1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen
  5. Wohnwagen ablasten

Wohnwagen ablasten

Wir planen für nächstes Jahr uns einen neuen Wowa zuzulegen. Das Gesamtgewicht beträgt 1500 Kg , aufgelastet 1750 Kg. Die 1500 kg sind mir zu wenig , Mover und Vorzelt , dann bleibt nicht mehr viel Reserve, ich habe Fa. Hobby, der es sein soll angeschrieben, und es ist eben nur möglich den Wowa mit der Auflastung 1750 Kg zu bestellen und dann vom Händler oder eben selbst nur 1650 Kg eintragen lassen. Dabei geht es um das Leergewicht meines PKWs 1670 Kg , 1800 Zuglast, deshalb darf ich mit der 100 er Zulassung nur 1650 Kg ziehen. Soweit so gut hört sich kompliziert an, deshalb hier die Frage , hat das schon mal jemand gemacht und wie hoch sind die Kosten dafür ?

Beste Antwort im Thema

...da wage ich keinen Widerspruch.

118 weitere Antworten
Ähnliche Themen
118 Antworten

Zitat:

@Haubenzug schrieb am 13. Juli 2020 um 13:06:16 Uhr:


Nicht nur in A, auch in F oder B ist die magische Grenze 3,5 to ZGG.

in F ist es aber nochmals komplizierter und einschneidender, wenn man sich näher damit beschäftigt....in F gab es deswegen bereits eine Petition französischer Caravanclubs.

Zitat:

@orginalholgi schrieb am 11. Juli 2020 um 16:36:22 Uhr:


Dann würde ich aber den WoWa auch erst nochmal wiegen, der ist nicht ohne Grund aufgelastet. Ab 3500kg Gesamt-Zuggewicht darfst Du in Österreich nur 80 fahren, also ich würde alles so lassen wie es ist, Überladung ist teurer ...und zwischen
80 und 100 auf der Autobahn habe ich noch nicht von einer Kontrolle gehört...

Ja genau. Der Grund ist, dass dieser Wohni eben so wie er ist beim Händler steht und neben einigen Kleinigkeiten mit der Auflastung von immerhin 400 kg auf sein normales zulässiges Gesamtgewicht von eben jenem bestellt wurde. Ich hätte die 200 kg Auflastung genommen. Da wir zu 2. Reisen kommen wir damit hin.

@80 in A
Mit den 80 km/h in A kann ich leben, da wir da selten mit dem Wohni rumgurken und die Distanzen nicht so lang sind. Komme ja ohnehin nicht unter 3500 kg.

@80 oder 100 auf der AB:
Das macht mir auch Kopfzerbrechen. Fahre ja auch schon >20 Jahre mit dem Wohni durch die Gegend und seit es das gibt mit 100 km/h Plakette. Angehalten oder kontrolliert wurde ich nie. Selbst wenn: Der jeweilige Ordnungshüter müsste schon genau wissen wie schnell ich mit dieser Konstellation fahren dürfte. Falls Interesse besteht. Also alles so lassen ?? *grübel*

Zitat:

@blinki-bill schrieb am 13. Juli 2020 um 16:17:04 Uhr:



@80 oder 100 auf der AB:
Das macht mir auch Kopfzerbrechen. Fahre ja auch schon >20 Jahre mit dem Wohni durch die Gegend und seit es das gibt mit 100 km/h Plakette. Angehalten oder kontrolliert wurde ich nie. Selbst wenn: Der jeweilige Ordnungshüter müsste schon genau wissen wie schnell ich mit dieser Konstellation fahren dürfte. Falls Interesse besteht. Also alles so lassen ?? *grübel*

Der Ordnungshüter muss lediglich die Zulassungsbescheinigungen von Auto und WoWa haben, um genau zu wissen, ob du schneller als 80km/h fahren darfst.

Das reine Wissen, wie schnell du fahren darfst, ist aber nur eine Voraussetzung, um eventuell ein Bußgeld zu bekommen.

Das Risiko erwischt zu werden, ist vermutlich nicht sehr groß, wenn ein WoWa dieser Größe (der ja letztendlich nur aufgelastet ist) von deinem Auto gezogen wird und sich am Heck des WoWa der 100er-Aufkleber befindet.
Die Auflastung erkennt man mit bloßem Auge sicher nicht und in Originalausführung dürftest du mit dem WoWa ohnehin 100km/h fahren.
Der Ordnungshüter muss ja erst mal (amtlich...) feststellen, dass du relativ deutlich über 80km/h fährst (dazu muss er eine Strecke hinter deinem Gespann herfahren), dann müsste er dich Anhalten und danach kann er anhand der Papiere erst feststellen, ob ein "böses Vergehen" im Sinne der 9.AVO der STVO vorliegt oder nicht.

Diese Mühe wird er sich vermutlich eher kaum machen, sofern das Gespann "gut dimensioniert" aussieht und daher die Ausssicht auf Erfolg (Nachweis der überhöhten Geschwindigkeit) eher gering ist.

Wenn du allerdings deutlich über 100km/h fährst, ist das für ihn erheblich leichter....und wenn er dann zusätzlich noch feststellt, dass du eigentlich nur 80km/h fahren darfst, könnte es eventuell relativ teuer werden.

Ich bin vor kurzem mit meinem Eriba Touring Puck L (der ist nicht gerade sehr groß...) etwas größere Strecken mit gut 100km/h gefahren auf deutscher AB gefahren, obwohl die Reifen schon älter als 6 Jahre waren.
Auch da habe ich das Risiko als sehr gering eingeschätzt, denn dass ein Yeti einen Puck L (natürlich mit 100er-Schild) grundsätzlich mit 100km/h ziehen darf, wird bereits optisch klar und die DOT-Nummer der Reifen kann der Ordnungshüter während der Fahrt nicht lesen.

Das ist wohl wahr, dass das Risiko erwischt zu werden relativ gering ist...
Wie ich in den 80zigern mit dem Wowa meiner Eltern angefangen habe, ist auch schon (fast) jeder schneller als 80 km/h gefahren. Wirklich gestört hat es keinen.

Also die letzten Jahre ist die Wohnwagentechnik deutlich sicherer geworden, Antischlinger-Kupplung, vielleicht alko atc, zugwagen mit Esp vielleicht Allrad, Reifen nach spätestens 8 Jahren wechseln, das gab es früher nicht, und trotzdem sind wenige Wohnwagen-Unfälle passiert....

Zitat:

@orginalholgi schrieb am 13. Juli 2020 um 21:17:22 Uhr:


Also die letzten Jahre ist die Wohnwagentechnik deutlich sicherer geworden, Antischlinger-Kupplung, vielleicht alko atc, zugwagen mit Esp vielleicht Allrad, Reifen nach spätestens 8 Jahren wechseln, das gab es früher nicht, und trotzdem sind wenige Wohnwagen-Unfälle passiert....

Allrad gab es früher auch und heute müssen die Reifen sogar spätestens nach 6 Jahren gewechselt werden, um 100km/h in D fahren zu dürfen.
Dieser frühe Reifenwechsel hat aber absolut nichts mit Technik zu tun.
Das hätte man auch schon früher machen können, nur gab es dafür früher, mangels 9. Ausnahmeverordnung, keinen amtlichen Anlass.

Zitat:

@Haubenzug schrieb am 13. Juli 2020 um 19:15:08 Uhr:


Das ist wohl wahr, dass das Risiko erwischt zu werden relativ gering ist...
Wie ich in den 80zigern mit dem Wowa meiner Eltern angefangen habe, ist auch schon (fast) jeder schneller als 80 km/h gefahren. Wirklich gestört hat es keinen.

Wenn für Pkw-Gespanne in der Realität die gleichen Toleranzen angesetzt werden, wie für LKW, dann lohnt sich die 100km/h-Regelung kaum.

Bin mir nur nicht so sicher, dass das immer so ist....

Wohni und wiegen ist so eine Sache. Wenn man damit dann offiziell zum Tüv oder Dekra fährt, dann fragt ein Prüfer der sein Job ernst nimmt. Ob es auf einer geeichten Radlastwaage war oder beim Wertstoffhof um die Ecke.

Grundsätzlich würde ich es immer von Profis klären lassen. Ich glaube auch mal gehört zu haben, das ein Freund im Umfeld eine Ablastung online durchgeführt hat. Aber dazu weiss ich noch nicht viel. Da müsstest du mal Google bedienen.

Wenn der Führerschein mehr wie 3,5 to Zuggewicht hergibt braucht man nicht ablasten.
Es zählt das tatsächliche Gewicht,nicht das eingetragene.

Der WW kann 2 to zulässiges Gesamtgewichjt haben, wenn er während der Fahrt nur 1650 hat ist kein Problem.

Also nicht ablasten, hinterhängen und so beladen was der Zugwagen darf.

Und dann war da noch die Geschichte mit dem zGG des WW und dem Leergewicht des Zugfahrzeugs für die 100-km/h-Zulassung.......
https://www.tuev-nord.de/.../

@redi, soweit mir bekannt, gilt das mit dem tatsächlichen Gewicht aber fast nur in Deutschland.

Im Ausland sieht man das oft anderes, da muss das Zugfahrzeug für das zulässige Gewicht des Hängers ausgelegt sein das tatsächliche Gewicht interessiert nur, wenn er überladen ist.

Zitat:

@reidi schrieb am 22. September 2020 um 15:52:57 Uhr:


Wenn der Führerschein mehr wie 3,5 to Zuggewicht hergibt braucht man nicht ablasten.
Es zählt das tatsächliche Gewicht,nicht das eingetragene.

...für den Führerschein zählt die Summe des zul. GG von Fz und Anhänger.

Die nächste Stufe des Füherscheins (B96) gibt 750kg mehr her als 3,5T und auch diese 4,25T beziehen sich auf die Summe der zul. Gesamtgewichte und nicht auf die tatsächlichen Gewichte.

Der erste Satz enthält eine Bedingung. Ist die erfüllt, stimmt der zweite! 😉

Lesen ist nicht alles, aber ohne lesen ist alles nichts. 😁

Zitat:

@NewTrailer schrieb am 22. September 2020 um 14:53:00 Uhr:


oder beim Wertstoffhof um die Ecke.

Die zu 99% auch geeicht ist

Deine Antwort
Ähnliche Themen