Wo ist die Abschleppöse

Subaru Forester II (SG)

Hallo,
vielleicht ne blöde Frage, aber wo ist am Forester SG die Abschleppöse, also die Stelle wo man das Seil, die Stange befestigt, um ein anderes Auto abzuschleppen.
Laut Bordbuch sollen da irgendwelche Schlaufen sein - da ist aber nichts! Es ist irgendwie verrückt, das kann doch nicht so schwer zu finden sein?!
Im Anhang ein Bild da wo was sein sollte laut Bordbuch.
Gruß
N

2019-01-04-17-59-52
Beste Antwort im Thema

Ist doch klar, abschleppen mit der AHK da Du doch auch einen Anhänger ziehen kannst der bis zu 1600 Kg schwer sein darf und andere ziehen lasten (zwar illegal) > 2000 Kg und die AHK fällt nicht runter. Also passende Abschleppstange oder Adappter und los gehts. Habe gestern erst mit meinen Levorg ein anderes Kfz an denn Haken genommen und bei Schneebedeckter (15 cm Neuschnee) Strasse einen 12% Steigung raufgezogen und siehe da die AHK hält dies aus :-) so eine AHK ist nicht nur zur zierde dran ;-)

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Jetzt nicht gleich angegriffen fühlen.
Ich finde das echt super, dass sich gleich so viele mit Tipps gemeldet haben.
Hatte aber den Eindruck, dass mein Anliegen falsch verstanden wurde, als mehrere Kommentatoren meinten, dass die Abschleppöse von der AHK verdeckt sei.
Die Kommentare haben mir aber insofern geholfen, dass ich jetzt zumindest weiß, dass ich nicht zu blöd bin das Ding zu finden, sondern dass es wirklich fehlt 😉
Wie weiter oben schon geschrieben, werde ich mir ne Stange (oder Adapter) für die AHK besorgen und mich damit begnügen.
Nichtsdestotrotz bin ich genervt von dieser offensichtlichen Falschinformation im Handbuch. Mehr wollte ich mit meinen Postings nicht sagen.
Danke @all

Vielleicht hast Du aber auch uns falsch verstanden. Es waren beispiele das die Öse oder das Gewinde um die Öse einzuschrauben bei einigen Fahrzeugen verdeckt wird. Es wurde darum gesagt das es da genauso sein kann, nicht das es da so sein muss. Dazu kenne ich leider den SG zu wenig und habe dort auch selber noch keine AHK angebaut (selber angebaut habe ich die bisher bei einem Ford C-Max und Opel Zafira und bei einem BMW E39 mich darüber informiert/geplant dies dann aber im Rahmen eines unfallschadens von der Werkstatt mitmachen lassen).
Aber schau Dir mal das Bild aus der BDA an, dort wo die Öse eingezeichnet ist befindest sich auch die Befestigung der AHK. Hier liegt die Vermutung sehr nahe das die Öse an der Befestigung der AHK angebaut ist und bei anbau der AHK Abgeschraubt wird und danach entweder garnicht mehr passt oder weggelassen wird weil die AHK genauso oder besser zum Abschleppen genutzt werden kann.

Schau mal dort in der Einbauanleitung einer Brink AHK für den SG:

https://www.kupplung.de/out/media/104479-04953-3-samples-v1.pdf

Auf der Seite 5 wirst Du folgenden Satz finden:

Zitat:

Die Bodenplatte freimachen. Die Abschleppösen abmontieren. Den Stoßstangenbefestigungsstreifen an der Mitte der Stoßstange entfernen. Die Abschleppösen und der Befestigungsstreifen werden nicht mehr benötigt.

Oder in Bildern bei einer Westfalia:
https://www.kupplung.de/out/media/147640-04953-2-samples-v1.pdf
Hier werden das die Bilder 5 bzw 8 sein. Hier kann man auch sehen wie groß die AHK ist, die besteht nicht nur aus dem Kugelkopf der mit 3 Schrauben in der Mitte des Fahrzeugs angeschraubt wird sondern bei allen Fahrzeugen die ich kenne ist dahinter ein recht massives Teil das recht weit außen (eben in dem Bereich in dem die Abschleppöse sich befinden sollte) am Rahmen befestigt wird.

Damit dürfte dann meine Aussagen von weiter oben untermauert sein und Subaru kann in diesem Fall dann scheinbar wirklich nichts dafür das die Abschleppöse fehlt weil durch eine nachträgliche Nachrüstung diese entfernt wurden. Selbst bei einer AHK die ab Werk bestellt wurde handelt es sich im Normalfall um eine nachgerüstete AHK, die allermeisten Fahrzeuge werden ohne AHK hergestellt und bei Auslieferung wird der AHK Nachrüstbausatz (der in diesem Fall vom Nachrüster in zusammenarbeit mit dem Hersteller entwickelt wurde) mitgeliefert und der Händler baut diese dann vor Auslieferung an den Kunden ein.

@Nanopixel
ich füllte mich nicht angegriffen. Wollte Dir nur sagen das es hier die Subis nur gut meinen. Solltest Du das so empfunden haben Sorry.

Also da habe ich mich tatsächlich missverständlich ausgedrückt.
Gemeint habe ich, dass das Gewinde, in das die Abschleppöse beim SJ eingedreht wird, durch die Befestigung der AHK verdeckt wird (so wie es BlackFly nun richtig beschrieben hat). Und eben jenes könnte ich mir auch bei deinem Forester vorstellen. Der "Ausleger" der AHK mit dem Kugelkopf ist ja immer mittig, und hindert somit nicht.

Wiedersprechen möchte ich BlackFly aber im Bezug auf die Verantwortung des Herstellers. Denn unser Forester ist ein Sondermodell, dass serienmäßig eine AHK hat. Und auch in dieser Bedienungsanleitung wird auf diesen Umstand nicht hingewiesen. Im Übrigen hätte man zumindest ergänzend darauf hinweisen können, dass das Abringen der Abschleppöse am Heck, bzw. deren Vorhandensein im Falle des Vorhandenseins einer AHK entfallen kann. Die kann-Formulierung würde unterschiedliche Konstellationen abdecken und trotzdem den Leser vorwarnen. Es wäre zudem die einfachste Möglichkeit, dass Gefühl des verar...t worden zu sein zu umgehen (ohne viel Aufwand).
Vllt. wird Subaru diese einfache Möglichkeit zur weiteren Steigerung der Kundenzufriedenheit ja zukünftig berücksichtigen?!

Wie schon geschrieben gibt es im allgemeinen keine"serienmäßig" AHK da diese immer nachgerüstet werden.
Und auf Nachrüstungen kann der Fahrzeug Hersteller nicht hingewiesen sonst könnte er sich die BDA auch gleich ganz sparen da theoretisch als geändert werden kann. Das Gefühl kann ich ja verstehen, aber es ist ungerechtfertigt und nach deiner Argumentation müsste der Hersteller in die BDA auch schreiben das die Pedale entfalten können, das alle Schalter eine andere Funktion haben könnten und eigentlich jede Aussage falsch sein kann...

Korrekt wäre die Aussage das der Hersteller der AHK einen entsprechenden Zusatz zur AHK beilegen alle der über die Änderungen informiert. Ob dies geschehen ist und nur im Laufe der Zeit verloren gegangen ist wird jetzt aber auch nicht mehr nachvollziehbar sein

Zitat:

@BlackFly schrieb am 7. Januar 2019 um 21:30:41 Uhr:


Wie schon geschrieben gibt es im allgemeinen keine"serienmäßig" AHK da diese immer nachgerüstet werden.
Und auf Nachrüstungen kann der Fahrzeug Hersteller nicht hingewiesen sonst könnte er sich die BDA auch gleich ganz sparen da theoretisch als geändert werden kann. Das Gefühl kann ich ja verstehen, aber es ist ungerechtfertigt und nach deiner Argumentation müsste der Hersteller in die BDA auch schreiben das die Pedale entfalten können, das alle Schalter eine andere Funktion haben könnten und eigentlich jede Aussage falsch sein kann...

Korrekt wäre die Aussage das der Hersteller der AHK einen entsprechenden Zusatz zur AHK beilegen alle der über die Änderungen informiert. Ob dies geschehen ist und nur im Laufe der Zeit verloren gegangen ist wird jetzt aber auch nicht mehr nachvollziehbar sein

Ich kann deinen Gedankengang durchaus verstehen, aber in meinem konkreten Fall ist es eben ein Sondermodell des Herstellers Subaru, zudem eine AHK gehört. Und dann hat Subaru für mein Empfinden eben sehr wohl in der Bedienungsanleitung darauf hinzuweisen. Und wenn man als Hersteller als Zubehör eine AHK anbietet, dann sollte diese auch in der Bedienungsanleitung berücksichtigt werden.
Natürlich kann man argumentieren, dass die AHK keine Sonderausstattung sondern nur Zubehör ist. Trotzdem wird dieses Zubehör oftmals mit dem Fahrzeug gekauft und sollte daher auch berücksichtigt werden.
Wenn die AHK allerdings explizit als Sonderausstattung des "Sonder-" Modells angepriesen wird, sollte der hier diskutierte Umstand zumindest durch einen Ergänzungszettel im Handbuch erwähnt werden. Denn hierbei handelt es sich dann nicht um Zubehör, sondern um einen Teil der Fahrzeugausstattung.

Das mit dem "Ergänzungszettel" war auch das was ich mit dem "Zusatz zur AHK" meinte.
Ich bin der Meinung das ich das mit der Abschleppöse in mindestens einer der ABEs gelesen habe, kann das aber nicht mehr beschwören. Aber auch da ist der Hinweis eigentlich eher fehl am Platz da die ABEs (wenn überhaupt) von dem Monteur gelesen werden ob da eine Einschränkung drin steht die den Einbau betrifft aber normalerweise nicht mehr von der Hausfrau die das Auto dann zu einkaufen benutzt. Sinniger wäre hier wirklich ein Blatt das in die BDA geklebt wird oder ähnliches. Und da ist dann natürlich die Frage: War dieses Blatt vielleicht bei dem Neufahrzeug dabei und ist im Laufe der Jahre verloren gegangen oder vielleicht sogar vom einbauenden Händler vergessen worden?

Wie dem auch sei sind wir uns aber bis hierhin glaub mittlerweile einig das es "korrekt" ist das die Abschleppöse fehlt, und das dies kein Problem darstellt da die AHK auch zu Abschleppen genutzt werden kann, das darauf kein Hinweis in der BDA ist ist dann allerdings suboptimal wobei da jetzt die einzige "Streitfrage" ist wer daran schuld ist (und das werden wir vermutlich nie herausfinden)...

Oh je, was ist hier so kompleziert, da wird Rumgelabert und keiner weis Bescheid.
Die zugöse zum abschleppen müssen abmontiert werden da an dieser stelle der Träger für die AHK befestigt wird und als abschleppöse dann die AHK zur verfügung steht. Wenn einer vielleicht mal eine einbauanleitung Lesen würde, denn da ist dies genau beschrieben und sogar mit Bilder die zeigen das die Ösen entsorgt werden.

Wie schön dass du das alles nochmal zusammenfasst, was wir längst geklärt haben.
Danke an den Rest für die vielen Beiträge.
N

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