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Wirrwarr bei privater Schadensregulierung

Themenstarteram 13. August 2014 um 23:49

Hallo,

Ich habe folgendes Problem:

Ich habe mir das Auto eines Bekannten geliehen und habe damit einen Schaden verursacht. Meine Frage dreht sich um die Regulierung des Schadens an dem geliehenen Fahrzeug.

Ich habe den Schaden versacht und möchte natürlich, dass er beseitigt wird. Der Geschädigte sagte mir, dass er den Schaden auf 1200 € schätzen ließ, aber bereit wäre in der Werkstatt eines gemeinsamen Freundes einen Kostenvoranschlag anfertigen zu lassen. Dieser belief sich auf 550 €. Der Geschädigte war nun aber mit der gewählten Werkstatt und der Reparaturmethode nicht mehr einverstanden. Die Stoßstange sollte komplett ausgetauscht und der Kotflügel gespachtelt werden. Der Eigentümer wollte nun nicht mehr, dass der Kotflügel gespachtelt wird.

Er holte sich einen neuen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag in einer anderen Werkstatt, der sich auf 1500 € belief.

Meine Vermutung ist mittlerweile, dass der Geschädigte 1500 € abgreifen will und es letztlich viel billiger reparieren lässt.

Ich bin einverstanden den Schaden zu bezahlen, wenn die Reparatur auf diese Art und Weise notwendig ist und er mir eine Rechnung vorlegt.

Kann er auf die Reparaturmethode bestehen? Wie verhält es sich mit den 2 gegensätzlichen Kostenvoranschlägen?

Ich würde mich freuen, wenn jemand Rat wüsste.

LG

Beste Antwort im Thema

Was erzählst Du denn hier bitte für einen Quatsch?

Er darf den Schaden fiktiv abrechnen. Dann hat er Anspruch auf die netto Reparaturkosten. Dabei ist völlig wurscht, ob eine Versicherung im Spiel ist oder man selbst reguliert.

Ob er dann was in Polen oder Zamunda oder nirgends machen lässt, ist seine Sache. Siehe BGB 249 Abs. 2

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Nochmal herby: Wenn Du jemandem einen Schaden zufügst, wählt er aus, wie der Schaden beseitigt wird. Fiktiv oder konkret. Ob Du eine Rechnung haben möchtest oder nicht, ist dabei genauso interessant, wie der berühmte Sack Reis.

Wenn der Geschädigte also auf einen Schädiger wie Dich trifft, ist er zu bedauern, denn er ist gezwungen, wegen Deiner falschen Rechtsauffassung das ganze Programm (Anwalt, Gericht etc.) zu fahren. Am Ende wird er gewinnen. Das kostet ihn viel Zeit und Dich zusätzliches Geld.

Das kannst Du ja so halten, wenn es Deine Art zu leben ist.

In dem Forum ist es aber als "Tipp" schlicht und ergreifend falsch, denn es erweckt den Eindruck beim Leser, dass der Geschädigte bei der Wahl der Restitution ein Mitspracherecht hat.

Hat er nicht. Ob es einem gefällt oder nicht.

Ist der Schädiger allerdings der Meinung, dass die Forderung selbst zu hoch ist, weil z.B. der Kostenvoranschlag nicht stimmt usw., kann er genau das tun, was auch eine Versicherung tun würde: die Frage auf dem Rechtsweg klären lassen.

Ich versuchs dem herby mal mit nem anderen Beispiel zu verdeutlichen :)

Jemand wirft dein 2 Jahre altes Smartphone runter und das Display ist hin. Das Handy hat einen Wert von noch 250€ Der Schaden liegt bei 200€ fürs Tauschen des Displays. Du kannst aber auf Grund deiner Vertragssituation ein neues für 1€ bekommen (musst dafür aber weiter 10€ Monatlich mehr bezahlen). Gibst du dem Schädiger dann die Rechnung über 1€ und bist zufrieden wenn er diese übernimmt?

Das ganze könnte man auch mit einen bereits vorhandenen Zweitgerät durchspielen, auch da gäbe es keine Rechnung für ein Ersatzgerät.

Der Schaden wurde hier im Fall der TE durch 2 unterschiedliche KVA bewertet. Wir können hier nicht genau sagen welcher richtig ist, vermutlich nach dem Bild aber eher der höhere. Von daher wird hier niemand abgezockt.

Grüße

Steini

am 17. August 2014 um 15:53

OK Steini....Smartphone.......dafür gibt es die Privathaftpflicht.......die aber bei einem geliehendem Auto nicht bezahlt

Ob eine PHV vorhanden ist oder nicht, jeder der einen Schaden verursacht, ist lt §823 BGB ersatzpflichtig.

Natürlich nur zum Zeitwert.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

In dem Forum ist es aber als "Tipp" schlicht und ergreifend falsch, denn es erweckt den Eindruck beim Leser, dass der Geschädigte* bei der Wahl der Restitution ein Mitspracherecht hat.

*der Schädiger

Sorry!

Hallo,

wenn ich auf jemanden treffen würde, der mir mit "ohne Rechnung zahl ich gar nichts" kommen würde, könnte ich natürlich auch auf die Idee kommen das ganze in einer Fachwerkstatt fachgerecht reparieren zu lassen, nachdem ich einen Gutachter das ganze bewerten lassen habe. Diese Rechnung präsentiere ich dann gerne.

Im ernst. Ich halte nach dem was ich hier gesehen habe 1500€ sicher nicht für zu viel, eher für zu wenig. Auch das "bereichern" ist nicht haltbar. Wenn er seinen wagen nicht, oder nicht fachgerecht reparieren lässt, hat er zwar mehr Geld auf dem Konto, sein Auto ist aber weniger Geld wert. Es kommt also auf das Gleiche raus, außer Du zweifelst den Kostenvoranschlag an, was dann eigentlich zwangsläufig zur Bestellung einen Gutachters führen müsste.

Liebe TE. MMn ist es nicht der Autobesitzer, der eure Freundschaft gerade nachhaltig zerstört, sondern Du. Vielleicht gelingt es Dir ja sich in seine Situation zu versetzten. Er verleiht sein Auto, das kaputt zurück kommt. Aus Freundschaft akzeptiert er einen gebrauchten Stoßfänger, lehnt eine inakzeptable Reparatur aber ab. Daraufhin wird ihm von Dir vorgeworfen er wolle sich bereichern und Dich betrügen. Sehr freundlich!

Grüße

Themenstarteram 20. August 2014 um 0:28

Mir ist eigentlich Wurst was du davon hältst wer hier welche Freundschaften zerstört. Das war nämlich nicht meine Frage.

Ich habe objektive Antworten auf meine Fragen bekommen, danke dafür.

Ich überweise, wenn ich nach seinem Urlaub die Kontodaten bekomme, das Geld und fertig.

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