Wirtschaftlicher Totalschaden am Auto, wie würdet ihr weiter vorgehen?
Hallo liebe Forengemeinde,
Vor ein paar Tagen im Parkhaus ist mir jemand beim Ausparken in mein ebenso parkendes Auto gefahren, und hat wie man auf dem Bild erkennt meine Stoßstange mitgenommen, den Blinker beschädigt, sowie Kotflügel gestriffen.
Ich besitze einen Mercedes C180 W202 Esprit aus dem Jahr 1998.
Der Schaden wurde bereits der gegnerischen Versicherung gemeldet und der Eigentümer des Fahrzeugs hat den Unfall bestätigt.
Mein Auto wurde dann in eine Partnerwerkstatt der gegn. Vers. geschleppt, und es wurde von seitens der Werkstatt ein Kostenvoranschlag von circa 3.600€ an die Vers. geschickt.
Die gegnerische Versicherung nun meint, es handelt sich um einen wirtschaftlichlichen Totalschaden, da der Reperaturwert, den Wert des Fahrzeuges übersteigt, und hat einen eigenen Gutachter eingestellt, um das Fahrzeug zu besichtigen.
Ich selber habe mir dann schon gedacht, dass der Gutachter der gegn. Vers. bestimmt im Interesse Ihner handelt, und habe meinen eigenen Gutachter gestern eingeschaltet.
Dieser meint, Ich solle noch einen Anwalt einschalten, Im Falle dass die gegn. Vers. nicht zahlen will, bei der Schätzung meines Gutachters, zumal laut Aussagen meines Gutachters, die gegn. Vers. wohl gerne das Ganze zu ihrem eigenen Gunsten schnell abwickeln will, da diese dafür bekannt sei.
Wie würdet ihr weiter vorgehen?
Ich denke mal, dass Fahrzeug kostengünstiger zu reparieren wird kein zu großes Problem darstellen, wenn ich es nicht auf Originalzustand reparieren lasse.
Mich persönlich nervt es einfach nur, dass ich den Stress dadurch habe, und möchte nun noch das Maximale rausholen was möglich ist.
Beste Antwort im Thema
Der erste Fehler war das du dich hast bequatschen lassen den Benz in ne Partnerwerkstatt der gegner. VS zugeben! Was sagt dein Gutachter zum Schaden in Summe?
42 Antworten
Zitat:
@Franklyn67 schrieb am 14. April 2019 um 19:20:52 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 14. April 2019 um 18:50:06 Uhr:
Ohne den aktuellen Fahrzeugwert lt. Gutachten zu kennen, ist erst einmal jede weitere Überlegung Kaffeesatzleserei.
Das einzige, was an der Sache Kaffeesatz ist, ist der Restwert!
Dann kannst du uns sicherlich den
Fahrzeugwertin dem konkreten Fall nennen.
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 14. April 2019 um 19:36:30 Uhr:
Man weiss nicht wieviel der Höchstbietende Restwert Aufkäufer bieten wird.
Genau!
Dass es sich um einen wirtschaftl. Totalschaden handelt, ist wohl unstrittig.
Also gibt's Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert
Viel wichtiger ist, dass der TE die Abwicklung in professionelle Hände gibt!
Zitat:
@Franklyn67 schrieb am 14. April 2019 um 19:59:31 Uhr:
Also gibt's Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert
Dazu muß der Wiederbeschaffungswert aber erst einmal bekannt sein.
Zitat:
@Lattementa schrieb am 14. April 2019 um 14:11:31 Uhr:
Fiktiv abrechnen, 3.4k minus Steuer einstecken und dann für 50 Euro ne alte Stoßstange vom Schrotti dran würde ich mal sagen. Mehr Geld kannst du auf die Schnelle nicht verdienen.. so ein Treffer an so einer Karre ist wie ein Sechser im Lotto ;-)
Netter Gedanke.
Aber so läuft das nicht.
Fiktiv Abrechnen bei einem Totalschaden bedeutet nicht "Schaden - Steuer", sondern "WBW-Restwert".
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Dürfte immer noch ein ordentliches Plus überbleiben
Genau so ist es deshalb müssen WBW und Restwert feststehen bevor man weiter spekuliert.
Die Differenz kann evtl. so gering sein dass nur noch eine Reparatur mit Gebrauchtteilen in Eigenarbeit finanzierbar ist.
Zitat:
@Lattementa schrieb am 15. April 2019 um 11:10:42 Uhr:
Dürfte immer noch ein ordentliches Plus überbleiben
Da kann man sich täuschen. Kommt ganz darauf an was für das Fahrzeug geboten wird. Das ist ein Schaden der für einen Gebrauchtwagenhändler einfach und schnell zu reparieren ist.
Hallo liebe Forengemeinde
Der Gutachter der gegn. Vers. hat heute mein Fahrzeug begutachtet und es kam folgendes heraus:
Reperaturkosten: 3.500euro
Wert bevor Schaden: 1.800euro
Restwert: 300euro
Laut Versicherung wuerde ich nun 1.500euro bekommen, hab aber gesagt dass ich noch meinen eigenen Gutachter und Rechtsanwalt eingeschaltet habe, das Gutachten von meinem Gutavhter steht noch aus.
Zitat:
@LXC180 schrieb am 15. Apr. 2019 um 18:17:13 Uhr:
Der Gutachter der gegn. Vers.
Warum wurde der an dein Fahrzeug gelassen? Hast du dein OK gegeben? Falls ja, hast du jetzt ein Problem deinen eigenen Gutachter zu bezahlen. Du hättest besser gar nicht mit der Versicherung reden sollen.
Danke zunächst für diese Info.
Klingt eigentlich nicht so schlecht, wenn da 1500.- hängen bleiben.
Der Restwert ist jedenfalls erstaunlich niedrig angesetzt worden für mein Gefühl.
Allerdings würde mich auch interessieren , ob Du nun Deinen eigenen Gutachter selbst zahlen musst.
Bitte da auch Rückmeldung geben.
Danke!
Mein Gutachter war letzten Samstag am Fahrzeug gewesen, der andere heute. Habe die Versicherung darauf hingewiesen dass ich meinen eigenen einschalten werde, und dass auch bevor der von der gegnerischen Versicherung heute am Fahrzeug war.
Dann sollte dein GA seine Rechnung von der Versicherung bezahlt bekommen...
Und der von der gegnerischen V.war jetzt halt quasi "zur Kontrolle" da.
🙂
Über das Gutachten kannst du dich nicht beschweren.
Der Restwert i.H. von 300,-€ ist ein Witz, es sei denn der 180er ist auch so völig am Ende.
Für einen Gutachter von der gegnerischen Versicherung ist das sehr kulant.
Bin mal gespannt was "dein" Gutachter so rechnet.
Der Restwert kann sich ja noch erhöhen
was ihr teilweise mit dem restwert habt.. da liest man von "erstaunlich niedrig angesetzt" bis "restwert [...] ist ein witz"... leute - mal klartext.. da wird kein restwert einfach so im gutachten angesetzt. auf den schrottkarren wird von aufkäufern, ob jetzt regional oder überregional, geboten, d.h. wenn da nur 300 euro bei rumkommen, dann bietet keiner mehr für den karren.
pretty simple!