Wischwasserdüse/ Zentralverriegelung
Hallo
Vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Bin gestern mit meinem Caddy maxi nicht durch den TÜV gekommen.
Mein Ex Partner hatte weil der Scheibenwischer nicht funktionierte die Sicherungen kontrolliert.
Seitdem geht die Zentralverriegelung nur noch vorne und die Wischwasserdüse gar nicht.
In der Werkstatt könnten sie jetzt ewig gucken- weil kann alles sein.
Hat jemand damit Erfahrung?
Caro
23 Antworten
Hallo, in die Runde,
sooo groß scheint das "TÜV-Problem" ja nicht zu sein -- wenn Wischwasserdüse und ZV Vorrang haben und noch nicht mal dargestellt wird was denn der Prüfer überhaupt bemängelte und weswegen eine Nachprüfung erforderlich hielt.
Scheint doch alles gut zu sein ????
Viele Grüße
"Lancer"
Die Zentralverriegelung spielt keine Rolle.
Hab es nur geschrieben- weil es zeitgleich aufgetreten ist
Scheibenwischer ging nicht- mein Ex Partner hat die Sicherungen durchgeguckt.
Scheibenwischer ging dann wieder- aber dann eben ZV und Pumpe nicht mehr.
Moin,
den Zustand der Bremsscheiben kannst du doch durch einfaches "durch-das Rad-Schauen" überprüfen und ein Foto machen. Bei erst 56Tkm dürfte das dann ein deutliches Zeichen von Unterforderung sein, da könnte es schon helfen, sie ein paar Mal kräftig zu benutzen, um den dunklen (Rost)Streifen wegzubekommen.
Dumme Frage zur Wischwasserpumpe: Wenn du am Hebel ziehst (für vorne) oder drückst (für hinten), bleibt es ruhig rechts vorne am Wassertank? Wir hatten es neulich am Golf unserer Tochter, daß die Pumpe zwar drehte, aber das Wasser durch eine defekte Dichtung ablief ...
Danke
Werde die nächsten Tage wohl mal zum Kumpel fahren.
Der guckt sich das mal an.
Nein - der Scheibenwischer geht - die Pumpe sagt nichts.
Mir wurde gesagt durch das Gsg- Automatik ' kann es gut sein - dass die Bremsscheiben schneller hinüber sind.
Jaja - so als Frau und dann auch noch blond in die Werkstatt ist eben schon sehr doof
"Blond" ist es, wenn man zum TÜV zur Prüfung fährt und weiß, das nicht alles funktioniert...
Zitat:
@rapunze schrieb am 11. Jan. 2019 um 09:25:48 Uhr:
Nur die Wischwasserpumpe eben.
Und das zählt schon als erheblicher Mangel (EM)! Meist ist es so, dass, wenn ein Prüfer über solche vermeintlichen "Kleinigkeiten" stolpert, das Fahrzeug genauer untersucht wird. Und das ist dann für den Halter im Nachhinein teuer...