Wirtschaftlicher Totalschaden,was tun?
Hallo zusammen,
ich hatte mit meinem 125er Skyliner am 31.05.2012 einen unverschuldeten Unfall.
Der Roller ist Bauj. 99 hat rd. 45000 Km auf der Uhr,ist aber ansonsten bis auf die Unfallschäden wie z.B. einer abgeschrabbelten Verkleidung links u. verbeulten Schalldämpfer,technisch tadellos in Schuß.
Nun kommt für mich die große Frage!
Einen neuen Roller kann ich mir derzeit noch nicht leisten und für den Wiederbeschaffungswert den ich wahrscheinlich bekommen würde (gehe mal von 700,-€ aus) kann ich mir nichts gescheites kaufen,zudem würde mir das Geld an dem neuen den ich mir eigentlich später kaufen möchte,fehlen.
Der Roller hat noch TÜV bis 10/2013 und im Frühjahr 2014 wollte ich mir einen Kymco 300i Downtown zulegen.
Was würdet ihr mir raten,wie soll ich vorgehen?
Wie läuft es versicherungstechnisch ab,wenn ich den Roller so wie er ist weiter fahre?
Gruß vom
Skyliner
9 Antworten
Hallo,
ich würde das Maximale von der Versicherung kassieren und die Kiste wenn sie sonst nichts hat weiterfahren.
Schrammen an der Verkleidung und Dellen am Auspuff sollten auch für den TÜV kein Problem darstellen.
Hast dann schon mal etwas Kohle für den Kymco 300i Downtown und kannst Deine jetzige immer noch für ein paar Euro verkaufen.
Grüße
Achim
Wann kommt denn eitwas über den wirtschaftlichen Totalschaden??? Sollten es nur die paar Kratzer sein????
Die Versicherung sieht nur in die Schwacke-Liste und gibt Dir das was da steht. Mehr nicht. Melde ihn ab und vertick ihn in Teilen. Ansonsten fahr ihn weiter. Die paar Kratzer und Beulen im Auspuff interessieren niemanden. Sieh die Kratzer als Orden und den beuligen Auspuff als Kunst. Installation....😉
Zitat:
Original geschrieben von verleihnicks
Wann kommt denn eitwas über den wirtschaftlichen Totalschaden??? Sollten es nur die paar Kratzer sein????
Die Versicherung sieht nur in die Schwacke-Liste und gibt Dir das was da steht. Mehr nicht. Melde ihn ab und vertick ihn in Teilen. Ansonsten fahr ihn weiter. Die paar Kratzer und Beulen im Auspuff interessieren niemanden. Sieh die Kratzer als Orden und den beuligen Auspuff als Kunst. Installation....😉
Moin u. Hallo,
hab mir mal so einige Seiten im Netz über den Wiederbeschaffungswert rausgesucht u.angesehen,von daher kann,wenn ich es richtig verstanden habe, Herr Schwacke soviel Listen schreiben wie er will.Demnach ist versicherungstechnisch wohl der derzeitige Marktwert maßgeblich den ich für ein vergleichbares Fahrzeug zahlen müsste,abzüglich des Restwertes,den die Versicherung ausbezahlt.
Hab die ganze Sache einem Rechtsanwalt übergeben,denn es ist außer dem Roller noch einiges, wie Kleidung Helm usw. zu ersetzen und unverletzt bin ich ja auch nicht davon gekommen.
Fußgelenk verstaucht,Oberschenkel blau mamoriert und Schulter geprellt.
Werde den Roller wie Achim schon schreibt weiter fahren.
Morgen holen wir das gute Stück aus der Werkstatt und bauen schon mal den LeoVince Dämpfer dran den ich mir vor Wochen sehr-sehr günstig (120,-€) gekauft habe. :-)
Mit der abgeschrabbelten Verkleidung könnte ich mit leben,aber irgendwie sieht es immer nach Schrott aus und das ist nicht mein Ding,ich mag es gerne akulatze.
Zudem verleitet es andere dazu,wie ich es schon erlebt habe, unvorsichtig zu sein wenn sie daneben parken und mit ihrem fetten Ar.. umstoßen,oder absichtlich ihre Dreckknochen dran abtreten.
Vielleicht kann man ja hauchdünn spachteln u. lackieren.
Gruß vom
Skyliner
Moin,
also wenn du die Geschochte bereits einem Anwalt übergeben hast, okay. Aber ich würde es tunlichst lassem, etwas dran zu verändern bevor ein Gutachter über den Schaden geschaut hat...
viele Grüße,
Oliver
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Zitat:
Original geschrieben von JoeBarHG
Moin,also wenn du die Geschochte bereits einem Anwalt übergeben hast, okay. Aber ich würde es tunlichst lassem, etwas dran zu verändern bevor ein Gutachter über den Schaden geschaut hat...
viele Grüße,
Oliver
Hallo Oliver,
ein Gutachter war gestern da,man konnte mir heute seitens der Werkstatt allerdings nicht sagen,wie hoch er den Wiederbeschaffungswert angesetzt hat.
Lediglich das die Reparaturkosten den Wert des Rollers vor dem Unfall gesehen, um 130% übersteigen.
Na ja, der original Schalldämpfer schlägt ja schon mit 387,- € zu Buche,wenn man dann noch die unlackierten Verkleidungsteile,Anbauteile,lackieren und das an-u. umbauen hinzu rechnet,kann ich mir schon vorstellen,dass da über 1300,-€ bei raus kommen.
Schei... find ich's trozdem,habe früher nur schwere Maschinen gefahren,wenn man von Fahren überhaupt sprechen kann,denn die meiste Zeit musste immer irgend etwas repariert werden.Den Roller habe ich gute 34000 Km gefahren und hatte nie Probleme mit Reparaturen,außer die normalen Verschleißteile.Nicht mal eine Birne -Entschuldigung,Glühlampe- musste gewechselt werden.
Gruß
Skyliner
Nicht vergessen: der Restwert des Rollers wird vom Wiederbeschafungswert abgezogen.
Und auch die Mährchensteuer wird abgezogen
Zitat:
Original geschrieben von jogie63
Und auch die Mährchensteuer wird abgezogen
Nur wenn man das Fahrzeug nicht repariert wird der Steueranteil vom Kostenvoranschlag für die Reparatur abgezogen.
Fall A: Fahrzeug wird repariert.
Aktueller Wert eines intakten Fahrzeugs 1000 Euro -> Reparatur wird bis zu 1300 Euro bezahlt.
Fall B: Fahrzeug wird nicht repariert, bleibt aber im Verkehr (Reparatur daheim).
Kostenvoranschlag abzüglich MwSt wird ausgezahlt. Aber: Nicht bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wenn die Reparatur des Fahrzeugs den Wert deutlich (mehr als 30%) übersteigt.
Fall C: Reparatur übersteigt den Wert eines intakten Fahrzeugs deutlich: Wirtschaftlicher Totalschaden.
Fahrzeug wird von der Versicherung übernommen, der Zeitwert wird ausgezahlt.
Vorsicht: Vom beschädigten Fahrzeug kann die Versicherung selbst auf diverse Varianten den Restwert ermitteln. Im dümmsten Fall ist dies extrem schlecht für den Versicherungsnehmer.
Beispiel aus der Praxis: VW Bus hatte einen Hagelschaden. Wurde von der Versicherung in eben diesem Zustand diversen Händlern angeboten um den Zeitwert mit Schaden zu ermitteln. Da die Händler sehr zahlungswillig waren, war die Differenz zwischen intaktem Zeitwert und beschädigtem Zeitwert sehr gering. Nur dies wurde von der Versichereung ausbezahlt. Die Kosten für die Reparatur wären höher als 130% des Zeitwerts ausgefallen.
Grüße, Martin
Zitat:
Original geschrieben von jogie63
Nicht vergessen: der Restwert des Rollers wird vom Wiederbeschafungswert abgezogen.
Und auch die Mährchensteuer wird abgezogen
So ein ´altes´ Fahrzeug taucht in irgendwelchen Listen nicht mehr auf. Ich glaube die Höchstgrenze sind 12 Jahre. Für alles ältere gibts nen Fuffie und die Sache ist gegessen.
Hallo zusammen,
zunächst einmal Dank an Martin,der mit seinen Erklärungen viel Licht ins Dunkel gebracht hat.
Ich habe mich aufgrund seinen Ausführungen im www.verkehrsleyikon.de eingelesen und mich anschließend mit meinem Rechsanwalt telefonisch beraten.
Und ich bin der Werkstatt dankbar,diesen Rechsanwalt und auch Sachverständigen empfohlen bekommen zu haben.
Der Rehtsanwalt ist spezialisiert auf 2 Rad Schadensabwicklung und kennt die Schliche der Versicherungen nur zu gut,um für sich das günstigste heraus zuholen.
Demnach sieht die Angelegenheit nun wie folgt aus:
Wird das Fahrzeug in keiner Liste wie z. B Schwacke oder so mehr geführt,gilt grundsätzlich der aktuelle Marktwert.Dieser kann z.B. über Mobile de mit vergleichbaren Fahrzeugen die dort angeboten werden ermittelt werden.Dazu nimmt man das Baujahr,Kilometerstand und Zusand um die Wertermittlung einzugrenzen.Werden mehrere Fahrzeuge gefunden,wird der Mittelwert zwischem dem teuersten und günstigsten herangezogen,womit der Geschädigte weder benachteiligt,noch übervorteilt wird,der so ermittelte Wiederbeschaffungswert dient versicherungstechnisch als Grundlage.
In meinem Fall wurde der Wiederbeschaffungswert auf 900,- € taxiert,die Wiederherstellungskosten auf 1320,- €, womit die 130 % Regelung überschritten wird. (wirtschaftlicher Totalschaden)
Es kommt nun darauf an,wie hartnäckig und mit welcher Argumentation aus der Rechtsprechung der Rechtsanwalt der Versicherung gegenübertritt,um für mich das Beste heraus zu holen.
Die für mich günstigste Variante wäre,ich nehme das Fahrzeug in dem beschädigten Zustand (Verkehrssicherheit vorausgesetzt) und lasse mir den Reparaturbetrag abzüglich der Märchensteuer u. Restwert von der Versicherung erstatten.Das setzt allerdings voraus,dass das Fahrzeug mindestens noch 6 Monate nach der Zahlung vom Eigentümer weiter gefahren wid.
Besonders beim Restwert kommt es auf den Rechtsanwalt an,in wie weit er sich von der Versicherung einlullen lässt,die,wie in meinem Schadensfall dann den Restwert gerne so hoch wie möglich beziffern möchte,um den zu erstattenden Differenzbetrag so gering wie möglich zu halten.
Also nichts für Laienanwälte!
Bin mal gespannt wie es für mich ausgeht.
Schönes Wochenende
Skyliner