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HUK24 Eigenschaden

Guten Morgen zusammen,
bei der Kasko der HUK24 gibt es die Option "Kasko plus", die u.a. Eigenschäden abdeckt.
Frage ist, ob man diese Option braucht um Schäden abzudecken, die durch die Benutzung des eigenen Anhängers am eigenen Zugfahrzeug entstehen.
z.B. beim Anstoßen des Hängers an das eigene Auto beim Anhängen, Schäden am Zugfahrzeug beim Beladen, Schäden am Zugfahrzezg beim Fahren mit dem Hänger.
Oder sind diese Fälle auch ohne diesen Baustein abgedeckt, und Eigenschäden bezieht sich Schäden die zwischen eigenen Autos entstehen ?
Danke schonmel. :)

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27 Antworten

Bei Direktversicherungen muss man die Bedingungen schon Mal selbst lesen, oder?
A.8 Kasko PLUS Baustein
Für Kasko PLUS gelten die Bestimmungen der Kasko, sofern in diesem
Abschnitt nichts anderes vereinbart ist.
A.8.1 Eigenschadenversicherung
Wir ersetzen Sachschäden unter folgenden Voraussetzungen:
• Sie haben eine Vollkasko abgeschlossen.
• Bei Gebrauch des versicherten Fahrzeugs verursachen Sie einen Sachschaden
an:
– einem auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeug
– einem Gebäude in Ihrem Eigentum oder
– Ihren sonstigen Sachen.
Wir leisten auch, wenn nicht Sie, sondern eine in der Kfz-Haftpflichtversicherung
mitversicherte Person den Schaden verursacht.
Versicherungsschutz besteht auch auf Ihren eigenen Grundstücken.
Die maximale Entschädigungsleistung pro Versicherungsjahr beläuft sich
auf 100.000 €.
Die Selbstbeteiligung für derartige Schäden beträgt 500 € je Schadenereignis.
Haben Sie in der Kasko eine Selbstbeteiligung für den Schaden
an Ihrem Fahrzeug vereinbart, ziehen wir diese zusätzlich von unserer
Leistung ab.

Zitat:

- selbst lesen, oder?

Des Lesens halbwegs fähig bin ich.

Vielen Dank für das Nicht - Beantworten der Frage.

Zitat:

@Spi95 schrieb am 27. Dezember 2023 um 10:53:30 Uhr:



Vielen Dank für das Nicht - Beantworten der Frage.

Warum "Nicht-Beantworten"?

Der Anhänger-Betrieb dürte doch in jedem Fall ein "Gebrauch des versicherten Fahrzeugs" sein?

Wenn man mehrere KFZ besitzt, welche nebeneinander stehen kann das sehr sinnvoll sein.
Besonders in engen Tiefgaragen :).

Bei der HUK24 ist der Schaden verursacht durch den eigenen gezogenen Anhänger in der Vollkasko enthalten. Ist aber erst seit 2022 dabei (in etwa):
Zusätzlicher Versicherungsschutz
• Bei Gespannen gilt: In der Versicherung des ziehenden Fahrzeugs sind
gegenseitige Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug
ohne Einwirkung von außen mitversichert (z. B. Rangierschäden, Schäden
beim An-/Abhängen, Schlingerschäden). Voraussetzung: Sie sind
Eigentümer des gezogenen Fahrzeugs.
Dafür braucht man die KasoPLus nicht

Zitat:

@nogel schrieb am 27. Dezember 2023 um 10:59:25 Uhr:



Zitat:

@Spi95 schrieb am 27. Dezember 2023 um 10:53:30 Uhr:



Vielen Dank für das Nicht - Beantworten der Frage.

Warum "Nicht-Beantworten"?
Der Anhänger-Betrieb dürte doch in jedem Fall ein "Gebrauch des versicherten Fahrzeugs" sein?

Aber eben kein

Kraft

fahrzeug.

Die Frage ist: Brauche ich diese Option um Schäden abzudecken, die durch die Benutzung des

eigenen Anhängers

am

eigenen Zugfahrzeug = bei der HUK Kasko - versicherter PKW

entstehen.

Oder brauche ich diese Option nicht, weil durch die Kasko allein schon abgedeckt.

Das hier
***
Sie haben eine Vollkasko abgeschlossen.
• Bei Gebrauch des versicherten Fahrzeugs verursachen Sie einen Sachschaden
an:
– einem auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeug
***
würde mich zur Mail greifen lassen um die Fragen gezielt zu beantworten.
Fährt man mit seinem Fahrzeug gegen das Fahrzeug eines Familienmitglieds, dass bei der gleichen Versicherung versichert ist, wird dieser Baustein vermutlich den Schaden übernehmen, was ohne ihn nicht der Fall wäre.
Wenn ich mit meinem Hänger so blöd rückwärts abbiege, dass er mir den Kotflügel eindrückt, wird es wohl die VK des Zugfahrzeugs richten, auch ohne Zusatzbausteine.
Verballere ich die Stoßstange beim ankoppeln wird es schon sehr knifflig. Das Zugfahrzeug steht, die Haftpflicht des Hängers greift vermutlich nicht, da er geschoben wird. Und VK für Hänger? Hat das überhaupt jemand? Wobei auch dort die Frage wäre, ob sie greift, solange man schiebt.
Frage schriftliche formulieren, dann hat man es belastbar vorliegen.

Familienmitglied ist nicht aussagefähig. Wichtig ist der Versicherungsnehmer und Halter. Wenn der identisch zum Schädiger ist, liegt kein Fremdschaden vor und die Haftpflicht ist raus. VK zahlt den Schaden an dem Fahrzeug für das eine solche besteht und keinesfalls alle Schäden. Eigenschafendeckung bedeutet nach meiner Auffassung, dass da auch Schäden an eigenen Sachen bezahlt werden. Ich würde da einen eigenen Anhänger einen Kraftfahrzeug gleichsetzen, bin aber kein Jurist oder Schadenssachbearbeiter.
Fragen kostet nichts und macht klüger

@Zimpalazumpala
Genau bis dahin bich ich auch gekommen.
Meine Hoffnung war, dass es hier jemanden gibt der die Frage sicher beantworten kann, weil er z.B. beruflich in dem Bereich unterwegs ist.
Aber ich habs jetzt mal bei der HUK angefragt.

Zitat:

@Spi95 schrieb am 27. Dezember 2023 um 11:06:08 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 27. Dezember 2023 um 10:59:25 Uhr:



Warum "Nicht-Beantworten"?
Der Anhänger-Betrieb dürte doch in jedem Fall ein "Gebrauch des versicherten Fahrzeugs" sein?
Aber eben kein Kraftfahrzeug.
Die Frage ist: Brauche ich diese Option um Schäden abzudecken, die durch die Benutzung des eigenen Anhängers am eigenen Zugfahrzeug = bei der HUK Kasko - versicherter PKW entstehen.
Oder brauche ich diese Option nicht, weil durch die Kasko allein schon abgedeckt.

Sorry, nicht ich, sondern du hast den Text nicht sauber gelesen.

Der Text lautet doch " Beim Gebrauch des versicherten Fahrzeugs verursachen Sie einen Sachschaden

an:

– einem auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeug (...)"

Wenn du einen Anhänger an dein Fahrzeug an-/abkuppelst, gebrauchst du doch dein eigenes

Kraft

fahrzeug

Er gebraucht sein Fahrzeug, sprich Anhänger und veruracht dabei einen Schaden an seinem Kraftfahrzeug.

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 27. Dezember 2023 um 11:57:57 Uhr:


Er gebraucht sein Fahrzeug, sprich Anhänger und veruracht dabei einen Schaden an seinem Kraftfahrzeug.

Ist das so schwer zu verstehen? Auch das Anhängen eines Anhängers ist doch ein Gebrauch des zugehörigen Zugfahrzeugs, oder nicht? So wie das Einladen eines Bierkastens.

Das wir die Versicherung sehr vermutlich anders sehen. Klärung dieser Situation kann hier nicht belastbar ausdiskutiert werden, letztendlich zählt nur der Vertrag, den einem der SB erklärt.

Wenn du mit dem Anhänger beim Ankuppeln das Auto beschädigst zahlt das die VK des Autos.
Auch wenn der Hänger VK hätte, würde die das nicht zahlen.
Da es beim Anhänger kein Kasko-Plus gibt.

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