Wohnwagen "abspecken" oder hilft die Stützlast beim zulässigen Gesamtgewicht?
Kennt sich jemand mit den aktuellen Regelungen zu Gewichten bei Wohnwagen und Zugfahrzeug aus? Wir haben uns heute wiegen lassen und haben wohl ein bischen Übergewicht:
Hier erstmal ein paar Fakten:
Wohnwagen+Zugfahrzeug: 3320 Kg
Wohnwagen alleine (abgekoppelt) 1420 Kg
Wohnwagen alleine (angekoppelt) 1320Kg
zulässige Ges.Masse d. Kombi: 3980 Kg
Leergwicht Zugfahrzeug: 1625 Kg
techn. z. Gesamtmasse Fahrzeug: 2080 Kg
Stützlast lt. KFZ-Schein: 88 Kg
Zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen (7.1) 1300 Kg
Wenn man den Wohnwagen alleine betrachtet, hätte ich 120 Kg zu viel. Ich meine gehört zu haben... dass in bestimmten Situtationen die Stützlast abgezogen werden kann, in diesem Fall hätte ich "nur" 20 Kg (32 Kg) zu viel.
Weiß es jemand genau? Wieviel Kg muss unser Wohnwagen jetzt abspecken?
120 Antworten
Wie schon gesagt, die Achse bei meinem Eriba wäre, bei 1.350 kg und 1.500 kg gleich.
Daher kann ich mir vorstellen, dass das Typenschild an der Achse bei 1.350 kg eine höhere Last von 1.500 kg ausweist.
Aber woher sollte ich das wissen.
Ich habe noch keinen einachsigen Wohnwagen gesehen, bei dem auf dem Typenschild des Wohnwagens und in den Papieren, das zGG und die zul. Achslast voneinander abweichen.
Wenn man also auflasten möchte, wäre ein Blick auf das Typenschild der Achse sinnvoll, wobei der Rest des Wohnwagens auch für eine Auflastung geeignet sein müßte, selbst wenn die Achse noch Luft nach oben hätte.
Wer meinen Wohnwagen kauft. findet die Einträge : zGM 1.200 kg, max. Achslast 1.350 kg
Wenn er möchte ohne Aufpreis: zGM 1.350 kg, max. Achslast 1.350 kg
In meiner ZB 1 steht: zGM 1.300 kg, max. Achslast 1.350 kg. Weil ich das so wollte.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 12. August 2021 um 11:40:13 Uhr:
Ich habe noch keinen einachsigen Wohnwagen gesehen, bei dem auf dem Typenschild des Wohnwagens und in den Papieren, das zGG und die zul. Achslast voneinander abweichen.
Welches Schild meinst du genau?
Ich hab am WW davon mehrere:
Eins im Gaskasten: da steht (ab Werk): 1.400 kg, nach Auflastung jetzt 1.500 kg
Eins am Rahmen: da steht: zul. Gesamtgewicht des Anhängers 1.700 kg, Stützlast 100 kg
Eins an der Achse: da steht: zul. Achslast stat. 1.500 kg; techn. - kg
Da die Achse ja zugekauft wird, steht da drauf, was für sie maximal zulässig ist. Gibt der Wowa- Hersteller den Wagen danach für 1300kg frei, dann liegt das an anderen Komponenten und nicht an der Achse, die auch weiterhin die 1500kg Zulassung hat.
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Mein Eriba hat nur ein gut sichtbares Typenschild für das Gesamtfahrzeug.
Das befindet sich am Aufbau vor dem rechten Rad.
Ansonsten gibt es nur noch Typenschilder für Einzelkomponenten des Fahrzeugs, also z. B. für die Achse an der Achse unter dem Fahrzeug, also nicht gut sichtbar.
Im Gaskasten befindet sich kein Typenschild, lediglich ein Hinweis zur maximalen Stützlast der Deichsel.
Zitat:
@PIPD black schrieb am 12. August 2021 um 11:59:33 Uhr:
Zitat:
@Oetteken schrieb am 12. August 2021 um 11:40:13 Uhr:
Ich habe noch keinen einachsigen Wohnwagen gesehen, bei dem auf dem Typenschild des Wohnwagens und in den Papieren, das zGG und die zul. Achslast voneinander abweichen.
Welches Schild meinst du genau?
Ich hab am WW davon mehrere:
Eins im Gaskasten: da steht (ab Werk): 1.400 kg, nach Auflastung jetzt 1.500 kg
Eins am Rahmen: da steht: zul. Gesamtgewicht des Anhängers 1.700 kg, Stützlast 100 kg
Eins an der Achse: da steht: zul. Achslast stat. 1.500 kg; techn. - kg
und steht in der Zulassungsbescheinigung deines WoWa ebenfalls
zul GG: 1700kg
zul Achslast 1500kg?
oder was steht dort?
Für die normale Straßen-Kontrolle und für den Fahrer ist in erster Linie das wichtig, was in der Zulassungsbescheinigung steht.
bei 1700kg zul GG und nur 1500zul Achslast wäre das noch schlimmer als bei Franjo001....
Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 12. August 2021 um 12:51:47 Uhr:
Da die Achse ja zugekauft wird, steht da drauf, was für sie maximal zulässig ist. Gibt der Wowa- Hersteller den Wagen danach für 1300kg frei, dann liegt das an anderen Komponenten und nicht an der Achse, die auch weiterhin die 1500kg Zulassung hat.
so herum macht ja auch Sinn, weil es normal zu keiner Überschreitung der Achslast kommen kann.....
Zitat:
@Oetteken schrieb am 12. August 2021 um 11:40:13 Uhr:
Wie schon gesagt, die Achse bei meinem Eriba wäre, bei 1.350 kg und 1.500 kg gleich.
Daher kann ich mir vorstellen, dass das Typenschild an der Achse bei 1.350 kg eine höhere Last von 1.500 kg ausweist.
Aber woher sollte ich das wissen.Ich habe noch keinen einachsigen Wohnwagen gesehen, bei dem auf dem Typenschild des Wohnwagens und in den Papieren, das zGG und die zul. Achslast voneinander abweichen.
Zumindest die Papiere des WoWa von Franjo001 hast du jetzt vermutlich gesehen.....
Habe ich gesehen, ist aber wohl die Einzelmeinung eines Prüfers, die ich nicht nachvollziehen kann.
Repräsentativ ist das jedenfalls nicht.
Zitat:
@navec schrieb am 12. August 2021 um 14:55:29 Uhr:
Zitat:
@PIPD black schrieb am 12. August 2021 um 11:59:33 Uhr:
Welches Schild meinst du genau?
Ich hab am WW davon mehrere:
Eins im Gaskasten: da steht (ab Werk): 1.400 kg, nach Auflastung jetzt 1.500 kg
Eins am Rahmen: da steht: zul. Gesamtgewicht des Anhängers 1.700 kg, Stützlast 100 kg
Eins an der Achse: da steht: zul. Achslast stat. 1.500 kg; techn. - kgund steht in der Zulassungsbescheinigung deines WoWa ebenfalls
zul GG: 1700kg
zul Achslast 1500kg?oder was steht dort?
Knaus-Tabbert hat für unseren Eifelland nur eine Bescheinigung zur Auflastung auf 1.500 kg ausgestellt. Der Prüfer hat dann das zGG und die Achslast mit jeweils 1.500 kg eingetragen.
Zitat:
@navec schrieb am 12. August 2021 um 08:34:50 Uhr:
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 11. August 2021 um 18:50:48 Uhr:
Selbst ich darf mein Gesamtgewicht nicht voll ausnutzen (Benz-Stützlast 85 kg 🙁). Aber das ändert nicht die zGM des Wowa. 😉 Im übrigen ist jeder FZ-Führer auch dafür verantwortlich, dass seine zlu. Achslasten eingehalten werden, spezielle/explizite Hinweise darauf habe ich weder in der BA noch im Schein gesehen.
Bei mir steht nur, dass im Hängerbetrieb zGM und zul. HA-Last um 100 kg erhöht sind. 🙂
die zul Hinterachslast deines WoWa ist bei Hängerbetrieb aber nicht um 100kg erhöht und beträgt daher konstant immer noch lediglich 1700kg....😁
In deinen WoWa Papieren steht offenbar kein Hinweis dazu, dass sich das zul GG des WoWa von 1800kg entsprechend verringert, wenn mit mit weniger als 100kg Stützlast gefahren wird.
Daher ist das m.E. definitiv nicht in Ordnung, was dir da eingetragen wurde.Wenn man mal als Maßstab das nimmt, was einem der TÜV ansonsten (u.a. auch für die 9. AVO) so als zusätzliche Hinweise unter Bemerkungen teilweise einträgt, ist das, was bei dir gemacht wurde durchaus bedenklich und in jedem Fall fahrlässig, denn es ist sehr leicht möglich, die zul Achslast zu überschreiten.
Der WoWa darf ja nicht nur von dir gezogen werden, sondern auch von anderen Fahrer (eventuell einem Käufer). "Mündliche Überlieferungen" zum korrekten Betrieb des WoWa reichen da m.E. nicht aus.
Da hat dein TÜV-Prüfer m.E. Mist gemacht.
Jetzt lesbar? 🙄🙄
Zitat:
@PIPD black schrieb am 12. August 2021 um 15:28:04 Uhr:
Zitat:
@navec schrieb am 12. August 2021 um 14:55:29 Uhr:
und steht in der Zulassungsbescheinigung deines WoWa ebenfalls
zul GG: 1700kg
zul Achslast 1500kg?oder was steht dort?
Knaus-Tabbert hat für unseren Eifelland nur eine Bescheinigung zur Auflastung auf 1.500 kg ausgestellt. Der Prüfer hat dann das zGG und die Achslast mit jeweils 1.500 kg eingetragen.
dann ist ja alles klar:
Der Fahrer kann beim Ausnutzen des zul GG im Bereich der zul Stützlast die zul Achslast nicht überschreiten.
Dass die Achse dann auch tatsächlich (vom Achshersteller) für 1500kg zugelassen ist, liegt dann in der Verantwortung des Ausstellers der Bescheinigung und der des Prüfers, der dazu letztendlich seinen amtlichen Segen geben muss.
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 12. August 2021 um 17:29:56 Uhr:
Zitat:
@navec schrieb am 12. August 2021 um 08:34:50 Uhr:
die zul Hinterachslast deines WoWa ist bei Hängerbetrieb aber nicht um 100kg erhöht und beträgt daher konstant immer noch lediglich 1700kg....😁
In deinen WoWa Papieren steht offenbar kein Hinweis dazu, dass sich das zul GG des WoWa von 1800kg entsprechend verringert, wenn mit mit weniger als 100kg Stützlast gefahren wird.
Daher ist das m.E. definitiv nicht in Ordnung, was dir da eingetragen wurde.Wenn man mal als Maßstab das nimmt, was einem der TÜV ansonsten (u.a. auch für die 9. AVO) so als zusätzliche Hinweise unter Bemerkungen teilweise einträgt, ist das, was bei dir gemacht wurde durchaus bedenklich und in jedem Fall fahrlässig, denn es ist sehr leicht möglich, die zul Achslast zu überschreiten.
Der WoWa darf ja nicht nur von dir gezogen werden, sondern auch von anderen Fahrer (eventuell einem Käufer). "Mündliche Überlieferungen" zum korrekten Betrieb des WoWa reichen da m.E. nicht aus.
Da hat dein TÜV-Prüfer m.E. Mist gemacht.Jetzt lesbar? 🙄🙄
Das war auch vorher klar.
In deinem Fall ist das m.E. aber quasi arglistig, denn so ganz genau kennt sich der normale Fahrer nicht aus und es kann in deinem Fall schnell zur Überschreitung der zul Achslast kommen.
Ich bin mir ganz sicher, dass nicht alle Fahrer eines Pkw, die einen Anhänger ziehen wollen, sich genau über den Zusammenhang zwischen Stützlast, Achslast und Gesamtgewicht im Klaren sind.
Wenn man als TÜV davon ausgeht, dass der Fahrer solche Zusammenhänge selbstverständlich überblickt und daher genau weiß, dass er mit seinem Auto aufgrund einer zu geringen Stützlast keinen Gebrauch vom zul GG machen kann, fragt man sich z.B., weswegen dann z.B. Mindestleergewichte für die Ausnutzung der 9.AVO der STVO eingetragen werden oder das unter Bemerkungen steht, dass die Fenster vor der Fahrt geschlossen werden müssen....
Zitat:
@navec schrieb am 13. August 2021 um 07:56:11 Uhr:
Dass die Achse dann auch tatsächlich (vom Achshersteller) für 1500kg zugelassen ist, liegt dann in der Verantwortung des Ausstellers der Bescheinigung und der des Prüfers, der dazu letztendlich seinen amtlichen Segen geben muss.
Du findest aber keinen Wowa ab Werk, der mit z.B 1.700kg zGM ausgewiesen ist und nicht als Achslast 1.700 kg in den Papieren stehen hat. Also ist Achse, Reifen und Bremse immer safe. 🙂 Der Prüfer muss nur Zuggabel und Auflaufeinrichtung prüfen.
Und eine Überschreitung der zul Achslast ist auch bei stinknormalen PKW möglich und bei Womos eher häufig der Fall. Da gibt es auch keine gesonderte Aufklärung. 😉
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 13. August 2021 um 14:35:17 Uhr:
Zitat:
@navec schrieb am 13. August 2021 um 07:56:11 Uhr:
Dass die Achse dann auch tatsächlich (vom Achshersteller) für 1500kg zugelassen ist, liegt dann in der Verantwortung des Ausstellers der Bescheinigung und der des Prüfers, der dazu letztendlich seinen amtlichen Segen geben muss.Du findest aber keinen Wowa ab Werk, der mit z.B 1.700kg zGM ausgewiesen ist und nicht als Achslast 1.700 kg in den Papieren stehen hat. Also ist Achse, Reifen und Bremse immer safe.
eben und bei dir, wo ja ein Prüf-Fachmensch nachträglich lediglich die Papiere frisiert hatte, ist das nicht so und daher, wie du es ja indirekt selbst beschreibst: nicht immer safe
Nur das und einen fehlenden Hinweis dazu in der ZB1 hatte ich ja bemängelt.