Wo darf man ohne stvzo zulassung fahren ?

VW Vento 1H

Ja, mich würde mal interessieren was es eigentlich genau bedeutet wenn etwas nicht stvzo zugelassen ist ?

Wo darf man es benutzen ?

Ich weiß das man es dann auf öffentlichen Straßen nicht benutzen darf, aber was genau ist mit straße bezeichnet ? Nur die fahrbahn oder auch der Gehweg ?

gruß slossin

41 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Golf3.1993


und auf VW treffen brauchste keine eingetragenen Sachen haben soweit Ich weiß......

aber maximal auf dem gelände des treffens wenn es nicht für jederman frei zugänglich ist.

auf dem weg dorthin brauchst aber in dem fall dann nen anhänger auf dem du dein auto transportierst, da du dorthin nicht fahren darfst also vergiss es.

du tust dir verdammt schwer mit einem auto mit nicht zugelassenen teilen irgendwo legal rumzufahren. das geht vereinzelt auf abgetrennten privatgrundstücken wenn du das mit dem eigentümmer abgeklärt hast und es abgesperrt ist, so das keine anderen zutritt haben und dort hin mußt du dein auto dann auf nem anhänger bringen ich kann mir nicht vorstellen das das sinn macht

Zitat:

Original geschrieben von BC-PD


ich kann mir nicht vorstellen das das sinn macht

und genau dazu sind diese Gesetze ja auch gemacht, sie sind soweit auch Wasserdicht und nicht einfach zu umgehen.

Und ich denke das ist auch ganz gut so , es gibt einige die sonst unter Gefährdung anderer den Verkehr unsicher machen würden....

Zitat:

Original geschrieben von christopher87


Und ich denke das ist auch ganz gut so , es gibt einige die sonst unter Gefährdung anderer den Verkehr unsicher machen würden....

Definitiv.

Zitat:

Original geschrieben von Die-Waffe


Nur in Bereichen wo die StVO nicht gilt, also ich denk mal dass da so Feldwege nicht dazu zählen,

nicht unter die STVZO fallen eingezäunte grundstücke (glaub 60cm muss der zaun mindestens hoch sein)

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hat hier schonmal jemand was von der 07er nr. gehört?

ansonsten mal nachschauen, das ist die lösung für alle, die treffen besuchen wollen mit scene-cars, die nicht mehr strassenzugelassen sind...

also wenn ichs auf 6 km/h drossele ists in ordnung oder wie ?

Und auf Feldwegen die im eigentlichen sinne gar keine straßen sind auch nicht oder wie ?

Was passiert wenn ich mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug erwischt werde ?

mal angenommen ich hab z.B. unterbodenbeleuchtung dran (was ich NICHT habe), ist dann das fahrzeug nichtmehr zugelassen ? Oder darf ich erst dann nichtmehr fahren wenn ich die anstelle ?

Mal angenommen ich hab nen Turbolader (fiktiv) womit ich 1000ps mehr hab, den ich aber wieder abstellen kann. Ist dann das auto noch zugelassen solange ich den turbolader nicht anstelle ?

Also darf man mit nicht zugelassenen Fahrzeugen nur auf nem privaten parkplatz der fett eingezäunt ist und mit pförtner, rumjetten aber sonst nix ?

Was ist wenn das Auto nicht offensichtlich nicht zugelassen ist (z.B. Chiptuning) ? Wie gefährlich ists dann ?

Gibts ne möglichkeit nicht zugelassene Sachen zuzulassen ?

gruß
slossin

p.s.: ich hab nix an meinem auto verändert, das problem ist nur das überall steht nicht stvzo zugelassen.. aber nirgends steht was das jetzt genau im einzelnen bedeutet..

pps.: ich weiß nicht, also in fast allen anderen ländern dürfen die leute eigentlich rumfahren mit was sie wollen, auch wenns n motorbetriebener Einkaufswagen ist, warum muss es nur in deutschland so bürokratisch zugehen !?

Sorry aber der Sinn deises Threads ist mir völlig unklar......

Illegale Sachen am Auto auf Gebieten wo die STVO gilt = strafbar

Und illegale Sachen am Auto auf Gebieten ohne STVO = nicht strafbar

(Es sei den man verschmutz oder schadet der Umwelt irgendwie)

Punkt.

Es geht darum, das ich gehört habe, das man sachen die nicht zugelassen sind anbauen und mit rumfahren darf solange man sie nicht in betrieb nimmt wie z.b. der fiktive turbolader oder die unterbodenbeleuchtung.

Und das mit dem "wenns nicht offensichtlich ist" zielt darauf aus, wenn ich z.B. bei nem sehr kleinen motor (so sinnlos es auch sein mag) chiptuning durchführe, z.B. mit nem eBay chip, und den nicht anmelde, also ich würde mal sagen rein praktisch hab ich dadurch ja eh keinen einzigen PS mehr, da frag ich mich warum es dann strafbar ist .. ?

Wenn ich z.B. beleuchtete Türpins hab, die aber im bereich der StVo abschalte.. bin ich dann auch illegal unterwegs, weil die türpins hab ich ja drin, aber nicht in betrieb !? (wobei ich mir jetzt nicht sicher bin ob die beleuchteten jetzt nicht zugelassensind oder doch, aber mal angenommen sie sind nicht zugelassen..)

gruß

Zitat:

Original geschrieben von slossin


Wenn ich z.B. beleuchtete Türpins hab, die aber im bereich der StVo abschalte.. bin ich dann auch illegal unterwegs, weil die türpins hab ich ja drin, aber nicht in betrieb !? (wobei ich mir jetzt nicht sicher bin ob die beleuchteten jetzt nicht zugelassensind oder doch, aber mal angenommen sie sind nicht zugelassen..)

Sie sind nicht zugelassen, aber viele Autos haben ja auch bei der serienmäßigen Alarmanlage eine rot blinkende LED in der Fahrertür. Die ist während der Fahrt natürlich aus. Von daher würde ich sagen, dass es schon erlaubt wäre, wenn man es nicht einschaltet beim Fahren. Kann auch sein, dass es zündungsgesteuert sein muss, damit man nicht vergisst, es auszuschalten.

Wegen den anderen Sachen, weiß ich nicht genau. Aber auf jeden Fall hast du es ja betriebsbereit dabei. Für nen Radarwarner bekommst du ja auch Punkte und Fahrverbot schon wenn du ihn betriebsbereit mitführst, auch wenn du ihn nicht eingesetzt hast.

Zitat:

Original geschrieben von swohli


Jetzt lässt Du das Ding auf sechs km/h begrenzen und schon kannste auf öffentlichen Straßen ohne Führerschein und ohne Zulassung die Sau raus lassen!

Diese Sonderregelung wurde vom Gesetzgeber zum 01.01.2004 ersatzlos gestrichen.

Also ne Unterbodenbeleuchtung bekommt man eingetragen,
wenn sie an die Handbremse angeschlossen ist.......

Sprich sie leuchtet nur wenn die Handbremse angezogen ist
(also ist leuchten nur im Stand möglich, ok auch beim
driften im Winter 😁)

Bei den Türpins bin ich nicht sicher.......

Zitat:

Original geschrieben von dose


Also ne Unterbodenbeleuchtung bekommt man eingetragen,
wenn sie an die Handbremse angeschlossen ist.......

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

Also ich hatte gelesen das man es mit Verbindung der Handbremse eingetragen bekommt.....

Zitat:

Original geschrieben von dose


Also ich hatte gelesen das man es mit Verbindung der Handbremse eingetragen bekommt.....

Quellenangabe?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Quellenangabe?

Ohh das schon nen Weilchen her.......

Vielleicht gilt das heute auch nicht mehr, aber ich bin mir wirklich sehr sicher, das es das gegeben hat.......

Oder war das sogar im TV, sorry ich weis es nicht mehr 🙁

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