Winterreifenpflicht für LKW
Da könnt Ihr die Uhr nach stellen.
Immer, wenn irgendwo Schneefälle auf der Autobahn sind, die ein paar Steigungen hat, heißt es sehr bald: LKW steht quer, Autobahn gesperrt!
Heute (Eigentlich gestern) abend bin ich selbst Opfer geworden. Auf der A3, kurz hinter dem Wiesbadener Kreuz in südlicher Richtung, ist ein holländischer LKW havariert, garantiert mit Sommerreifen. Hat mich 3 Stunden Wartezeit gekostet. Andere stehen die ganze Nacht wegen sowas.
Ich kann mich nur wundern, dass der Gesetzgeber toleriert, dass LKWs mit 85 über eine schneebedeckte Fahrbahn mit Sommerreifen donnern.
Ich finde, auf LKWs gehören Winterreifen zwischen November und April. Gesetzlich verordnet.
Beste Antwort im Thema
Dazu muss ich auch noch sagen das, wenn ich mit dem LKW hængen geblieben bin zu mindest 70% ein PKW fahrer die Finger im Spiel hatte😉z.b. enge Strasse Bergauf. Auf meiner Seite Parkte ein PKW und von oben kam auch 1 PKW. Ich konnte nicht auf die andere Seit obwohl ich schon ewig Blinkte. Nein man muss seinen Vorrang durchsetzen und an einer 12% Steigung den entgegenkommenden LKW zum anhalten zwingen. Klasse!!! Und noch besser war mal auf der Autobahn. Es ging mit 20-30 Km/h eine Steigung hoch. Die komplette Kolone kam gerade so vorwærts. Was macht der PKW vor mir? Mitten am Berg steigt er aus und macht seine Wischer sauber. Toll ich muss anhalten und komm nicht mehr los. 10000000 Schimpfwørter und Strafen sind mir eingefallen. Und am ende ist es noch einer der hier schlau Postet😉 Mitdenken ist im Winter wichtig. Und vorallem auch mal an den anderen Denken.
gruss
17 Antworten
Viele LKWs fahren fast das ganze Jahr mit M+S Reifen. Hinzu kommt das viele im Winter richtige Winterreifen aufziehn, die paar die mit Sommerreifen rumfahren sind ausnahmen, genauso wie bei PKWs, da gibts auch genügend die mit Sommerreifen an Steigungen die Straße blockiern.
Nur Winterreifen bringen nichts wenn man dank der vom Gesetztgeber vorgeschriebenen Achslasten kein Druck auf der Antriebsachse hat, vorallem im Leer zustand ist ein LKW auf der Antriebsachse sehr leicht. Da helfen keine Winterreifen und keine Achssperre, dann steht man, da hilft nur noch Schneeketten aufziehn, und dann kann man nur hoffen das man hoch kommt. Beladen sieht es besser aus, aber auch da bekommt man Probleme. Die Fahrer die das Gewicht so verteilen das sie nicht stecken bleiben bekommen dann den Ärger wenn sie gewogen werden. In Ländern weiter im Norden sieht das ganze anders aus. Da kann man selbst bei 40 Tonnen eine Achse vom Boden anheben und kommt von der stelle, aber sowas würde bei uns ja die Straßen kaputt machen.
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
nur wenn der Nachbar das Gewinnorientiert macht also Geld dafür nimmtZitat:
Original geschrieben von jloethe
Spassig wirds wenn der private mit Hänger den Umzug
beim Nachbarn macht das ist nach deren
Grechtigkeitsempfinden auch gewerblich wenn es nicht
nachweislich das eigentum des Fahrers ist.
Dann wird die Gewerblichkeit angenommen und es wird
vermutlich richtig Teuer. Jol.
Genau darin liegt da problem, der nachweis muß erbracht
werden was eigendlich nícht möglich ist,also Gewerblich.
Auch eine Sachleistung ( Essen gehen, Trinkgeld ecet. )
ist eine Leistung .
Jol.
naja der unterschied zwischen Aufwandsentschädigung ( ein Mittagessen während der Hilfe ) und Trinkgeld als Dankeschön hinterher ist doch sowohl für Laien als auch Gerichte recht klar zu erkennen