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Wirrwarr bei privater Schadensregulierung

Themenstarteram 13. August 2014 um 23:49

Hallo,

Ich habe folgendes Problem:

Ich habe mir das Auto eines Bekannten geliehen und habe damit einen Schaden verursacht. Meine Frage dreht sich um die Regulierung des Schadens an dem geliehenen Fahrzeug.

Ich habe den Schaden versacht und möchte natürlich, dass er beseitigt wird. Der Geschädigte sagte mir, dass er den Schaden auf 1200 € schätzen ließ, aber bereit wäre in der Werkstatt eines gemeinsamen Freundes einen Kostenvoranschlag anfertigen zu lassen. Dieser belief sich auf 550 €. Der Geschädigte war nun aber mit der gewählten Werkstatt und der Reparaturmethode nicht mehr einverstanden. Die Stoßstange sollte komplett ausgetauscht und der Kotflügel gespachtelt werden. Der Eigentümer wollte nun nicht mehr, dass der Kotflügel gespachtelt wird.

Er holte sich einen neuen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag in einer anderen Werkstatt, der sich auf 1500 € belief.

Meine Vermutung ist mittlerweile, dass der Geschädigte 1500 € abgreifen will und es letztlich viel billiger reparieren lässt.

Ich bin einverstanden den Schaden zu bezahlen, wenn die Reparatur auf diese Art und Weise notwendig ist und er mir eine Rechnung vorlegt.

Kann er auf die Reparaturmethode bestehen? Wie verhält es sich mit den 2 gegensätzlichen Kostenvoranschlägen?

Ich würde mich freuen, wenn jemand Rat wüsste.

LG

Beste Antwort im Thema

Was erzählst Du denn hier bitte für einen Quatsch?

Er darf den Schaden fiktiv abrechnen. Dann hat er Anspruch auf die netto Reparaturkosten. Dabei ist völlig wurscht, ob eine Versicherung im Spiel ist oder man selbst reguliert.

Ob er dann was in Polen oder Zamunda oder nirgends machen lässt, ist seine Sache. Siehe BGB 249 Abs. 2

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Da dein Bekannter eh nicht mehr dein Freund ist, würde ich bei der Regulierung genauso reagieren wie er jetzt.

Mach Ihm einfach dreist ein Angebot von € 500,- die Stossstange hat er ja schon. Ich würde mich auf keine Diskussion von wegen Abrechnung nach irgendwelchen Kostenvoranschlägen einlassen. Der repariert das 8 Jahre alte Auto eh für 100 - 200,- in Polen.

Entschuldige ist keine Beleidigung, aber der meint eine Dumme gefunden zu haben.

Und wenn er sich darauf einlässt, dann setz ein Schreiben, das mit der Bezahlung von € 500,- der Schaden beglichen ist. Und unbedingt auch die Zahlung auf dem Schreiben quittieren lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Fragesteller100

Dozer/Richtstand Auf-/Abbauen 58, 50 €

Front Rückverformen Zusatzarbeit 32, 50 €

Kotflügel H.l. instandsetzen 260 €

Hast du mal ein Foto? Dozer braucht es nur bei größeren Beschädigungen um die Karosse zurückzuverformen. Dazu muss sie aber erst einmal verformt sein, das passiert nicht bei einer Delle im "Kotflügel" (hinten = Seitenteil) und nur gebrochener Stoßstange.

In dem Falle würde ich mich niemals mit Spachteln zufrieden geben, das wird zwar viel gemacht weil billig, sach- und fachgerecht ist anders.

Themenstarteram 14. August 2014 um 12:46

Ich hab nur ein Foto der defekten stoßstange. Das sich durch den Aufprall der Kotflügel eingedellt hat, habe ich erst gesehen und erfahren als ich beim Bekannten mit dem Eigentümer in der Werkstatt war. Dort wurde der gesamte Schaden fotografisch festgehalten. Man sieht am Abstand zur Heckklappe, dass sich die Karosserie verzogen haben muss.

Auf den 500€-Deal wird er sich sicher nicht einlassen. Zumal er es offensichtlich darauf anlegt Plus zu machen. Aber genau das stört mich. Vor allem, weil wir eigentlich gute Bekannte "waren". Ich wäre natürlich bereit die tatsächlichen Kosten zu tragen.

Aber Fazit ist also, dass er (rechtlich gesehen), sofern er nicht mehr mit sich reden lässt, sobald er zuruckkommt, den Betrag des Kostenvoranschlags abzüglich der Mwst bekommt und ich den KV an sich (immerhin 60 €) nicht tragen muss.

Das wäre ein Lehrgeld von 1250 € + 230 € fr die Stoßstange -.-

Und dabei kann ich wahrscheinlich noch froh sein, wenn ihm nicht noch einfällt ein Gutachten zu machen und mir ein Leihfahrzeug für die Dauer der Reparatur in Rechnung zu stellen...

Das ist der Grund warum ich mein Auto niemals verleihe. Geht was kaputt kommt immer "Ey, bin doch dein Freund, machsu billich". Aus welchem Grund sollte dein Sportfreund auf die Erstattung seines Schadens verzichten? Frag dich das mal umgekehrt. Macht er den nur billig fertig hat er für das Fahrzeug eine entsprechend hohe Wertminderung hinzunehmen. Soll er die selber zahlen?

Bei dem Schaden sehe es nicht als Lehrgeld sondern als glimpflich davongekommen an. Hätte er den Schaden komplett in einer Fachwerkstatt beseitigen lassen wäre es teurer geworden. Von Gutachten, Wertminderung oder Nutzungsausfall noch ganz abgesehen.

Themenstarteram 14. August 2014 um 13:44

Ich denke nicht, dass du all meine Beiträge gelesen hast. Genau wegen derartig unqualifizierter Kommentare habe ich es mehrmals betont, dass ich den Schaden in vollem Umpfang begleichen, mich aber nicht abziehen lassen will.

Verbreite deine Meinung doch bitte woanders.

Themenstarteram 14. August 2014 um 14:34

Das ist übrigens Stoßstange.

Zitat:

Original geschrieben von Fragesteller100

Ich denke nicht, dass du all meine Beiträge gelesen hast. Genau wegen derartig unqualifizierter Kommentare habe ich es mehrmals betont, dass ich den Schaden in vollem Umpfang begleichen, mich aber nicht abziehen lassen will

Du willst nur nicht einsehen wie teuer die fachgerechte Beseitigung eines solchen Schadens sein kann. Dass er eine gebrauchte Stoßstange akzeptiert hat dir schon gut Geld gespart, das müsste er nicht unbedingt.

Bei der Diskussion und zwei differierenden Kostenvoranschlägen wäre ggf. ein Gutachten in eure beidseitigem Interesse um die Streitigkeiten zu beenden.

Letztlich ist ein Kostenvoranschlag für die Tonne. Wenn ein Dozer erforderlich ist ist jegliches "Spachteln" nur grober Pfusch, Hauptsache man sieht auf den ersten Blick nichts. Oder die Sache ist überzogen und nur eine kleine instandsetzbare Beschädigung vorhanden, dann ist der zweite KVA überzogen. Ohne Bilder vom gesamten Schaden ist alles weitere Hellsehen.

Mit Meinung hat das nichts zu tun, wenn ihr euch nicht einig werdet steht am Ende das übliche Schadenersatzrecht mit Anspruch auf Gutachter, Rechtsanwalt, fachgerechter Instandsetzung, ggf. Wertminderung usw.. Das ist nun einmal der Rechtsrahmen in dem sich die Geschichte bewegt. Ob dir das nun passt oder du das für unquailfiziert hälst oder nicht ;)

Hat sich grad überschnitten, zum Bild ohne Schaden dahinter zu sehen:

Stoßstange neu, lackieren, Parksensoren überlackieren

Pralldämpfer neu, Satz Halter, ...

Seitenteil instandsetzen, Dozer ggf. nach Demontage Stoßstange zu entscheiden oder weitere Spaltmaße die nicht passen (Tür, Kofferraumdeckel oben)

Seitenteil lackieren

Unklar Heckblech und weitere Deformationen hinter der Stoßstange, bei der äußeren Beschädigung wahrscheinlich. -> Stoßstange runter und gucken.

Aufgrund der Deformation ganz klar kein "Spachteln" sondern vernünftig Instandsetzen.

Themenstarteram 14. August 2014 um 14:56

Du gibst hier klar eine Meinung ab. Ich wäre darauf aus den Schaden möglichst billig zu beseitigen, ich hätte kein Einsehen usw.

Würde sich der Schaden auf 3000 € belaufen, würde ich auch den bezahlen.

Es ging darum, dass der Eigentümer wahrscheinlich mehr Geld will, als er für die Reparatur letztlich bezahlt. Und das ich mir im klaren darüber bin, dass er noch mehr tun könnte um mir das Geld aus der Tasche zu ziehen, habe ich ebenso bereits erwähnt. Also wenig hilfreich.

Aus meiner Umgebung raten viele ich solle ohne Rechnung, ob nun aus Deutschland oder Polen, gar nichts bezahlen, aber da das nicht durchsetzbar ist, werde ich ihm den Betrag des KV auszahlen. Fraglich ist ob ich dabei die Mwst abziehen darf. Aber warum dürfte ich das im Gegensatz zu einer Versicherung nicht. Er hätte ja die Möglichkeit mir den tatsächlichen Rechnungsbetrag zu zeigen.

Ich schreibe einfach eine schriftliche Stellungnahme, indem ich den Abzug der Mwst mit der fiktiven Schadensregulierung begründe und uberweise den darin angegebenen Betrag.

Themenstarteram 14. August 2014 um 15:00

Beim Spachteln gings nur um den Kotflügel. An der gebrauchten neuen Stange sind -halter und Parksensoren vorhanden.

Ich möchte meine Aussage von heute Mittag revidieren. Da ich jetzt das Bild gesehen habe, gehe ich von einem größeren Schaden aus.

Die Kante unter dem Rücklicht innerhalb des Kotflügels ist schon gegenüber der Heckklappe nach unten versetzt, das deutet auf noch mehr Beschädigungen unterhalb der Stoßstange hin :( Ich denke mal das du mit dem KVA von ihm wirklich schon ganz gut liegst und der KVA über 500€ eher als "Notreparatur" anzusehen wäre, aber eben nicht "Fachgerecht" Der von dir verursachte Schaden ist also tatsächlich so hoch und ist dem Besitzer daher auszugleichen. Die MwSt kannst du mMn ohne echte Rechnung wohl einbehalten, müsstest diese aber nachzahlen wenn eine Rechnung vorgelegt wird.

In diesem Falle würde ich aber zumindest erwähnen dass ich diese Rechnung dem Finanzamt zukommen lassen würde, Papier ist bekanntlich geduldig ;)

Grüße

Steini

PS: Hast du das Auto für deine Zwecke von ihm geliehen?

Zitat:

Original geschrieben von Fragesteller100

Es ging darum, dass der Eigentümer wahrscheinlich mehr Geld will, als er für die Reparatur letztlich bezahlt. Und das ich mir im klaren darüber bin, dass er noch mehr tun könnte um mir das Geld aus der Tasche zu ziehen, habe ich ebenso bereits erwähnt.

woran willst du festmachen machen das er mehr geld haben will als eine womögliche reparatur gekostet hätte? er hat einen ordentlichen kostenvoranschlag vorgebracht und die erste !!!schätzung!! lag da ja auch in dem bereich. ich sehe hier noch kein indiz dafür das er sich bereichern wöchte. wenn ich mir das foto anschaue kann ich es dem geschädigten nicht verübeln auf das 500 eur angebot nicht eingegangen zu sein.

Zitat:

Original geschrieben von Fragesteller100

Du gibst hier klar eine Meinung ab.

Würde sich der Schaden auf 3000 € belaufen, würde ich auch den bezahlen.

Es ging darum, dass der Eigentümer wahrscheinlich mehr Geld will, als er für die Reparatur letztlich bezahlt.

Nö, aber du hast genau an dem Punkt kein Einsehen. Du hast die fachgerechte Beseitigung des Schadens zu erstatten, unabhängig von der Entscheidung des Geschädigten sich mit einer Billigreparatur zufrieden zu geben und den Rest Geld zu behalten.

Märchensteuer brauchst du ohne Rechnung natürlich auch nicht zu erstatten, du hast die gleichen Ansprüche zu erstatten wie deine Haftpflichtversicherung es tun müsste. Von daher kannst du ja auch hier mal einige Threads lesen was diesbezüglich zu erstatten ist und was nicht. Gerade was die üblichen Streitpunkte Stundensätze, welche Werkstatt, Nutzungsausfall, Wertminderung oder Märchensteuer betrifft.

Was ihr unter "Sportfreunden" daraus macht ist euer Bier, aber so ist die derzeitige Rechtslage.

Themenstarteram 14. August 2014 um 15:36

Weil er mehrfach von einer Reparatur in Polen sprach, weil dort unter anderem der Lohn deutlich geriger sei.

Der 500 €-KV war von einem anderen Sportkumpel. Der ist Kfz-Meister und hätte sicher auch den Lohn untrr Freundshaftsdienst verbucht. Aber egal. Es steht ja nicht mehr zur Debatte.

Ein weiteres "Indiz" wäre dann wohl das Verhalten des Fahrzeughalters. Allein das Grinsen, als er die Stoßstange abgeholt hat und die Empfangsbestätigung unterschrieb.

Das Auto habe ich für meine Zwecke benutzt, also keine Gefälligkeit.

Kann mir noch jemand was zur Mwst sagen? Kann ich das genauso wie die Versicherung handhaben? Er hat ja schon gesagt, das er mir keine Rechnung mehr geben wird.

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