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Wohnwagen "abspecken" oder hilft die Stützlast beim zulässigen Gesamtgewicht?

Kennt sich jemand mit den aktuellen Regelungen zu Gewichten bei Wohnwagen und Zugfahrzeug aus? Wir haben uns heute wiegen lassen und haben wohl ein bischen Übergewicht:

Hier erstmal ein paar Fakten:
Wohnwagen+Zugfahrzeug: 3320 Kg
Wohnwagen alleine (abgekoppelt) 1420 Kg
Wohnwagen alleine (angekoppelt) 1320Kg

zulässige Ges.Masse d. Kombi: 3980 Kg
Leergwicht Zugfahrzeug: 1625 Kg
techn. z. Gesamtmasse Fahrzeug: 2080 Kg
Stützlast lt. KFZ-Schein: 88 Kg
Zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen (7.1) 1300 Kg

Wenn man den Wohnwagen alleine betrachtet, hätte ich 120 Kg zu viel. Ich meine gehört zu haben... dass in bestimmten Situtationen die Stützlast abgezogen werden kann, in diesem Fall hätte ich "nur" 20 Kg (32 Kg) zu viel.

Weiß es jemand genau? Wieviel Kg muss unser Wohnwagen jetzt abspecken?

120 Antworten

Zitat:

@PIPD black schrieb am 10. August 2021 um 13:35:41 Uhr:


..Was man nicht vergessen darf: die Alugas-Flaschen bekommst du im Ausland nicht so gut getauscht..

Das betrifft aber alle deutsche Flaschen, also auch die aus Stahl.

Stahlflaschen werden auf vielen Plätzen im näheren Ausland, die von Deutschen stark frequentiert werden, häufig getauscht. Alu kaum.

Das ist in Südtirol oder den Niederlanden wahrscheinlicher als auf Sizilien oder Kreta.

Alu-Flaschen tauschen ist sogar in Deutschland selbst etwas schwierig.

Zitat:

@situ schrieb am 10. August 2021 um 14:11:46 Uhr:


Stahlflaschen werden auf vielen Plätzen im näheren Ausland, die von Deutschen stark frequentiert werden, häufig getauscht. Alu kaum.

So haben wir es eben auch erlebt. Die Stahlflaschen zu tauschen, war in NL oder DK nie ein Problem. Da fand sich immer was. Aber mit Alugas stand man auf verlorenem Posten. IdR reicht uns ja auch die 11-kg-Flasche. Aber da hatte ich mich verschätzt, was den Verbrauch bei schlechtem Wetter anging. Da fehlten uns bis dahin die Erfahrungswerte.

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Ja manchmal gibt es da Probleme, im Sommer kaum, da reichen 11 kg meistens lange und für den Notfall habe ich noch eine 5 kg im Auto.
Im Winter sieht es anders aus, doch zur Not kauft man eben eine einheimische Flasche, evtl braucht man einen Adapter, die kann man dann tauschen und vor der Heimreise eben wieder abgeben, evtl dann halt noch halb voll zurückgeben.

In typischen Wintercampingländern, wie Österreich, bekommt man oft am Platz eine große 30 Literflasche, da sollte man vorher evtl einen längeren und winterfesten Schlauch kaufen, denn diese Flaschen müssen dann ja außerhalb des WW stehen, auch ein Frostwächter für den Regler sollte da in keinem Fall fehlen, Gasex glaub ich heißen die, hab ich immer dabei.

Die 33 kg Flaschen benötigen eine besondere Halterung und Sicherung. Ich kenne so was nur bei Dauercampern. Niemand wird ein solches Angebot ohne eine derartige Installation annehmen.

Was vollkommen in Ordnung ist, Anschlüsse an eine Festleitung, wie sie nicht selten auf diesen Plätzen angeboten werden.

Auch hier gilt natürlich, dass man das passende Anschlussgerödel braucht. Das hat aber mit den Gewichtsproblemen des TE nur sehr mittelbar zu tun.

@situ also ich hatte in den Bergen im Winter fast immer eine 30 Literflasche, die wird vom Platzherren einfach neben den WW gestellt, fertig. Wenn sie leer ist tauscht er sie wieder aus.

Für einen längeren Schlauch muss ich selbst sorgen, aber sonst passiert da nichts, ist in den Bergen absolut üblich.

Es passiert so viel Unzulässiges in der Welt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass seriöse Platzbetreiber sich so über alle Regelungen hinweg setzen. Aber eigene Erfahrung, ob das in den Bergen tatsächlich gängige Praxis ist oder nicht, habe ich nicht.

@situ ich kenne die Vorschriften nicht und ich gehe auch nicht davon aus, dass die in allen Ländern gleich sind, aber ich hatte schon die großen Flaschen sowohl in Deutschland wie auch und besonders in Österreich und Italien und zwar problemlos.

Gerade im Winter reicht die 11 Kilo ja max 2 - 2,5 Tage wenn permanent die Heizung läuft.

Ganz wichtig für den TE ist es , zu wissen , daß "Stützlast" und "zul. Gesamtgewicht" zwei Werte und Angaben sind , die überhaupt NICHTS miteinander zu tun haben !!! Gruß joeleo

Zitat:

@joeleo schrieb am 10. August 2021 um 17:22:12 Uhr:


Ganz wichtig für den TE ist es , zu wissen , daß "Stützlast" und "zul. Gesamtgewicht" zwei Werte und Angaben sind , die überhaupt NICHTS miteinander zu tun haben !!! Gruß joeleo

Nicht ganz richtig. Die beiden Werte haben schon was miteinander zu tun.
Das Thema kocht aber, wie oben erwähnt, immer wieder hoch.
In bestimmten Fällen kann die Stützlast dem zGG vom Wohnwagen zugeschlagen werden. Auf diese Weise wären es dann 1.388 kg. Der Link dazu ist hier schon oft gepostet worden => SuFu. Aber Vorsicht, dass gilt nur in DE und auch die zulässige Stützlast vom Wohnwagen ist zu beachten. Sind es hier z. B. 75kg, ist das die begrenzende Größe.

@Taxler222. Du meinst sicher eine 33 Kg Flasche?!

@Haubenzug ja du hast Recht ich meine die 33 kg Flasche macht aber das Kraut jetzt auch nicht fett. 😉

@Haubenzug: Nein, das kann nicht.

Es sei denn, es ist offiziell so eingetragen. Ich habe das mal machen lassen (Freigabe Hersteller, darauf basierendes Gutachten Prüforganisation, neues Typenschild, Eintrag Papiere).

Und wenn das in den Papieren steht, dann gilt es überall.

Begründung, die Stützlast belastet Achse und Räder nicht. Aber die Bremseinrichtung muss der erhöhten zGM entsprechen.

Wie ich höre, werde das nicht mehr praktiziert. Aber nur Hörensagen.

Aber hier völlig irrelevant.

Naja, ob es jetzt 30 ltr oder ~80ltr bei einer 33kg Flasche sind, macht schon einen Unterschied.

Zitat:

@situ schrieb am 10. Aug. 2021 um 17:40:58 Uhr:


@Haubenzug: Nein, das kann nicht.

Siehe letzten Punkt. Hilft dem TE aber nicht, da es nicht auf seine Kombi passt.
Zitat Anfang
Es gibt drei Möglichkeiten für die Anhängelast – hier die Übersicht:

Zulässige Anhängelast vom Zugfahrzeug ist größer als zulässiges Gesamtgewicht vom Anhänger:
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers (Leergewicht + Zuladung) darf die zulässige Gesamtmasse nicht übersteigen. Der Hänger darf nicht um die Stützlast schwerer sein.

Die zulässige Anhängelast vom Zugfahrzeug ist gleich das zulässige Gesamtgewicht vom Anhänger:
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers (Leergewicht + Zuladung) darf das zulässige Gesamtgewicht bzw. die zulässige Anhängelast nicht übersteigen. Der Hänger darf nicht um die Stützlast schwerer sein.

Die zulässige Anhängelast vom Zugfahrzeug ist kleiner als die zulässige Gesamtmasse vom Anhänger:
Der Anhänger darf um die Stützlast schwerer sein als die zulässige Anhängelast, da diese nicht auf das zu ziehende Gewicht angerechnet wird.
Zitat Ende, Quelle Bußgeldkatalog

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