Wird der Halter bei Kündigung der Versicherung informiert?

Aus gegebenem Anlass hat sich die Frage ergeben: Wird der Halter bei Kündigung der Versicherung informiert?

28 Antworten

Ich verstehe den Sinn der Frage grad nicht, worauf möchtest du hinaus, was ist das Ziel?

Es geht wohl um eine Trennung und Problemen bei Auto für Ex-Partner.

Wenn man das Ganze normal regelt, dann kündigt der Ex und sagt Bescheid. Wenn man Ärger verursachen will, dann eben nicht. Und danach sieht es hier aus, denn sonst wäre die Frage auch sinnlos.

https://www.motor-talk.de/.../PostJump.html?...

Ah ok, danke.

Der TE sollte seine Ehegattin splitten. Albaner helfen da gerne. 😉

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Mannomann, man kann sich das Leben auch schwer machen.
Als Versicherungsnehmer würde ich der Versicherung mitteilen, wie die Situation ist und dass man die Halterin zur Übernahme und Weiterführung der Versicherung auffordern soll.
Selbiges würde ich der Halterin ebenfalls mitteilen.

Gerade in solchen Situationen ist die Kommunikation oft schwierig. Und es kommt öfter vor als man denkt.
Oft genug ist auch noch der Falsche Halter und meldet die Kiste nicht um.
Und der andere hat nicht mal die Möglichkeit das Fahrzeug abzumelden. Bekommt nur die Post vom Amt und steht dumm da.
Kommt aber nicht nur bei Partnerschaften vor, auch bei Eltern-Kind Verhältnis, Großeltern-Enkel, Kumpels, Geschäftspartner

Für eine schnelle, vollständige Antwort wäre es natürlich hervorragend,wenn man im EO mal bissel mehr rein schreibt.
Jetzt wo hydrou den Fred raus gesucht hat,fällt mir auch wieder ein, dass der TE mal was von einer Trennung Preis gegeben hat.

@TE
Du bist also VN und deine künftige EX ist Halter.

Du möchtest die Versicherung kündigen.
Geht's in Deiner Frage darum,dass sie eine Mitteilung über die Kündigung bekommt oder möchtest Du sie Auflaufen lassen?

Bei ersterem schick ihr einfach eine Kopie Deiner Kündigung und sie hat 7 Monate Zeit sich um eine neue Versicherung zu bemühen.
Beim zweiten hat sie im Januar, spätestens im Februar die BU im Kasten.

Hi. Vielen Dank erstmal.

Ich bin VN und sie Halter, erst verlief nach der Trennung alles cool aber von ihrer Seite nun absolut nicht mehr und ich habe die VS zum Ende 2022 gekündigt.
Da wir aber nicht mehr miteinander sprechen kann ich dies nicht mitteilen und habe da an sich auch keinen Bock mehr riesig Aufwand zu betreiben.

Du must nicht selbst mit ihr sprechen, du kannst ihr auch schreiben, oder ihr das über die Versicherung mitteilen lassen, oder ihr einfach eine Kopie des Kündigungsschreibens zukommen lassen.

Was soll denn mit dem SF-Rabatt geschehen?

"Da wir aber nicht mehr miteinander sprechen kann ich dies nicht mitteilen..."

Warum nicht? Du kannst doch schreiben, kann sie nicht lesen? Schick ihr das per Einwurf-Einschreiben.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 9. März 2022 um 19:56:35 Uhr:


Du must nicht selbst mit ihr sprechen, du kannst ihr auch schreiben, oder ihr das über die Versicherung mitteilen lassen, oder ihr einfach eine Kopie des Kündigungsschreibens zukommen lassen.

Was soll denn mit dem SF-Rabatt geschehen?

SF verbleiben bei mir und tausche ich bei der HUK24 auf einanderes Fahrzeug.

Also das übliche Trennungsgezucke.

Die Kündigungsbestätigung in Kopie an die EX und fertig.
Wenn sie sich dann keine neue Versicherung sucht, nicht Deine Baustelle.

Kannst ihr ja den übrigen SF vom anderen Fahrzeug überschreiben. Man hat Sie ja auch Mal geliebt

Irrsinnige Idee, ich glaub da ist Hopfen und Malz verloren.

Demnächst kommt noch der Tipp, dass die zwei es doch nochmal miteinander probieren sollen. Vielleicht lieben sie sich ja noch...

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