wo Kennzeichenausschnitt - was findet ihr cooler??
mache mir grade über mein Heck gedanken, wo ich mein Kennzeichen hinsetze..
an heckklappe (normal 53cm) oder
an Heckklappe (kurz 32cm) oder
in Stossstange rein
was meint ihr dazu???
67 Antworten
Japp ich kenn da einen der hat sich so eine schmale kennzeichenmulde reingesetzt, als er noch hier in der Stadt gewohnt hat, hatte er noch eins bekommen, dann ist er aufs Land gezogen und brauchte auch ein anderes Kennzeichen, da wars dann vorbei. Nun hat ers hinter der Heckscheibe liegen, auch nich gerade prickelnd.
Zitat:
Original geschrieben von Matze80
Japp ich kenn da einen der hat sich so eine schmale kennzeichenmulde reingesetzt, als er noch hier in der Stadt gewohnt hat, hatte er noch eins bekommen, dann ist er aufs Land gezogen und brauchte auch ein anderes Kennzeichen, da wars dann vorbei. Nun hat ers hinter der Heckscheibe liegen, auch nich gerade prickelnd.
So kann's gehen... Bei mir würde man das hinter der Scheibe gar nicht sehen 😁 😁
Zitat:
Original geschrieben von LUPF
So kann's gehen... Bei mir würde man das hinter der Scheibe gar nicht sehen 😁 😁
Dann must du dir das hinten auf die Heckscheibe Tapen 😁😁😁 !
Bei uns war mal einer der hat das Verkleinert und dann eintragen lassen ! Währe das auch ne Möglichkeit ??
Wie schaut das mit der Kennzeichenbeleuchtung aus?
MUSS die weiss sein?
wenn ja kammer das Kennzeichen auch von der seite oder unten beleuchten?
von der seite dürfte ja nicht stören aber unten... kommt dann auf die höhe an oder zählen auch LKWs dann?
MfG d i v
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Zitat:
Original geschrieben von Zeratul
Wie schaut das mit der Kennzeichenbeleuchtung aus?
MUSS die weiss sein?
wenn ja kammer das Kennzeichen auch von der seite oder unten beleuchten?
von der seite dürfte ja nicht stören aber unten... kommt dann auf die höhe an oder zählen auch LKWs dann?MfG d i v
StVZO, §60, Abs.4:
Zitat:
Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die das ganze Kennzeichen bei Fahrzeugen der Gattung a der Anlage V in der bis zum 1. November 2000 geltenden Fassung auf 20m, bei Fahrzeugen der Gattungen c und d dieser Anlage auf 25 m - bei reflektierenden Kennzeichen auf 20 m; bei Fahrzeugen mit Kennzeichen nach Anlagen Va, Vb, Vc und Vd auf 20 m - lesbar macht. Bei Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und motorisierten Krankenfahrstühlen, die ein amtliches Kennzeichen führen, ist eine Einrichtung zur Beleuchtung des Kennzeichens zulässig, jedoch nicht erforderlich. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.
😉
Ach du ... (sch...)
ja also von farbe stand früher noch gar nix drin.
Aber die Frage mit der Position is egal gut *G*, solange nix zu sehen ist von dem licht. Indirekt also.
Cool dann frag ich vorher aber mal nen Tüvi ob er mir das abnimmt und zur not frag ich nen Grünen (in manchen bundesländern sinds doch schon blaue oder?)
MfG und donge lupf 😁 (wo hasten das stvo ding her 😁?) gibts da ne neuere Fassung für jetzt nach den Änderungen (oder eine Internet seite auf der alle änderungen stehen seit dem 1.04? oder 1.05?)
mfg
ps. mit früher mein ich da da 2000 steht halt vor 4 jahren 😁
Ich hatte das mit dem Kenzeichenausschnitt erzählt, welches da sitz wo das VW-Zeichen ist. Das habe ich bei einem Golf in Radeburg (Sachsen). Der steht fast jeden Abend an der Aral Tanke da. Ich werde mal versuchen ein pic zu machen. Ich muss aber auch sagen, dass es noch etwas dauert, da ich da nicht wohne, sondern immer nur lang fahre, wenn ich zu bekannten fahre.
^^ lol wie weit is das denn?
bei 2 km oder so wär ich schon längst hingelaufen *g*
net das du jetzt 2 monate brauchst für das bild *g*
ich freu mich aber schon drauf...
Mfg
Zitat:
Original geschrieben von chaolli
Ich hatte das mit dem Kenzeichenausschnitt erzählt, welches da sitz wo das VW-Zeichen ist. Das habe ich bei einem Golf in Radeburg (Sachsen). Der steht fast jeden Abend an der Aral Tanke da. Ich werde mal versuchen ein pic zu machen. Ich muss aber auch sagen, dass es noch etwas dauert, da ich da nicht wohne, sondern immer nur lang fahre, wenn ich zu bekannten fahre.
wäre echt mal interessant....
Ich habe hier ein BILD von einem Golf, bei dem das Nummernschild da sitzt, wo normalerweise das VW-Emblem ist.
... sieht bissel komisch aus oder?
Da gefällt es mir besser wenn das Nummernschild, unten in der Stoßstange sitzt.
Hier ein schöner Golf aus Gütersloh.
So hätte ich das auch gerne bei mir.
Auch die Farbe sagt mir zu.
#
Übrigends; die höhe ist bei dem hiterem Kennzeichen egal
Zitat:
Original geschrieben von GaNjAmAn
......Übrigends; die höhe ist bei dem hiterem Kennzeichen egal
Falsch!
Richtig ist laut StVZO, §60, Abs.2:
Zitat:
......Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
Ansonsten: Beide Gölfe auf deinen Fotos finde ich echt gelungen 🙂
Zitat:
Original geschrieben von GOlf2GL90PS
Also laut doppel-wobber gabs doch gar keine US-Heckklappe die gabs erst beim 3er!
Kann sein, aber mit US Klappe meinte ich dann auf jeden Fall nen US KZA und denn kannste ja dann auch aussm Golf III nehmen!
wie wärs mit nummernschild am cup-diffusor?
hier ein bild davon...
gruß
g2-devil
Zitat:
Original geschrieben von g2-devil
wie wärs mit nummernschild am cup-diffusor?......
Na, ob das noch die vorgeschriebenen 30cm sind? Und wo sitzt da die Beleuchtung? 🙄