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Ist das ein Eigenschaden ?

Themenstarteram 31. Oktober 2014 um 17:25

Hallo, folgender Fall ist passiert:

Der Ehemann fährt seiner Ehefrau beim ausparken auf der Straße an Ihr Auto. Beide Autos sind beschädigt. Das Auto des Ehemann`s ist ein Leasingfahrzeug und von seiner in seinem Eigentum stehenden GmbH geleast und auch versichert worden ( Vollkasko ) Halter ist ebenfalls die GmbH. Das zweite Auto ist Eigentum der Ehefrau. Halter und Versicherungsnehmer ist ebenfalls die Ehefrau.

Die Eheleute haben Gütertrennung vereinbart.

Daher die Frage - handelt s sich hier um zwei Vollkaskoschäden oder um einen Kasko und Haftflichtschaden?

Vielen Dank schoneimal vorab.

Beste Antwort im Thema

Wobei inzwischen manche Tarife auch den Eigenschaden mit abdecken.

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Es ist kein Eigenschaden,

folglich können Ansprüche an die KFZ-Haftpflichtversicherung gestellt werden. Gütertrennung ist ohne Relevanz.

Klaus

Ich sehe die Gütertrennung als gegeben an und daher ein KH Schaden, selbst wenn der Ehemann Eigentümer des KFZ wäre.

Da das KFZ aber das Eigentum der Fa. ist, spielt die Gütertrennung keine Rolle.

am 31. Oktober 2014 um 18:34

§ 11 Nr. 2 und § 17 AKB kennen keine Gütertrennung.

Klaus hat es doch schon völlig richtig beantwortet. Das Leasingfahrzeug steht im Eigentum der Leasinggesellschaft. Daher ist kein Eigenschaden. Welchen Güterstand die Eheleute vereinbart haben, ist irrelevant.

Bei Motor Talk ist es sehr wichtig bereits festgestellte Fakten nochmal festzuhalten und getrennt zu erwähnen :D

am 1. November 2014 um 12:55

Hilft ja nichts, wenn jemand wieder was falsches schreibt, obwohls schon richtig beantwortet wurde.

Zitat:

@stullek schrieb am 1. November 2014 um 13:28:45 Uhr:

Bei Motor Talk ist es sehr wichtig bereits festgestellte Fakten nochmal festzuhalten und getrennt zu erwähnen :D

Bei Motor Talk ist es sehr wichtig .... Kommentare abzugeben, die mit der Frage nichts zu tun haben :D

Gibt es Geld pro Beitrag?

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 1. November 2014 um 14:21:12 Uhr:

Zitat:

@stullek schrieb am 1. November 2014 um 13:28:45 Uhr:

Bei Motor Talk ist es sehr wichtig bereits festgestellte Fakten nochmal festzuhalten und getrennt zu erwähnen :D

Bei Motor Talk ist es sehr wichtig .... Kommentare abzugeben, die mit der Frage nichts zu tun haben :D

Gibt es Geld pro Beitrag?

Ja. Ist dein Scheck noch nicht angekommen?

Ich krame mal dieses Thema wieder hervor. Ich tue mich etwas schwer die Definition "Eigenschaden" zu verstehen. Ich weiß nicht ob ich das in meine Suche nach einer KFZ-Versicherung mit einbeziehen soll.

Ich hatte es so verstanden, dass wenn ich mein Fahrzeug irgendwo gegen fahre, dass dort dann ohne die VK zu nutzen der Fall Eigenschaden eintritt mit den 500 SB.

kann mir das jemand verständlicher machen?

Edit: Ich glaube es hat gerade geklickt. Wenn ich in zb. meinen Zweitwagen fahren würde, wäre das abgedeckt. So korrekt?

Nein.

Gemäß § 823 BGB hat derjenige, der das Leben oder die Sache eines Anderen schädigt, für den entstanden Schaden aufzukommen.

Wenn ich mit meinem Zweitfahrzeug als Fahrzeuglenker mein Erstfahrzeug beschädige, habe ich nicht das Eigentum eines Anderen geschädigt.

Aus diesem Grunde ist die Haftpflicht raus.

Wobei inzwischen manche Tarife auch den Eigenschaden mit abdecken.

Danke Herbert,

hatte mir selber gerade den Beitrag vor Deinem Kommentar durchgelesen.

Daran merkt man halt, dass mein damaliger Job schon ein paar Jahre zurück liegt.

Ditt macht doch nüscht. :)

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