebremst wird. Deshalb ist die Bremse bei der "Auflastung ohne technische Änderung", wie der Name sagt, außen vor!

Zitat:

@navec schrieb am 11. August 2021 um 16:53:14 Uhr:



Zitat:

@Oetteken schrieb am 11. August 2021 um 16:06:37 Uhr:


Vielleicht hilft folgendes bei der Aufklärung eures Disputs.
Mein Eriba hatte ab Werk normalerweise ein zGG von 1.350 kg.
Eine Auflastung auf 1.500 kg ab Werk war ohne technische Änderungen möglich.
Eine Auflastung auf 1.600 kg ab Werk bedingte eine andere Achse.

hat die zul Achslast nur 1350kg?

Hätte ich nicht ab Werk, gegen Aufpreis, auflasten lassen, dann wären 1.350 kg jetzt eingetragen.
Weil 1.500 kg ohne Änderung an der Achse möglich waren, gehe ich davon aus, das man das auch nachträglich hätte eintragen lassen können.
Ich habe mich für 1.600 kg entschieden, mit anderer Achse.
Das wird für meinen WoWa wohl auch das Ende der Fahnenstange darstellen, jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, dass ich das weiter erhöht bekäme.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 10. August 2021 um 20:11:01 Uhr:


Du hast 100 kg gewogen und 88 kg eingetragen sind 15 % zuviel an Stützlast.
Aber top geladen warst du öfter wiegen?
Es fehlt tatsächliches Gewicht Pkw und mit Insassen, da das beim Umladen ja auch zu beachten wäre.

Zum Wiegen der Stützlast habe ich nur eine mechansiche Waage mit Feder, welche unter das Zugmaul gestellt wird. Die Wiegung mit der Beladung fand bei unserem ersten Urlaub statt, der Wohnwagen befindet sich erst seid 2 Monaten in unserem Besitz - daher hatten wir noch keine Erfahrungswerte.

Zitat:

@situ schrieb am 10. August 2021 um 23:22:39 Uhr:



Zitat:

@Bitboy schrieb am 10. August 2021 um 23:14:37 Uhr:


Ja das ist ja mal Klever, die Achslast bleibt, die ZgM wird um die Stützlast erhöht und schon gibts paar kilo mehr.

Ja, wenn die Randbedingungen passen (Bremseinrichtung, ASK etc.) und der amtliche Segen dabei ist.
Wenn das noch immer so läuft (überall) - da hört man Widersprüchliches.

unseren "alten" Wohnwagen haben wir auch aufgelastet und zwar von 1300Kg auf 1350Kg.
Hierzu war von Hobby eine Bescheinigung nötig, welche den Verbau der Komponenten bestätigt (Achse, Zugrohr, Bremse für 1350Kg).
Die Auflastung hat ca. 250 € gekostet...

Zitat:

@navec schrieb am 11. August 2021 um 09:02:11 Uhr:


Hier geht es doch um die geschilderten Verhältnisse beim TE.....

Zitat:

@navec schrieb am 11. August 2021 um 09:02:11 Uhr:



Zitat:

@Haubenzug schrieb am 10. August 2021 um 17:31:43 Uhr:


Nicht ganz richtig. Die beiden Werte haben schon was miteinander zu tun.
Das Thema kocht aber, wie oben erwähnt, immer wieder hoch.
In bestimmten Fällen kann die Stützlast dem zGG vom Wohnwagen zugeschlagen werden. Auf diese Weise wären es dann 1.388 kg.

danach die einzige der 3 Möglichkeiten deines Zitats aus dem Bussgeldkatalog, welches für den Fall des TE passt:

Zitat:

@navec schrieb am 11. August 2021 um 09:02:11 Uhr:



Zitat:

Zulässige Anhängelast vom Zugfahrzeug ist größer als zulässiges Gesamtgewicht vom Anhänger:
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers (Leergewicht + Zuladung) darf die zulässige Gesamtmasse nicht übersteigen. Der Hänger darf nicht um die Stützlast schwerer sein.

Diese eine von dir zitierte Möglichkeit trifft genau die Verhältnisse beim TE. Zudem wird bei keiner der 3 Möglichkeiten deines Zitats behauptet, dass ein Anhänger insgesamt schwerer sein darf, als sein zul GG.

1388kg darf der WoWa des TE inkl. Stützlast daher eben nicht wiegen.
Das zGG des TE-Wohnwagens beträgt 1300kg und das zGG des WoWa beeinhaltet die Stützlast.
1300kg Gesamtgewicht sind quasi die absolute Grenze für das Gesamtgewicht des TE-WoWa, solange keine entsprechenden techn. Änderungen des WoWa erfolgen.
Selbst wenn es zu keiner techn. Änderung kommt und es sich nur um eine andere Möglichkeit der techn. "Sichtweise" handelt, von der von einem Prüfer oder einer Bestätigung des Herstellers Gebrauch gemacht wird, hätte das erst Gültigkeit, wenn dies in den WoWa-Papieren geändert wurde.

Für den TE, wo die zul. Anhängelast, vermutlich 1900kg, größer ist, als das zul. GG des WoWa, ist es daher defintiv so, wie es @joeleo vorher geschrieben hatte:

Zitat:

@navec schrieb am 11. August 2021 um 09:02:11 Uhr:



Zitat:

Ganz wichtig für den TE ist es , zu wissen , daß "Stützlast" und "zul. Gesamtgewicht" zwei Werte und Angaben sind , die überhaupt NICHTS miteinander zu tun haben

Noch mal: es ging (auch bei der Aussage von @joeleo), um das Gespann des TE.....nicht um irgendwelche merkwürdigen Spezialfälle, die irgendwo und irgendwann mal möglich waren oder es vielleicht noch sind.

Eine Anfrage an Knaus ist raus.

Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 11. August 2021 um 10:26:50 Uhr:



Zitat:

@educatdcc schrieb am 10. August 2021 um 10:44:52 Uhr:


Ich muss aber dazu sagen, dass das o.g. Gewicht inkl. 3 Fahrrädern (2x Ebike) und Klamotten unserer Tochter war. Im Kofferraum hatte ich noch ein großes Zelt, sowie Feldbetten und 2 Kisten mit Getränken.

Sind das die beiden E-Bikes auf der Deichsel? Hast du die Stützlast auch mal gecheckt?

Ja, analoge Waage hat 90Kg angezeigt...

Nur mal so gefragt, ALLES was hier steht wurde sicher schon rund 100 x in diversen Threads, bestimmt 30 x durchdiskutiert und jedesmal geht das Selbe von Vorne los.

Wieso?

Es gibt ein paar Websites, wo alles ganz genau erklärt wird, gut wir haben Gesetze die manchmal etwas kompliziert anmuten und unglaublich bürokratisch sind wie eigentlich alles in Deutschland unglaublich bürokratisch ist.

Aber es wir deutlich beschrieben, warum also immer und immer wieder das selbe Thema?

Einmal willkürlich aus gefühlt 100 Seiten ausgewählt, https://www.adac.de/.../

Es ist eigentlich ganz einfach sich die Infos darüber zu ergoogeln, wieso also diese ständigen Wiederholungen mit Mutmaßungen, Einschätzungen und unterschiedlichsten Meinungen?

„Gockel” weiß „Alles”.

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 11. August 2021 um 18:50:48 Uhr:



Zitat:

@navec schrieb am 11. August 2021 um 16:49:55 Uhr:


Was man dir nachträglich eingetragen hat, halte ich für bedenklich, denn es fehlen zumindest entscheidende Hinweise dazu (oder stehen die unter Bemerkungen?)
Es ist für normale Fahrer nicht eindeutig erkennbar, dass sich das zul GG deines WoWa letztendlich, abhängig von der tatsächlichen Stützlast, verringern kann.

Vom neuen zul GG (1800kg) darfst du demnach nur Gebrauch machen, wenn die Stützlast tatsächlich exakt 100kg beträgt. Sobald die Stützlast geringer als 100kg ist, würde die zul. Achslast bei zul GG überschritten werden.
Gesetzlich vorgeschrieben wären bei 1800kg z.B. nur 72kg bzw. letztendlich nur 25kg.

Selbst der TE dürfte z.B. , wenn auch knapp, obwohl dessen Auto eine zul. Anhängelast von 1900kg hat, deinen WoWa nicht mit einem Gesamtgewicht von 1800kg ziehen.

Selbst ich darf mein Gesamtgewicht nicht voll ausnutzen (Benz-Stützlast 85 kg 🙁). Aber das ändert nicht die zGM des Wowa. 😉 Im übrigen ist jeder FZ-Führer auch dafür verantwortlich, dass seine zlu. Achslasten eingehalten werden, spezielle/explizite Hinweise darauf habe ich weder in der BA noch im Schein gesehen.

Bei mir steht nur, dass im Hängerbetrieb zGM und zul. HA-Last um 100 kg erhöht sind. 🙂

die zul Hinterachslast deines WoWa ist bei Hängerbetrieb aber nicht um 100kg erhöht und beträgt daher konstant immer noch lediglich 1700kg....😁

In deinen WoWa Papieren steht offenbar kein Hinweis dazu, dass sich das zul GG des WoWa von 1800kg entsprechend verringert, wenn mit mit weniger als 100kg Stützlast gefahren wird.
Daher ist das m.E. definitiv nicht in Ordnung, was dir da eingetragen wurde.

Wenn man mal als Maßstab das nimmt, was einem der TÜV ansonsten (u.a. auch für die 9. AVO) so als zusätzliche Hinweise unter Bemerkungen teilweise einträgt, ist das, was bei dir gemacht wurde durchaus bedenklich und in jedem Fall fahrlässig, denn es ist sehr leicht möglich, die zul Achslast zu überschreiten.

Der WoWa darf ja nicht nur von dir gezogen werden, sondern auch von anderen Fahrer (eventuell einem Käufer). "Mündliche Überlieferungen" zum korrekten Betrieb des WoWa reichen da m.E. nicht aus.
Da hat dein TÜV-Prüfer m.E. Mist gemacht.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 11. August 2021 um 19:29:41 Uhr:



Zitat:

@navec schrieb am 11. August 2021 um 16:53:14 Uhr:



hat die zul Achslast nur 1350kg?

Hätte ich nicht ab Werk, gegen Aufpreis, auflasten lassen, dann wären 1.350 kg jetzt eingetragen.
Weil 1.500 kg ohne Änderung an der Achse möglich waren, gehe ich davon aus, das man das auch nachträglich hätte eintragen lassen können.
Ich habe mich für 1.600 kg entschieden, mit anderer Achse.
Das wird für meinen WoWa wohl auch das Ende der Fahnenstange darstellen, jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, dass ich das weiter erhöht bekäme.

Das sind einige Vermutungen im Spiel, daher die konkreten Fragen:

Würde in der Zulassungsbescheinigung eines WoWa mit 1500kg-Auflastung eine zul Achslast von 1500kg oder von 1350kg stehen?

Bzw., weißt du, ob ohne Auflastung auf 1500kg auf dem Typenschild der Achse nur 1350kg stehen würden?

Wenn die eingetragene Achslast bei der 1500kg-Ausführung ebenfalls 1500kg beträgt, wäre das etwas völlig anderes (normales...) als im Fall von Franjo001.

Dass bei der werkseitigen 1500kg-Ausführung nur eine Achse existiert, auf deren Typenschild 1350kg steht (und/oder nur 1350k als zul Achslast in den Papieren steht, könnte ich nicht glauben.....

In der Regel wird, sofern die 1350- und die 1500kg-Ausführung tatsächlich die gleiche Achse haben, in beiden Fällen eine Achse mit 1500kg zul Achslast vorhanden sein.

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