Wo endet "Vorfahrt gewähren"? Oder: Die Einfädelspur, die keine ist.

Moin zusammen,
sehr interessante Geschichte.
Aber ich wollte mal eure Meinung dazu lesen.
Folgender Sachverhalt (Skizze und Luftbild im Anhang):
T-Kreuzung innerorts.
Rechtsabbieger haben Zeichen 205 "Vorfahrt gewähren"
Querverkehr hat eine Lichtzeichenanlage
Die dicke, durchgezogene Linie geht in eine dicke, gestrichelte Linie über, die dann endet.
Die "Einfädelspur" muss gar nicht nach links einfädeln.
Im Gegenteil; die linke Spur (eigentlich noch vorfahrtsberechtigt) endet, wird per Pfeil nach rechts (auf die Einfädelspur) geleitet und mündet dann in eine Linksabbiegerspur (auf dem Luftbild am rechten Rand noch zu erkennen).

Frage: Gilt gleich nach dem Ende der gestrichelten, dicken Linie das "Vorfahr gewähren" für die Rechtsabbieger und "beginnt" Ende der Spur mit Reißverschluss?

Hintergrund meiner Frage; klar. Ich war rechts und am Ende der linken Spur meinte ein LKW einfach nach rechts zu ziehen ... :-(

Danke und Gruß
der "Stevie"

Rvl
Lubi
Beste Antwort im Thema

Kurzes Update
Also. Nach fast endlosem Hin und Her und einigen Telefonaten und EMails mit der Versicherung des Unfallgegners, der "Unfall-Aufnehmenden-Behörde", usw. habe ich "Recht" bekommen und der Schaden wurde von der Haftpflich bezahlt.
Dabei ist u.a. zu Tage gekommen, dass der Unfallgegner relativ schnell strafrechtlich belangt wurde. Ich habe aber ein halbes Jahr auf Begleichung des Schadens warten müssen.
Auch wenn ich mittlerweile auf Mahnstufe 2 des Gutachters angelangt war, da ich den ja beauftragt hatte.
Egal, Ende gut, alles gut, wobei ich jetzt eine Unfallfahrzeug habe.

Schöne Feiertage
der "Stevie"

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Zitat:

@Hyrai schrieb am 28. Juni 2017 um 16:12:14 Uhr:


aah ok, dann sieht das ganze schonmal etwas anders aus.
Wobei ich auch dann mal ganz "dumm" fragen würde:
Wenn der Querverkehr sich einfädeln und denen, die von rechts kommen, Vorfahrt gewähren muss... Was soll dann das "Vorfahrt gewähren"-Schild für die Rechtsabbieger?
Dieses impliziert doch, dass der Querverkehr trotz Spurwechsels Vorfahrt hat. Anders kann ich es mir nicht erklären 😕

... die Verkehrsführung wurde da vor einiger Zeit geändert.
"Damals" gab es auf der rechten Spur so eine "Mini-Sperrfläche" und Pfeile nach links, so dass man sich links einfädeln musste, um dann sofort wieder rechts rüber zu müssen.
Nach Erneuerung der Asphaltdecke fiel diese Sperrfläche und die Pfeile weg. Das Vorfahrtsgewähren Schild blieb.

Danke und Gruß
der "Stevie"

Hmm.. erscheint mir alles sehr merkwürdig 😁 Aber ist man ja mittlerweile gewohnt 😛
Ich würde allerdings dennoch dabei bleiben, dass dem Querverkehr an dieser Stelle Vorfahrt gewährt werden sollte. Allein schon weil man nach dem Abbiegen wahrscheinlich eine deutlich niedrigere Geschwindigkeit hat als dieser.

Ansonsten vielleicht mal beim zuständigen Verkehrsamt nachfragen, welche Vorfahrtsregelung da eigentlich gedacht war, und ob nicht vielleicht vergessen wurde, ein paar Schilder zu entfernen/aufzustellen.

Also wenn ich mir das Luftbild anschaue, es passt doch gar nicht zur Skizze.

Auf dem Luftbild gehen beide "Spuren" weiter. Die rechte zum Geradeausfahren, die Linke für Linksabbieger. Ergo, muss sich jeder dort einordnen, wolang er weiterfahren will und hat beim dafür notwenigen "Spurwechsel" Rücksicht auf jene zu nehmen, die sich schon in dieser "Spur" befinden.

Andersrum müsste die Fahrbahn für's Rechtsabbiegen noch ein seperates Schild "Vorfahrt beachten" aufweisen.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 28. Juni 2017 um 16:59:37 Uhr:


Andersrum müsste die Fahrbahn für's Rechtsabbiegen noch ein seperates Schild "Vorfahrt beachten" aufweisen.

Laut TE ist das doch so.

Am Ende der gestrichelten Linie ist nur noch 1 Spur vorhanden (wenn auch sehr breit). Derjenige, der zuvor rechts abgebogen ist, muss also dem Querverkehr den Vortritt lassen, da er ja "Vorfahrt gewähren" hatte.

Warum aber der LKW Fahrer seine Vorfahrt erzwungen hat, kann ich aber nicht nachvollziehen. Wenn nicht gerade vor ihm jemand zum Linksabbiegen steht, kann er ja einfach geradeaus weiterfahren, es gibt ja keine separate Linksabbiegespur, an die er sich halten müsste.

Im Fall eines Unfalls hätten mMn beide Fahrer eine Mithaftung, fragt sich nur in welchem Verhältnis. Hochgestuft wird man dann auf alle Fälle. Also sollte man an dieser Stelle grundsätzlich eher defensiv fahren, da man im Streitfall nur verlieren kann.

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Zitat:

@Hyrai schrieb am 28. Juni 2017 um 15:19:52 Uhr:



Zitat:

@diezge schrieb am 28. Juni 2017 um 15:16:08 Uhr:


Hallo,

auf Deiner Skizze müsstest Du dem Verkehr, der auf der von Dir linken Spur kommt, Vorfahrt gewähren (auch wenn er einen Spurwechsel machen muss), denn der Verkehr auf der Hauptstraße hat Vorfahrt.

Auf dem Google-Maps-Bild ist eine ganz andere Situation dargestellt, die hat mit der Skizze nichts zu tun.

Grüße,

diezge

Warum ist auf dem Google-Maps-Bild eine andere Situation dargestellt?
Wie gesagt gibt es keine Pfeile, die dem Quervekehr vorschreiben, nach rechts zu wechseln.
Ebenso gibt es im weiteren Verlauf zwar Pfeile für die Linksabbieger, allerdings keine getrennte Spur für diese.

edit:
nochmal eine Skizze nach meiner Vermutung ins Google-Maps-Bild eingezeichnet.

Hallo,

weil auf der Deiner ersten Skizze die Spur auf der Hauptstraße Pfeile nach rechts hat und endet und auf dem Google-Maps-Bild nicht. ;-)

Aber so oder so ist das eine blöde Situation und sollte anders gelöst werden.

Grüße,

diezge

Das auf dem Luftbild beide Spuren weitergehen sehe ich nicht so, da die Mittellinie endet und erst ein paar Meter danach wieder 2 Spuren beginnen, von denen eine eine Linksabbiegerspur ist.
Demnach ist ein kleiner Bereich dort einspurig.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 28. Juni 2017 um 16:59:37 Uhr:


Also wenn ich mir das Luftbild anschaue, es passt doch gar nicht zur Skizze.

Auf dem Luftbild gehen beide "Spuren" weiter. Die rechte zum Geradeausfahren, die Linke für Linksabbieger. Ergo, muss sich jeder dort einordnen, wolang er weiterfahren will und hat beim dafür notwenigen "Spurwechsel" Rücksicht auf jene zu nehmen, die sich schon in dieser "Spur" befinden.

Andersrum müsste die Fahrbahn für's Rechtsabbiegen noch ein seperates Schild "Vorfahrt beachten" aufweisen.

Zitat:

@diezge schrieb am 28. Juni 2017 um 18:58:45 Uhr:



Zitat:

@Hyrai schrieb am 28. Juni 2017 um 15:19:52 Uhr:


Warum ist auf dem Google-Maps-Bild eine andere Situation dargestellt?
Wie gesagt gibt es keine Pfeile, die dem Quervekehr vorschreiben, nach rechts zu wechseln.
Ebenso gibt es im weiteren Verlauf zwar Pfeile für die Linksabbieger, allerdings keine getrennte Spur für diese.

edit:
nochmal eine Skizze nach meiner Vermutung ins Google-Maps-Bild eingezeichnet.

Hallo,

weil auf der Deiner ersten Skizze die Spur auf der Hauptstraße Pfeile nach rechts hat und endet und auf dem Google-Maps-Bild nicht. ;-)

Aber so oder so ist das eine blöde Situation und sollte anders gelöst werden.

Grüße,

diezge

ich glaube du verwechselst gerade die von mir bearbeitete Skizze mit der des TE im Eingangsbeitrag 😁
meine Skizze sollte auch keine Fahrbahnmarkierungen darstellen, sondern den gedachten (nicht geometrischen!) Spurverlauf deutlich machen.
aber ist auch egal, mit dem genauren Bild von Google-Maps hat sich das Thema mit meiner Skizze eh erledigt 😛

@jojo1956
ich würde nichtmal sagen, dass "ein paar Meter danach wieder 2 Spuren beginnen"
Gäbe es eine richtige Linksabbiegerspur, müsste diese doch mit Haltelinie etc. gekennzeichnet sein, oder? Hier sind einfach nur ein paar Pfeile auf die Straße gemalt, damit sich die Linksabbieger links halten und der Rest rechts vorbei kann. Ansonsten sehe ich hier nur eine Spur.

Die Richtungsbahn wird aber kaum schmaler und die aufgemahlten Pfeile deuten auch darauf hin, das genügend Platz für zwei Fahrzeuge nebeneinander ist.

Mehere Fahrspuren heißt nicht automatisch, das sie durch Linien getrennt sind.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 28. Juni 2017 um 20:12:48 Uhr:


Mehere Fahrspuren heißt nicht automatisch, das sie durch Linien getrennt sind.

Ist mir schon klar.
Gleiches gilt aber auch andersrum.
Nur weil zwei Autos nebeneinander passen und irgendein Straßenbauer n paar Pfeile auf den Asphalt geschmiert hat, liegen rechtlich gesehen noch keine zwei Fahrspuren vor. Wie bereits gesagt, für eine richtige Linksabbiegerspur fehlt mir mindestens die Haltelinie.
(Korrigiert mich wenn ich falsch liege, habe gerade ehrlich gesagt keine Lust mir zu ergooglen, was nötig ist um per Definition zwei Fahrspuren zu haben 😁)

Gibt es mal nen GOOGLE Maps-Link für die Ecke?

Haltelinie?, ohne Ampel, bei ner Einmündung in eine untergeordnete Straße hinein?

Und rein von der praktischen Awendung her gesehen, würde ich einen Mix aus §1 und Reißverschluss als beste Lösung sehen.

Wat war das, Zitieren, statt Bearbeiten angeklickt. 🙄

a) Das Zeichen 205 ist überflüssig und sollte weg, da es ggf. in die Irre führt.

b) Die Strecke für die Rechtsabbieger und im weiteren Verlauf der Hauptstraße gliedert sich in drei Abschnitte mit jeweils eigenen Regeln, die nebeneinander von links nach rechts auf dem Bild angeordnet sind:

b1) Die Rechtsabbiegespur. Rechtsabbieger aus der Nebenstraße im Bild links unten werden im Bogen an der Ampelkreuzung vorbei auf die Hauptstraße geführt und haben dort eine eigene Fahrspur (Trennung von der durchgehende Fahrspur der Hauptstraße durch dicken durchgehenden Strich). Rechtsabbieger und Hauptstraßenbenutzer kommen in diesem Abschnitt überhaupt nicht miteinander in Berührung.

b2) Mehrspurige Verkehrsführung mit Übergang zu einspuriger. Unmittelbar an (b1) schließt sich ein Abschnitt an, in welchem zuerst zwei Fahrspuren vorhanden sind, getrennt durch Strichlinie, danach hört die Strichlinie auf, und in der Verlängerung der ehemals linken Fahrspur ist ein nach rechts weisender Richtungspfeil zu sehen, auf dem zweiten (offenbar zu einem anderen Zeitpunkt aufgenommenen) Luftbild sogar zwei davon. In diesem Abschnitt müssen also Geradeausfahrer nach rechts wechseln, die Nutzer der rechten Spur haben jedoch keine Vorfahrt, sondern es gilt das Reißverschlussprinzip.

b3) Einspurige Verkehrsführung mit Platz zum Einordnen für Linksabbieger. Dieser Bereich schließt sich unmittelbar an b2 an. Gekennzeichnet durch entsprechende Richtungspfeile "nach links" und "geradeaus" ist hier vorgeschrieben, dass Geradeausfahrer möglichst ganz rechts fahrern und die Linksabbieger, die in in die Nebenstraße rechts oben auf dem Bild wollen, sich zum Abbiegen einordnen.

Um zur Frage des TE zurückzukommen: Kracht es in (b2), haben beide Beteiligte das Reißverschlussprinzip nicht beachtet. Wenn nicht mehr feststellbar ist, welches Fahrzeug zu Beginn des Reißverschlusses im Sinne des Wechselseitigkeitsprinzips "dran" war und also Vorfahrt hatte, würde ich als Richter 50/50 entscheiden.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 28. Juni 2017 um 20:50:13 Uhr:


a) Das Zeichen 205 ist überflüssig und sollte weg, da es ggf. in die Irre führt. [...]

In diesen warmen Sommertagen hast Du aber vergessen, daß die Fahrbahn auch mal zugeschneit sein kann und man keine Markierungen sieht. Dann muß das Schild die Vorfahrt regeln, andernfalls hätten die Rechtsabbieger aus der Nebenstraße Vorfahrt.

Zitat:

@Hyrai schrieb am 28. Juni 2017 um 20:23:31 Uhr:



Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 28. Juni 2017 um 20:12:48 Uhr:


Mehere Fahrspuren heißt nicht automatisch, das sie durch Linien getrennt sind.

Ist mir schon klar.
Gleiches gilt aber auch andersrum.
Nur weil zwei Autos nebeneinander passen und irgendein Straßenbauer n paar Pfeile auf den Asphalt geschmiert hat, liegen rechtlich gesehen noch keine zwei Fahrspuren vor. Wie bereits gesagt, für eine richtige Linksabbiegerspur fehlt mir mindestens die Haltelinie.
(Korrigiert mich wenn ich falsch liege, habe gerade ehrlich gesagt keine Lust mir zu ergooglen, was nötig ist um per Definition zwei Fahrspuren zu haben 😁)

Da irrst Du und

@Rainer_EHST

hat Recht:

StVO § 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

(1) [...] Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.

Dazu bedarf es keines Markierungsstreifens.

Allerdings sieht es auf dem letzten Luftbild des TE so aus, als würden die beiden Fahrstreifen nach rechts allmählich zu einem verschmelzen. Das wäre n.m.M. eine unhaltbare Situation. Das mindeste wäre dann, zwei VZ120 aufzustellen.

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