Wohnwagen ablasten
Wir planen für nächstes Jahr uns einen neuen Wowa zuzulegen. Das Gesamtgewicht beträgt 1500 Kg , aufgelastet 1750 Kg. Die 1500 kg sind mir zu wenig , Mover und Vorzelt , dann bleibt nicht mehr viel Reserve, ich habe Fa. Hobby, der es sein soll angeschrieben, und es ist eben nur möglich den Wowa mit der Auflastung 1750 Kg zu bestellen und dann vom Händler oder eben selbst nur 1650 Kg eintragen lassen. Dabei geht es um das Leergewicht meines PKWs 1670 Kg , 1800 Zuglast, deshalb darf ich mit der 100 er Zulassung nur 1650 Kg ziehen. Soweit so gut hört sich kompliziert an, deshalb hier die Frage , hat das schon mal jemand gemacht und wie hoch sind die Kosten dafür ?
Beste Antwort im Thema
...da wage ich keinen Widerspruch.
118 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Retrowwfahrer
...
Also ich habe mal so gelesen und ich finde es toll das noch keiner folgendes Erwähnt hat.
In der STVO ist ein überladen mit 10% des Gesamtgewichts möglich ohne das es zu irgendwelchen Strafen kommt.
...
Doppelt falsch, denn erstens beginnen die Strafen schon bei 5 % und zweitens heißt das nicht, das man die ausnutzen darf, ohne irgend welche Konsequenzen fürchten zu müssen.
Überschreiten der Anhängelast bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 t mit Anhänger
Überladung in %
mehr als 5 - 10,00 €
mehr als 10 - 30,00 €
mehr als 15 - 35,00 €
mehr als 20 - 95,00 €
mehr als 25 - 140,00 €
mehr als 30 - 235,00 €
Besonders lustig wird es, wenn man umladen darf und nicht weiß wohin mit den Sachen, weil der PKW auch schon ausgelastet oder überladen ist, oder wenn man einen Unfall hat und die Versicherung Schwierigkeiten macht.
Hallo
Naja das war jetzt mal rein für Deutschland gedacht ins Ausland habe ich noch keine reise geplannt da ich als Berufkraftfahrer meine Wohnung bei habe und es schon kenne :-)
Zitat:
Original geschrieben von Nogolf
Weil das mit Verlaub zumindest für diejenigen unerheblich sein dürfte, die sich mit Ihrem Gespann auch ausserhalb Deutschlands bewegen möchten.Zitat:
Original geschrieben von Retrowwfahrer
Hallo
Also ich habe mal so gelesen und ich finde es toll das noch keiner folgendes Erwähnt hat.
In der STVO ist ein überladen mit 10% des Gesamtgewichts möglich ohne das es zu irgendwelchen Strafen kommt. ....Allein in Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Luxembourg, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slovakei und Tschechien gilt die deutsche StVO bzw. der deutsche Bußgeldkatalog halt nun mal leider nicht. In diesen Ländern werden schon unter 10% extrem empfindliche Geldstrafen fällig!! Zum Teil sind bereits Geldstrafen von rund 80€ bei 1% Uberladung fällig (z.B. Schweiz, Großbritannien).
Gruß
NoGolf
Zitat:
Original geschrieben von Retrowwfahrer
In der STVO ist ein überladen mit 10% des Gesamtgewichts möglich ohne das es zu irgendwelchen Strafen kommt.
Du irrt. Schau mal
hierin die Tabelle 3 (ganz unten). Sind zwar keine horrenden Beträge, aber eine Ahndung ist auch schon vorher möglich. Und dann ist es durchaus möglich, dass das die Weiterfahrt untersagt wird, bis entsprechend ausgeladen wurde.
Edit: Ich hatte nicht bemerkt, dass es noch eine dritte Seite im Thema gibt. @Oetteken hatte das ja schon geschrieben.
Warum sollte man überhaupt ablasten ?
Wird der WW dadurch leichter ?
Entscheidend ist das tatsächliche Gewicht, nicht was in den Papieren steht.
Ähnliche Themen
Bei einer Tempo-100-Zulassung ist das anders.
(Wenn man nur mit Klasse B einen Anhänger ziehen will, übrigens auch.)
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Bei einer Tempo-100-Zulassung ist das anders.(Wenn man nur mit Klasse B einen Anhänger ziehen will, übrigens auch.)
Ist richtig, aber in diesen Fall geht es wohl um die zulässige Anhängelast.
Aus dem Startbeitrag:
Zitat:
Original geschrieben von Burgie 700
... deshalb darf ich mit der 100 er Zulassung nur 1650 Kg ziehen. ....
Wer liest ist klar im Vorteil 😉
Es geht NUR um die Tempo-100-Zulassung des TE
Gruß
NoGolf
Hallo,
auch wenn das Thema schon etwas älter ist, beschäftigt mich das thema doch aktuell. Wir haben uns einen neuen Wohnwagen gekauft. Beim Händler wurde mir ein max. Gesamtgewicht von 1.400 kg angegeben. Nun haben wir die Zulassungspapiere erhalten und der Wohnwagen wurde auf 1.600 kg aufgelastet. Das ist alles schön und gut, da freut sich jeder Camper drüber, aber ich will mit den Gespann auch 100 fahren..... Da das Leergewicht meines Wagens nur 1.505 kg beträgt habe ich damit natürlich ein Problem. Nun meine Frage an die Experten, kann ich 100 fahren, wenn das tatsächliche Gesamtgewicht des Wohnwagens die 1.505 kg nicht übersteigt, oder muss ich den Wohnwagen ablasten auf 1.505 kg ?????
Besten Dank zoekie
Hallo zoekie,
fahr zum TÜV, lass Dir 1.500 kg eintragen und die 100er Zulassung (wenn die anderen Bedingungen nach §9 stimmen) und fertig.
Papiere bei der Zulassungsstelle ändern lassen. das war´s.
Der TÜV ist schlau. ich wollte das auch mal einfach eintragen lassen, aber ich sollte den WW zuerst wiegen lassen. Könnte ja sein, das das Leergewicht schon über dem gewünschten zGgw liegt.
Ich würde erst einmal das Zugfz. wiegen, vielleicht passt doch alles!
Tempo 100-Zulassung schön und gut, hab ich ja seit einigen Jahren ebenfalls.
So oberwichtig finde ich das aber auch wieder nicht, dass ich dafür den Wohnwagen ablasten würde. Außerdem gilt die 100er-Zulassung ja bekanntlich nur in Deutschland, während das zulässige Gesamtgewicht international gilt.
Wenn sie Einen wirklich wegen ein paar km/h zuviel irgendwo blitzen sollten, ist das ein meiner Meinung nach ein wesentlich geringeres Problem als wenn man überladen erwischt oder in einen Unfall verwickelt wird, womöglich noch im Ausland.
Oder sehe ich das etwa was falsch?
Hallo,
empfohlene Vorgehensweise:
Zugfahrzeug und Wohnwagen wiegen. Dann siehst Du, wieviel Leermasse des Zugwagens fehlt und ob Du beim Wohnwagen Reserven zur Ablösung hast.
Beim Zugwagen bedenken, 75 kg für Fahrer einrechnen und Kraftstofftank und Waschwasser auffüllen. Reserverad und Bordwerkzeug sollten natürlich auch an Bord sein.
Gruß Rainer
Zitat:
@Rainer560sk schrieb am 11. Juni 2016 um 18:09:03 Uhr:
..... und ob Du beim Wohnwagen Reserven zur Ablösung hast.Gruß Rainer
Der TÜV wiegt aber nicht!!
Maßgebend für den TÜV ist der Eintrag "Leergewicht" in den Papieren des Zugfahrzeuges, und nichts anderes.
Selbst 3 x erlebt.
PS:@Rainer560sk: Beim Wohnwagen meinst Du sicherlich Ablastung. 😁😁