Wo endet "Vorfahrt gewähren"? Oder: Die Einfädelspur, die keine ist.

Moin zusammen,
sehr interessante Geschichte.
Aber ich wollte mal eure Meinung dazu lesen.
Folgender Sachverhalt (Skizze und Luftbild im Anhang):
T-Kreuzung innerorts.
Rechtsabbieger haben Zeichen 205 "Vorfahrt gewähren"
Querverkehr hat eine Lichtzeichenanlage
Die dicke, durchgezogene Linie geht in eine dicke, gestrichelte Linie über, die dann endet.
Die "Einfädelspur" muss gar nicht nach links einfädeln.
Im Gegenteil; die linke Spur (eigentlich noch vorfahrtsberechtigt) endet, wird per Pfeil nach rechts (auf die Einfädelspur) geleitet und mündet dann in eine Linksabbiegerspur (auf dem Luftbild am rechten Rand noch zu erkennen).

Frage: Gilt gleich nach dem Ende der gestrichelten, dicken Linie das "Vorfahr gewähren" für die Rechtsabbieger und "beginnt" Ende der Spur mit Reißverschluss?

Hintergrund meiner Frage; klar. Ich war rechts und am Ende der linken Spur meinte ein LKW einfach nach rechts zu ziehen ... :-(

Danke und Gruß
der "Stevie"

Rvl
Lubi
Beste Antwort im Thema

Kurzes Update
Also. Nach fast endlosem Hin und Her und einigen Telefonaten und EMails mit der Versicherung des Unfallgegners, der "Unfall-Aufnehmenden-Behörde", usw. habe ich "Recht" bekommen und der Schaden wurde von der Haftpflich bezahlt.
Dabei ist u.a. zu Tage gekommen, dass der Unfallgegner relativ schnell strafrechtlich belangt wurde. Ich habe aber ein halbes Jahr auf Begleichung des Schadens warten müssen.
Auch wenn ich mittlerweile auf Mahnstufe 2 des Gutachters angelangt war, da ich den ja beauftragt hatte.
Egal, Ende gut, alles gut, wobei ich jetzt eine Unfallfahrzeug habe.

Schöne Feiertage
der "Stevie"

47 weitere Antworten
47 Antworten

Zitat:

@birscherl schrieb am 30. Juni 2017 um 10:01:20 Uhr:



Zitat:

Das ist nur leider falsch, was du schreibst. Zum Überholen werden keine getrennten Fahrspuren benötigt und innerorts darf natürlich auch ohne Markierungsstreifen überholt werden.

Wo soll denn das Überholverbot innerorts geregelt sein, von dem du sprichst?

Bahnfrei hat direkt unter deinem Post den passenden Link gepostet.
http://www.fahrtipps.de/frage/rechts-ueberholen.php

Genau den meinte ich .... und sorry das ich mal wieder Fahrbahn und Fahrspur durcheinandergewürfelt hab.

Rechtsüberholen ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Innerorts auch nur bei getrennten Fahrspuren.
Und natürlich bei den Strassenbahnen. Habe jedoch hier bei den im Thread geposteten Bildern die Schienen nicht gesehen.
Zum Rechtsüberholen und Fahrspurmarkierungen siehe http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_41_8.php
Unter 5 ist geregelt das man bei Richtungspfeilen rechts überholen darf. Und hier ist leider unklar formuliert ob das nur gilt wenn die Fahrspuren markiert sind.
Hier bei den Bildern im Thread handelt es sich aber wie ich das sehe um Vorankündigungspfeile nach 5a ohne getrennte Fahrspuren.

Und Linksüberholen innerorts auf der gleichen aber sehr breiten Fahrspur ist m.E erlaubt aber Du musst immer damit rechnen das der Vordermann vielleicht doch links rüberfährt um abzubiegen oder weil der Weg in einer Linkskurve dort kürzer ist oder weil er es als Formel 1 Fahrer so gewohnt ist.

Kurzes Update
Also. Nach fast endlosem Hin und Her und einigen Telefonaten und EMails mit der Versicherung des Unfallgegners, der "Unfall-Aufnehmenden-Behörde", usw. habe ich "Recht" bekommen und der Schaden wurde von der Haftpflich bezahlt.
Dabei ist u.a. zu Tage gekommen, dass der Unfallgegner relativ schnell strafrechtlich belangt wurde. Ich habe aber ein halbes Jahr auf Begleichung des Schadens warten müssen.
Auch wenn ich mittlerweile auf Mahnstufe 2 des Gutachters angelangt war, da ich den ja beauftragt hatte.
Egal, Ende gut, alles gut, wobei ich jetzt eine Unfallfahrzeug habe.

Schöne Feiertage
der "Stevie"

Danke für die Rückmeldung, das ist nicht selbstverständlich.

Deine Antwort
Ähnliche Themen