Wird Händlergewährleistung beim Weiterverkauf mit übertragen?
Liebe Freunde,
jetzt wirds juristisch.
Beispiel:
Privatperson A kauft vom Händler ein Gebrauchtfahrzeug und hat darauf ja die 2 Jahre Gewährleistung wobei nur im ersten Jahr der Händler in der Beweispflicht ist.
Privatperson A verkauft schon einen Monat darauf dieses Auto an Privatperson B. Hat Privatperson B nun IRGENDEINEN Anspruch gegen den Händler? Ich bin zwar kein Händler, meine Logik sagt aber nein, denn Privatperson A könnte vor dem Verkauf doch weiß Gott was für Schmu mit dem Auto betrieben haben. Da wäre es doch unfair wenn der unwissende Händler dafür gerade stehen müsste.
Danke im Voraus 🙂
17 Antworten
Zitat:
@Kai R. schrieb am 23. August 2022 um 16:33:45 Uhr:
Eine Garantie ist eine Zusage auf die Funktion eines Gerätes. Das ist etwas komplett anderes als der Gewährleistungsanspruch, der immer gegen einen Vertragspartner geht. Eine Garantie wird mit dem Gegenstand verkauft, der diese Garantie hat.
Das ist so beinahe komplett falsch.
Mal etwas verkürzt und vereinfacht: Der Gewährleistungsanspruch ist das Einstehenmüssen für die Mangelfreiheit einer Sache, und zwar bezogen auf Sach- wie auch auf Rechtsmängel. Ihr Umfang ist in aller Regel gesetzlich vorgegeben und nur in eher engen Grenzen (insbesondere durch AGB) einseitig einschränkbar.
Eine Garantie dagegen ist das (freiwillige), über eine Gewährleistung hinausgehende, verschuldensunabhängige Einstehenwollen für bestimmte Eigenschaften einer Sache oder eines Rechts (bzw. das Fehlen bestimmter, unerwünschter Eigenschaften). Weil eine Garantie freiwillig ist, kann sie nahezu beliebig ausgestaltet werden. In aller Regel wird sie daher auch nur dem Erstkäufer gewährt. Die Garantie haftet also nicht unbedingt dem verkauften Gegenstand an, wenn dieser weiterverkauft wird.
Zitat:
@Wikinger0815 schrieb am 23. August 2022 um 14:54:50 Uhr:
Nenn es auch Gewährleistungsanspruch....
... was keine Garantie ist.
Zitat:
@nogel schrieb am 23. August 2022 um 17:06:17 Uhr:
Es scheinen hier manche nicht mal die Begriffe "gesetzliche Gewährleistung" und "Garantie(versicherung)" auseinanderhalten zu können.
Den ich Unterschied habe ich sogar mal einer BWL-Stukadierten Bürokraft (die in der Auftragsbearbeitung und Rechnungsstellig tätig ist) erklären müssen. Und dann noch die Feinheit das wir B2B auch noch Ganartieausschluß geben (können). Jesses Maria ... schweres Thema 😁