Wohnwagen ablasten

Wir planen für nächstes Jahr uns einen neuen Wowa zuzulegen. Das Gesamtgewicht beträgt 1500 Kg , aufgelastet 1750 Kg. Die 1500 kg sind mir zu wenig , Mover und Vorzelt , dann bleibt nicht mehr viel Reserve, ich habe Fa. Hobby, der es sein soll angeschrieben, und es ist eben nur möglich den Wowa mit der Auflastung 1750 Kg zu bestellen und dann vom Händler oder eben selbst nur 1650 Kg eintragen lassen. Dabei geht es um das Leergewicht meines PKWs 1670 Kg , 1800 Zuglast, deshalb darf ich mit der 100 er Zulassung nur 1650 Kg ziehen. Soweit so gut hört sich kompliziert an, deshalb hier die Frage , hat das schon mal jemand gemacht und wie hoch sind die Kosten dafür ?

Beste Antwort im Thema

...da wage ich keinen Widerspruch.

118 weitere Antworten
118 Antworten

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 17. Juni 2016 um 01:32:09 Uhr:


@AcJoker, nochmal so ein Forum dient dem Meinungs- und Erfahrungsaustausch, was auch immer da geschrieben wird kann grundsätzlich falsch, oder richtig sein, oder irgendwas dazwischen.

Daher sollte jeder wissen, wenn etwas wirklich wichtig ist sollte man sich immer bei echten Fachleuten erkundigen, sei es bei zuständigen Behörden, oder bei Technik beim entsprechenden Fachmann/TÜV/DEKRA usw...

Im Ernstfall, wenn was passiert, oder man eine dicke Strafe kassiert interessiert sich kein Mensch, kein Gericht, kein Sachverständiger, kein Polizist dafür was in irgendeinem Forum steht.

Das ist also Deine salvatorische Klausel:

Egal, was ich schreibe:

Ich behaupte weder Ahnung zu haben, noch etwas zum Thema zu wissen, noch mich um Wissen bemüht zu haben. Ich möchte nur meine Meinung kundtun; verwirrt mich also nicht mit Fakten, die stören mich nur bzw. ich kann sie eh' nicht einordnen.

@Taxler222:
Der einzige grundsätzliche Passus deiner kilometerlangen Abhhandlung, der im Zusammenhang mit den letzten Threadseiten steht und der dann auch dir hoffentlich klar macht, dass du vorher haltloses Zeug geschrieben hattest, ist:

Zitat:

Zuerst gilt: Das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Wohnwagens spielt für die maximal zulässige Anhängelast Ihres Pkws keine Rolle.

Moin, ich hole mal diesen alten Frett hervor mit folgender Fragestellung:
Das Zugauto hat ein Leergewicht von 1739 - 1914 kg (KFZ Schein).
Der künftige Wohni hat eine eingetragene Auflastung von 2000 kg.
Dieses Gespann darf keine 100 km/h fahren. Daher will ich den Wohni ablasten.
Die Frage ist nur: Welches Leergewicht vom Auto ist maßgeblich für die 100 km/h Regelung?

Im Zweifel mußt du dein Auto mal wiegen lassen.

Ähnliche Themen

...oder alternativ mal das tatsächliche Leergewicht aus dem COC heraussuchen und dieses ggf. von der Zulassungsstelle eintragen lassen.

Vorher aber gründlich prüfen, wieviel Gesamtmasse ihr tatsächlich braucht. Es nützt nichts, wenn ihr zwar 100 km/h fahren dürft, aber bei einer Gewichtskontrolle Probleme bekommt.

Gruß Rainer

Danke euch. Mit der Zuladung im Wohni kommen wir locker hin. Ist nur so, dass der beim Händler steht und eben die Auflastung eingetragen hat. Werde also mal mit der Zugmaschine beim TÜV vorfahren.

Zitat:

@blinki-bill schrieb am 10. Juli 2020 um 10:14:56 Uhr:


Danke euch. Mit der Zuladung im Wohni kommen wir locker hin. Ist nur so, dass der beim Händler steht und eben die Auflastung eingetragen hat. Werde also mal mit der Zugmaschine beim TÜV vorfahren.

Um eine Ablastung des WoWa wirst du aber wahrscheinlich trotzdem nicht herum kommen. Von daher würde ich dem TÜV-Prüfer die gesamte Geschichte (inkl. eventueller Ablastung des WoWa) schildern, wenn du ohnehin mit dem Auto dort bist.

Genau die gleiche Prozedur habe ich im Frühjahr durchlebt. Der Sharan war mit einer Leermasse von 1843 kg eingetragen. Da wir eine AHK nachgerüstet haben, war klar er wiegt mehr. Zum Tüv wiegen lassen und es kamen 1965kg (inkl. 75kg für den Fahrer) heraus. Leider sind Diskussionen aufgekommen, ob der Fahrer mit 75kg in die fahrbereite Leermasse gehört oder nicht. Letztendlich konnte ich das über das Internet und mit Hilfe eines weiteren TüV Prüfers der sich schließlich in die Diskussion eingeschaltet hat klären, dass die 75kg für den Fahrer sehr wohl dazu gehören. Ergo im zweiten Schritt den WoWa von 2000kg auf 1950kg abgelastet und somit keine Probleme mit 100kmh auf deutschen Autobahnen...

So, war jetzt auf der Waage (also mit dem Auto). Ohne Fahrer sind es 1780 kg. Also muss der Wohni auf 1850 runter, dann passt es. Danke euch für die Antworten.

Dann würde ich aber den WoWa auch erst nochmal wiegen, der ist nicht ohne Grund aufgelastet. Ab 3500kg Gesamt-Zuggewicht darfst Du in Österreich nur 80 fahren, also ich würde alles so lassen wie es ist, Überladung ist teurer ...und zwischen
80 und 100 auf der Autobahn habe ich noch nicht von einer Kontrolle gehört...

Zitat:

@orginalholgi schrieb am 11. Juli 2020 um 16:36:22 Uhr:


Dann würde ich aber den WoWa auch erst nochmal wiegen, der ist nicht ohne Grund aufgelastet. Ab 3500kg Gesamt-Zuggewicht darfst Du in Österreich nur 80 fahren, also ich würde alles so lassen wie es ist, Überladung ist teurer ...und zwischen
80 und 100 auf der Autobahn habe ich noch nicht von einer Kontrolle gehört...

Ab 3500kg zul. Zug-Gesamtgewicht (Summe aus zul Gesamtgewicht des Anhängers und zul Gesamtgewicht des ZugFz) darf man in A nur noch 80km/h fahren....entspricht der Regelung für Führerschein B

Das zul. Zug-Gesamtgewicht wird durch das Ablasten kleiner und würde daher eventuell sogar dazu beitragen können in A 100km/h fahren zu dürfen.

In diesem Fall wird das aber auch trotz der Ablastung des WoWa nicht klappen, denn auch dann liegt das zul Zug-Gesamtgewicht bei über 3,5T.

Naja, ist Österreich relevant? Da ist man doch ruckzuck durch. 😁😁😁

Zitat:

@navec schrieb am 11. Juli 2020 um 19:00:56 Uhr:



Zitat:

@orginalholgi schrieb am 11. Juli 2020 um 16:36:22 Uhr:



Ab 3500kg zul. Zug-Gesamtgewicht (Summe aus zul Gesamtgewicht des Anhängers und zul Gesamtgewicht des ZugFz) darf man in A nur noch 80km/h fahren....entspricht der Regelung für Führerschein B

Das zul. Zug-Gesamtgewicht wird durch das Ablasten kleiner und würde daher eventuell sogar dazu beitragen können in A 100km/h fahren zu dürfen.

In diesem Fall wird das aber auch trotz der Ablastung des WoWa nicht klappen, denn auch dann liegt das zul Zug-Gesamtgewicht bei über 3,5T.

Soweit ich weiß und so ist es auch beim ADAC beschrieben, darf das zul.ges.Gew des Zugfahrzeugs nicht größer als 3,5 to sein.

Der WW darf an Gewicht haben was eben für das Zugfahrzeug zulässig ist und natürlich die 100 Zulassung.

Somit darf auch ein Gespann komplett meinetwegen 5,5 to haben und trotzdem 100 auf der Autobahn fahren.

Siehe hier: https://www.pincamp.de/.../...fahrzeuge-in-deutschland-02-2017.pdf?...

oder
https://de.camperstyle.net/.../?...

@Taxler222:

Zitat:

Soweit ich weiß und so ist es auch beim ADAC beschrieben, darf das zul.ges.Gew des Zugfahrzeugs nicht größer als 3,5 to sein.
Der WW darf an Gewicht haben was eben für das Zugfahrzeug zulässig ist und natürlich die 100 Zulassung.
Somit darf auch ein Gespann komplett meinetwegen 5,5 to haben und trotzdem 100 auf der Autobahn fahren.

Ja, Taxler in D (und DK) ist es so, in A, darum ging es konkret, aber nicht.....mach dir doch zmindest die Mühe, die 3 Sätze zu verstehen, die du zitiert hattest.

Nicht nur in A, auch in F oder B ist die magische Grenze 3,5 to ZGG.

Deine Antwort
Ähnliche Themen