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Wirtschaflicher Totalschaden, Restwerteaufkäufer der Versicherung

Themenstarteram 12. Mai 2007 um 23:05

Hallo Unfallgeschädigte,

sind ähnliche Abwicklungen von direkt (billig?)-Versicherern ( oder anderen Versicherungen) bekannt und an der Tagesordnung?

Vorliegender Fall:

Die Schuldfrage ist eindeutig, die gegnerische direkt- Versicherung muß zahlen.

Mein Fahrzeug wird- als wirtschaftlicher Totalschaden- mit einem niedrigen Wiederbeschaffungswert angesetzt.

Die gegnerische direkt-Versicherung vermittelt mir einen Restwerte-Aufkäufer, der einen hohen Preis (Restwert) zahlen will ( klar..Mercedes W124 ).

Somit ist der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert sehr niedrig.

D.h. die Versicherung profitiert, wenn ich den Wagen behalte.

Über zahlreiche Antworten würde ich mich freuen.

Viele Grüße

quali

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19 Antworten

das ist dein guten Recht.

Du kannst noch eine Kostenpauschale in der schwindeleregenden Höhe von sage und schreibe 25 Euronen verlangen.

Mehr gibt es leider nicht für das hin und her mit der Versicherung.

 

Zitat:

Kann ich auch Pauschalbeträge für Aufwendungen geltend machen, die dadurch entstehen, daß ich den Gebrauchtwagen-Markt " abklappern" werde, um zu einer endgültigen Entscheidung zu kommen?

Da musst du allerdings aufpassen, dass du kein Eigentor schießt.

Du musst dich schon entgültig entscheiden, ob du das Auto nun behälst oder nicht. Und wenn du es weiter fährt, braucht du auch den Gebrauchtfahrzeugmarkt nicht abklappern. ;)

Es kann dir unter Umständen auch passieren, dass die Versicherung nach gewisser Zeit einen Nachweis von dir fordert, das du das Fahrzeug auch weiterhin in deinem Besitz hast und es nutzt.

Also alles mit Bedacht und Überlegung angehen.....

Themenstarteram 14. Mai 2007 um 16:38

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

das ist dein guten Recht.

Du kannst noch eine Kostenpauschale in der schwindeleregenden Höhe von sage und schreibe 25 Euronen verlangen.

Mehr gibt es leider nicht für das hin und her mit der Versicherung.

Da musst du allerdings aufpassen, dass du kein Eigentor schießt.

Du musst dich schon entgültig entscheiden, ob du das Auto nun behälst oder nicht. Und wenn du es weiter fährt, braucht du auch den Gebrauchtfahrzeugmarkt nicht abklappern. ;)

Es kann dir unter Umständen auch passieren, dass die Versicherung nach gewisser Zeit einen Nachweis von dir fordert, das du das Fahrzeug auch weiterhin in deinem Besitz hast und es nutzt.

Also alles mit Bedacht und Überlegung angehen.....

Hallo Dellenzähler,

vielen Dank für die Tips. Ich werde Deine Ratschläge, alles mit Bedacht und Überlegung anzugehen..... beachten.

Derjenige, der beruflich viel mit den Unfällen anderer zu tun hat, kennt sich eben in der Materie aus.

Viele Grüße

quali

Naja, den einen Leid, dess anderen Freud... :D

Themenstarteram 14. Mai 2007 um 17:01

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Naja, den einen Leid, dess anderen Freud... :D

Aber wie heißt es so schön:

Mercedesfahrer kommen nicht in den Himmel, denn den hatten sie ja schon auf Erden.

Und so werde ich weiterhin den Himmel auf Erden genießen, wenn auch der Kofferraumdeckel etwas aufklafft.

Also nochmals vielen Dank.

Grüße

quali

;)

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