wo abe für blinker mit standlicht herbekommen?
hi habe mir bei e-bay klarglasblinker mit standlicht gekauft, leider ohne abe aber mit e-prüfzeichen, in der auktion stand eintragungsfrei, aber glaube brauche trotzdem ne abe
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?... <-- das war die auktion
auf den blinkern steht folgendes
1a A
01 02
E9
1174
BPL-168 Ka.tuninG
kann mir einer sagen woher ich dafür ne ABE bekomme ??
gruß andre
28 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ACE25
habe mal beim KBA angerufen.
der gute mann meinte wenn ein E-prüfzeichen drauf ist, könne man die jeweiligen teile ohne weiteres montieren.bergründet hat er es damit, dass das jeweilige teil von einer europäischen prüfstelle abgenommen und freigegeben wurde, und diese freigabe auch in deutschland anerkannt wird.
Können die Dir das mal schriftlich irgendwie bestätigen, sodass du diese Bestätigung dann einfach immer mitführst, anstatt der ABE? Vielleicht überzeugt das ja dann auch den letzten uniformierten Punkterichter, wenn er sieht, dass sogar das KBA sagt, "E reicht"!?
das wärs echt..
als ich neulich mal bei jom wegen ner scheinwerfer abe angeklingelt hab hats auch geheißen "da isn e zeichen drauf im normalfall reicht das"
frag doch echt mal nach ob das klar geht mit der schriftlichen bestätigung *löl*
Hab 'ne Nummer von einem aus dem KBA, der wohl solche Bestätigungen o.Ä. rausgibt, nur ist der grad' "zu Tisch" .... 😉 Probiere es nachher nocheinmal...bin ich ja mal gespannt 😉
eigentlich kann ich fast net glauben dass die sowas machen, aber wenn ses trotzdem machen - selber schuld!
muss ich wenigstens nichtmehr der blöden abe hinterher rennen 😉
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Zitat:
Original geschrieben von CaligulaMinus
eigentlich kann ich fast net glauben dass die sowas machen, aber wenn ses trotzdem machen - selber schuld!
muss ich wenigstens nichtmehr der blöden abe hinterher rennen 😉
Verstehe nicht wieso sie es nicht machen sollten. der erste kandidat in flensburg meinte auch sofort für Scheinwerfer, Blinker etc. MIT E-PRÜFZEICHEN gibt es gar keine ABEs...
alles sehr verwirrend...
naja, irgendwie sagen die verkäufer und teilweise sogar hersteller dass e-zeichen reicht, nur die grünen wollen sie sehen...
kanns sein dasses dafür gar keine regelung gibt??
hast den typen da eigentlich erreicht??
merkwürdig dass die heute arbeiten 🙄
feiertag ist nur im süden
in schleswig holstein und niedersachsen wo ich herkomme kennt man keinen freien tag heute <-- geiles deutsch
HAb genau die geichen für die GLer. Hab mich damals an JOM glaub gewand, weil die Blinker in ner Packung von denen drin war. Die haben gemeint dafür bräucht man keine ABE. Und bisher hat sich jeder bei uns von den Polizisten damit abgefunden dass ich keine ABE dafür hab und nich brauch.
Für meine Rückleuchten hab ich auch keine ABE sondern nur ein E-Zeichen, als ich mal unterwegs war in Lindau, meinte einer dass er deshalb mein Auto stilllegen will. Hab ihm aber gesagt, und des stimmt auch, wenn er die ABE für des Teil sehen will, obwohl ein E-Zeichen drauf is, soll er sich die Nummer aufschreiben und sich ans KBA wenden. Mit dem E-Zeichen bin ich von der Mitführpflicht befreit.
Und gerade deshalb kannst du auch keine Lichtzer vom Porsche dran machen...
Und nicht ABE mit lichtechnischen Gutachten verwechseln! Des hat gar keine Aussagekraft ob erlaubt oder nich, und die sind gerne bei Hella dabei.
stimmt, es gibt ja leute die heute arbeiten müssen 😉
trotzdem isses besser so nen wisch dabei zu haben...
was sagts kba?
Eben nochmal ein längeres Gespräch mit dem KBA gehabt.
Kurz gesagt....
Ein E-Prüfzeichen ist vollkommen ausreichend wenn keine ABE vorhanden ist.
Wenn die grünen Männchen damit Probleme haben, auf den § 19 der Stvzo verweisen.
Hier kann man das ganze nachlesen...
http://www.stvzo.de/stvzo/B1.htm#19
Die Regelung mit den E-Prüzeichen ist übrigens schon asbach. 😉
Zitat:
Original geschrieben von ACE25
Eben nochmal ein längeres Gespräch mit dem KBA gehabt.
Kurz gesagt....
Ein E-Prüfzeichen ist vollkommen ausreichend wenn keine ABE vorhanden ist.
Wenn die grünen Männchen damit Probleme haben, auf den § 19 der Stvzo verweisen.
Hier kann man das ganze nachlesen...
http://www.stvzo.de/stvzo/B1.htm#19
Die Regelung mit den E-Prüzeichen ist übrigens schon asbach. 😉
Bingo, genau dasgleiche wollte ich auch grad posten - bei meinem Gespräch kam dasselbe raus.
§19 Stvzo Absatz 3/4 und fertig.
Zitat:
(3) Abweichend von Absatz 2 .Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen
...
2. für diese Teilea) eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht oder ...
FaZi23
hm...
@fazi23
wie siehts aus, hast du nachgefragt wegen der abe für die blinker?? Hab denen nämlich gestern schon ne email geschickt...
naja, wie gesagt ich hab lieber was dabei was ich denen zeigen kann..
Zitat:
Original geschrieben von CaligulaMinus
hm...
@fazi23
wie siehts aus, hast du nachgefragt wegen der abe für die blinker?? Hab denen nämlich gestern schon ne email geschickt...
naja, wie gesagt ich hab lieber was dabei was ich denen zeigen kann..
angeblich gibt es da gar keine abe, da E-Prüfzeichen.
habe auch schon mal was bei herko_de bestellt (grillspoiler) und da war die abe dabei...
also für mich sieht das so aus, als ob man keine braucht. ob ich nun bei der nächsten kontrolle eines besseren belehrt werde - werde ich sehen 8)
auf jedenfall habe ich jetzt §19 an board und entspr. stellen markiert - mal sehen was der punkterichter dazu sagt...
FaZi23