Woher neues Kennzeichen bei Unfall?
Hallo zusammen,
ich hätte eine - für die, die es wissen - einfache Frage:
2017 wohnte ich in einem Ort in Hessen. Dort habe ich ein KFZ zugelassen und bekam ein Kennzeichen auf diesem Landkreis.
2018 zog ich nun in einen Ort in Rheinland-Pfalz. Mein Kennzeichen konnte ich mitnehmen.
Nun hatte ich einen kleinen Unfall, bei dem das Kennzeichen beschädigt wurde und ich muss es nun austauschen.
Die Frage ist nun aber:
Wer ist hier zuständig? Normalerweise ja die Zulassungsstelle meines Wohnortes, also die in Rheinland-Pfalz. Diese Zulassungsstelle wird mir ja aber wohl kaum ein "Hessen"-Wappen auf mein mitgenommenes Kennzeichen kleben können.
Kann mir die Frage jemand konkret beantworten?
Danke und Grüße
Daniel
23 Antworten
Zitat:
@Florian333 schrieb am 27. September 2018 um 07:00:56 Uhr:
Es ist zwar einiges bezüglich der Kennzeichenmitnahme geregelt, aber die Frage, ob hier beide Kennzeichen neu gesiegelt werden müssen oder ob es ausreicht, wenn nur das neue Schild gesiegelt wir (und man danach mit zwei verschiedenen Plaketten herumfahren kann), ist gar nicht geregelt.
Ist schon geregelt, halt nicht direkt in der FZV. Nennt sich dann Verfahrenshinweise oder Arbeitsanweisung oder sonstwie, existiert praktisch in jedem Bundesland und da ist der Umgang mit der Fallproblematik des TE beschrieben.
Zitat:
@Cokefreak schrieb am 27. September 2018 um 08:30:43 Uhr:
Zitat:
@princeton schrieb am 27. September 2018 um 08:23:32 Uhr:
Die pässlichen Siegel können inzwischen auch nach einem Online-Antrag auf dem Postweg zugestellt werden...!-🙂
Interessant....
Wohin werden sie versendet und werden sie dann selbst geklebt?
Ich kann mir kaum vorstellen, dass man Siegel selbst klebt.
Da ist der Missbrauch ja fast vorprogrammiert.
In der Kürze beschrieben stimmt das natürlich nicht mit dem Versand. Richtig ist, dass die Siegel bei der Online-Wiederzulassung versendet werden. Da sind aber relativ enge Grenzen bzw. Voraussetzungen gegeben. Für den Fall des TE kommt ein Versand keinesfalls in Betracht.
Zitat:
@Cokefreak schrieb am 27. September 2018 um 08:30:43 Uhr:
Zitat:
@volker1165 schrieb am 26. September 2018 um 18:29:21 Uhr:
Dann kriegst du ein RP Wappen auf dein Hessisches SchildBist Du dir sicher?
Ich bin der Meinung es gibt neue Schilder mit dem jetzigen Wohnort.
So wie es bei einem Fahrzeugwechsel gemacht wird.
Die Kennzeichenmitnahme bei Umzug (Voraussetzung Halter UND Fahrzeug bleiben identisch) gibt es seit 01.01.2015 und da kann es, z. B. wie im Fall des TE, dazu kommen, dass Siegel eines anderen Bundeslandes geklebt werden können/müssen.
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 27. September 2018 um 09:08:52 Uhr:
Nein, ich hatte auch neue Schilder gebraucht (bei Umzug von Saison- auf Ganzjahreszulassung geändert) und zumindest innerhalb eines Bundeslandes müssen Siegel und Städtekürzel auf dem Schild nicht übereinstimmen.
Die Kennzeichenmitnahme gilt bundesweit und nicht nur innerhalb eines Bundeslandes.
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 27. September 2018 um 09:08:52 Uhr:
Gibt's bei der Ummeldung nicht ohnehin neue Siegel? Oder muss ein Kennzeichen nur einmal gesiegelt werden und bei Kennzeichenmitnahme gilt das alte weiterhin? Oder ist das gar der Zulassungsstelle überlassen?
Nein (nur bei neuen Kennzeichen), ja, nein (kein Ermessen).
@Tecci6N
vielen Dank für die Antworten.
Das die Siegel dann "wild" durcheinander gekelbt werden dürfen, war mir so nicht bekannt.
Bestelle doch einfach für ca 10€ 2 neue Schilder bei eBay oder ähnlich und nimm sie mit zur Zulassungsstelle. Im Zweifel hast du eben eins über für den Fahrradträger.
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 27. September 2018 um 08:15:19 Uhr:
Sollte man meinen aber wie man hier immer wieder lesen kann legt praktisch jede Zulassungsstelle die Gesetze und Regeln teils sehr individuell aus.
Und es ist meistens erheblich einfacher sich an die Zulassungsstelle anzupassen als zu versuchen die Mitarbeiter dort umzustimmen😉
Sicherlich richtig.
Manchmal ist es aber erforderlich mit denen zu diskutieren.
Sonst bekommt man nicht was rechtlich möglich ist, da die internen vorgaben nicht passen.
Was glaubst du was ich einen Streifen mitgemacht habe meinen 50er zuzulassen.😁
Moorteufelchen
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Zulassungsstellen haben häufig einen schlechten Ruf. Nur teilweise zu Recht, finde ich. Ich scheue diese Orte, da die Wartezeit hier furchtbar lang ist und man sie leider telefonisch nicht für Fragen erreichen kann, es gibt nur eine Bandansage mit "FAQ". Online-Termine bekommt man auch nur mit Glück und Geduld.
Aber wenn ich einmal dran war, war meist alles prima. Die Leute waren nett und höflich, auch wenn die Dame am Siegelschalter mir nicht meine Kennzeichen in alter Schrift siegeln wollte, sondern auf die Vorlage von Euro-Kennzeichen bestanden hat, die ich aber sicherheitshalber auch schon bei hatte.
Die Mitarbeieter können ja auch nicht immer was dafür, dass dieser ganze Anmeldeprozeß so aufgebläht und kompliziert ist.
Soo. Jetzt kann ich Rückmeldung geben.
Ich war bei der Zulassungsstelle in Rheinland-Pfalz.
Ich musste beide Kennzeichen mitbringen sowie den Fahrzeugschein. Das vordere Kennzeichen wurde entsiegelt und ich habe auf mein hessisches Kennzeichen das Wappen von Rheinland-Pfalz bekommen.
Hinten blieb alles wie gehabt (also hessisches Wappen).
Danke für diese Informationen.
Zitat:
@dadmin_jones schrieb am 29. September 2018 um 22:26:18 Uhr:
Soo. Jetzt kann ich Rückmeldung geben.
Ich war bei der Zulassungsstelle in Rheinland-Pfalz.
Ich musste beide Kennzeichen mitbringen sowie den Fahrzeugschein. Das vordere Kennzeichen wurde entsiegelt und ich habe auf mein hessisches Kennzeichen das Wappen von Rheinland-Pfalz bekommen.
Hinten blieb alles wie gehabt (also hessisches Wappen).
Du hast jetzt also ein Siegel von RP und eins aus Hessen?
Sollte so eigentlich nicht umgesetzt werden. Hat RP vielleicht wieder anders geregelt.
Bei uns müssen dann beide Siegel getauscht werden.
Gruß M
Also bei mir war es definitiv nur das vorne.
Das hinten musste ich nur zur Vollständigkeit halber mitbringen.