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Winterreifenpflicht quads?! Was tun?
Hey, hab ja im tread http://www.motor-talk.de/.../sym-quadlander-viele-fragen-t2943925.html nach reifen für mein sym quadlander 250 gesucht.. im endeffekt hab ich originalreifen von sym bestellt, vom sym ersatzteilhändler...
Und dann diese email:
Hallo xxx,
leider sind die Reifen im Moment nicht verfügbar, weder bei uns noch bei SYM bzw unserem Großhändler. In den letzten Tagen sind so viele dieser Reifen bestellt worden das man mit der Produktion nicht nachgekommen ist. Es wird also einge Tage dauern bis die Reifen wieder verfügbar sein werden, wir melden uns dann umgehend
Dann:
Ihre Überweisung ist eingegangen. Bitte teilen Sie uns Ihre Bankverbindung mit damit wir Ihnen den Betrag zurück überweisen können, da wie bereits geschrieben, die Reifen zur Zeit nicht lieferbar sind.
Wir melden uns dann wenn die Reifen wieder verfügbar sind, es wird aber sichertlich nicht mehr in diesem Jahr sein. lt. Angaben des Lieferanten.
Dann:
Lt. Hersteller ist es noch nicht sicher ob die Reifen überhaupt noch
produziert werden.
Wegen der neuen Winterreifenverordnung ist das fahren mit den Reifen im
Winter unzulässig.
Das gilt leider auch für die Quads
Wir haben aus genau diesem Grund erst einmal den Reifenverkauf für Quads
aus dem Shop entfernt.
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Brockhaus
Hmm was jetzt?
Von reifenfachhändlern komm ich auf 600 € für 4 gummis und das sind geländereifen, und die darf ich jetzt nicht benutzen?????
Was tun, muss mit dem quad täglich zur arbeit...
Hab zwar spezielle winterreifen für noch mehr geld gesehen aber für meine größe gibbs die net.
Beste Antwort im Thema
Auszug aus dem Bundesratsbeschluss zur Winterreifenpflicht:
"...gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft. Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sind in der Regel mit derart grobstolligen Reifen oder Ganzjahresreifen ausgerüstet, dass sie auch bei winterlichen Wetterverhältnissen eingesetzt werden können, ohne eine Gefahr oder eine Behinderung für die übrigen Verkehrsteilnehmer darzustellen"
Es kommt auf die Art der Zulassung (hier LoF) und auf ausreichend grobstollige Reifen an, dann keine Winterreifenpflicht. Eine LoF-Zulassung ist auch mit schwarzem Kennzeichen möglich. Ein grünes Kennzeichen begründet lediglich die Steuerfreiheit, nicht die Art der Nutzung.
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43 Antworten
Liegt eine Pkw-Zulassung vor, dann Winterreifenpflicht. Bei LoF-Zulassung ist die Winterreifenpflicht ausgenommen.
Hallo, auch bei LOF Zulassungen besteht die Winterreifenpflicht! Ich habe heute beim Tüv Nord angerufen und die haben mir gesagt das nur Land oder Forstwirschaftliche Fahrzeuge davon ausgenommen sind. Das heißt wir als Private müssen Winterreifen haben, was nur leider nicht geht das es nicht in alles größen Winterreifen gibt.
Gruß Matthias
Winterreifenpflicht beim Quad ist mir egal...
Ich fahr weiter mit meinen Maxxis-Straßenreifen.
Und wenn die Blauen mich anhalten haben die gleich 2 Gründe zumeckern:
1. Kein Nummernschild vorne 2. Keine Winterreifen.
Mal sehen, was das kostet....
Zitat:
Original geschrieben von TorBenz
Mal sehen, was das kostet....
80E + 1P wird das kosten
Tja das unter die WR-Pflicht auch Quads fallen ist wohl so nebenher passiert ohne dass da jemand mit Sachverstand intervenieren konnte. Ich hab noch keinen M+S Quadreifen gesehen(auch wenn es diese gibt) aber dass deswegen diese untauglich im Schnee wären naja, der überwiegende Teil der Profile ist dann doch recht grobstollig und bei den "Strassenreifen" ist der negativprofilanteil dann doch sehr hoch(zB Maxxis Dirt/Goldspeed).
Von dem her würde ich da gelassener rangehen, fährt sich das Gefährt auch bei Schnee tiptop würde ich für den unwahrscheinlichen Fall dass kontrolliert würde und das am Quad bemängelt würde die 40 Tacken bei mir haben.
mfg
Nun toll, es heisst dann “egal wie ichs mache, mach ich es verkehrt“
Hab jetzt ein reifen gefunden, maxxis 4 snow, ich würd sagen das sind die richtigen, aber von m s steht da auch nix.
Das sind dann auch die einzigen reifen im netz, und passend nur für die hinterräder..
Danke helmut, wegen diesem arkikel hab ich ja den tread erstellt..
Habe heute zich Händler angerufen und Sym selbst, keiner kann mir da ne auskunft geben..
Es ist immer wieder schön zu sehen wie viel Ahnung der Tüv( hab 2 mal angerufen und 2 verschiedene Antworten erhalten), die Polizei ( ich kann ihnen da nicht weiterhelfen, da wir noch nichts schriftlich haben), die Versicherung ( es gibt keine Winterreifenpflicht für Quads( laut denen darf ich fahren)) und die Reifen-Quadhändler haben. Ich finds total beklopt ein Gesetz raus zu bringen obwohl noch keiner bescheid weiß. Super das sind deutsche Politiker. Was mach ich denn wenn ich einen Unfall baue und die dann doch alle sagen ich hatte ja keine Winterreifen drauf. Naja, man kann nur hoffen das bald einer klagt wie beim Rauchergesetz für kleine Kneipen.
Gruß Matthias
Derzeit ist es tatsächlich so, dass ein Quad oder ATV mit LOF-Zulassung und ausreichend grobstolligen Reifen von der Winterreifenpflicht ausgenommen ist. Eine reine LoF-Zulassung reicht aus - es muss kein LoF-Betrieb vorliegen. Quads oder AtV mit VKP (PKW) Zulassung fallen derzeit noch unter die Winterreifenpflicht.
Im grunde muss ich jetzt mein quad stehen lassen, weil ich bei einen unfall nicht auf irgendein gesetz bauen kann.
Blöde, denn ich muss täglich zur arbeit damit. Zahlt mir der staat einen leihwagen für den winter?
Oder erstattet mir steuer und versicherungsbeitrag für den winter?
Oder bezahlt mir ein pkw reifen felgen set mit eintagung usw?
Wer hat lust auf ne sammelkläge?
Vor zwei Tagen war ich bei uns auf der Polizeistation
um das mal mit den Winterreifen zu klären.
Im 3. Büro bekam ich zwar eine Antwort aber nicht
auf meine Frage. Als ich dann noch mit LoF und VKP
Zulassung angefangen habe war es ganz vorbei.
Das war absolutes Neuland und sie haben mir auch
ganz offen gesagt das sie von Quad's keine Ahnung
haben.
Also da brauchen wir gar nicht erst nachfragen.
Aber wo sonst??????
Ich werde also weiterhin mit meinen grob stolligen
Reifen unterwegs sein.
Helmut
Also ich rufe morgen bei sym an, heute waren nicht die richtigen leute am telefon..
LOF zuhlassung alleine recht nicht weil die müssen Grüne nummern schilder haben müssen am sonsten LOF oder nicht spelet keine rolle keine grüne schild keine winter fahrt immer achten und dan fahren....
Auszug aus dem Bundesratsbeschluss zur Winterreifenpflicht:
"...gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft. Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sind in der Regel mit derart grobstolligen Reifen oder Ganzjahresreifen ausgerüstet, dass sie auch bei winterlichen Wetterverhältnissen eingesetzt werden können, ohne eine Gefahr oder eine Behinderung für die übrigen Verkehrsteilnehmer darzustellen"
Es kommt auf die Art der Zulassung (hier LoF) und auf ausreichend grobstollige Reifen an, dann keine Winterreifenpflicht. Eine LoF-Zulassung ist auch mit schwarzem Kennzeichen möglich. Ein grünes Kennzeichen begründet lediglich die Steuerfreiheit, nicht die Art der Nutzung.