Wohnmobil steht dauerhaft im Wohngebiet | Argumente dagegen
Hallo Zusammen,
Ich bräuchte mal euer Schwarmwissen. Gegeben eine Sackgasse (verkehrsberuhigten Bereich) mit Wendeschleife in einem Wohngebiet. In dieser Wendeschleife sind mehrere Stellplätze markiert (quer zur Fahrbahn). Diese Stellflächen sind von der Größe her klar für PKW gedacht aber nicht extra für PKW ausgewiesen. Im gesamten Wohngebiet ist es üblich, das Fahrzeuge auf dem eigenem Grundstück stehen und die wenigen Stellflächen von Besuchern oder zum Kurzzeitparken genutzt werden.
Dort parkt nun ein Anwohner dauerhaft mit seinem Wohnmobil, welches aber selbstverständlich viel zu lang ist und nicht in die markierte Fläche passt.
Zu einer Behinderung käme es allerdings nur in einem konstruierten Fall, wenn ein großer LKW da wenden müsste, weil die Wendeschleife recht groß ist. Eine Feuerwehr würde vermutlich keine Probleme zum Wenden haben. Die bräuchten vielleicht einen Zug mehr um herum zu kommen.
Das Problem ist also nicht unbedingt eine Behinderung des Verkehrs. Eher ist es so, dass a) alle Anwohner die Stellplätze für Besucher etc nutzen wollen und b) dass dieses Wohnmobil die Umgebung optisch nicht unbedingt "aufwertet".
Kurz und knapp: es nervt einfach, dass sich ein Anwohner dieser Stellplätze auf diese Weise ermächtigt.
Gäbe es eine konkrete Argumentation, wenn man das Gespräch mit dem Eigentümer suchen würde oder hat man eigentlich nichts gegen diese Art der Nutzung zum Leidwesen aller Anderen in der Hand?
Es geht ausdrücklich nicht darum einen Nachbarschaftsstreit vom Zaun zu brechen, sondern darum mit konstruktiven Argumenten zu versuchen den Eigentümer davon zu überzeugen sich einen passenderen Stellplatz für das Gefährt zu suchen.
Was sagt ihr?
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76 Antworten
Zitat:
@MvM schrieb am 23. Juli 2022 um 12:06:12 Uhr:
Mit der richtigen Tohnwahl würde es bei mir funktionieren, und ich würde ein paar Meter weiter weg parken. Allerdings würde der Nachbar dann (für den Moment) als "sehr empfindlich/ kleinlich" abgestempelt werden.
Kontaktiert der Nachbar erst die Stadt, ohne vorher mit mir zu reden, wäre ich von ihm enttäuscht.
Ich wäre vielmehr von dem enttäuscht, der einfach ohne Rücksicht so agiert. Wenn ich mir etwas kaufe, zulege, dann mache ich mir vorher Gedanken wie ich ohne Behinderung anderer das Teil verwende.
Mir wäre noch nie der Gedanke gekommen, dass ich meinen Traktor einfach auf einem Parkplatz in der Straße parke wenn ich ihn nicht brauche.
So sollte es doch auch mit einem Wohnmobil gehalten werden.
Zitat:
@mattalf schrieb am 23. Juli 2022 um 12:13:01 Uhr:
Zusatzschild PKW beantragen. Die Argumentation mit ,,es nervt`` dabei aber weglassen und eher Muellabfuehr und Feuerwehr ins spiel bringen. Auch das die markierten Plaetze zu klein fuer Wohnmobile sind.
https://www.adac.de/.../
.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 23. Juli 2022 um 11:49:55 Uhr:
Wenn das Wohnmobil tatsächlich größer ist als die markierte Parkfläche und drüber raussteht, dann wäre das ein Ansatzpunkt dagegen vorzugehen.
Stimmt! In dem Link (ADAC) steht wörtlich:
Wohnwagen und Wohnmobil dürfen nicht über eine Parkflächenmarkierung (aufgezeichnete Linien) hinausragen. Passen sie nicht in die Markierung, ist das Abstellen dort verboten.
Ansonsten dürfte er da locker 6 Monate stehen bevor was "passiert".
Da irrt der ADAC.
QuelleZitat:
Das OLG Oldenburg (Beschluss vom 03.05.1994 - Ss 159/94) hat zum Parken außerhalb markierter Parkflächen (ohne Zusatzschild) entschieden:
"Die Parkflächenmarkierung (§ 41 III Nr. 7 StVO) verbietet nicht das Parken außerhalb der markierten Parkflächen, wenn kein Zusatzschild zum Zeichen 314 "Nur innerhalb der markierten Parkstände" vorhanden ist und eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer nicht vorliegt. ... Die Parkflächenmarkierung bezweckt - lediglich - die raumsparende Ausnutzung des vorhandenen Parkraums und den ungehinderten Zu- und Abgang zu den einzelnen Parkfeldern (OLG Stuttgart VRS 74, 222 f:, regelt demzufolge nur das "Wie", nicht aber das "Wo" des Parkens. Die Vorschrift beinhaltet eine Parkerlaubnis für die markierten Flächen, nicht hingegen ein Parkverbot für angrenzende Bereiche."
Ob eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt, nur weil die Müllabfuhr mal rangieren muss, muss eine Ordnungsbehörde feststellen und notfalls ein Gericht entscheiden.
Zitat:
@bimota schrieb am 23. Juli 2022 um 12:22:10 Uhr:
Ich wäre vielmehr von dem enttäuscht, der einfach ohne Rücksicht so agiert. Wenn ich mir etwas kaufe, zulege, dann mache ich mir vorher Gedanken wie ich ohne Behinderung anderer das Teil verwende. …
Die einzig logische Konsequenz ist also, einen Teil der Parkplätze zusammenzulegen und umzuwidmen in Parkplätze ausschließlich für Wohnmobile. Das sind genauso Verkehrsteilnehmer wie Pkw-Fahrer auch. So viel zu Thema "ohne Rücksicht". Wenn Opa Hoppenstedt seinen Pkw nur 2x im Jahr nutzt sagt komischerweise auch niemand was, obwohl er einen Parkplatz länger belegt als ein WoMo-Fahrer.
Zitat:
@bimota schrieb am 23. Juli 2022 um 12:22:10 Uhr:
Ich wäre vielmehr von dem enttäuscht, der einfach ohne Rücksicht so agiert. Wenn ich mir etwas kaufe, zulege, dann mache ich mir vorher Gedanken wie ich ohne Behinderung anderer das Teil verwende.
Mir wäre noch nie der Gedanke gekommen, dass ich meinen Traktor einfach auf einem Parkplatz in der Straße parke wenn ich ihn nicht brauche.
So sollte es doch auch mit einem Wohnmobil gehalten werden.
So wie ich das gelesen habe sind genug Parkplätze vorhanden, und es werden zwei Parkflächen benötigt. Da erkenne ich jetzt kein Problem. Außerdem ist das parken außerhalb des Grundstücks kostenpflichtig, und wird über die KFZ-Steuer bezahlt.
Das dieses Fahrzeug jemanden mehr nerven könnte, als zwei einzelne PKW, kann man vorher nicht wissen.
Zitat:
@Florian48 schrieb am 23. Juli 2022 um 12:30:00 Uhr:
Da irrt der ADAC.
Da irrst du, weil du das Urteil des OLG Oldenburg falsch verstehst. Da ging es darum, dass Parkflächenmarkierungen nicht verbieten außerhalb dieser Bereiche zu parken, also an Stellen, an denen es gar keine Markierungen gibt.
Zitat:
@bimota schrieb am 23. Juli 2022 um 12:22:10 Uhr:
Mir wäre noch nie der Gedanke gekommen, dass ich meinen Traktor einfach auf einem Parkplatz in der Straße parke wenn ich ihn nicht brauche.
... sprach der Bewohner des ländlichen Raums, der einen eigenen Stellplatz oder gar einen eigenen großen Hof besitzt, also luxuriöse Platzverhältnisse sein Eigen nennt.
Zitat:
@Florian48 schrieb am 23. Juli 2022 um 12:30:00 Uhr:
Da irrt der ADAC.
Zitat:
@Florian48 schrieb am 23. Juli 2022 um 12:30:00 Uhr:
Zitat:
Das OLG Oldenburg (Beschluss vom 03.05.1994 - Ss 159/94) hat zum Parken außerhalb markierter Parkflächen (ohne Zusatzschild) entschieden:
"Die Parkflächenmarkierung (§ 41 III Nr. 7 StVO) verbietet nicht das Parken außerhalb der markierten Parkflächen, wenn kein Zusatzschild zum Zeichen 314 "Nur innerhalb der markierten Parkstände" vorhanden ist und eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer nicht vorliegt. ... Die Parkflächenmarkierung bezweckt - lediglich - die raumsparende Ausnutzung des vorhandenen Parkraums und den ungehinderten Zu- und Abgang zu den einzelnen Parkfeldern (OLG Stuttgart VRS 74, 222 f:, regelt demzufolge nur das "Wie", nicht aber das "Wo" des Parkens. Die Vorschrift beinhaltet eine Parkerlaubnis für die markierten Flächen, nicht hingegen ein Parkverbot für angrenzende Bereiche."
Quelle
Ob eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt, nur weil die Müllabfuhr mal rangieren muss, muss eine Ordnungsbehörde feststellen und notfalls ein Gericht entscheiden.
Das hat nichts mit dem hier besprochen Thema zu tun, das Urteil bezieht sich auf das Parken "ganz außerhalb" von markierten Parkständen, nicht darauf, ob ein Fzg. "überstehen" darf.
Und das Parken außerhalb markierter Stände ist in einem verkehrsberuhigten Bereich sowieso ausdrücklich verboten.
Zitat:
@MvM schrieb am 23. Juli 2022 um 12:06:12 Uhr:
Mit der richtigen Tohnwahl würde es bei mir funktionieren, und ich würde ein paar Meter weiter weg parken. Allerdings würde der Nachbar dann (für den Moment) als "sehr empfindlich/ kleinlich" abgestempelt werden.
Kontaktiert der Nachbar erst die Stadt, ohne vorher mit mir zu reden, wäre ich von ihm enttäuscht.
Wenn Ich mir ein Wohnmobil besorgen würde und Ich hätte als einzige Abstellmöglichkeit nur die Parkplätze, bzw. den einen Parkplatz vor Nachbars Haus, dann sollte genug Anstand vorhanden sein, wenn man eine solche Anschaffung ankündigt und abklärt.
Aber nicht die Frechheit besitzen, daß mein Wohnmobil künftig dort abgestellt wird und vom Nachbarn, dem das Fahrzeug auf den Keks geht erwartet wird, daß der dann im Beschwerdefall pers. beim WoMo-Besitzer vorstellig wird.
Zitat:
@Rockville schrieb am 23. Juli 2022 um 12:41:50 Uhr:
Zitat:
@Florian48 schrieb am 23. Juli 2022 um 12:30:00 Uhr:
Da irrt der ADAC.
Da irrst du, weil du das Urteil des OLG Oldenburg falsch verstehst. Da ging es darum, dass Parkflächenmarkierungen nicht verbieten außerhalb dieser Bereiche zu parken, also an Stellen, an denen es gar keine Markierungen gibt.
Nö, da irre ich nicht. Der TE schreibt "… welches aber selbstverständlich viel zu lang ist und nicht in die markierte Fläche passt." Also genau der Fall, den das OLG verhandelt hat: Parken außerhalb der markierten Fläche.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 23. Juli 2022 um 13:30:46 Uhr:
Wenn Ich mir ein Wohnmobil besorgen würde und Ich hätte als einzige Abstellmöglichkeit nur die Parkplätze, bzw. den einen Parkplatz vor Nachbars Haus, dann sollte genug Anstand vorhanden sein, wenn man eine solche Anschaffung ankündigt und abklärt.
Aber nicht die Frechheit besitzen, daß mein Wohnmobil künftig dort abgestellt wird und vom Nachbarn, dem das Fahrzeug auf den Keks geht erwartet wird, daß der dann im Beschwerdefall pers. beim WoMo-Besitzer vorstellig wird.
Was hat das mit Anstand oder Frechheit zu tun, wenn man eine Straße bestimmungsgemäß nutzt? Hast du beim Kauf eines Pkw ebenfalls gefragt und abgeklärt, ob es den Nachbarn genehm ist, dass du auf der Straße parkst?
Zitat:
@Florian48 schrieb am 23. Juli 2022 um 13:34:37 Uhr:
Nö, da irre ich nicht. Der TE schreibt "… welches aber selbstverständlich viel zu lang ist und nicht in die markierte Fläche passt." Also genau der Fall, den das OLG verhandelt hat: Parken außerhalb der markierten Fläche.
Das ist falsch !
Da gehts ums Parken "außerhalb gekennzeichneter Parkflächen".
Sind "gekennzeichnete, bzw. markierte Parkflächen vorhanden, hast Du nur innerhalb dieser Flächen zu parken.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 23. Juli 2022 um 13:30:46 Uhr:
Wenn Ich mir ein Wohnmobil besorgen würde und Ich hätte als einzige Abstellmöglichkeit nur die Parkplätze, bzw. den einen Parkplatz vor Nachbars Haus, dann sollte genug Anstand vorhanden sein, wenn man eine solche Anschaffung ankündigt und abklärt.
Eine amüsante Vorstellung. Jeder Autokäufer soll vorher alle Nachbarn fragen, ob sie einverstanden sind, dass das Fahrzeug auf öffentlicher Straße abgestellt wird. Da hat man ja in München und Hamburg viel zu tun ...
Übrigens interpretierst du da etwas rein, das der TE nicht geschrieben hat: Das Wohnmobil steht nicht vor Nachbars Haus, sondern am Ende der Sackgasse auf einer Fläche mit mehreren gekennzeichneten Stellplätzen.
Zitat:
@Florian48 schrieb am 23. Juli 2022 um 13:34:37 Uhr:
Nö, da irre ich nicht. Also genau der Fall, den das OLG verhandelt hat: Parken außerhalb der markierten Fläche.
Nein. Suche bitte selbst deinen Fehler, sonst ufert das hier wieder aus. Es ging bei dem Urteil um einen ganz anderen Sachverhalt. Um welchen, steht schon oben in doppelter Ausführung (von mir und von nogel).
Zitat:
@Geisslein schrieb am 23. Juli 2022 um 13:47:23 Uhr:
Da gehts ums Parken "außerhalb gekennzeichneter Parkflächen".
Ja, aber nicht in der Form, dass das Auto über die Linien ragt, sondern in der Form, dass es an einer Stelle geparkt ist, an der gar keine Linien vorhanden sind, also z.B. 30 m davor oder danach. Lies die Urteile und die Begründungen.
Wenn ein Auto nicht auf eine Parkfläche passt kann es da auch nicht parken.
Wenn das Ordnungsamt kein Auge zudrückt gibts ein Ticket