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Wo darf man ohne stvzo zulassung fahren ?

Themenstarteram 6. Dezember 2005 um 0:46

Ja, mich würde mal interessieren was es eigentlich genau bedeutet wenn etwas nicht stvzo zugelassen ist ?

Wo darf man es benutzen ?

Ich weiß das man es dann auf öffentlichen Straßen nicht benutzen darf, aber was genau ist mit straße bezeichnet ? Nur die fahrbahn oder auch der Gehweg ?

gruß slossin

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41 Antworten
am 6. Dezember 2005 um 0:49

Willste mit nem Auto aufen Gehweg fahren oder wie darf ich das verstehen ?! Was haste denn am Auto gemacht ?

Fahren darfste nur auf privatem Besitz, auch Wege und

kleine Feldwege sind öffentlich zugänglich, sprich darfste

da auch nicht so rum fahren........

am 6. Dezember 2005 um 5:55

Nur in Bereichen wo die StVO nicht gilt, also ich denk mal dass da so Feldwege nicht dazu zählen, da du dort kaum andere Verkehrsteilnehmer antreffen und mit deinen Umbauten gefährden wirst. Es heißt ja auch Straßenverkehrsordnung und nicht Trampelpfadverkehrsordnung :D

Bei Privatgrundstücken darfst du's auf jeden Fall, außer es ist explizit angegeben "Hier gilt die StVO"

Aber mich würde mal interessieren, ob man auf dem Weg zum TÜV mit noch nicht eingetragenen Sachen einfach so ohne weiteres fahren darf und ob man bei Sachen, die nur zusammen mit anderen Umbauten abgenommen werden (z.B. Xenon nur mit aLWR und SRA) auch vor Abschluss aller Umbauten schon mit dem Auto fahren darf.

Du darfst nur auf direkten wege zum TÜV und auch wenn der TÜV etwas nicht abgenommen hat, kannst du noch zurück fahren. Das slollte deine Fragen beantworten.

Du darfst auf jeden Fall mit nicht eingetragenen Sachen zum Tüv fahren, aber nur auf direktem Weg, genauso wie man ohne Nummernschild, zumindest hier in DO, auch direkt zum Straßenverkehrsamt fahren darf.

am 6. Dezember 2005 um 8:08

Hallo,

besorge Dir ein Fahrzeug mit 10 ltr. Motor und ca. 1000 KW.

Jetzt lässt Du das Ding auf sechs km/h begrenzen und schon kannste auf öffentlichen Straßen ohne Führerschein und ohne Zulassung die Sau raus lassen!

Viel Spass ;)

Gruß

das mit dem privat grundstück simmt nicht ganz es muss abgegrenzt sein. Es muss einen Zaun eine Mauer oder irgendetwas anderes ind er art haben das du da rumfahren darfst.

Ohne eine Abgrenzung ist es verboten und man kann auch Strafen dafür bekommen.

Hab ich selbst sogar schon mal bekomen.

Also der Gehweg gehört mit zur Strasse.

Wenn man sagt "der Wagen fährt auf der Strasse" wäre es eigentlich ungenau. Man müsste eigentlich sagen " der Wagen fährt auf der Fahrspur"

In der Regelbesteht eine Strasse aus Gehweg+Fahrspur+Fahrspur+Gehweg.

Ich würd nicht auf die Idee kommen mit dem Auto auf dem Gehweg zu fahren. Das fänd die Polizei sicher alles andere als Lustig und die Fussgänger sicherlich auch nicht :)

Wäre aber mal ne lustige Sache für diese "Polizei im Einsatz" sendungen :D

"Ey, guck mal... da fährt einer aufm Gehweg?! Den halten wir mal an."

jaja, Toto & Harry lassen grüßen :D

Wenn ich mir vorstelle von den beiden in Bochum mal rausgefischt zu werden...

Zur Zulassungspflicht: §§ 16, 18 StVZO

Straße ist der gesamte Verkehrsraum, einschließlich Fahrbahn, Fahrstreifen, Seitenstreifen, Sonderwege ( Fußweg, Radweg usw)

Du bekommst Ärger wenn Du mit einem nicht zugelassenem Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen oder Wegen fährst. Es ist egal ob es eine Straße ein Trampelpfad, ein Waldweg oder sonstwas ist. Das sind alles öffentliche Wege.

Nur auf abgesperrten Straßen/Wegen oder Plätzen, die nicht frei zugänglich sind darfst du machen was du willst. Hier solltest du aber das Hausrecht beachten. Es muss dein Grundstück sein oder du musst die Genehmigung vom eigentümer haben dort zu fahren.

und auf VW treffen brauchste keine eingetragenen Sachen haben soweit Ich weiß......

Zitat:

Original geschrieben von Golf3.1993

und auf VW treffen brauchste keine eingetragenen Sachen haben soweit Ich weiß......

[IRONIE]

§43840 Abs2: Bei markeneigenen Treffen gelten für die teilnehmenden Fahrzeuge während des Treffens sowie auf dem Weg dahin und zurück nicht die Bestimmungen der StVZO.

[/IRONIE]

Zitat:

Original geschrieben von Daedalus

[IRONIE]

§43840 Abs2: Bei markeneigenen Treffen gelten für die teilnehmenden Fahrzeuge während des Treffens sowie auf dem Weg dahin und zurück nicht die Bestimmungen der StVZO.

[/IRONIE]

:D Haha ja so ist es geschrieben!

Fahren darfst du auf ABGESPEERTEM Privatgelände, es muss abgesperrt sein sonst gilt das nicht mehr als ein Privatesgelände ohne Straßenverkehrsordnung

Dann sind manche Leute ja ständig auf dem Weg zum Treffen :D

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