Wohnwagen ablasten
Wir planen für nächstes Jahr uns einen neuen Wowa zuzulegen. Das Gesamtgewicht beträgt 1500 Kg , aufgelastet 1750 Kg. Die 1500 kg sind mir zu wenig , Mover und Vorzelt , dann bleibt nicht mehr viel Reserve, ich habe Fa. Hobby, der es sein soll angeschrieben, und es ist eben nur möglich den Wowa mit der Auflastung 1750 Kg zu bestellen und dann vom Händler oder eben selbst nur 1650 Kg eintragen lassen. Dabei geht es um das Leergewicht meines PKWs 1670 Kg , 1800 Zuglast, deshalb darf ich mit der 100 er Zulassung nur 1650 Kg ziehen. Soweit so gut hört sich kompliziert an, deshalb hier die Frage , hat das schon mal jemand gemacht und wie hoch sind die Kosten dafür ?
Beste Antwort im Thema
...da wage ich keinen Widerspruch.
118 Antworten
Sollte natürlich Ablastung heißen, verdammte automatische Rechtschreibkorrektur...
Ob der TÜV selbst wiegen kann oder einen Wiegeschein einer öffentlichen Waage haben will, hängt von der Ausstattung ab. Der TÜV darf sehr wohl das eingetragene Leergewicht an das tatsächliche Leergewicht anpassen und eine Bescheinigung zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere ausstellen.
Sollte der TÜV sich auf den Standpunkt stellen, dass eine einfache Änderung des Leergewichtes nicht mehr zulässig sei, soll er dies zusammen mit einer technischen Änderung eintragen, z. B. Eintragung der Anhängerkupplung.
Ich habe das schon mit mehreren Zugwagen machen lassen.
Gruß Rainer
@silfux, in der Tat, wenn man wie die meisten LKW den Tempomat auf 92 stellt ist die dann gemessene Geschwindigkeitsübertretung, abzügl. Toleranz ein „Klacks” und unterm Strich billiger als eine Überladung mit allen Konsequenzen.
Andererseits gilt das mit dem tatsächlichen Gewicht nur in D, im Ausland muss das zulässige Gesamtgewicht eingehalten werden, egal was das Ding wirklich wiegt.
Macht man ausschließlich in Deutschland Urlaub geht so Manches, im Ausland gilt jedoch oft 0-Toleranz und exakte Einhaltung aller Vorschriften.
Zitat:
Andererseits gilt das mit dem tatsächlichen Gewicht nur in D, im Ausland muss das zulässige Gesamtgewicht eingehalten werden, egal was das Ding wirklich wiegt
und wie stellt man im Ausland fest, dass das zulässige Gesamtgewicht eingehalten wird?
Wie bei uns auch durch vereinzelte Kontrollen mit mobilen Waagen
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Zitat:
@Taxler222 schrieb am 13. Juni 2016 um 15:34:35 Uhr:
Andererseits gilt das mit dem tatsächlichen Gewicht nur in D, im Ausland muss das zulässige Gesamtgewicht eingehalten werden, egal was das Ding wirklich wiegt.
Kannst Du mir das mal bitte näher erläutern?
Gruß Rainer
Ich versuche es. ;-)
In D geht es bei der Anhängerlast um das tatsächliche Gewicht, sprich darf der Hänger voll beladen meinetwegen max. 1500 kg haben, er ist aber leer und wiegt daher tatsächlich nur z.B. 1200 kg, dann darfst du ihn auch mit einem KFZ ziehen welches nur 1200 kg ziehen darf.
Im Ausland hingegen kann der Hänger tatsächlich im Moment meinetwegen nur 1000 kg wiegen, er darf aber 1500 kg max haben, dann muss das Zugfahrzeug auch für 1500 kg zugelassen sein.
Das ist der kleine Unterschied.
War nix. 🙁
Weil: Mit dem, was in D zugelassen ist, darf ich in ganz (EU-) Europa herumfahren!
das gilt doch, wenn überhaupt, nicht für deutsche Gespanne im Ausland, oder?
Beim ADAC o.ä. habe ich darüber noch nie etwas gelesen.
In welchem Ausland soll das sein?
Österreich z. B.
Da haben die Rennsportfreunde mit ihren Autotraileranhängern schon so einiges erlebt.
Die Herren von der Rennleitung dort sehen das etwas anders als Franjo es schreibt, nämlich so, wie Taxler es beschrieben hat: egal was der Anhänger mit Ladung tatsächlich wiegt, so zählt bei denen nur das eingetragene zGG des Anhängers.....außer natürlich bei Überladung.😉
Da die Leute nicht alle PickUps, SUVs oder Kleintransporter zur Verfügung haben, zieht schonmal ein Passat den Anhänger, der ein zGG von 2,5 t hat. Der Passat darf aber nur 2 t (fürs Beispiel geschätzt)ziehen. In D haben Anhänger und Rennwagen ein tatsächliches Gewicht von unter 2 t, somit ist hier alles OK. In Ö darf der Passat, den Anhänger aber nicht ziehen.
Was die EU-Regelung und die nationale Umsetzung angeht, dürfen die Wörtherseefans jedes Jahr live erleben: Fahrzeuge, die den deutschen Normen noch entsprechen, werden ist Österreich stillgelegt. Da kannst du dich als Halter/Fahrer sonstwie auf den Kopf stellen.
Genau so ist das, es ist ein weit verbreiteter Irrtum zu glauben was hier zulässig ist gilt überall. Im Ausland gelten eben die nationalen Regeln, in D darf ich mit meinem Gespann 100 fahren, im Ausland nicht.
Also mir ist da ja egal, aber ich würde mich an eurer Stelle mal genau erkundigen, ansonsten wird es u.U. teuer, manchmal extrem teuer.
ich habe beim ÖAMTC nach geschaut und konnte die hier genannte grundsätzliche Regelung nicht entdecken...
Da steht letztendlich nur genau das, was auch hier in D bezüglich der Führerscheine gilt.
In welcher halbwegs offiziellen Schrift steht die Regelung, dass man in A grundsätzlich keinen Anhänger ziehen darf, dessen zul.GG die zul.Anhängelast des ZugFz überschreitet?
Zitat:
Welche Arten von Anhängern dürfen gezogen werden?
.....
Auflaufgebremste schwere Anhänger:
wenn das Gesamtgewicht (Eigengewicht und Zuladung) des Anhängers weder das höchste zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges - bei geländegängigen Fahrzeugen der Klasse M1 und N1 (Zusatz "G" im Zulassungsschein bei der Fahrzeugklasse) ist das 1,5-fache des höchstzulässigen Gesamtgewichtes maßgebend - noch den bei der Genehmigung festgesetzten Wert übersteigt.
d.h. unbedingt auch die eingetragenen Anhänge- und Stützlasten beachten!
Quelle: ÖAMTC
Ändere die 2,5 t zGG des Anhängers in meinem Beispiel auf 3,5 t dann paßt es. Denn 3,5 t hat kein Passat als zGG eingetragen. Sorry für meine Ungenauigkeit.🙄
btw....der letzte Satz
Zitat:
unbedingt auch die eingetragenen Anhänge- und Stützlasten beachten!
steht genau aus dem von mir und Taxler benannten Grund drin.
Zitat:
@navec schrieb am 14. Juni 2016 um 15:19:49 Uhr:
In welcher halbwegs offiziellen Schrift steht die Regelung, dass man in A grundsätzlich keinen Anhänger ziehen darf, dessen zul.GG die zul.Anhängelast des ZugFz überschreitet?Zitat:
wenn das Gesamtgewicht .. des Anhängers ... das höchste zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges ... übersteigt.
Deine o. g. Frage hast du dir mit deinem Zitat selbst beantwortet. Ich hab mal auf das Wesentliche reduziert.
http://www.motor-talk.de/.../...erbetrieb-in-oesterreich-t5344399.html
So ich hab dann mal das Thema wiedergefunden, welches ich im Hinterkopf hatte.
In dem Thread gibt es einen Link einer offiziellen Stelle, die besagt, dass die tatsächlichen Gewichte zugrunde zu legen sind.....also wie in D und eigentlich ein Grund zur Freude, ABER:
Im weiteren Verlauf des Threads wird aber ersichtlich, dass die Verkehrsüberwacher sich -anscheinend aus Bequemlichkeit- daran nicht halten. Um einen "bedauerlichen Einzelfall" handelt es sich dabei leider nicht.🙁
Den Spaß hätte ich dann gerne! Unwissende Obrigkeit und dann wohl auch noch grantig? das wär' was! 😁
Dass die 100kmh-Regelung eine Ausnahme sind, steht schon vor der Verordnung; ansonsten wieder viel Blabla und ungepflegtes Halbwissen. 🙁
Zitat:
@PIPD black schrieb am 14. Juni 2016 um 15:33:18 Uhr:
Ändere die 2,5 t zGG des Anhängers in meinem Beispiel auf 3,5 t dann paßt es. Denn 3,5 t hat kein Passat als zGG eingetragen. Sorry für meine Ungenauigkeit.🙄btw....der letzte Satz
in dem von mir zitierten ÖAMTC-Text steht nichts von zulässigem Gesamtgewicht in Bezug auf den Anhänger, sondern von Gewicht (Eigengewicht plus Zuladung).
Zitat:
@PIPD black schrieb am 14. Juni 2016 um 15:33:18 Uhr:
steht genau aus dem von mir und Taxler benannten Grund drin.Zitat:
unbedingt auch die eingetragenen Anhänge- und Stützlasten beachten!
Zitat:
@PIPD black schrieb am 14. Juni 2016 um 15:33:18 Uhr:
Zitat:
@navec schrieb am 14. Juni 2016 um 15:19:49 Uhr:
In welcher halbwegs offiziellen Schrift steht die Regelung, dass man in A grundsätzlich keinen Anhänger ziehen darf, dessen zul.GG die zul.Anhängelast des ZugFz überschreitet?Deine o. g. Frage hast du dir mit deinem Zitat selbst beantwortet. Ich hab mal auf das Wesentliche reduziert.
lies den ÖAMTC-Text einfach mal genau und du wirst entdecken, dass die Regelung in A so ziemlich mit der in D identisch ist.
Fazit:
man darf auch in A z.B. durchaus mit einem Zugfahrzeug, welches 1,5T zul Anhängelast hat, einen Anhänger ziehen, der 3,5T zul.GG hat, aber maximal 1,5T auf die Waage bringt.
Das ist offenbar auch in A die gesetzliche Regelung.
Dass man das sowohl in A, als auch in D nicht mit jedem Pkw-Führerschein darf, ist eine andere Sache und das es eventuell Behördenwillkür geben kann, auch.
Und klar, wenn der Führerschein nicht mal passt, muss die Polizei auch keine Waage bemühen, genau wie hier in D auch.
Das ist aber kein Grund in so einem Thread undifferenzierten Bullshit (Fahrzeuge werden still gelegt...), von sich zu geben.