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Wirtschaftlicher Totalschaden am Auto, wie würdet ihr weiter vorgehen?

Themenstarteram 14. April 2019 um 11:22

Hallo liebe Forengemeinde,

Vor ein paar Tagen im Parkhaus ist mir jemand beim Ausparken in mein ebenso parkendes Auto gefahren, und hat wie man auf dem Bild erkennt meine Stoßstange mitgenommen, den Blinker beschädigt, sowie Kotflügel gestriffen.

Ich besitze einen Mercedes C180 W202 Esprit aus dem Jahr 1998.

Der Schaden wurde bereits der gegnerischen Versicherung gemeldet und der Eigentümer des Fahrzeugs hat den Unfall bestätigt.

Mein Auto wurde dann in eine Partnerwerkstatt der gegn. Vers. geschleppt, und es wurde von seitens der Werkstatt ein Kostenvoranschlag von circa 3.600€ an die Vers. geschickt.

Die gegnerische Versicherung nun meint, es handelt sich um einen wirtschaftlichlichen Totalschaden, da der Reperaturwert, den Wert des Fahrzeuges übersteigt, und hat einen eigenen Gutachter eingestellt, um das Fahrzeug zu besichtigen.

Ich selber habe mir dann schon gedacht, dass der Gutachter der gegn. Vers. bestimmt im Interesse Ihner handelt, und habe meinen eigenen Gutachter gestern eingeschaltet.

Dieser meint, Ich solle noch einen Anwalt einschalten, Im Falle dass die gegn. Vers. nicht zahlen will, bei der Schätzung meines Gutachters, zumal laut Aussagen meines Gutachters, die gegn. Vers. wohl gerne das Ganze zu ihrem eigenen Gunsten schnell abwickeln will, da diese dafür bekannt sei.

Wie würdet ihr weiter vorgehen?

Ich denke mal, dass Fahrzeug kostengünstiger zu reparieren wird kein zu großes Problem darstellen, wenn ich es nicht auf Originalzustand reparieren lasse.

Mich persönlich nervt es einfach nur, dass ich den Stress dadurch habe, und möchte nun noch das Maximale rausholen was möglich ist.

Beste Antwort im Thema

Der erste Fehler war das du dich hast bequatschen lassen den Benz in ne Partnerwerkstatt der gegner. VS zugeben! Was sagt dein Gutachter zum Schaden in Summe?

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Für 1.500,- kann man den Schaden reparieren mit gebrauchten Teilen. Oder anders gesagt Fahrtüchtigkeit erhalten. Der Kotflügel ist beispielsweise ein rein optisches Problem.

am 15. April 2019 um 20:27

Zitat:

@celica1992 schrieb am 15. April 2019 um 19:56:24 Uhr:

Der Restwert kann sich ja noch erhöhen

Wie soll sich der noch erhöhen?

Wenn die versicherung jemanden findet der (angeblich) mehr zahlen würde. Aus dem grund sollte man schnell sein und das auto zum genannten restwert "verkaufen" ;)

am 16. April 2019 um 5:08

Der Restwert wurde ja eh schon vom Gutachter der gegnerischen Versicherung ermittelt.

Ja, und? Man muss sein auto aber dann auch zu diesem preis verkaufen, sonst kann o.g. fall eintreten.

Zitat:

@LXC180 schrieb am 15. April 2019 um 18:17:13 Uhr:

Hallo liebe Forengemeinde

Der Gutachter der gegn. Vers. hat heute mein Fahrzeug begutachtet und es kam folgendes heraus:

Reperaturkosten: 3.500euro

Wert bevor Schaden: 1.800euro

Restwert: 300euro

Laut Versicherung wuerde ich nun 1.500euro bekommen, hab aber gesagt dass ich noch meinen eigenen Gutachter und Rechtsanwalt eingeschaltet habe, das Gutachten von meinem Gutavhter steht noch aus.

So wie das hier steht, ist die Sachlage doch klar.

Außerdem gelten die Angebote der Restwertaufkäufer sicher nicht zeitlich unbeschränkt.

am 18. April 2019 um 20:49

Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 16. April 2019 um 08:05:12 Uhr:

Ja, und? Man muss sein auto aber dann auch zu diesem preis verkaufen, sonst kann o.g. fall eintreten.

Er will fikitv abrechnen und dann selber reparieren.

Da wird gar nichts verkauft.

Zwang dazu gibt es überhaupt nicht.

Der Versicherung ist es in dem Fall vollkommen egal, was er danach macht.

Die zahlen ihm WBW - Restwert aus und damit ist der Fall für die Versicherung abgehakt.

Stimmt, aber nur bei weiternutzung im falle eines wirtschaftlichen totalschadens. Sollte das fahrzeug NACH eingang der angebots der versicherung zum niedrigeren preis aus dem gutachten verkauft werden, kann sie die leistungen kürzen.

Du meinst sicher zum Höheren Preis?

Also ich war immer der Meinung es bliebe einen Freigestellt ob man verkauft oder nicht.

Nein ich meine wenn man zu einem geringeren preis verkauft als die versicherung einem anbietet.

Das thema ist kompliziert und wie immer gilt es nur für ganz bestimmte fälle.

Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 19. April 2019 um 17:39:53 Uhr:

Nein ich meine wenn man zu einem geringeren preis verkauft als die versicherung einem anbietet.

Das thema ist kompliziert und wie immer gilt es nur für ganz bestimmte fälle.

Du erzählst hier einen Bullshit, der kaum auszuhalten ist!

Er bekommt WB abzgl. RW -Punkt!

Ich schätze mal er meint wenn er das Fahrzeug zu einem höhreren Wert als im Gutachten genannt verkauft.

Das wäre der einzige Fall in dem die Versicherung die Erstattung mindern könnte, wenn sie Wind davon bekommt.

Ansonsten bekommt er WBW - RW, ganz klar.

Zumal es ja noch der Gutachter der Versicherung war, damit scheidet eine Nachbegutachtung aus.

Vielleicht hören wir ja nochmal was vom Themenstarter.

Wäre ja doch interessant zu wissen wie die Geschichte mit den 2 Gutachten ausgeht (ob sie abweichen und wer die bezahlt).

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