Winterreifenpflicht quads?! Was tun?
Hey, hab ja im tread http://www.motor-talk.de/.../sym-quadlander-viele-fragen-t2943925.html nach reifen für mein sym quadlander 250 gesucht.. im endeffekt hab ich originalreifen von sym bestellt, vom sym ersatzteilhändler...
Und dann diese email:
Hallo xxx,
leider sind die Reifen im Moment nicht verfügbar, weder bei uns noch bei SYM bzw unserem Großhändler. In den letzten Tagen sind so viele dieser Reifen bestellt worden das man mit der Produktion nicht nachgekommen ist. Es wird also einge Tage dauern bis die Reifen wieder verfügbar sein werden, wir melden uns dann umgehend
Dann:
Ihre Überweisung ist eingegangen. Bitte teilen Sie uns Ihre Bankverbindung mit damit wir Ihnen den Betrag zurück überweisen können, da wie bereits geschrieben, die Reifen zur Zeit nicht lieferbar sind.
Wir melden uns dann wenn die Reifen wieder verfügbar sind, es wird aber sichertlich nicht mehr in diesem Jahr sein. lt. Angaben des Lieferanten.
Dann:
Lt. Hersteller ist es noch nicht sicher ob die Reifen überhaupt noch
produziert werden.
Wegen der neuen Winterreifenverordnung ist das fahren mit den Reifen im
Winter unzulässig.
Das gilt leider auch für die Quads
Wir haben aus genau diesem Grund erst einmal den Reifenverkauf für Quads
aus dem Shop entfernt.
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Brockhaus
Hmm was jetzt?
Von reifenfachhändlern komm ich auf 600 € für 4 gummis und das sind geländereifen, und die darf ich jetzt nicht benutzen?????
Was tun, muss mit dem quad täglich zur arbeit...
Hab zwar spezielle winterreifen für noch mehr geld gesehen aber für meine größe gibbs die net.
Beste Antwort im Thema
Auszug aus dem Bundesratsbeschluss zur Winterreifenpflicht:
"...gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft. Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sind in der Regel mit derart grobstolligen Reifen oder Ganzjahresreifen ausgerüstet, dass sie auch bei winterlichen Wetterverhältnissen eingesetzt werden können, ohne eine Gefahr oder eine Behinderung für die übrigen Verkehrsteilnehmer darzustellen"
Es kommt auf die Art der Zulassung (hier LoF) und auf ausreichend grobstollige Reifen an, dann keine Winterreifenpflicht. Eine LoF-Zulassung ist auch mit schwarzem Kennzeichen möglich. Ein grünes Kennzeichen begründet lediglich die Steuerfreiheit, nicht die Art der Nutzung.
43 Antworten
info für alle: es gibt keine "winterreifenpflicht". das wort haben sich alle nur zusammengereimt, vorallem auch weil wegen der geplanten pflicht viel darüber diskutiert wurde. leider ist dieses wort auch bei der polizei, dem tüv und allen anderen als merkblatt mit dem falschen wort "winterreifenpflicht" gelandet. es werden nur reifen mit bestimmten definierten EIGENSCHAFTEN gefordert. das gilt für quads wie auch für alle anderen kfz. und wieder ein weiteres schwammiges frei definierbares gesetz von unserem gesetzgeber.
in folgendem text den ich zusammengestellt habe erfahrt ihr, dass weder eine kennzeichnung des reifens, noch ein "winterreifen" gefordert werden (einfach ausdrucken und mitführen):
Auszug aus der neuen StVO vom 04.12.2010:
"(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen."
Es ist nicht ganz korrekt, dass ein Winterreifen das Zeichen M+S haben muss. Hier gibt es Widersprüche, denn es steht nur, dass Reifen die Eigenschaften wie in den Richtlinien beschrieben erfüllen müssen:
"(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."
Was solche Eigenschaften von Reifen sind, beschreibt die Richtlinie 92/23/EWG (EWG = Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (nunmehr Europäische Union)) an exakt der Stelle, die o.g. Entwurf zitiert: Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG. Dort steht geschrieben:
"2.2 „M + S-Reifen“: Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, daß sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M + S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist;"
Damit ist unzweideutig klar, was der (deutsche) Gesetzgeber konkret als Winterreifen versteht:
(mindestens) „M + S-Reifen“ (Man achte auf die Anführungszeichen im Gesetzestext der Richtlinie 92/23/EWG). Die Richtlinie 92/23/EWG erwähnt direkt am Anfang den Begriff "Reifen", ohne näher auf eine Gummimischung oder ähnliches einzugehen und ebenfalls findet sich in der Richtlinie nicht die Vorschrift, dass ein Reifen einen M+S-Aufdruck haben muss, um als solcher zu gelten. Der deutsche Gesetzgeber bezieht sich in seinem Gesetzestext lediglich auf die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG erwähnten Eigenschaften. Darüber hinaus ist die Bezeichnung M+S nicht geschützt und ebenso auf vielen Sommerreifen zu finden, da die Reifenhersteller diese Bezeichnung nach eigenem Ermessen aufdrucken können, ohne irgendwelche vorgeschriebenen Reifentests durchzuführen - da nicht vorhanden bzw. nicht vorgeschrieben.
Der Gesetzgeber hat verschiedene Fahrzeuge u.a. Land- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge generell aus der Pflicht entbunden, da diese in der Regel ohnehin ein grobstolliges Reifenprofil aufweisen und meist bauartbedingt keine M+S-Reifen für diese Fahrzeuge erhältlich sind.
Dass es für Quads oder ATV ohnehin fast nur Reifen mit einer im Vergleich zu PKW sehr viel weicheren Gummimischung und einem sehr groben Profil gibt, die jedoch keine M+S-Kennung haben, hat der Gesetzgeber offenbar verschlafen.
Man kann also sagen, dass alle Quad- und ATV-Fahrer, welche mit Stollenreifen unterwegs sind, keine Angst haben müssen, da sie der "Winterreifenpflicht" wortgetreu nachgekommen sind. Lediglich Fahrzeuge, die mit Strassenreifen ausgerüstet sind, sollten umgehend Stollenreifen ausrüsten, da es hierbei schwieriger wird, den geforderten Profileigenschaften eindeutig, unmissverst?ndlich und wortgetreu nachzukommen.
Soo viel text...
Aber die definition ist klar.
Vom gesetz, dürfen wir nicht, von den beamten werden wir wohl verschont..
Zitat:
Original geschrieben von Nikwalter
Nun toll, es heisst dann “egal wie ichs mache, mach ich es verkehrt“
Hab jetzt ein reifen gefunden, maxxis 4 snow, ich würd sagen das sind die richtigen, aber von m s steht da auch nix.
Das sind dann auch die einzigen reifen im netz, und passend nur für die hinterräder..
Hallo Leute.
Also nur M + S reicht nicht aus. Es muss das richtige Symbol drauf sein.Ber berg mit den drei Spitzen ind die Schneeflocke.
nein nuss nicht, es reicht auch das S+M Zeichen! habe sie jetzt schon in allen möglichen Autosendungen gezeigt.
das ist im Gesetz nicht verankert.
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Genau, vom Gesetz ist M+S (auch M&S, M/S) vorgeschrieben, alles weitere(Schneeflocke, Schneflocke im Berg) ist nettes Beiwerk.
Gute Winterreifen beim Auto haben beides aber auf Quadreifen ist das sowieso schwierig zu übertragen wegen der gänzlich anderen Profilierung und Gummimischung.
mfg
Moinsen mal.
War heute beim Tüv und "DER MACKER" hatte richtig Ahnung.
Hat mir ausgedruck was ich darf und was nicht.
LOF darf mit grobstolligen Reifen fahren...
VKP darf nicht fahren.
und auf die Frage wiso den sowas sagte er
"""""nimm dir nen kaffee und frag wen anders"""""
Neeee,.....hatte Glück.......DER hatte ahnung
Ja der hatte welche.
Also Quads sind auch per Gesetz drann mt Winterreifen,
und wenn es keine gigt muss es eben stehenbleiben.
Es sin nur die Kennungen M + S
M & S
M.S
und das Bergpiktogram mit Schneeflocke als Winterreifen zugelassen.
das stimmt nicht! das Quad muss nicht stehen bleiben. es ist nur Pflicht Winterreifen zu fahren, wenn es auch in der Eingetragenen Größe Winterreifen gibt.
Hast du das gelesen?
wenn man das schriftlich hat könnte man das vorweisen
und sich die 40 €uronen sparen
hier ist ein Schreiben aus dem Bundesverkehrsministerium. habe ich aus einem anderen Forum
Sehr geehrter Herr Xxxxx,
vielen Dank für Ihre Mail.
Zum Thema der Winterreifenpflicht für Quads kann ich Ihnen folgendem Sachstand mitteilen.
"§ 2 Abs. 3a Satz 1 StVO lautet wie folgt:
"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."
Damit gilt nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Pflicht, bei den genannten Wetterverhältnissen nur mit M+S-Reifen zu fahren, für alle Kraftfahrzeuge.
Als Kraftfahrzeuge gelten alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (§ 1 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz). Dazu gehören unzweifelhaft auch Quads.
Als M+S-Reifen gelten alle Reifen, welche die in der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Danach sind M+S-Reifen Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist. Ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist, hängt also nicht von der jeweiligen Kennzeichnung der Reifen ab. Erfüllen die Reifen aufgrund ihres grobstolligen Profils offensichtlich die beschriebenen Eigenschaften, ist eine entsprechende M+S-Kennzeichnung gar nicht erforderlich.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen zu etwas Aufklärung verhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Katja Schulz
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Politische Planung und Kommunikation -
Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
** 2 Abs. 3a Satz 1 StVO lautet wie folgt:
"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf
ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang
II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über
Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre
Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die
Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden
ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).*
Damit gilt nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Pflicht,
bei den genannten Wetterverhältnissen nur mit M+S-Reifen zu fahren, für
alle Kraftfahrzeuge.
Als Kraftfahrzeuge gelten alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft
bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (* 1 Abs. 2
Straßenverkehrsgesetz). Dazu gehören unzweifelhaft auch Quads und
ATV.
Der Verordnungsgeber hat bei der Formulierung der Vorschrift lediglich
auf eine internationale Begriffsbestimmung für M+S-Reifen
zurückgegriffen und diese für eine bestimmte nationale Regelung für
anwendbar erklärt. Dass dabei die in Bezug genommene Richtlinie
92/23/EWG nach ihrem Anwendungsbereich nicht für Quads und ATV gilt, ist
insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Begriffsbestimmung für
M+S-Reifen in der Richtlinie 97/24/EWG für Motorräder nahezu wortgleich
ist, unschädlich.
Als M+S-Reifen gelten - wie bereits erwähnt - alle Reifen, die die in
der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften erfüllen
(M+S-Reifen). Danach sind M+S-Reifen Reifen, bei denen das Profil der
Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf
Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften
gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der
M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder
Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume
getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist. Ob ein Reifen
ein M+S-Reifen ist, hängt also nicht von der jeweiligen Kennzeichnung
der Reifen ab. Erfüllen die Reifen aufgrund ihres grobstolligen Profils
offensichtlich die beschriebenen Eigenschaften, ist eine entsprechende
M+S-Kennzeichnung gar nicht erforderlich.
Verfügen Quads und ATV nicht über solche Reifen dürfen sie bei den
genannten Wetterverhältnissen nicht fahren, da ansonsten eine sichere
Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr möglich ist. Nichts anders gilt
für Krafträder, Pkw, Lkw und Busse.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung 367/2010
vom 26.11.2010 unter folgendem Link:
http://www.bmvbs.de/.../pressemitteilungen_node.html?...
Hi@all
meine muß AT Bereifung fahren, somit eure gesammelten §Paragraph Werke aus drucken, in eine Wetterfeste Hülle einschweissen und bei Bedarf den Herr Oberförster vorlegen,
habe in anderen Foren gelesen , dass auch die Herren Oberforster damit überforder sind.
Gruß Goace
Um das thema wieder zu beleben, habe auf meinen quad jetzt wieder strßenbereifung drauf, und werde im winter damit fahren.
So viele es polizisten, verkäufer und andere profis gibt, gibbs auch verschiedene meinungen zum thema..
ich werde meine maxxis onroad weiter fahren.