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Wo finde ich das original Gutachten?

Themenstarteram 25. August 2017 um 18:16

Hallo zusammen.

Ich habe einen Super Seven, der in wenigen Wochen 30 Jahre alt wird. Daher habe ich versucht, ihn dem TÜV schonmal vor-vorzuführen, um festzustellen, was bemängelt wird, damit ich mich schonmal drum kümmern kann.

Allerdings hat ja praktisch jedes dieser Autos eine andere Konfiguration (was gerade auf der Werkbank rumlag ...) und daher verlangt der TÜV das zu diesem Auto gehörende Original-Gutachten vom Tag der (deutschen) Erstzulassung. Vom Verkäufer habe ich aber keine Unterlagen bekommen und meine Werkstatt war nicht in der Lage, das Gutachten ausfindig zu machen. Beim TÜV Rhenland, der das Auto begutachten muss, liegt nichts vor. Ich bin auch der x-te Besitzer (im Brief ist ein "-") und wir konnten nicht rausbekommen wo und wann das Auto in D zugelassen wurde (TÜV Nord, Süd, Ost, West, DEKRA, keine Ahnung).

Jetzt meine Frage: gibt es nicht irgendwo eine Zentral-Stelle, die diese Gutachten vorhält und bei denen man mit Hilfe der Rahmennummer gegen ein paar Euronen eine Kopie anfordern kann?

Ohne H-Kennzeichen ist das Auto ja in der heutigen Zeit kaum noch einsetzbar. Da 30 Jahre alte Autos keinerlei moderne Abgasnormen erfüllen, sind sie in der Steuer brutal teuer und man darf mit dem Auto in keine deutsche Stadt mehr rein, da ja inzwischen jedes Kuhdorf eine Umweltzone hat...

Für einen Tipp, wo ich suchen muss, wäre ich daher maximal dankbar...

Beste Antwort im Thema
am 25. August 2017 um 19:44

H Gutachten dürfen alle Prüfeinrichtungen machen, also auch GTÜ, KÜS und wie sie alle heißen.

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11 Antworten
am 25. August 2017 um 18:23

Hallo,

ich würde mal beim "Lotus Seven Club Deutschland e.V." anfragen.

VG

Such Dir einen anderen Prüfer. H-fähig ist, was zeitgenössisch ist und solche Bausatzautos haben sowieso keinen einheitlichen Serienstandard. Wer Ahnung hat, sieht, ob das Gesamtbild passt. Mit 18-Zoll-Chromfelgen und blauer Tachobeleuchtung brauchst Du da natürlich nicht auftauchen, aber das hast Du sicher auch nicht vor.

Oder beim KBA, dem Kraftfahrtbundesamt.

Vielleicht haben die noch irgendwelche Unterlagen von früher.

Themenstarteram 25. August 2017 um 18:51

Ihr habt Recht. 18 Zoll Felgen und blaue Beleuchtung hat das Auto eh nicht. Aber der Prüfer verlangt das Gutachten, gerade WEIL das Auto keinem Serienstandard entspricht :-(

Wenn Ihr einen Prüfer wisst, der im Raum D, K, AC, MG das Gutachten ohne den Original-Schrieb macht, wäre das natürlich such eine Option. Aber den Tipp mit dem KBA verfolge ich auf jeden Fall auch mal. Dann könnte der lokale Prüfer ihn abnehmen.

 

Darf eigentlich auch die Dekra das H-Gutachten erstellen? Dann könnte ich das hier vor Ort auch mal antesten ohne das Auto durch die ganze Republik schippern zu müssen.

am 25. August 2017 um 19:44

H Gutachten dürfen alle Prüfeinrichtungen machen, also auch GTÜ, KÜS und wie sie alle heißen.

Themenstarteram 25. August 2017 um 20:19

Zitat:

@Zwiebelfarmer schrieb am 25. August 2017 um 21:44:10 Uhr:

H Gutachten dürfen alle Prüfeinrichtungen machen, also auch GTÜ, KÜS und wie sie alle heißen.

Danke für die Auskunft. Dann kann ich ja noch ein paar Stellen probieren bevor ich aufgebe...

auf welcher basis sollte man ein h-gutachten erstellen ohne die dazu gehörigen papiere

ins besondere bei einzelabnahmen,wie bei den bausatzfhrz. ect

Moin Moin !

irgendwie werde ich aus deiner Schreibe nicht schlau !

Zitat:

Ich bin auch der x-te Besitzer (im Brief ist ein "-") und wir konnten nicht rausbekommen wo und wann das Auto in D zugelassen wurde

Es gibt zu dem Fzg den Brief? dann stehen alle relevanten Dinge darin , auch die Erstzulassung!

Mittels des Briefes kann jede ÜO sowohl die HU als auch eine H-Abnahme durchführen , eine Vollabnahme braucht es nicht. Das 21er Gutachten von Anno Knack schon gar nicht!

MfG Volker

Themenstarteram 28. August 2017 um 6:07

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 27. August 2017 um 21:10:10 Uhr:

Moin Moin !

irgendwie werde ich aus deiner Schreibe nicht schlau !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 27. August 2017 um 21:10:10 Uhr:

Zitat:

Ich bin auch der x-te Besitzer (im Brief ist ein "-") und wir konnten nicht rausbekommen wo und wann das Auto in D zugelassen wurde

Es gibt zu dem Fzg den Brief? dann stehen alle relevanten Dinge darin , auch die Erstzulassung!

Mittels des Briefes kann jede ÜO sowohl die HU als auch eine H-Abnahme durchführen , eine Vollabnahme braucht es nicht. Das 21er Gutachten von Anno Knack schon gar nicht!

MfG Volker

Das sieht der TÜV allerdings anders...

Im Brief (und FZ Schein) stehen nur die aktuellen technischen Angaben. Die lagen dem Prüfer natürlich auch vor.

Aber sah das Auto bei Zulassung schon so aus wie heute? Was wurde seitdem verändert (Motor, Reifen/Felgen, tiefer legen, etc)? Sind die Änderungen mindestens 10 Jahre her? Das muss ich laut dem Prüfer einwandfrei nachweisen, sonst kein H ... :-(

Und in den Papieren steht nur das Datum der Erstzulassung drin. Der kann aber in GB zugelassen sein und dann über Schweden nach D importiert worden sein. Das sagt nichts dazu aus wann und wo das Auto das erste Mal in D zugelassen wurde...

Ich glaube da bist du an einen überpingeligen Prüfer geraten. Wo das Auto zugelassen wurde ist doch für die H-Zulassung völlig egal. Wichtig ist, dass es über 30 Jahre alt und in einem H-Kennzeichen würdigen Zustand ist (also keine zu modernen Umbauten). Wenn das Land der Erstzulassung eine Rolle spielen würde, dann hätten viel US-Car Fans ein riesen Problem, weil sie ihre frisch importierten Hubraummonster nicht mit H-Kennzeichen fahren könnten und Unsummen für die KFZ-Steuer ausgeben müssten.

Such dir, wie du schon vorgehabt hast, in deiner Umgebung einen anderen Prüfer. Am besten einer, der sich mit Altblech auskennt und nicht nur den OBD-Tester an einen Neuwagen anschließen und aus seinem Regelheftchen zitieren kann. Der wird dir dann auch sagen, ob an deinem Wagen alles zeitgenössisch ist, oder ob du noch zu moderne Teile wechseln musst.

Moin Moin !

Zitat:

Ich glaube da bist du an einen überpingeligen Prüfer geraten

Nein , an einen ,der völlig planlos ist!

Zitat:

Wo das Auto zugelassen wurde ist doch für die H-Zulassung völlig egal

nicht nur dafür, sondern ganz allgemein kennt die StVZO nur den Begriff der EZ, nicht aber den der EZ in D.

Zitat:

Was wurde seitdem verändert (Motor, Reifen/Felgen, tiefer legen, etc)

Das kann man doch anhand der Papiere feststellen , wenn man die Daten mit dem Fzg vergleicht!

Zitat:

Sind die Änderungen mindestens 10 Jahre her

Ich sags ja , der Prüfer hat keine Ahnung! Zulässig wären Änderungen (wenn es denn welche gibt) , die entweder mindestens 30 Jahre alt sind oder in den ersten 10 Jahren nach EZ stattgefunden haben oder hätten stattfinden können.

Zitat:

Das muss ich laut dem Prüfer einwandfrei nachweisen

Das ist das einzige , was stimmt.

MfG Volker

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