Wohnwagen ablasten
Wir planen für nächstes Jahr uns einen neuen Wowa zuzulegen. Das Gesamtgewicht beträgt 1500 Kg , aufgelastet 1750 Kg. Die 1500 kg sind mir zu wenig , Mover und Vorzelt , dann bleibt nicht mehr viel Reserve, ich habe Fa. Hobby, der es sein soll angeschrieben, und es ist eben nur möglich den Wowa mit der Auflastung 1750 Kg zu bestellen und dann vom Händler oder eben selbst nur 1650 Kg eintragen lassen. Dabei geht es um das Leergewicht meines PKWs 1670 Kg , 1800 Zuglast, deshalb darf ich mit der 100 er Zulassung nur 1650 Kg ziehen. Soweit so gut hört sich kompliziert an, deshalb hier die Frage , hat das schon mal jemand gemacht und wie hoch sind die Kosten dafür ?
Beste Antwort im Thema
...da wage ich keinen Widerspruch.
118 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Burgie 700
...
das Leergewicht eines aufgelasteten brauche ich nicht von Hobby bestätigen lassen steht doch alles auf der Internetseite
...
Interessanter Aspekt
Leergewicht-Auflasten = Quatsch. Beim Leergewicht reichen die Angaben aus dem Katalog....
Also ist das Anpassen an die Realität (reales Leergewicht des Zug-Fz) und Zweifel an den Leergewichtdaten von Fahrzeugen allgemein auch Quatsch?
Das Leergewichte real, weder bei Wohnwagen, noch bei Kfz stimmen (meist zu niedrig angesetzt sind), sollte doch eigentlich hinlänglich bekannt sein.
Das Leergewicht des Zug-Fz auf zu lasten, wäre sogar die sinnvollste Maßnahme, denn bei einem eingetragenen Leergewicht des Zug-Fz von bereits 1670kg ist es durchaus wahrscheinlich, dass da real mehr als 1750kg vorhanden sind, was ein Ablasten des WoWa unnötig machen würde.
Zumindest wäre das eine Sache , die man überprüfen sollte.
Selbst wenn das reale Leergewicht z.B. nur 50kg mehr sein sollte, als das eingetragene Leergewicht des KFZ, hätte man hinterher definitiv 50kg mehr an Zuladung im WoWa.
Den Ausdruck "Quatsch" halte ich daher für unangemessen.
Warum ich das für Quatsch halte kann ich Euch gerne sagen, man kann alles umständlicher und kompliezierter machen . Ich wollte doch nur wissen wie das mit dem ablasten ist, das kostet 100 €, wie ich jetzt weiß und gut ist. Meine Anhängerkupplung ist ab Werk , und ich habe für sowas wie auflasten echt kein Bock.
Was wäre, zumindest theoretisch, an der Auflastung des PKW-Leergewichtes komplizierter, als an der Ablastung des WoWa-Gesamtgewichtes und was hat das Ganze mit deiner werkseitigen Anhängerkupplung zu tun?
Welchen Nachteil hättest du dadurch?
Wenn ich die Möglichkeit sehen würde, mit gleichem Aufwand 80kg (Differenz zwischen 1750 und 1670kg zul.GG des WoWa) mehr an Zuladung im WoWa zu haben, würde ich mich nicht so "unbegründet zurückhaltend" verhalten und Quatsch ist der Vorschlag mit dem Auflasten des PKw-Leergewicht ganz bestimmt nicht.
Quatsch ist definitiv nur dein Hinweis auf die werkseitige AHK.
Ob das dann Sinn macht, kann man relativ einfach mit einer Wägung des leeren Pkw (vollgetankt) und einem Anruf beim TÜV feststellen, bevor man den WoWa überhaupt kauft, denn diese Geschichte hat mit dem WoWa direkt gar nichts zu tun.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von navec
....was hat das Ganze mit deiner werkseitigen Anhängerkupplung zu tun?
Antwort:
Zitat:
Original geschrieben von Rainer560sk
Hallo,bei Problemen mit der Eintragung eines höheren Leergewichts, ist nicht das neue Leergewicht die technische Änderung, sondern das neue Leergewicht kann anlässlich und zusammen mit der Eintragung einer (anderen) technischen Änderung erfolgen. Aus diesem Grund wurde bei meinem Wagen die Anhängerkupplung in die Papiere eingetragen.
Wenn die AHK ab Werk verbaut ist, kann man sie schlecht eintragen lassen.😉
Zitat:
...ist nicht das neue Leergewicht die technische Änderung, sondern das neue Leergewicht kann anlässlich...
Es ist ganz bestimmt nicht verboten, das Leergewicht, als einzige Änderung ein zu tragen!
Das hat @Rainer560sk auch nicht geschrieben.
Er hat geschrieben, dass man bei Problemen mit der Eintragung des realen Leergewichts, die Anpassung des Leergewichts mit einer anderen techn. Änderung (in dem Fall eine nachgerüstete AHK) verbinden kann.
Das bezieht sich also nur auf die traurige Tatsache, dass es einen (, in diesen Fällen offenbar zu) großen Ermessensspielraum bei diesen Dingen für die TÜV-Prüfer gibt.
Probleme kannst du ohne weiteres auch beim Ablasten der zul.GG bekommen.
Als ich meinen T5 ablasten ließ, hat der Prüfer selbstverständlich auf das reale Leergewicht, dass er selbst ermittelt hatte (inkl. Feststellung des Kraftstoffvorrats...) in Bezug zum neuen zul.GG gesetzt und er hat daraufhin genau nachgerechnet, ob die Zuladung (Personen plus Ladung) noch akzeptabel ist.
(525kg für 5 Personen plus Gepäck ist ganz sicher ausreichend, aber für diese Erkenntnis musste er wirklich recht lange rechnen)
Erst nach gutem Zureden meinerseits hat er dann die Eintragung vor genommen:
Das hat also mehr oder weniger auch nur zufällig geklappt.
Ein anderer Prüfer (der noch schlechter rechnen oder eigenständige techn. Entscheidungen treffen kann), ein anderer Tag oder ein Fahrer ohne stichhaltige Argumente und schon könnte es ein Problem geben.
Bei meinem WoWa hatte das Ablasten um ganze 30kg dem Dekra-Betrieb offenbar solche Kopfschmerzen gemacht, dass der die Ablastung abgelehnt hatte (Zuladung war vorher laut vor gelegter Wägung immerhin 240kg!). Der selbe WoWa war dann 2 Stunden später beim TÜV um 30kg abgelastet...
Da war zufällig der Chef am Werk und der schien nicht ganz so unbegründet ängstlich zu sein, wie andere.
Es spricht wohl absolut nichts dagegen, das individuelle Leergewicht (mit allen notwendigen Randbedingungen) eintragen zu lassen, denn das ist ja nun mal die Realität und nicht das, was i.d.R. im Fz-Schein steht.
Also, ich versuchs jetzt nochmal . Navec Du hast mir doch die richtige Antwort auf meine Frage gegeben mit den Kosten von ca. 100 €, mehr wollte ich doch gar nicht wissen, mit der AHK und auflasten das hat doch ein anderer geschrieben, ich habs doch ironisch gemeint. Der Rest mit PKW auflasten will ich doch gar nicht wissen, deshalb weiß ich nicht warum hier so rumdiskutiert wird. Vielleicht für diejenigen die es ganz genau wissen möchten, mein PKW hat normal 1640 kg Leergewicht, mit der Werksseitigen AHK sind es EINGETRAGEN 1670 kg. Also was sollte ich da auflasten ????
Viele Grüsse und noch viel Spaß im Forum
Ich wollte dir nur die Antwort auf deine Frage geben.
Wir haben unseren Wohnwagen letztes Jahr beim Kauf auch ablasten lassen....hat der Verkäufer übernommen, ebenso wie die Vollabnahme (EU-Wagen) und die 100km/h-Zulassung.
Wenn dann irgendwann ein neues Zugfahrzeug kommt, dass entsprechend ziehen darf, wird der Wohnwagen aufgelastet: Aktuell 1.300 kg, ab Werk 1.400 kg, Auflastung auf 1.500 kg möglich.
Leergewicht des WoWa soll ca. 1.160 kg betragen.....nicht prall, aber muss erstmal so gehen.
@Burgie700:
Zitat:
Vielleicht für diejenigen die es ganz genau wissen möchten, mein PKW hat normal 1640 kg Leergewicht, mit der Werksseitigen AHK sind es EINGETRAGEN 1670 kg. Also was sollte ich da auflasten ????
Grumpf... ist das schwierig.
Dein Wagen hat demnach 1670kg als Leergewicht eingetragen. Richtig?
Nur das zählt.
(wenn der Wagentyp ohne AHK 30kg weniger Leergewicht haben soll, ist das so ca völlig uninteressant)
Ist das reale Leergewicht deines Wagens extra ermittelt und dann eingetragen worden?
Vermutlich, wie bei allen Neuwagen mit und ohne AHK, eher nicht!
Von daher ist es also in keinem Fall Quatsch, das reale Leergewicht zu ermitteln (das kannst du für ca 15€ an einer geeichten Fahrzeug-Waage, innerhalb 15 Minuten vorab selbst abschätzen. ist also defintiv kein großer Aufwand), und wenn das relativ deutlich höher ist, als deine 1670kg, könnte dieses höhere Leergewicht eingetragen werden. (Für mich persönlich wären 50kg mehr bereits ein Grund dafür)
Und genau deswegen solltest du in dem Fall auflasten.
Bestenfalls sparst du dadurch die Ablastung deines WoWa komplett.
In jedem Fall, da bin ich mir relativ sicher, würdest du dadurch den WoWa weniger ablasten müssen und somit eine höhere WoWa-Zuladung haben.
Hallo @ navec:
Danke für die ausführliche und zutreffende Erläuterung. Ich fürchte nur, dass der TE es einfach nicht verstehen möchte.
Gruß Rainer
...da wage ich keinen Widerspruch.
Hallo
Also ich habe mal so gelesen und ich finde es toll das noch keiner folgendes Erwähnt hat.
In der STVO ist ein überladen mit 10% des Gesamtgewichts möglich ohne das es zu irgendwelchen Strafen kommt.
Ich fahre ein Opel Vectra Caravan Gesamtzuglast 1500 kg.
Mein WW wiegt Leer !!! 1500kg also könnte ich im Regfall ja nichts zuladen richtig.
Nun war ich auf einer Geeichten Waage mit meinem WW siehe da er wiegt 1400 kg.
Das heisst ich könnte 250 kg zuladen und würde mich nicht Strafbar machen.
Nach den Papieren kann ich 150 kg zuladen nach der Waaage wären es 250 kg.
Was ich aber nicht verstehe ist wie kann man so viel kram mit in den Urlaub nehmen ???
Ich habe nicht mal 100 kg und da ist alles bei Vorzelt und pi pa po.
Zum Thema ich würde wenn das Zugfahrzeug Auflasten denn wenn es mehr sein soll in der Beladung
dann wäre das für mich sinvoll und nicht andersrum.
Würde man den WW ablasten dann wünsche ich schon mal viel Spass bim Ausbauen der Geräte :-)
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Retrowwfahrer
Würde man den WW ablasten dann wünsche ich schon mal viel Spass bim Ausbauen der Geräte :-)
Warum sollte man das tun müssen?
Unser Wohnwagen kam ab Werk mit 1400 möglichen Kilo daher.
Unser Caddy (dank 7-Sitzer) darf nur 1.350 kg bis 8% Steigung.
Ich hab den WoWa daher beim Kauf und Erteilung des Gutachtens (DK-Import) auf 1.300 kg ablasten lassen. Lt. Papieren hat er 1.160 kg leer. Als wir ihn letztes Wochenende aus dem Winterquartier geholt haben, haben wir mal gewogen (leider zeigte die Waage nur eine Stelle hinterm Komma):
Caddy mit uns und etwas Werkeug an Bord:1,8 t
Gespann gesamt: 3,0 t
Ergo hat der WoWa mit Geräten und Matratzen/Sitzpolstern ca. 1,2 t Gewicht.
Die restlichen 100 kg dürften uns langen an Zuladung.
Schauen wir mal, was die Waage nach "Bestückung" ausspuckt.
Zitat:
Original geschrieben von Retrowwfahrer
Hallo
Also ich habe mal so gelesen und ich finde es toll das noch keiner folgendes Erwähnt hat.
In der STVO ist ein überladen mit 10% des Gesamtgewichts möglich ohne das es zu irgendwelchen Strafen kommt. ....
Weil das mit Verlaub zumindest für diejenigen unerheblich sein dürfte, die sich mit Ihrem Gespann auch ausserhalb Deutschlands bewegen möchten.
Allein in Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Luxembourg, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slovakei und Tschechien gilt die deutsche StVO bzw. der deutsche Bußgeldkatalog halt nun mal leider nicht. In diesen Ländern werden schon unter 10% extrem empfindliche Geldstrafen fällig!! Zum Teil sind bereits Geldstrafen von rund 80€ bei 1% Uberladung fällig (z.B. Schweiz, Großbritannien).
Gruß
NoGolf