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Wirklich Eigenschaden?

Themenstarteram 16. November 2005 um 14:30

Folgendes ist passiert:

Zum Umzug einen 7,5 Tonner auf meinen Namen gemietet. Aufgrund Erfahrung ist mein Bruder gefahren.

Als dieser dann aus der Recht kleinen Ausfahrt rausgefahren ist, hat er leider nicht weit genug ausgeholt und den dicht neben sich stehenden BMW eine Beule verpasst. Der BMW ist auf meinen Namen zugelassen.

Den Fall der Versicherung vom Vermieter gemeldet. Diese lehnt ihn wegen Eigenschaden ab. Ist das OK?

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32 Antworten

Eigenschaden

 

Hallo madcruiser,

ok, zweiter Versuch.

Danke für den Deutschunterricht, hab`s erledigt.

>Arroganz< gefällt mir nicht.

>und persönlicher Herablassung< wie bitte? Verstehe ich nicht.

madcruiser, tatsächlich, ich bin kein Volljurist - nur wann u. wo habe ich das suggeriert oder gar behauptet?

Wenn ich ein Advokat wäre, was hätte das denn an deiner Diskussionsführung und Akzeptanz geändert?

Meine Aussage, dass der Haftpflichtversicherer des Vermiet-Lkw`s für den Schaden am BMW eintreten muss, ist nicht „auf meinem Mist gewachsen“. Das habe ich doch in leicht verständlicher Form und Sprache zum Ausdruck gebracht.

Nach Kenntnislage des bekannten Sachverhaltes, sind die Fachleute, reale praxiserprobte Volljuristen mit Schadenregulierungs- Schadenprüfungskompetenz, völlig einer Meinung. Es besteht besagte Eintrittspflicht.

Selbstverständlich brauchst du deshalb nicht in „Ohnmacht und Ehrfurcht erstarren“ u. darfst weiter auf dein für andere nicht nachvollziehbares Empfinden vertrauen.

}>Cassus Knussus ist der Eigenschaden und damit § 11 Nr. 2 AKB. Ich finde es schade, dass Du an der entscheidenden Stelle aussteigst{<

Und genau der ist es überhaupt nicht. Mit Verlaub meine Meinung - allerdings mit juristischem Beistand - und den braucht man halt manchmal :-)

Grüße

Beukeod

 

PS:Ich bitte dringlichst um positivere Vermutungsannahmen :-)

Deine Meinung bzw. die der "Spezialisten" kann ich sehr gut nachvollziehen und halte Sie für h.M..

Ich hoffe Du kommst mit dem Satz klar.

Gerne hätte ich den springenden Punkt vertiefend diskutiert. Die Brisanz ist in einer Welt von Dienst-, Miet-, Dauermiet- und Leasingwagen durchaus evident.

Ansonsten:

Nimm das Persönliche heraus und habe wie hier gezeigt durchaus mal den Mut gegen den Strom der Mehrheit der Posts zu schwimmen.

Du könntest am Ende Recht behalten und so dem Fragenden entscheidend weiterhelfen. ;)

Zitat:

Selbstverständlich brauchst du deshalb nicht in „Ohnmacht und Ehrfurcht erstarren“ u. darfst weiter auf dein für andere nicht nachvollziehbares Empfinden vertrauen.

Da haben wir sie wieder - Deine typische herablassende Art.

Ohnmacht und Ehrfurcht habe ich selbst bei Diskussionen mit Rechtsabteilungen der HV eines VU nicht.

Brauche ich bei meiner Erfolgsquote in solchen Gesprächen auch nicht. ;)

Erfolg ist dabei kein Ergebnis des Empfindens, sondern eines von Argumenten.

Eigenschaden

 

Hmmm!

 

Zitat:

Da haben wir sie wieder - Deine typische herablassende Art

.......oder es so sehen zu wollen/müssen

Vielleicht haben wir unpässliche Mentalitäten? Auch kein Problem. Die Mischung machts.

Man liest sich.

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