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Händlergewährleistung? Für was muss der Händler aufkommen? Unzufrieden mit neuem gebrauchten!

Themenstarteram 6. Dezember 2016 um 10:37

Hallo Liebes Forum!

Vor ein paar Monaten habe ich einen gebrauchten Audi bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft.

Mit 12 Monaten Gewährleistung, wobei ich die Beweislastumkehrung noch auf meiner Seite habe, heißt also der Kauf ist noch weniger als 6 Monate her.

Gleich nach der Übergabe gab es ein paar Probleme, wesswegen ich beim Händler aber noch kein Fass aufgemacht habe. Ich wollte mich nicht gleich unbeliebt machen, falls noch was größeres kommen sollte, was nun leider aber der Fall ist. Ich liste mal auf womit ich die ganze Zeit zu kämpfen habe und was ich dagegen unternommen habe.

1)---Nachdem ich das Fahrzeug in Betrieb nahm viel mir schon auf das das Radio Probleme macht.

Das Radio war ein wesentlicher Faktor des Hohen Kaufpreises des Autos... (899€ Radio + Navi+ FSE)

Man konnte das Radio kaum lauter drehen als Zimmerlautstärke, USB wurde nicht erkannt, Bluetooth ging nicht, Navi ging nicht...Unterm Strich ging gar nix außer Radio hören bis maximal Lautstärke 15 (von 60)...Ab 15 fiehl der Ton komplett aus.

---> Da der Händler keine Ahnung von Radios hat und sehr weit weg wohnt kümmerte ich mich auf eigene Faust drum. Zerlegte das komplette Auto...Alle Lautsprecher raus, Radio raus, Kabel raus... Alles war total dahin gefuscht vom Vorbesitzer... Es stellte sich dann raus das der interne Verstärker vom Radio defekt war, das Zusatzmodul welches für Navi notwendig ist (400€) fehlte komplett, sowie das Zusatzmodul für Bluetooth (140€) fehlte komplett. Bei Ebay bekam ich zum Glück noch 250€ von einem Bastler.

Beim Händler habe ich mich nicht weiter beschwert, der hat davon keine Ahnung. "Ist Autoverkäufer und kein Radiohändler" Und da das Auto eh für ein Car Hifi Projekt sein sollte, musste eh alles neu (Glück für den Händler)

 

2)---Als nächstes fiehl auf das das Thermostat kaputt ist. Der Wagen hat Temperaturschwankungen und erreicht nie die 90° Betriebstemperatur.

3)-- Quasi am gleichen Tag (Beim Reifenwechsel) fiehl auf das ein Radbolzen lose ist. Grund dafür war ein defektes Gewinde in der Radnabe.

---> Daraufhin kontaktierte ich den Händler und erzählte ihm von Problem 2 und 3. Bezüglich Problem 2 wollte er sich in seiner VW Werkstatt informieren. Bezüglich Problem 3 meinte er das es schlecht für mich aussieht, da das nicht unter die gesetzl. Gewähleistung fällt.

Ich habe ihn daraufhin gesagt das mir das eigentlich egal ist. Dann soll er es halt "Kulanz" nennen...denken sie nur an die Probleme mit dem Radio, wo jeder "Nicht Car-Hifi-Freak" Ihnen die Hölle heiß gemacht hätte.

Nach einem Tag Wartezeit aufgrund der Beratung die er aufsuchen musste erhielt ich dann folgende Antwort:

"Das mit dem Thermostat das muss so sagt unsere VW Vertragswerkstatt. Aufgrund des Quattroantriebs öffnet das Thermostat früher, weil der Quattro mehr Kühlung bräuchte. Bezüglich der Radnabe hat er mir Angeboten das er mir diese vergünstigt besorgt. Einbau und Material muss ich selber zahlen."

 

Daraufhin ist mir der Kragen geplatzt. Habe höflich das Telefonat beendet und mir vorgenommen nur noch schritlich und zu Not über den Anwalt mit dem Händler zu kommunizieren. Ich war so zuvorkommend und er versucht mich so über den Tisch zu ziehen.

Deshalb hoffe ich hier um Hilfe. Ich möchte gerne alle Gewährleistungansprüche geltend machen, die mir jetzt noch möglich sind. Denn leider war das noch nicht alles...

 

-Das Auto verraucht extrem viel Öl (Mehr als 1Liter auf 1000km)

-Der Zahnriemen ist laut hersteller 2 Jahre "abgelaufen" (Der Händler versprach mir das ich mir darüber keine Sorgen machen müsste, da der Riemen erst ab 180tkm fällig ist. Von einem Zeitintervall erwähnte er nichts) Hat der Händler keine Hinweispflicht? Bzw fällt der Zahnriemen nicht unter die gesetzl. Gewährleistung WENN das Zeitintervall vom Vorbesitzer nicht eingehalten wurde?

-Hab ich noch Ansprüche auf das Navi-Zusatzmodul, obwohl ich das Radio schon weiterverkauft habe?

-Selbe für das Bluetooth Zusatzmodul?

-Die Motoraufhängung quitscht unerträglich bei jedem Gasstoß oder Einkuppeln. Bekanntes A3 Problem, wesswegen ich weis das das Quitschen von der Gummilagerung der Aufhängung kommt

-Der Wagen erreicht unter normaler Last niemals 80° Öltemperatur. Bei Vollast niemals mehr wie 83°

Unterm Strich sind das alles ja keine Pfennigbeträge mehr....Das Radio war mir noch egal...Aber wenn der Händler mich wegen einem kaputten Thermostat schon anlügen muss, dann muss ich ja auch härtere Geschütze ausfahren. Desweiteren glaube ich das der Händler von all den Problemen wusste (Auch vom erhöten Ölverbrauch) und dadurch das Fahrzeug extrem günstig erworben hat.

Bin über jeden Tipp sehr dankbar!

Ich erhoffe mir hier ein wenig wissenswertes über meine Rechte...Bevor ich Geld beim Anwalt ausgebe.

Danke!

 

 

 

 

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57 Antworten

Zitat:

@just999 schrieb am 6. Dezember 2016 um 11:37:46 Uhr:

2)---Als nächstes fiehl auf das das Thermostat kaputt ist. Der Wagen hat Temperaturschwankungen und erreicht nie die 90° Betriebstemperatur.

Temeraturschwankungen sind (in einem gewissen Bereich) völlig normal, so funktioniert ja ein Thermostat. Wird allerdings sinnloserweise (auch beim VW-Konzern) nicht angezeigt, sondern der Zeiger einfach in die Mitte gestellt.

In welchem Bereich schwankt denn deine Temperatur?

Gruß Metalhead

Zitat:

@just999 schrieb am 6. Dezember 2016 um 11:37:46 Uhr:

 

Bin über jeden Tipp sehr dankbar!

Ich erhoffe mir hier ein wenig wissenswertes über meine Rechte...Bevor ich Geld beim Anwalt ausgebe.

Bei der Vorgeschichte wird dir niemand einen wirklich Seriösen Rat geben können. Außer es nochmal im guten mit dem Händler zu probieren und die Mängel schriftlich! anzuzeigen, am besten mit Zustellurkunde. Sonst lautet mein Rat => Ab zum Anwalt und zunächst nur eine Erstberatung bei diesem machen! Die Kosten dafür muss man dir vorab benennen! Erst nach dieser Erstberatung kann man entscheiden, ob man eine Mandatsvollmacht erteilt oder nicht. Erst durch diese darf ein Anwalt überhaupt erst tätig werden. Eine Erstberatung dürfte so Pi mal Daumen bei 100€ liegen. Aber wie gesagt: Diese Kosten muss man dir benennen können! Sofern eine Rechtsschutzversicherung Existiert, muss der Anwalt erst die Deckungszusage von dieser Abwarten, bevor er tätig werden darf. Eine Erstberatung ist im Regelfall durch die RSV abgedeckt, aber auch hier hilft im Zweifel ein Anruf bei der Versicherung.

Was Du an der Radioanlage die Ausgangsposition verbastelt hast, kannst ihm nichts mehr "ankreiden" - schade. Hier ist "gut gemeint" mal wieder "schlecht gemacht".

Für den Rest: klare Liste schreiben - Radnabe, Temperatur, Ölverbrauch, Zahnriemen - alles. Termin vereinbaren (Fristsetzung), auto bei ihm abstellen (Reparaturfrist setzen) - alles schriftlich.

Sei Dir im Klaren: du hast jetzt eigentlich KEIN Auto.

Wenn der Händler nicht spurt, bleibt nur der Rechtsweg, wofür Du in Auslage gehen musst, wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast.

OK zuerst zu den Mängeln:

Thermostat und Zahnriemen: Müssen beide getauscht werden (WaPu und Umlenk/Spannrollen sowieso). Den Händler kannst du aber wahrscheinlich nur für den Thermostat verantwortlich machen.

Ölverbrauch läßt schlimmes erahnen. Entweder läßt es sich durch eine längere Autobahnfahrt beheben oder es wird richtig teuer. Hier könnte man auch den Händler beteiligen.

Motoraufhängung kann man bei der Zahnriemenaktion gleich mitwechseln lassen. Ich denke, den Händler kriegst du deswegen aber nicht ran (Der Betrag ist aber verschmerzbar).

Radnabe sollte auf Kosten des Händlers gehen.

Der Rat mit dem Anwalt ist auf Jeden Fall Gold wert, so wie sich der Händler windet kann man schlimmes erwarten...

HTC

Wobei zumindest der ZR eindeutig ein Verschleißteil ist (Thermostat kann evtl. je nach Laufleistung auch so ausgelegt werden).

Man muß sich halt ein Auto auch vorher mal anschauen und sich informieren.

Zu 100% Recht kommst du von einem Richter IMHO nicht.

Was für ein Auto ist es denn? Preis? Laufleistung?

Gruß Metalhead

Wenn der Zahnriemen zum Zeitpunkt des Verkaufs schon zwei Jahre überfällig war, sehe ich da durchaus einen Mangel.

Wenn der Kollege mit angezogener Handbremse vom Gelände fährt, und 15 km später neue Bremsbeläge braucht, wird es eher Verschleiß sein... :-)

Zitat:

@azrazr schrieb am 6. Dezember 2016 um 12:10:25 Uhr:

Wenn der Zahnriemen zum Zeitpunkt des Verkaufs schon zwei Jahre überfällig war, sehe ich da durchaus einen Mangel.

https://www.adac.de/.../...angel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf

Da sind auch einige ZR-Fälle dabei (kommt stark auf die Laufleistung an).

Da ging es aber um Motorschäden aufgrund von ZR-Defekt.

Sind einige Hämmer dabei, wo ich niemals mit gerechnet habe.

Darum "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand". ;)

Gruß Metalhead

am 6. Dezember 2016 um 11:19

Zum Radio: Da ist der Zug abgefahren, da geht nichts mehr.

Zum Thermostat: Da wären ein paar nähere Angaben zum Fahrzeug gut (Alter, Laufleistung). In diesem könnte man durchaus ein Verschleißteil sehen.

Zum Gewinde: Klassischer Gewährleistungsfall

Zum Zahnriemen: Sofern hier nicht schriftlich ein vollständiger Wartungszustand nach Herstellervorgaben versprochen wurde, ist das kein Mangel im Sinne der Gewährleistung.

Zum Ölverbrauch: Ist der so schlimm (muss mehr als 1l/1000km sein), dann ist das sicher ein Gewährleistungsthema und ein richtig dickes.

Zitat:

@HTC schrieb am 6. Dezember 2016 um 12:03:40 Uhr:

 

Ölverbrauch läßt schlimmes erahnen. Entweder läßt es sich durch eine längere Autobahnfahrt beheben oder es wird richtig teuer. Hier könnte man auch den Händler beteiligen.

Da ist was dran.

ABER: Es handelt sich hier um einen Audi A3, welche Motorisierung wissen wir nicht.

Allerdings sind die 1,8 / 2,0 l VAG Benziner berüchtigt für Ölverbräuche in dieser Größenordnung.

Es wird von Fällen mit 1l/750 km berichtet, die VW/Audi jedoch mit dem Hinweis auf den Stand der Technik i.d.R. laut Forenaussagen ablehnen.

Siehe Link unten.

Ob es sich dabei also um einen Mangel handelt für den der Verkäufer haftbar gemacht werden kann, oder ob das bei Audi "eben so ist" weil es dort dem Stand der Technik entspricht muss evtl. bewiesen werden, z.B. durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Wenn VW das als normal ansieht, wird dich der Verkäufer möglicherweise darauf berufen.

Ich sehe das nicht als Selbstläufer.

Lesestoff für ein ganzes Wochenende

 

@TE: Um welches Auto handelt es sich denn, Alter, Laufleistung, Motorisierung?

Also 1L/10000 Km kenne ich von den V6 Motoren her, aber 1L/1000 Km würde bei mir die Alarmglocken aktivieren!

Selbstläufer gibt es keine mehr, jedenfalls kenne ich kein aktuelles (max 15 Jahre) Modell.

HTC

Zitat:

@HTC schrieb am 6. Dezember 2016 um 12:30:14 Uhr:

Selbstläufer gibt es keine mehr, jedenfalls kenne ich kein aktuelles (max 15 Jahre) Modell.

Äh ich glaube das was du meinst ist ein Freiläufer :D

Fiat hat bis vor wenigen Jahren noch Freiläufer Motoren verbaut. (der Panda meiner Mutter von 2004 ist so einer)

Nur ein willkürlich gewähltes Beispiel aus dem Audi-Unterforum:

Zitat:

Bei meinen A4 1.8TFSI (BJ 2010 KM-Stand 100800) wurde auch vor ca 1 1/2 Wochen eine Ölverbrauchsmessung gestartet weil der Verbrauch die letzte Zeit rapide Anstieg. Ich bin seid dem ca 700Km gefahren und das MMI sowie der "nachgerüstete" Ölmessstab ist fast bei MIN angekommen, sprich ca 1l auf 800-vlt 900km.

...

Zitat:

So, gerade vom Freundlichen gekommen.

1,120 Liter auf 1000KM ! , Kulanzantrag wird gestellt.

...

Zitat:

Wurde abgelehnt, ich krieg hier gerade en übelsten Hals.

Jetzt bleibt mir nur noch die Kundenbetreuung, wenn da auch nichts bei rum kommt weiss ich nicht wie ich das bezahlen soll.

...

Zitat:

Hab jetzt eben mit der Kundenbetreuung telefoniert, Kulanzantrag wurde abgelehnt.

Laut Autobild sind 70% der Fahrzeuge aus bestimmten Baujahren betroffen.

Abhilfe kostet ab ca. 3000€ + MwSt.

Schon möglich, dass man das unter Umständen einklagen kann, habe ich keine Erfahrung.

Zitat:

@HTC schrieb am 6. Dezember 2016 um 12:30:14 Uhr:

Selbstläufer gibt es keine mehr, jedenfalls kenne ich kein aktuelles (max 15 Jahre) Modell.

Da hast Du etwas falsch verstanden.:D

Nee etwas zu ironisch formuliert... vor 15 Jahren war es noch möglich ohne Fremde Hilfe (Anwalt) was zu klären... nach welchem Modell auch immer.

Nun ist der Gang zum Anwalt fast immer Pflicht, den Gang über VW kann man sich schon mal sparen :)

HTC

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