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Wirtschaftlicher Totalschaden bei Auto ohne TÜV

Themenstarteram 7. Mai 2013 um 14:27

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Mir ist jemand mit seinem Firmenwagen in mein auf einem Privatgrundstück parkendes Auto gefahren und hat am Heck eine schöne Beule hinterlassen.

Problem ist: Der Tüv war nur noch bis 03/2013 gültig und auch sonst ist mein Autochen in keinem guten Zustand. Der Kat ist nicht mehr vorhanden, die Lenkung verzogen (steht auf 5 Uhr wenn man nicht gegenlenkt), der Motor macht seltsame Geräusche, der Lack hat hat Kratzer und splittert teilweise ab, er hat Vorschäden (vor ca 3 Jahren ist mal ein Reh vors Auto gelaufen und wir haben den Schaden damals professionel beheben lassen aber das Auto wurde schon als reparierten Unfallwagen gekauft) - aber er fährt noch :cool: Der Wert eines Opel Corsa B 60 PS von Ende 97 mit 209.000 gelaufenen km in der o.g. Verfassung ist wahrscheinlich ziemlich gering. :D

Ich habe eine Werkstatt gefunden die einen Kostenvoranschlag gemacht hat ohne das Auto direkt einzukassieren :cool:

Fazit:

Die Heckklappe muss ausgetauscht werden (635€), die De-/Montage (212,50€) plus Lakierung (300€) und MWSt = 1.360€ :eek:

Den Kostenvoranschlag habe ich auf Bitten der Schadenverursacherin erstellen lassen, weil sie und ihr Chef/in überlegte den Vorfall nicht der Versicherung zu melden um nicht hochgestuft zu werden. Eben am Telefon teilte ich die Summe des Kostenvoranschlages mit und Sie meinte dann, dass mein Auto ja ein Schrotthaufen sei und sie den Fall nun doch der Versicherung meldet (ich weiß nicht einmal welche Versicherung es ist) und die dann garantiert einen Gutachter rauskommen lassen werden, welcher mein Auto dann begutachtet und einen wirtschaftlichen Totalschaden feststellt. Des weiteren soll ich denen den Kostenvoranschlag zukommen lassen.

Nun hab ich etwas Schiss, dass die mir mein Autochen einfach wegnehmen weil ja der TÜV abgelaufen ist usw. es ist garantiert ein wirtschaftlicher Totalschaden (denn alleine die neue Klappe ist schon mehr Wert als das was ich wahrscheinlich von einem Exporthändler bekommen würde wenn ich den Wagen ohne die Beule verkauft hätte)

Ich hatte sowieso vor das Auto im Juni abzustoßen und ein anderes zu kaufen. Ich dachte mir es ist zwar nicht erlaubt ohne gültige TÜV Plakette zu fahren aber ich werde sicherlich nicht erwischt und wenn doch kostet es ja nur ein kleines Bußgeld, und nun dass :(

Was mach ich denn nun? Sind meine Sorgen berechtigt, dass der Gutachter mein Auto einkassiert oder sicherstellt und ich nicht mehr zur Arbeit komme? Bekomme ich nun gar kein Geld für den Schaden am Auto was ja den Verkaufspreis nochmals mindert? Und wer zahlt die 42€ für den Kostenvoranschlag?

Wer von euch hat Ahnung und kann mir Tipps geben? :)

Danke für eure Hilfe schonmal Vorab *lieb guck*

Beste Antwort im Thema

xAKBx hat hier das einzig richtige beschrieben.

Den anderen Schrott der hier selbsternannten Fachleute mus man eigentlich nicht wirklich kommentieren.

@Steini111

Wann bitte wird hier im Versicherungsforum dafür Sorge getragen, dass Beiträge von Fachleuten hier gekennzeichnet werden?

Langsam reicht es hier wirklich hin.

Hier gibt es eigentlich nur zwei Optionen:

Tipps von Labertaschen ohne Sachverstand mit Stammtischwissen so im Raum stehen zu lassen

oder

fachlich profunde Informationen, welche von den Fragestellern auch angewendet werden können, weil diese einfach richtig sind zu kennzeichnen.

Die Entscheidung liegt nun bei MT

Eines sei hier aber mal in aller Deutlichkeit klargestellt.

Die richtigen Fachleuchte hier im Versicherungsforum haben nun langsam wirklich keine Lust mehr, irgendwelche Kinderkacke von Usern die eigentlich rein gar nichts von der Materie verstehen richtig zu stellen.

 

 

 

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ein auto wird NIE einkassiert. warum auch? es gehört ja DIR.

da der wagen ein totalschaden zu 99% sein wird bekommst du den zeitwert (der irgendwo zwischen einer kiste bier und dem einen oder anderen hunni) steht MINUS den restwert (auch dieser wird bei behazu NULL sein).

jetzt "könntest du" dir mit mobile und co selbst ein bild machen was so ein corsa noch wert ist. mit dieser summe könntest du den verursacher konfrontieren. das hätte ich auch schon vorher gemacht. ein einfaches "500€ und der fisch ist gegessen" währe hier wohl für beide seiten das beste.

ansonsten kommt der gutachter, wird ein paar zahlen ausspucken die meine kristallkugel auch hatte, du bekommst die oben grob geschätzen kohlen ausbezahlt und kannst mit dem auto trotzdem machen was du willst.

Themenstarteram 7. Mai 2013 um 14:49

Danke erstmal für die schnelle Antwort onkel-howdy *thumbs up*

:eek: Es kann mir echt kein Gutachter das Auto sicherstellen weil es ja nicht mehr verkehrssicher ist (weil der Tüv abgelaufen ist) ?

Warum schreibst du "könntest du" ist daran irgendein Haken?

Es wäre ja eigentlich im Sinne alle Beteiligten sich zu einigen ohne groß einen Gutachter und Versicherung einzuschalten, Schriftverkehr usw. Denn das wäre ja völlig unökonimisch so viele Leute zu beschäftigen für ca. 100€ die mir am Ende zugestanden werden von der Versicherung. Alleine die Anreise des Gutachters kostet ja schon mehr :D

am 7. Mai 2013 um 15:27

Zitat:

Original geschrieben von Springflower

....... die Lenkung verzogen (steht auf 5 Uhr wenn man nicht gegenlenkt), der Motor macht seltsame Geräusche ......aber er fährt noch :cool: 

 

..... Ich dachte mir es ist zwar nicht erlaubt ohne gültige TÜV Plakette zu fahren aber ich werde sicherlich nicht erwischt und wenn doch kostet es ja nur ein kleines Bußgeld, und nun dass :(

Mal davon abgesehen, dass die Summe im Kostenvoranschlag sicherlich nicht den Schaden darstellt, der dir entstanden ist: überlege bitte einmal, was du dir mit einem verkehrsunsicheren Fahrzeug antust und wessen Leben du bei weiterer Nutzung damit noch in Gefahr bringst.

 

Lass dass Fahrzeug von einem Sachverständigen deiner Wahl oder vom gegnerischen Versicherer begutachten, verkauf den Restwert, sofern überhaupt noch einer vorhanden ist und fahr damit keinen Meter mehr.

am 7. Mai 2013 um 15:41

Darf er bei einem offensichtlich so niedrigen Rest- und Wiederbeschaffungswert überhaupt einen Gutachter selber beauftragen?

Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1

Darf er bei einem offensichtlich so niedrigen Rest- und Wiederbeschaffungswert überhaupt einen Gutachter selber beauftragen?

Darf er nicht, aber das hat dich die Verursacherin gewollt.

Wenn die nun aber das Gegenteil behauptet sieht es doof aus... dann bleibst du auf den Kosten sitzen wenn du nichts schriftliches hast. Alles andere ist schwer bis gar nicht nachweisbar.

Durfte der Wagen dort stehen wo er Stand? Definiere Privatgelände...

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

 

Durfte der Wagen dort stehen wo er Stand? Definiere Privatgelände...

privatgelände hat mit der hu nix zu tun. und ein auto ist nicht automatisch verkehrsunsicher nur weil die hu abgelaufen ist. ich fahre mit einem fahrzeug das die letzte hu 2005 gesehen hat ganz offiziell und legal rum.

@topic

wiegesagt schau dir die kisten bei mobile an, druck 3 ungefähre preis aus die deinem wagen entsprechen und ruf deinen unfallgegener an und sag ihm das man es auch "so" lösen könnte ohne versicherung. knete einsacken, n kleines zettelchen "hiermit ist alles bingobongo" unterschreiben und gut is. dann musst natürlich den kostenvoranschlag selbst zahlen.

"könnte" weil Du der bist der es entscheidet. dir ist ein schaden entstanden und wen dein gegener da billig bei rüber kommen kann ist das auch in seinem interesse. DU entscheidest ob es über die versicherung läuft oder nicht. als "blödes beispiel" könnte der verusacher auch ein schäferstündchen mit seiner sekretärin als "ausgleich" anbieten. ;)

ob du nun das risiko eingehst und mit dem wagen noch bis ende mai fährst ist eine andere sache.

Ich denke recht viel mehr als die Kosten für das Gutachten kommen für den TE bei einer "gütlichen" Einigung nicht raus.

Ich hätte auf keinen Fall ein Gutachten erstellen lassen... das hätte wenn dann der Unfallgegner selbst in Auftrag geben sollen - alles andere ist zu großes Risiko.

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Ich hätte auf keinen Fall ein Gutachten erstellen lassen... das hätte wenn dann der Unfallgegner selbst in Auftrag geben sollen - alles andere ist zu großes Risiko.

häää? du kannst dir das nicht raussuchen! wen die versicherung einen gutachter schicken will dann kannst ggf deinen gutachter beauftragen. und zu was ein riskio? wegen was? die kosten zahlt die versicherung.

Moin,

also wegnehmen wird dir das Auto niemand, es ist und bleibt dein Eigentum bis du es veräußerst. Ein Gutachten wird sicher nötig sein da es sich ja sehr wahrscheinlich um einen Totalschaden handelt. Dieses Gutachten könntest du auch mMn von einem selbst beauftragten Gutachter anfertigen lassen. Du bist hier die Geschädigte und hast daher die Wahl.

Allerdings könnte es gut sein das die gegnerische Versicherung bei einem Gutachter deiner Wahl eher anfängt Zicken zu machen als bei einem Gutachter der Versicherung, von daher wäre meine Wahl in diesem Fall ein Gutachter der Versicherung. Da wird dann schon eine kleine Summe für dich raus kommen die dir evtl sogar hilft den Corsa wieder über die HU zu bringen oder als Startkapital für einen Neuen.

Den KVA solltest du mal bei der gegnerischen Versicherung ansprechen. Den Versicherer bekommst du beim Zentralruf der Versicherer genannt.

Grüße

Steini

Moin,

 

meines Wissens ist auch bei so ein KFZ (gerade bei so einem KFZ) ein Gutachter erforderlich, denn woran soll sich der Sachbearbeiter in der Schadenabteilung zwecks Regulierung sonst orientieren ?

 

Hatte mal ein Fall von 2005, wie ich in einer Kurve und viel Schneematsch ins rotieren kam und das einzige KFZ (VW Polo BJ 1992, verbastelt), welches am Straßenrand (Innerorts) geparkt war, vorn rechts getroffen (Kotflügel, Scheinwerfer, Soßfänger).

 

Nachdem ich den Besitzer aus dem Bett geklingelt hatte, bot ich ihm 300,- an. Er lehnte ab (er dachte wohl, bei der Versicherung könnte er abzocken), ich meldete den Schaden meiner KH Versicherung.

 

Gutachter war anschließend vor Ort, stellte einen Totalschaden fest, Zeitwert war 334,-.

Den Betrag habe ich anschließend der KH Vers. zurückgezahlt.

Themenstarteram 7. Mai 2013 um 20:59

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

 

Mal davon abgesehen, dass die Summe im Kostenvoranschlag sicherlich nicht den Schaden darstellt, der dir entstanden ist: überlege bitte einmal, was du dir mit einem verkehrsunsicheren Fahrzeug antust und wessen Leben du bei weiterer Nutzung damit noch in Gefahr bringst.

Lass dass Fahrzeug von einem Sachverständigen deiner Wahl oder vom gegnerischen Versicherer begutachten, verkauf den Restwert, sofern überhaupt noch einer vorhanden ist und fahr damit keinen Meter mehr.

Wie kommst du zu der Aussage, dass die Summe des Kostenvoranschlages nicht meinen Schaden darstellt :confused: Die Heckklappe ist hin kann nicht per SmartRepair in Ordnung gebracht werden und die Delle ist schon sehr ausgeprägt!

Genau aus dem von dir genannten Gründen kaufe ich ja im Juni ein neues Auto ich muss jedoch darauf warten, dass dem jetzigen Besitzer wiederum sein neues Auto ausgeliefert wird ;)

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1

Darf er bei einem offensichtlich so niedrigen Rest- und Wiederbeschaffungswert überhaupt einen Gutachter selber beauftragen?

Darf er nicht, aber das hat dich die Verursacherin gewollt.

Wenn die nun aber das Gegenteil behauptet sieht es doof aus... dann bleibst du auf den Kosten sitzen wenn du nichts schriftliches hast. Alles andere ist schwer bis gar nicht nachweisbar.

Durfte der Wagen dort stehen wo er Stand? Definiere Privatgelände...

Wer ist ER? (Ich bin weiblich) Und welcher Gutachter überhaupt? :confused:

Wenn die Unfallverursacherin also behauptet sie wollte gar kein Kostenvoranschlag sehen, dann muss ich die Kosten dafür tragen? Natürlich hab ich nichts schriftliches ich hab grad mal den Namen der Firma und den Namen der Fahrerin!

Klar durfte der Wagen dort stehen wo er stand, nämlich auf meinem Stellplatz auf der Hofeinfahrt des Hauses in dem ich zur Miete wohne.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

privatgelände hat mit der hu nix zu tun. und ein auto ist nicht automatisch verkehrsunsicher nur weil die hu abgelaufen ist. ich fahre mit einem fahrzeug das die letzte hu 2005 gesehen hat ganz offiziell und legal rum.

Sorry ich versteh nicht ganz wie man seit nunmehr 8 Jahre ohne gültige HU Plakette ganz legal am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen kann??? Bitte klär mich auf :)

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

@topic

wiegesagt schau dir die kisten bei mobile an, druck 3 ungefähre preis aus die deinem wagen entsprechen und ruf deinen unfallgegener an und sag ihm das man es auch "so" lösen könnte ohne versicherung. knete einsacken, n kleines zettelchen "hiermit ist alles bingobongo" unterschreiben und gut is. dann musst natürlich den kostenvoranschlag selbst zahlen.

"könnte" weil Du der bist der es entscheidet. dir ist ein schaden entstanden und wen dein gegener da billig bei rüber kommen kann ist das auch in seinem interesse. DU entscheidest ob es über die versicherung läuft oder nicht. als "blödes beispiel" könnte der verusacher auch ein schäferstündchen mit seiner sekretärin als "ausgleich" anbieten. ;)

ob du nun das risiko eingehst und mit dem wagen noch bis ende mai fährst ist eine andere sache.

Also kann ich deiner Meinung nach die Summe Geld von der Unfallverursacherin bekommen welche ich für ein gleichwertiges Auto bezahlen müsste wenn ich eines kaufen würde?

Chris492 hingegen denkt, dass ich höchstens die Kosten für den Kostenvoranschlag ersetzt bekomme....interessant wie verschieden da die Meinungen sind ;)

 

 

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Moin,

also wegnehmen wird dir das Auto niemand, es ist und bleibt dein Eigentum bis du es veräußerst. Ein Gutachten wird sicher nötig sein da es sich ja sehr wahrscheinlich um einen Totalschaden handelt.

Das ist schon mal gut zu wissen, auch stilllegen oder eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr untersagen kann mir niemand wegen dem abgelaufenen TÜV?

Ich denke auch, dass ich wohl (solange die Gegnerin sich so quer stellt und wir uns nicht einig werden) um ein Gutachten nicht drum rum komme...ich hab sowas von keine Lust auf das ganze Tamtam :rolleyes:

An was für eine kleine Summe denkst du so? Kannst du eine Einschätzung abgeben in welcher Größenordnung sich das belaufen könnte?

Das mit dem Zentralruf der Versicherer ist ne gute Sache - Besten Dank für den Tipp!!!

 

Per PM habe ich noch den Tipp bekommen mich an einen (Online) Anwalt zu wenden der meine Rechte vertritt und (unglaublich für mich) das ganze soll mich nichts kosten weil die gegnerische Versicherung das Zahlen muss :confused:

Hat jemand damit Erfahrungen? Stimmt das so?

 

Danke an alle die sich bisher an dem Thema beteiligt haben und Gute Nacht wünsche ich euch :)

xAKBx hat hier das einzig richtige beschrieben.

Den anderen Schrott der hier selbsternannten Fachleute mus man eigentlich nicht wirklich kommentieren.

@Steini111

Wann bitte wird hier im Versicherungsforum dafür Sorge getragen, dass Beiträge von Fachleuten hier gekennzeichnet werden?

Langsam reicht es hier wirklich hin.

Hier gibt es eigentlich nur zwei Optionen:

Tipps von Labertaschen ohne Sachverstand mit Stammtischwissen so im Raum stehen zu lassen

oder

fachlich profunde Informationen, welche von den Fragestellern auch angewendet werden können, weil diese einfach richtig sind zu kennzeichnen.

Die Entscheidung liegt nun bei MT

Eines sei hier aber mal in aller Deutlichkeit klargestellt.

Die richtigen Fachleuchte hier im Versicherungsforum haben nun langsam wirklich keine Lust mehr, irgendwelche Kinderkacke von Usern die eigentlich rein gar nichts von der Materie verstehen richtig zu stellen.

 

 

 

Hi,

wenn der Wert des beschädigten Gegenstandes unter den Reparaturkosten ist, ist per Gesetz geregelt dass dann nur der Zeitwert des Gegenstandes ersetzt wird. Von daher kann dein Schaden nie höher als der sogenannte Wiederbeschaffungswert eines Vergleichbaren KFZ sein. Da hier noch nicht einmal mehr eine Einsatzfähigkeit durch die fehlende HU gegeben ist, ist dieser WBW sicher noch mal niedriger als bei einem Corsa gleichen Baujahrs und Zustand. Du selbst würdest bei einem selbst verschuldeten Unfall sicher ja auch nicht die Heckklappe neu kaufen, sondern eher auf dem Schrott. Du hast auch eine Schadenminderungspflicht.

Eine aktive Teilnahme kann dir nur die Polizei bzw das Straßenverkehrsamt. Ob die nun von irgendjemand einen Tip bekommen oder selbst drauf kommen spielt dabei dann keine Rolle.

Eine Summe kann dir niemand ernsthaft nennen ohne das Auto gesehen zu haben.

Grüße

Steini

am 7. Mai 2013 um 22:38

Zitat:

Original geschrieben von Springflower

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

 

Mal davon abgesehen, dass die Summe im Kostenvoranschlag sicherlich nicht den Schaden darstellt, der dir entstanden ist: überlege bitte einmal, was du dir mit einem verkehrsunsicheren Fahrzeug antust und wessen Leben du bei weiterer Nutzung damit noch in Gefahr bringst.

Lass dass Fahrzeug von einem Sachverständigen deiner Wahl oder vom gegnerischen Versicherer begutachten, verkauf den Restwert, sofern überhaupt noch einer vorhanden ist und fahr damit keinen Meter mehr.

Wie kommst du zu der Aussage, dass die Summe des Kostenvoranschlages nicht meinen Schaden darstellt :confused: Die Heckklappe ist hin kann nicht per SmartRepair in Ordnung gebracht werden und die Delle ist schon sehr ausgeprägt!

Er kommt ganz einfach darauf, weil das ganze Fahrzeug den im besagten Kostenvoranschlag ausgewiesenen Reparaturbetrag von EUR 1360,00 nicht mehr wert ist.

Und da (selbstverständlich) die maximale Entschädigung nur der Wert eines beschädigten oder zerstörten Gegenstandes sein kann (und nicht irgendwelche fiktiven Reparaturkosten), kann demzufolge der Kostenvoranschlag nicht den enstandenen Schaden darstellen.

 

Ehrlich gesagt ist es für mich erschreckend zu sehen, welche rollende Zeitbomben da so auf unseren Strassen unterwegs sind:

Zitat:

Original geschrieben von Springflower

die Lenkung verzogen (steht auf 5 Uhr wenn man nicht gegenlenkt),

Wer mit einem solch lebensgefährlichen Schrott am öffentlichen Strassenverkehr teilnimmt, gefährdet sich (eigenes Problem) und vor allem (da hört dann der Spass auf) andere.

 

Nur nebenbei bemerkt, erfüllt es, wenn ein Abgasreinigungssystem eingetragen, aber nicht mehr vorhanden ist

Zitat:

Original geschrieben von Springflower

Der Kat ist nicht mehr vorhanden

den Straftatbestand der Steuerhinterziehung (und nicht jeder heisst eben Hoeness, wo dann über so etwas hingweg gegangen wird).

 

Ansonsten wurde von xAKBx und Dellenzähler alles richtig gesagt: Hier muss ein Gutachten her, damit für alle Seiten eine faire und realistische Schadenabwicklung erfolgen kann.

 

 

 

 

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