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Schadensregulierung

Themenstarteram 5. August 2008 um 15:17

Hallo Leute,

ich habe da ein kleines Problem habe mir im November 2007 einen neues Auto geholt und was mußte passieren mir fuhr gleich am ersten Tag einer hinten drauf, alles schön und gut ich habe mir den Schaden damals laut Gutachten auszahlen lassen, habe den Schaden auch repariert bei einem Kumpel in seiner Freien Werkstatt. Nun ist mir aber wieder einer drauf gefahren und auch noch auf die fast gleiche Stelle, war wieder beim Gutachter und alles der Gutachter hat auch keine Vorschäden gefunden da ich im darauf hin gewiesen habe das schon jemand dort dagegen gefahren ist. Nur spinnt jetzt die Versicherung und will von mir eine Reparaturbestätigung, das problem ist nur das ich keine habe und mir die mein Kumpel auch nicht schreiben kann da wir alles Privat gemacht haben.

Kann ich hier irgendwas tun oder bleibe ich jetzt auf meinem Schaden sitzen.

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21 Antworten
am 5. August 2008 um 15:27

Warum warst Du nicht beim gleichen Gutachter wie nach dem ersten Schaden? Dieser hätte doch anhand seiner Unterlagen am besten prüfen können, ob es der gleiche Schaden wie damals oder ein anderer Schaden ist.

Themenstarteram 5. August 2008 um 16:32

Weil ich damals direkt im Autohaus war das Gutachten machen und ich diesmal leider daran gar nicht gedacht habe

am 5. August 2008 um 16:37

Zitat:

Original geschrieben von Schusti2

Warum warst Du nicht beim gleichen Gutachter wie nach dem ersten Schaden? Dieser hätte doch anhand seiner Unterlagen am besten prüfen können, ob es der gleiche Schaden wie damals oder ein anderer Schaden ist.

.... und warum stellt dein zweiter Sachverständiger keinen Vorschaden fest, wenn du ihn sogar gesondert daraufhingewiesen hast? Eine noch so gut ausgeführte Reparatur muss unter diesen Umständen vom Sachverständigen festgestellt werden können und er hat in seinem Gutachten dazu auch Ausführungen zu machen. Hat er das nicht getan und möglicherweise keine Vor- und oder Altschäden im Gutachten erwähnt, dürfte das Gutachten möglicherweise unbrauchbar sein und dann hast du (zumindest zunächst) in der Tat Probleme bei der/einer Schadenregulierung.

am 5. August 2008 um 16:42

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

.... und warum stellt dein zweiter Sachverständiger keinen Vorschaden fest, wenn du ihn sogar gesondert daraufhingewiesen hast? Eine noch so gut ausgeführte Reparatur muss unter diesen Umständen vom Sachverständigen festgestellt werden können und er hat in seinem Gutachten dazu auch Ausführungen zu machen. Hat er das nicht getan und möglicherweise keine Vor- und oder Altschäden im Gutachten erwähnt, dürfte das Gutachten möglicherweise unbrauchbar sein und dann hast du (zumindest zunächst) in der Tat Probleme bei der/einer Schadenregulierung.

So sieht´s aus. Wurde der erste Schaden repariert, müssen Reparaturspuren vorhanden sein. Sind keine da, ist eine schnelle und problemlose Schadenregulierung in weiter Ferne.....

Zitat:

Original geschrieben von Schusti2

 

So sieht´s aus. Wurde der erste Schaden repariert, müssen Reparaturspuren vorhanden sein.

Muß das wirklich ?

Bin kein KFZ´ler und kein Gutachter, deshalb diese Ketzerische Frage.

Wir wissen nichts über das alter des Wagens (neues Auto muß ja nicht Neuwagen sein ) und nichts über den Schaden.

Angenommen Auffahrunfall bei Schrittgeschwindigkeit. Stoßi ist hin und die Halter, sonst nix. Nun findet man durch Zufall auf dem Schrottplatz/ Verwerter das Teil sogar in der richtigen Farbe.--------------> Sieht ein Gutachter ( oder muß er das sehen) das wirklich?

am 5. August 2008 um 16:59

Original geschrieben von joschi67

Zitat:

Angenommen Auffahrunfall bei Schrittgeschwindigkeit. Stoßi ist hin und die Halter, sonst nix. Nun findet man durch Zufall auf dem Schrottplatz/ Verwerter das Teil sogar in der richtigen Farbe.--------------> Sieht ein Gutachter ( oder muß er das sehen) das wirklich?

Nö, wenn nur der Stoßfänger beschädigt war, ohne das weitere Schäden am Fahrzeug entstanden waren, kann und muss man dies natürlich nicht unbedingt erkennen. Wenn allerdings am Heckblech ein Schaden war, oder sogar an der Seitenwand, dann schon.

Ich bin davon ausgegangen, dass es hier nicht nur um einen Stoßfänger geht. Falls doch, war mein post natürlich falsch.

"der Gutachter hat auch keine Vorschäden gefunden da ich im darauf hin gewiesen habe das schon jemand dort dagegen gefahren ist." 

 

Also, fach- und sachgerecht repariert oder was nun ?

 

Was bitte steht dem nun im Gutachten unter der Rubrik "Vorschäden" ???

 

Gruss

 

Delle

am 5. August 2008 um 17:42

Hallo

Ich hatte mal einen unverschuldeten Unfall mit meinem Wagen (mir ist an der Ampel der Vordermann "draufgerollt"),der Verursacher hatte keinen Versicherungsschutz,meine Vollkasko ist dafür aufgekommen. Die Haben die Rep. Kosten ohne MWST. gezahlt da ich den Schaden nach Kostenvoranschlag der Werkstatt abgerechnet habe.

Die haben mich aber ausdrücklich darauf hingewiesen, das keine Schäden der betroffenen teile bei weiteren Unfällen ohne Reparaturnachweis anerkannt werden.

Evtl. hat sich deine Versicherung bei der Schadensbeseitigung auch dazu geäußert?

Gruß NRGRollEr

Themenstarteram 5. August 2008 um 20:12

Also Leute das Auto ist ein BMW X3 und ist 2007 Baujahr hat gerade mal 30 000 km runter, und zu dem alten schaden es waren nur meine Heckschürtze und die darin befindlichen Rückfahrwarner die ich damals komplet mit Heckschürtze getaucht habe, und ehrlich gesagt glaube ich nicht das man eine komplett getausche Schürtze von der Orginalen unterscheiden kann.

Ich habe mir das Gutachten noch mal durch gelesen und da steht zum Zustand des Auto folgendes: "Das Fahrzeug befand sich vor Schadeneintrutt in einem sehr guten Zustand."

Hilft euch das mehr, ich frag mich trotzdem ich lasse mir doch nicht das Geld auszahlen und lasse es dann doch in einer Werkstatt machen wo ich noch die Mwst. selber bezahlen muß, die ich bei einer Gutachtenauszahlung eh nicht mit bekomme.

woher weis denn die Versicherung von dem Vorschaden, wenn im Gutachten dazu nix steht ? :confused:

 

ps. "Das Fahrzeug befand sich vor Schadeneintrutt in einem sehr guten Zustand." Damit wird nur der gesamte Zustand des Fahrzeuges beschrieben. da muss noch ein anderer Text zu Vorschäden und Altschäden im Gutachten stehen. 

 

Gruss

 

Delle

Moin Moin.

Scheinbar Hat der TE beim zweiten Gutachten dem Gutachter/SV

offenbart,daß das Fahrzeug einen Vorschaden hatte,dementsprechend

wird der GU/SV es im Gutachten vermerkt haben.

(So habe ich das geschriebene/von mir gelesene verstanden.)

Und jetzt haben wir das Problem,das es keine Beweissicherung

über die Reparatur (und sei sie noch so gut)

nach fiktiver Abrechnung gibt.

Ich finde insoweit die Frage der Vers. berechtigt,ob das Fahrzeug

repariert wurde,oder der alte Schaden noch Bestand hatte.

Gutachter/Sachverständige sind übrigens keine Hellseher,

sprich,ein GU/SV kann nur nach seinem momentanem

Eindruck urteilen.

MfG.alrock01

am 6. August 2008 um 8:22

Hallo,

hier hilft nur Kontakt mit dem SV, der den ersten Schaden aufgenommen hat, aufzunehmen und eine Mehrfertigung der Lichtbilder des alten Gutachtens anzufordern. Dies wird in der Regel zwar was kosten, aber der SV muß die alten Bilder noch haben.

Dann kann der SV im neuen Schadensfall die Bilder und die abgebildeten Schäden vergleichen.

Anhand dieses Vergleiches ist es vielfach möglich, den Beweiß zu führen, ob ein nicht instand gesetzter Altschaden vorhanden ist oder nicht.

Etwas viel Aufwand für lediglich eine Heckschürze, muss aber sein. Denn man will ja nicht nur den Schaden bezahlt bekommen, sondern muss auch noch bedenken das man schnell in den Verdacht eines versuchten Versicherungsbetruges kommt.

Daher ist jeder gut beraten, der sein Fahrzeug in Eigenregie instand setzt (was jedem sein gutes Recht ist), eine Reparaturbestätigung erstellen zu lassen. Kostet zwar auch eine Kleinigkeit, hilft aber ungemein. Des Weiteren kann anhand der Reparaturbestätigung auch Nutzungsausfall geltend gemacht werden. Natürlich nur, wenn kein Mietwagen genommen wurde und der Anspruch darauf besteht.

Das allerbeste allerdings ist die Reparatur im qualifizierten Fachbetrieb gegen Rechnung mit Garantie.

Mfg.

SV Stoll

Themenstarteram 6. August 2008 um 14:07

Aslo ich habe noch mal nach gelesen, es steht noch drin das keine weiteren Schäden die nicht vom Unfall hervorgerufen worden erkennbar waren.

Aber ich Frage mich trotzdem jeder ordentliche Gutachter erkennt doch ob der Schaden neu ist oder von vor einem dreiviertel Jahr sind das erkenne ich ja sogar als Leihe

Themenstarteram 6. August 2008 um 15:07

Zitat:

Original geschrieben von NRGRollER

Hallo

Ich hatte mal einen unverschuldeten Unfall mit meinem Wagen (mir ist an der Ampel der Vordermann "draufgerollt"),der Verursacher hatte keinen Versicherungsschutz,meine Vollkasko ist dafür aufgekommen. Die Haben die Rep. Kosten ohne MWST. gezahlt da ich den Schaden nach Kostenvoranschlag der Werkstatt abgerechnet habe.

Die haben mich aber ausdrücklich darauf hingewiesen, das keine Schäden der betroffenen teile bei weiteren Unfällen ohne Reparaturnachweis anerkannt werden.

Evtl. hat sich deine Versicherung bei der Schadensbeseitigung auch dazu geäußert?

Gruß NRGRollEr

Frage was hat den meine Versicherung damit zu tun ich bin doch gar nicht schuld.

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