Winterreifenpflicht auch bei PKW Anhänger???

Hallo zusammen,

wie ist das eigentlich, auf dem Auto gilt ja ab sofort die Wi-Reifen Pflicht!
Und wie sieht es bei den PKW Anhängern aus?? Ich hab einen gebremsten Doppelachsanhänger (Pritsche) .... darf ich mit dem (der hat Sommerreifen drauf) dann z. b. überhaupt noch jetzt fahren?? z.B. um Holz zu holen, etc. ??

Oder gilt das Gesetz ausschliesslich für KFZ - also Fahrzeuge mit Motor?
Weiss das jemand?

Danke und Grüsse
Jürgen

Beste Antwort im Thema

Dass Die Winterreifen-Verordnung nur Kraftfahrzeuge (keine Anhänger) betrifft, dürfte sich nach neun Jahren herumgesprochen haben.

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Hier stehts auch:

http://www.stema.de/stema_news_de_101.html

Dann weiss ich auch nicht.
Zum Glück habe ich keinen Anhänger.

Zitat:

Original geschrieben von Taxidiesel



Ach ja, gibt es eigentlich schon bei Ebay oder anderen dubiosen Anbietern M+S - Metallstempel, mit denen man im erhitzten Zustand seinen Reifen zu M+S befördern kann? Oder ist das jetzt Urkundenfälschung :P

Kannst dir ja nen Stempel basteln, der den Rest des Reifens eindrückt und ein M+S Symbol hervorstehen lässt😁

Jau, super Idee 😉 oder von innen durchdrücken.

Ne, aber mal im Ernst, bei allem Verständnis für die Winterreifenpflicht würde ich die Anhängerbesohlungspflicht zumindest für ungebremste AH als Unsinn bezeichnen. Was hat denn so ein Praktikeranhänger für ne Jahresfahrleistung? Dafür noch mal 2 Reifen mehr in der Garage?

Ob sich das Fahrverhalten so sehr ändenr wird?

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Muss mich da auch mal einschalten, hab 2 Nachbarn die beide bei der Rennleitung sind und Anhänger sind defintiv ausgenommen, haben mir beide bestätigt. Im Gesetzestext steht es auch so drinnen. Bei den Herstellern muss ich allerdings widersprechen, mein neu gekaufter Anssems 2 to gebremst hat 185/70R13 90N drauf von GT Radial und zwar den Kargomax und man glaubt es kaum das sind Ganzjahresreifen.

mfG

Gut dass Du das nochmal so sagst.
Ich hätte es anders auch nicht verstanden, auch wenn ich es heute morgen so gehört habe.

Letztlich werden sicher bald die ersten Erfahrungen eintrudeln und dann weiss man es genau.

Zitat:

Original geschrieben von deville73


Nach ganz frischen Informationen müssen Anhänger anscheinend doch mit Winterreifen ausgerüstet werden.

Wenn dem wirklich so wäre, würde ich das Teil zum LKW Anhänger auflasten lassen, dann braucht man keine Winterreifen 🙄

So oder so, es weiß doch noch kein Rennleiter, was wirklich Sache ist...

Heute sind die in der Stadt langsam ihre Runde gefahren, ich habe am Straßenrand gestanden und mit einer Freundin erzählt. Nach dem 5. Mal haben sie angehalten und wollten irgendwas, von wegen: "ist verboten..." Am Straßenrand halten, ohne Behinderung, weder im Kreuzungsbereich, noch vor einer Ein-/ Ausfahrt etc. auf einer ausreichend breiten Straße ist verboten? "Ok Herr Wachtmeister, ich fahre gleich weiter... wo wir aber so schön plauschen hier: Ganz schön neblig heute?!" Er: "Nebel??" Ich: "Muss neblig sein, ihr habt die NSW an, ohne Nebel wäre das verboten und würde 10€ kosten!" Er bekommt nen knallroten Kopf und schluckt... Ich: "Wobei, mehrfach in einer Straße auf und ab fahren ohne triftigen Grund ist nach §30StVO auch verboten und kostet 25€!" Der Rennleiter bekam Fluchtreflexe und ich musste noch einen draufsetzen (weil ich die Antwort eh schon kannte): "Winterreifen habt ihr aber schon drauf? Kostet sonst 80€ und gibt Punkte!" Jetzt hatte ich seinen Ehrgeiz geweckt und er hat tatsächlich auf allen 4 Reifen die M+S Kennung gesucht... ich hab dagegen mal ihre Sommerslicks begutachtet und zu ihm gesagt: "Wenn das jetzt ein Polizist sieht, auf den Slicks fehlt die M+S Kennung!" Ich glaube, die Jungs waren bedient und machen demnächst einen weiten Bogen um mich 😁

Was mich an der Sache stört: Uns wollen sie am Liebsten noch zwingen, dass wir auf alle Fahrzeuge, Hänger etc. Winterreifen drauf machen, auch noch Ersatzreifen mit Winterprofil dabei haben und die fahren selbst mit abgelutschten Sommerpneus rum. Kein Wunder dass ich die Rennleiter im Winter immer überholen muss, weil die da rumtrödeln 🙄

Zitat:

Original geschrieben von deville73


Da müssteste eher was dran kleistern als einbrennen.

M+S Aufbügler? Hmmm... ich hab gerade eine neue Geschäftsidee 😁

Zitat:

Original geschrieben von deville73


Neue Lage.

Nach ganz frischen Informationen müssen Anhänger anscheinend doch mit Winterreifen ausgerüstet werden.

Der Grund ist, dass sie in angehängtem Zustand eine Einheit mit dem Kraftfahrzeug bilden, somit als Kraftfahrzeug gelten und aus diesem Grunde der Winterreifenpflicht unterliegen.

Bin mal gespannt, welche Spitzfindigkeiten sich in dem Gesetz noch so verstecken.

Der Anhänger bildet nicht eine Einheit mit dem PKW, sondern es ist ein Gespann. Ein Verbund von 2 Einheiten.

Das einzige ist bei Unfallschäden, die mit Anhängern im angehängten Zustand verursacht werden. Diese werden über die KFZ-Versicherung reguliert, da ein Anhänger ohne Zugfahrzeug nicht Aktiv teilnehmen kann.

Sonst ist jedes Fahrzeug für sich. Und Anhänger benötigen KEINE Winterreifen.

MFG Thomas

Ich danke Euch.

Der Tag meiner Verunsicherung neigt sich dem Ende zu.

Es scheint also doch so zu sein, wie ursprünglich angenommen. Keine WR-Pflicht für Anhänger.

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter



Was mich an der Sache stört: Uns wollen sie am Liebsten noch zwingen, dass wir auf alle Fahrzeuge, Hänger etc. Winterreifen drauf machen, auch noch Ersatzreifen mit Winterprofil dabei haben und die fahren selbst mit abgelutschten Sommerpneus rum.

Einsatzfahrzeuge sind wie immer ausgenommen und genießen Sonderrechte...🙄

War ja bei der Umweltzone auch so. Alle Handwerker müssen neue Autos haben, aber die öffentlich-rechtlichen Diesel dürfen weiter reinfahren.

Also mein 2,5t Humbaur BJ 2005 wurde Serienmäßig mit Dunlop Winter Sport M3 ausgeliefert.
Ich denke das ist sinnvoller als Sommerreifen. Und im Sommer hatte ich auch noch keine Probleme mit den Reifen. Kein schwammiges Fahrverhalten oder ähnliches.
Ich denke die Nächsten werden auch wieder Winterreifen sein.

Letzten Winter hatte ich allerdings einen Beladenen Sommerbereiften Motorradanhänger auf dem Rückweg vom Skiurlaub hinten dran. Das war bei ca. 40cm Neuschnee eher unlustig.
Der hatte mich zwei mal an der Ampel beim langsamen abbiegen fast überholt. Da half nur Gas geben zum gerade ziehen.

Fazit beim nächsten fälligen Reifenwechsel kommen wieder Winterreifen auf den Hänger.

Das Problem ist eher dass es in verschiedenen Anhängergrössen einfach keine Winterreifen gibt, ich nehm da mal meine 185/70R13 90N da gibts Winterreifen nur bis Tragfähigkeit 86, aber es gibt ja immer noch die guten GJR 😁

mfG

. . . es scheint wohl überall zu gelten . . .

. . . bei lkw über 3,5 tonnen . . . nur auf der antriebsachse . . .

Wie bereits erwähnt, ist die Winterreifenpflicht immer geltendes Gesetz, wenn die Witterungsbedingungen den in der StVO genannten Umständen entsprechen – das gilt so für alle Kraftfahrzeuge, aber auch ähnliche Konstruktionen. Dazu zählen unter anderem:

PKW
LKW
Anhänger
Für einige dieser Fahrzeugarten werden im Folgenden die Besonderheiten in Bezug auf die Winterreifenpflicht aufgeführt.

Einspurige Fahrzeuge wie Motorräder unterliegen der Winterreifenpflicht seit der Neuregelung im Jahre 2017 nicht mehr.
Winterreifen als Pflicht: PKW, LKW und andere Kraftfahrzeugarten sind davon betroffen.
Winterreifen als Pflicht: PKW, LKW und andere Kraftfahrzeugarten sind davon betroffen.
Unter oder über 3,5 Tonnen? Das gilt für LKW

Für alle LKW, die im Gesamtgewicht unter 3,5 Tonnen liegen, gestaltet sich die Winterreifenpflicht identisch zu jener, der auch PKW unterliegen. Alle Achsen müssen in diesem Fall mit für LKW geeigneten Winterreifen ausgestattet werden. Anders sieht es aus, wenn das Schwergewicht von einem Kraftfahrzeug mit seinem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen liegt. Hier gilt die Winterreifenpflicht ausschließlich für die Antriebsachse und muss so auch eingehalten werden.

Was die Profiltiefe betrifft, ähneln die Lastkraftwagen wieder sehr den Personenkraftwagen. Der Gesetzgeber gibt sich auch hier mit 1,6 Millimetern zufrieden. Automobilexperten empfehlen jedoch durchaus eine Tiefe von sechs bis acht Millimetern. Ein tieferes Profil sorgt auch hier für mehr Haftung und bessere Fahreigenschaften auf winterlichen Straßen.

Dass Die Winterreifen-Verordnung nur Kraftfahrzeuge (keine Anhänger) betrifft, dürfte sich nach neun Jahren herumgesprochen haben.

. . . ich hatte mich hier informiert . . .

https://www.bussgeldkatalog.org/winterreifenpflicht/

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