Wohnwagen "abspecken" oder hilft die Stützlast beim zulässigen Gesamtgewicht?

Kennt sich jemand mit den aktuellen Regelungen zu Gewichten bei Wohnwagen und Zugfahrzeug aus? Wir haben uns heute wiegen lassen und haben wohl ein bischen Übergewicht:

Hier erstmal ein paar Fakten:
Wohnwagen+Zugfahrzeug: 3320 Kg
Wohnwagen alleine (abgekoppelt) 1420 Kg
Wohnwagen alleine (angekoppelt) 1320Kg

zulässige Ges.Masse d. Kombi: 3980 Kg
Leergwicht Zugfahrzeug: 1625 Kg
techn. z. Gesamtmasse Fahrzeug: 2080 Kg
Stützlast lt. KFZ-Schein: 88 Kg
Zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen (7.1) 1300 Kg

Wenn man den Wohnwagen alleine betrachtet, hätte ich 120 Kg zu viel. Ich meine gehört zu haben... dass in bestimmten Situtationen die Stützlast abgezogen werden kann, in diesem Fall hätte ich "nur" 20 Kg (32 Kg) zu viel.

Weiß es jemand genau? Wieviel Kg muss unser Wohnwagen jetzt abspecken?

120 Antworten

Du hast es schon wieder nicht verstanden. Aber richtig: Ich mag solchen Quatsch nicht weiter diskutieren. Das sollte das "dir" ausdrücken.

Es ist ja wunderschön, wenn dein Wohnwagen alle erhöhten Anforderungen erfüllt. Das tun nicht alle.

Es ist auch schön für dich, wenn du einen Dipl. Ing. bei der Prüfstelle hast, der es nicht so genau nimmt.

Nein, es braucht keine Neuberechnung. Nur Prüfung, ob die Werte auch zur neuen zGM passen. Bei meinem taten sie das - mit Luft nach oben.

Die Achslast und die Radlasten erhöhen sich selbstverständlich nicht. Das ist ja der Trick.

AHK ist ein stehender Begriff. Ich habe ihn falsch verwendet. Da konntest du nie drauf kommen, was gemeint sein könnte.

Prost und einen schönen Abend.

Du hast 100 kg gewogen und 88 kg eingetragen sind 15 % zuviel an Stützlast.
Aber top geladen warst du öfter wiegen?
Es fehlt tatsächliches Gewicht Pkw und mit Insassen, da das beim Umladen ja auch zu beachten wäre.

Zitat:

@situ schrieb am 10. August 2021 um 19:06:53 Uhr:



Es ist auch schön für dich, wenn du einen Dipl. Ing. bei der Prüfstelle hast, der es nicht so genau nimmt.

Prost und einen schönen Abend.

Ich habe keinen Dipl.-Ing. Der. der mich geprüft hat, nahm es sehr genau und hat's mir auch erklärt; deshalb hab' ich's ja verstanden. 😁 Dein Post ist einfach üble Nachrede.

Und danke, der Abend war schön. Aber jeden Abend Prost?

Ja das ist ja mal Klever, die Achslast bleibt, die ZgM wird um die Stützlast erhöht und schon gibts paar kilo mehr.

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Zitat:

@Bitboy schrieb am 10. August 2021 um 23:14:37 Uhr:


Ja das ist ja mal Klever, die Achslast bleibt, die ZgM wird um die Stützlast erhöht und schon gibts paar kilo mehr.

Ja, wenn die Randbedingungen passen (Bremseinrichtung, ASK etc.) und der amtliche Segen dabei ist.

Wenn das noch immer so läuft (überall) - da hört man Widersprüchliches.

Hier geht es doch um die geschilderten Verhältnisse beim TE.....

Zitat:

@Haubenzug schrieb am 10. August 2021 um 17:31:43 Uhr:



Zitat:

@joeleo schrieb am 10. August 2021 um 17:22:12 Uhr:


Ganz wichtig für den TE ist es , zu wissen , daß "Stützlast" und "zul. Gesamtgewicht" zwei Werte und Angaben sind , die überhaupt NICHTS miteinander zu tun haben !!! Gruß joeleo

Nicht ganz richtig. Die beiden Werte haben schon was miteinander zu tun.
Das Thema kocht aber, wie oben erwähnt, immer wieder hoch.
In bestimmten Fällen kann die Stützlast dem zGG vom Wohnwagen zugeschlagen werden. Auf diese Weise wären es dann 1.388 kg.

danach die einzige der 3 Möglichkeiten deines Zitats aus dem Bussgeldkatalog, welches für den Fall des TE passt:

Zitat:

Zulässige Anhängelast vom Zugfahrzeug ist größer als zulässiges Gesamtgewicht vom Anhänger:
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers (Leergewicht + Zuladung) darf die zulässige Gesamtmasse nicht übersteigen. Der Hänger darf nicht um die Stützlast schwerer sein.

Diese eine von dir zitierte Möglichkeit trifft genau die Verhältnisse beim TE. Zudem wird bei keiner der 3 Möglichkeiten deines Zitats behauptet, dass ein Anhänger insgesamt schwerer sein darf, als sein zul GG.

1388kg darf der WoWa des TE inkl. Stützlast daher eben nicht wiegen.
Das zGG des TE-Wohnwagens beträgt 1300kg und das zGG des WoWa beeinhaltet die Stützlast.
1300kg Gesamtgewicht sind quasi die absolute Grenze für das Gesamtgewicht des TE-WoWa, solange keine entsprechenden techn. Änderungen des WoWa erfolgen.
Selbst wenn es zu keiner techn. Änderung kommt und es sich nur um eine andere Möglichkeit der techn. "Sichtweise" handelt, von der von einem Prüfer oder einer Bestätigung des Herstellers Gebrauch gemacht wird, hätte das erst Gültigkeit, wenn dies in den WoWa-Papieren geändert wurde.

Für den TE, wo die zul. Anhängelast, vermutlich 1900kg, größer ist, als das zul. GG des WoWa, ist es daher defintiv so, wie es @joeleo vorher geschrieben hatte:

Zitat:

Ganz wichtig für den TE ist es , zu wissen , daß "Stützlast" und "zul. Gesamtgewicht" zwei Werte und Angaben sind , die überhaupt NICHTS miteinander zu tun haben

Noch mal: es ging (auch bei der Aussage von @joeleo), um das Gespann des TE.....nicht um irgendwelche merkwürdigen Spezialfälle, die irgendwo und irgendwann mal möglich waren oder es vielleicht noch sind.

Das findet man ganz einfach raus, wenn man beim Hersteller anfragt. Und dann halt eintragen lassen.

Zitat:

@educatdcc schrieb am 10. August 2021 um 10:44:52 Uhr:


Ich muss aber dazu sagen, dass das o.g. Gewicht inkl. 3 Fahrrädern (2x Ebike) und Klamotten unserer Tochter war. Im Kofferraum hatte ich noch ein großes Zelt, sowie Feldbetten und 2 Kisten mit Getränken.

Sind das die beiden E-Bikes auf der Deichsel? Hast du die Stützlast auch mal gecheckt?

Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 11. August 2021 um 10:26:50 Uhr:



Zitat:

@educatdcc schrieb am 10. August 2021 um 10:44:52 Uhr:


Ich muss aber dazu sagen, dass das o.g. Gewicht inkl. 3 Fahrrädern (2x Ebike) und Klamotten unserer Tochter war. Im Kofferraum hatte ich noch ein großes Zelt, sowie Feldbetten und 2 Kisten mit Getränken.

Sind das die beiden E-Bikes auf der Deichsel? Hast du die Stützlast auch mal gecheckt?

Aufgrund der Beiträge des TE würde ich da auf 100kg tippen......

Hallo , "Haubenzug" , es ist doch so , daß das zGG des Anhängers (im abgekuppelten Zustand gewogen) keinerlei Bezug zur Stützlast des Zugfahrzeuges hat !
Die zul. Stützlast bezieht sich ausschließlich auf die Anhängerkupplung/Kugelkopfkupplung !!! Gruß joeleo

Zitat:

Zitat:

@navec schrieb am 11. August 2021 um 09:02:11 Uhr:


Hier geht es doch um die geschilderten Verhältnisse beim TE.....

1300kg Gesamtgewicht sind quasi die absolute Grenze für das Gesamtgewicht des TE-WoWa, solange keine entsprechenden techn. Änderungen des WoWa erfolgen.
Selbst wenn es zu keiner techn. Änderung kommt und es sich nur um eine andere Möglichkeit der techn. "Sichtweise" handelt, von der von einem Prüfer oder einer Bestätigung des Herstellers Gebrauch gemacht wird, hätte das erst Gültigkeit, wenn dies in den WoWa-Papieren geändert wurde.

Für den TE, wo die zul. Anhängelast, vermutlich 1900kg, größer ist, als das zul. GG des WoWa, ist es daher defintiv so, wie es @joeleo vorher geschrieben hatte:


Noch mal: es ging (auch bei der Aussage von @joeleo), um das Gespann des TE.....nicht um irgendwelche merkwürdigen Spezialfälle, die irgendwo und irgendwann mal möglich waren oder es vielleicht noch sind.

Zu 1: Wieder Quatsch mit Soße. Ob technische Änderungen nötig sind, entscheidet der Dipl.-Ing. beim TÜV (nicht DEKRA o.ä.).Sehr oft geht es ohne jede technische Änderung. Dass das eingetragen werden muss hat niemand bestritten. "Für den TE, wo die zul. Anhängelast, vermutlich 1900kg, größer ist, als das zul. GG des WoWa, ist es daher" die einfachste Möglichkeit, 88 kg mehr in den Wowa zu laden.

Zu 2.: Es geht nicht um "irgendwelche merkwürdigen Spezialfälle" , sondern um ganz normale Abläufe, die nur für die Camper interessant sind, die beim Z-Fz hinreichend Reserven haben.

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Richtig , "Franjo001" !

Richtig @Franjo001
Manche Prüfer fertigen das Gutachten selbst, andere verlangen die Freigabe des Herstellers.

Wurde ja bereits richtig geschrieben. Auch von navec - außer, dass es sich um ganz normal abzuwickelndes Verfahren handelt. Nichts Dubioses oder vom Gusto des Prüfers abhängig.

Das Gutachten zu meinem aktuellen Wohnwagen hat der GTÜ gefertigt.

Vielleicht hilft folgendes bei der Aufklärung eures Disputs.
Mein Eriba hatte ab Werk normalerweise ein zGG von 1.350 kg.
Eine Auflastung auf 1.500 kg ab Werk war ohne technische Änderungen möglich.
Eine Auflastung auf 1.600 kg ab Werk bedingte eine andere Achse.

Es ist so einfach: Mein alter 1.200 kg zGM Wohnwagen wurde per Freigabe/TÜV/Eintrag auf 1.275 kg aufgelastet. Das war ohne technische Änderung möglich, weil ASK (Antischlingerkupplung) und die gesamte Bremseinrichtung (Auflaufvorrichtung und die Bremse selbst) bis 1.300 kg zugelassen waren.

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