Wirtschaftlicher Totalschaden bei Auto ohne TÜV

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Mir ist jemand mit seinem Firmenwagen in mein auf einem Privatgrundstück parkendes Auto gefahren und hat am Heck eine schöne Beule hinterlassen.

Problem ist: Der Tüv war nur noch bis 03/2013 gültig und auch sonst ist mein Autochen in keinem guten Zustand. Der Kat ist nicht mehr vorhanden, die Lenkung verzogen (steht auf 5 Uhr wenn man nicht gegenlenkt), der Motor macht seltsame Geräusche, der Lack hat hat Kratzer und splittert teilweise ab, er hat Vorschäden (vor ca 3 Jahren ist mal ein Reh vors Auto gelaufen und wir haben den Schaden damals professionel beheben lassen aber das Auto wurde schon als reparierten Unfallwagen gekauft) - aber er fährt noch 😎 Der Wert eines Opel Corsa B 60 PS von Ende 97 mit 209.000 gelaufenen km in der o.g. Verfassung ist wahrscheinlich ziemlich gering. 😁

Ich habe eine Werkstatt gefunden die einen Kostenvoranschlag gemacht hat ohne das Auto direkt einzukassieren 😎

Fazit:
Die Heckklappe muss ausgetauscht werden (635€), die De-/Montage (212,50€) plus Lakierung (300€) und MWSt = 1.360€ 😰

Den Kostenvoranschlag habe ich auf Bitten der Schadenverursacherin erstellen lassen, weil sie und ihr Chef/in überlegte den Vorfall nicht der Versicherung zu melden um nicht hochgestuft zu werden. Eben am Telefon teilte ich die Summe des Kostenvoranschlages mit und Sie meinte dann, dass mein Auto ja ein Schrotthaufen sei und sie den Fall nun doch der Versicherung meldet (ich weiß nicht einmal welche Versicherung es ist) und die dann garantiert einen Gutachter rauskommen lassen werden, welcher mein Auto dann begutachtet und einen wirtschaftlichen Totalschaden feststellt. Des weiteren soll ich denen den Kostenvoranschlag zukommen lassen.

Nun hab ich etwas Schiss, dass die mir mein Autochen einfach wegnehmen weil ja der TÜV abgelaufen ist usw. es ist garantiert ein wirtschaftlicher Totalschaden (denn alleine die neue Klappe ist schon mehr Wert als das was ich wahrscheinlich von einem Exporthändler bekommen würde wenn ich den Wagen ohne die Beule verkauft hätte)

Ich hatte sowieso vor das Auto im Juni abzustoßen und ein anderes zu kaufen. Ich dachte mir es ist zwar nicht erlaubt ohne gültige TÜV Plakette zu fahren aber ich werde sicherlich nicht erwischt und wenn doch kostet es ja nur ein kleines Bußgeld, und nun dass 🙁

Was mach ich denn nun? Sind meine Sorgen berechtigt, dass der Gutachter mein Auto einkassiert oder sicherstellt und ich nicht mehr zur Arbeit komme? Bekomme ich nun gar kein Geld für den Schaden am Auto was ja den Verkaufspreis nochmals mindert? Und wer zahlt die 42€ für den Kostenvoranschlag?

Wer von euch hat Ahnung und kann mir Tipps geben? 🙂

Danke für eure Hilfe schonmal Vorab *lieb guck*

Beste Antwort im Thema

xAKBx hat hier das einzig richtige beschrieben.

Den anderen Schrott der hier selbsternannten Fachleute mus man eigentlich nicht wirklich kommentieren.

@Steini111

Wann bitte wird hier im Versicherungsforum dafür Sorge getragen, dass Beiträge von Fachleuten hier gekennzeichnet werden?

Langsam reicht es hier wirklich hin.

Hier gibt es eigentlich nur zwei Optionen:

Tipps von Labertaschen ohne Sachverstand mit Stammtischwissen so im Raum stehen zu lassen

oder

fachlich profunde Informationen, welche von den Fragestellern auch angewendet werden können, weil diese einfach richtig sind zu kennzeichnen.

Die Entscheidung liegt nun bei MT

Eines sei hier aber mal in aller Deutlichkeit klargestellt.

Die richtigen Fachleuchte hier im Versicherungsforum haben nun langsam wirklich keine Lust mehr, irgendwelche Kinderkacke von Usern die eigentlich rein gar nichts von der Materie verstehen richtig zu stellen.

15 weitere Antworten
15 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Springflower



Sorry ich versteh nicht ganz wie man seit nunmehr 8 Jahre ohne gültige HU Plakette ganz legal am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen kann??? Bitte klär mich auf 🙂

rotes 07er sammler kennzeichen. auto benötigt keine hu (ok mitlerweile doch, aber nur einmalig beim beantragen), keine betriebserlaubniss...die verkehrssicherheit bestätigt der fahrer mit seiner unterschrift und gut.

Zitat:

Also kann ich deiner Meinung nach die Summe Geld von der Unfallverursacherin bekommen welche ich für ein gleichwertiges Auto bezahlen müsste wenn ich eines kaufen würde?

jein. du kannst das "privat" regeln. wie hoch die summe ist spielt erstmal keine rolle. wen der unfallverursacher ebenso mit der summe leben kann und lieber nicht seine versicherung einschalten will und der geschädigte auch mit einverstanden ist kannst du den schaden "so" regulieren. meine frau hat auch schon nachbars zaun mitgenommen. einen samstag körperliche arbeit und eine geringe summe und der nachbar hat einen neuen zaun bekommen, war glücklich und frauchens versicherung musste nicht belastigt werden.

Deine Antwort
Ähnliche Themen